📅 Aktualisiert: 16. März 2026🕐 18 Min. Lesezeit🏷️ Gründung

Gewerbe anmelden in Österreich 2026: Kosten, Ablauf & komplette Checkliste

Du willst dich selbstständig machen? Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist der erste formelle Schritt. Hier erfährst du alles — von freiem vs. reglementiertem Gewerbe über Kosten und Unterlagen bis hin zur vollständigen Checkliste nach der Anmeldung.

TL;DR — Gewerbe anmelden auf einen Blick

  • Freie Gewerbe (IT, Design, Handel) können ohne Befähigungsnachweis online via GISA in wenigen Minuten angemeldet werden.
  • Kosten: Anmeldegebühr bei der Bezirksbehörde + laufende WKO- und SVS-Beiträge — Neugründer profitieren oft von Vergünstigungen (NeuFöG).
  • Nach der Anmeldung: Finanzamt-Registrierung (FinanzOnline), SVS-Anmeldung bestätigen, Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltung einrichten.
  • Kleinunternehmerregelung: Bis zur Umsatzgrenze keine Umsatzsteuer — ideal für den Start als EPU.

1. Welche Gewerbearten gibt es in Österreich?

Das österreichische Gewerberecht unterscheidet grundlegend zwischen freien Gewerben und reglementierten Gewerben. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen darauf, wie aufwendig deine Anmeldung ist und welche Nachweise du erbringen musst.

✅ Freies Gewerbe

Kein Befähigungsnachweis erforderlich. Die Anmeldung ist unkompliziert und kann online in wenigen Minuten erledigt werden. Das ist der häufigste Einstieg für EPU.

Beispiele:

  • IT-Dienstleistungen / Webdesign
  • Unternehmensberatung
  • Grafik & Design
  • Textdienstleistungen / Texter
  • Fotografie (gewerblich)
  • Online-Handel / E-Commerce
  • Social Media Management
  • Markt- und Meinungsforschung

📋 Reglementiertes Gewerbe

Befähigungsnachweis notwendig (Meisterprüfung, Studium, Berufserfahrung etc.). Die Prüfung des Nachweises kann einige Tage dauern.

Beispiele:

  • Tischler, Elektriker, Installateur
  • Friseur & Kosmetik
  • Gastgewerbe
  • Immobilienvermittlung
  • Sicherheitsgewerbe
  • Steuerberatung
  • Baumeister
  • Versicherungsvermittlung

💡 Tipp: Teilgewerbe als Zwischenlösung

Neben freien und reglementierten Gewerben gibt es noch Teilgewerbe — vereinfachte Formen für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten mit reduziertem Tätigkeitsumfang. Sie erfordern einen vereinfachten Befähigungsnachweis (z.B. einschlägige Ausbildung oder Praxis). Aktuelle Liste der Teilgewerbe findest du auf wko.at.

🔍 Gewerbe vs. Neue Selbstständigkeit — was gilt für mich?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Neue Selbstständige (z.B. Vortragende, Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler) üben keinen gewerblichen Beruf aus und benötigen keinen Gewerbeschein. Sie sind nicht WKO-Mitglied, müssen sich aber dennoch bei der SVS und beim Finanzamt registrieren. Wenn du dir unsicher bist, welche Kategorie auf dich zutrifft, hilft dir das WKO Gründerservice weiter.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine geplante Tätigkeit als freies oder reglementiertes Gewerbe gilt, hilft dir die WKO-Gewerbeinfo oder die GISA-Gewerbeliste weiter. Die GISA-Datenbank enthält alle in Österreich angemeldeten Gewerbe und ist öffentlich einsehbar.

Wichtig zu wissen: Die Wahl des Gewerbetyps hat auch Auswirkungen auf deine WKO-Fachgruppenzugehörigkeit und damit auf die Höhe deiner Mitgliedsbeiträge. Manche Tätigkeiten lassen sich unter verschiedenen Gewerbebezeichnungen anmelden — hier lohnt sich eine Beratung beim WKO Gründerservice, um die günstigste Variante zu finden.

Übrigens: Du kannst dein Gewerbe jederzeit ruhend melden oder abmelden, wenn du die Tätigkeit nicht mehr ausüben möchtest. Auch eine Erweiterung um zusätzliche Gewerbe ist jederzeit möglich. Die Flexibilität ist also hoch — du bindest dich mit der Gewerbeanmeldung nicht lebenslang.

2. Welche Voraussetzungen und Unterlagen brauche ich?

Bevor du das Gewerbe anmeldest, musst du einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Die gute Nachricht: Für freie Gewerbe ist die Hürde bewusst niedrig gehalten.

Persönliche Voraussetzungen

  • Vollendetes 18. Lebensjahr (Ausnahmen mit Genehmigung des Gerichts möglich)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Staatsangehörigkeit oder entsprechender Aufenthaltstitel
  • Keine aufrechte Untersagung der Gewerbeausübung
  • Kein einschlägiges Insolvenzverfahren (je nach Gewerbe)
  • ID Austria (ehemals Handy-Signatur) für die Online-Anmeldung

Benötigte Unterlagen (freies Gewerbe)

  • 📄Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • 📄Meldezettel (Nachweis des Wohnsitzes in Österreich)
  • 📄Angabe der Betriebsstättenadresse (kann auch deine Wohnadresse sein)
  • 📄Sozialversicherungsnummer (SVNR)
  • 📄Genaue Bezeichnung der gewerblichen Tätigkeit (gemäß GISA-Gewerbeliste)

Reglementiertes Gewerbe: Zusätzlich erforderlich

  • 📋Befähigungsnachweis (Meisterbrief, Studienabschluss, Zeugnisse über Berufserfahrung etc.)
  • 📋Bei fehlender eigener Qualifikation: Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
  • 📋Ggf. Strafregisterbescheinigung (je nach Gewerbeart)

3. Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?

Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist heute weitgehend digitalisiert. Du hast mehrere Wege — der schnellste ist die Online-Anmeldung:

1

Online via GISA / WKO (empfohlen)

Das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ermöglicht die Anmeldung vieler freier Gewerbe direkt online. Alternativ bietet die WKO auf ihrer Website einen geführten Prozess an. Du benötigst dafür eine ID Austria (ehemals Handy-Signatur). Die Gewerbeberechtigung tritt sofort mit der Anmeldung in Kraft.

2

Persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde

Du kannst das Gewerbe auch direkt bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat anmelden. Bring alle erforderlichen Unterlagen mit. In Wien ist das die zuständige Magistratsabteilung (MA 63).

3

WKO Gründerservice

Für alle, die erstmals gründen: Das kostenlose Gründerservice der WKO begleitet dich durch den gesamten Prozess — persönlich, telefonisch oder per Video-Call. Besonders empfehlenswert, wenn du mehrere Gewerbe anmelden willst oder unsicher bist, welche Gewerbeform zu dir passt.

⚡ Wie schnell geht es?

Bei freien Gewerben ist die Online-Anmeldung oft in wenigen Minuten erledigt. Die Gewerbeberechtigung tritt grundsätzlich mit dem Tag der Anmeldung in Kraft — du musst nicht auf eine Bestätigung warten, um zu starten. Bei reglementierten Gewerben kann die Prüfung des Befähigungsnachweises einige Tage bis Wochen dauern.

💡 NeuFöG: Gebühren sparen bei der Neugründung

Das Neugründerförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Neugründer von bestimmten Gebühren und Abgaben. Das NeuFöG-Formular erhältst du beim WKO Gründerservice. Bringe es unbedingt bei der Gewerbeanmeldung mit, um von den Vergünstigungen zu profitieren.

4. Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?

Die genauen Kosten hängen von Bundesland, Gewerbetyp und Anmeldeweg ab. Hier eine Übersicht der typischen Kostenpositionen, die auf dich als Gründer zukommen:

KostenpositionBetrag (ca.)Hinweis
Anmeldegebühr Bezirksbehörde€ 0 mit NeuFöGSeit der GewO-Novelle 2017 sind Gewerbeanmeldungen generell gebührenbefreit. Ohne NeuFöG: ca. € 50 Verwaltungsabgabe je nach Bundesland.
WKO Grundumlageab ca. € 100/JahrJährlich, variiert je nach Fachgruppe und Bundesland. Typisch € 100–€ 400/Jahr.
SVS Mindestbeitragca. € 175/QuartalKranken- und Pensionsversicherung. In den ersten 2 Jahren gilt die Mindestbeitragsgrundlage (ca. € 700/Quartal gesamt). Abhängig vom Einkommen.
Befähigungsnachweis-Prüfung€ 0 – € 1.500+Nur bei reglementierten Gewerben. Meisterprüfung ca. € 800–€ 1.500, individueller Befähigungsnachweis ca. € 200–€ 400 Verwaltungsgebühr.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die genauen Gebühren ändern sich regelmäßig. Aktuelle Beträge findest du auf wko.at und bei deiner zuständigen Bezirksbehörde. Für Gründer gibt es häufig reduzierte Einsteigertarife und NeuFöG-Befreiungen.

Bedenke: Die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Danach kommen laufende Beiträge für die SVS (Sozialversicherung) und die WKO-Mitgliedschaft hinzu. Plane diese fixen Kosten unbedingt in dein Budget ein, bevor du dich selbstständig machst. Ein Finanzplan für die ersten 12 Monate hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Tipp: Das NeuFöG (Neugründerförderungsgesetz) ist einer der wichtigsten Vorteile für Erstgründer. Es befreit dich nicht nur von der Anmeldegebühr, sondern kann auch Stempelgebühren, Grunderwerbssteuer und bestimmte Lohnnebenkosten reduzieren. Die NeuFöG-Erklärung muss allerdings vor oder bei der Anmeldung eingereicht werden — nachträglich geht es nicht mehr.

Willst du im Detail wissen, welche Kosten als EPU auf dich zukommen? EPU-Gründung: Alle Kosten im Überblick →

5. Was bedeutet die WKO-Pflichtmitgliedschaft?

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Das ist gesetzlich geregelt und nicht optional. Die Kehrseite: Die WKO bietet zahlreiche Leistungen, die du als Mitglied kostenlos nutzen kannst.

Kosten der WKO-Mitgliedschaft

  • ✦ Grundumlage (je nach Fachgruppe)
  • ✦ Landeskammerumlage
  • ✦ Mit NeuFöG: Befreiung von bestimmten Gebühren bei Neugründung

Was du dafür bekommst

  • ✦ Kostenlose Rechtsberatung
  • ✦ Gründerberatung & Förderungen
  • ✦ Bildungsangebote & Kurse
  • ✦ Musterverträge & Vorlagen
  • ✦ SVA-Beratung & Unterstützung

Nutze das WKO Gründerservice aktiv — besonders in der Anfangsphase ist die kostenlose Beratung sehr wertvoll. Du bekommst Antworten auf steuerliche, gewerberechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen.

6. Wie funktioniert die SVS-Sozialversicherung?

Als Gewerbetreibende(r) bist du bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) pflichtversichert. Die SVS übernimmt Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Neuen Selbstständigkeit, bei der die SVS-Pflicht erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze greift.

Wie läuft die SVS-Anmeldung?

Die WKO meldet dich in der Regel automatisch bei der SVS, sobald du das Gewerbe angemeldet hast. Du erhältst dann Post von der SVS mit weiteren Informationen zu deinen Beiträgen. Prüfe das Schreiben und bestätige die Daten.

Beitragshöhe & Mindestbeiträge

Die SVS-Beiträge richten sich nach deinem tatsächlichen Einkommen. Zu Beginn werden vorläufige Mindestbeiträge auf Basis der Beitragsgrundlage verrechnet. Nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt eine Nachbemessung — das kann zu Nachzahlungen oder Gutschriften führen. ⚠️ NICHT VERIFIZIERT: Aktuelle Beitragssätze und Mindestbeträge auf svs.at prüfen.

Neugründerförderung & Erleichterungen

Für das erste Jahr der Selbstständigkeit gibt es unter Umständen reduzierte SVS-Beiträge oder Stundungsmöglichkeiten. Das Neugründerförderungsgesetz (NeuFöG) kann Abgaben und Beiträge im ersten Jahr begünstigen — lass dich dazu unbedingt von der WKO oder einem Steuerberater beraten.

Alle Details zu den SVS-Beiträgen findest du hier: SVS-Beiträge für EPU 2026: Höhe, Berechnung & Tipps →

7. Wie registriere ich mich beim Finanzamt?

Die Gewerbeanmeldung allein genügt nicht — du musst dich auch beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das ist eine eigene Pflicht und sollte zeitnah nach der Gewerbeanmeldung erledigt werden.

Lies dazu unseren ausführlichen Guide: Finanzamt Registrierung als EPU: So geht's richtig →

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (online via FinanzOnline oder beim Finanzamt)
  • Steuernummer beantragen
  • Entscheiden: Kleinunternehmerregelung oder reguläre Umsatzsteuer
  • UID-Nummer beantragen (spätestens wenn du über die Kleinunternehmergrenze kommst oder EU-Geschäfte machst)

💡 FinanzOnline einrichten

FinanzOnline ist das elektronische Portal der österreichischen Finanzverwaltung. Als Gewerbetreibende(r) brauchst du es regelmäßig — für die Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldungen und den Bescheid-Abruf. Die Erstregistrierung funktioniert mit ID Austria. Richte dir den Zugang gleich nach der Gewerbeanmeldung ein, damit du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt online ausfüllen kannst.

Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du unter anderem gefragt, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest und mit welchem voraussichtlichen Jahresumsatz du rechnest. Diese Angaben sind wichtig, da das Finanzamt darauf basierend deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt. Schätze realistisch — zu hohe Angaben führen zu unnötig hohen Vorauszahlungen.

Alles zum Thema USt-Erklärung findest du hier: USt-Erklärung als EPU — Schritt für Schritt →

8. Ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll für den Start?

Viele EPU starten unter der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet: Solange du unter der Umsatzgrenze bleibst, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen — günstigere Preise für Privatkunden
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig — weniger Bürokratie
  • Vereinfachte Buchhaltung in der Anlaufphase

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

  • Kein Vorsteuerabzug — die USt auf deine Betriebsausgaben kannst du nicht zurückfordern
  • Du musst die Umsatzgrenze im Auge behalten — bei Überschreitung wirst du rückwirkend umsatzsteuerpflichtig
  • Manche B2B-Kunden bevorzugen Rechnungen mit USt, da sie den Vorsteuerabzug geltend machen können

⚠️ Wann die Kleinunternehmerregelung NICHT ideal ist

Wenn du vorwiegend mit anderen Unternehmen (B2B) arbeitest und hohe Betriebsausgaben hast, kann die Option auf Umsatzsteuerpflicht interessant sein — Stichwort Vorsteuerabzug. Du kannst dann die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe zurückfordern. Hier lohnt sich Rücksprache mit einem Steuerberater. Beachte: Die Entscheidung zur freiwilligen Umsatzsteuerpflicht bindet dich für mindestens 5 Jahre.

Mehr zum Thema Steuern als Kleinunternehmer: Steuern für Kleinunternehmer 2026: Der komplette Guide →

Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest? Umsatzgrenze überschritten — was nun? →

9. Kann ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?

Ja, du kannst ein Gewerbe in Österreich auch neben einem Angestelltenverhältnis anmelden. Viele EPU starten genau so — nebenberuflich, um das Risiko zu minimieren und die Geschäftsidee zu testen.

Das musst du bei der nebenberuflichen Gründung beachten:

  • Sozialversicherung: Du bist über deinen Arbeitgeber bereits versichert. Die SVS-Beiträge für dein Gewerbe kommen obendrauf — es gelten gesonderte Regelungen für Mehrfachversicherte.
  • Arbeitgeber informieren: Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Konkurrenz- oder Nebentätigkeitsklauseln. Viele Arbeitsverträge erfordern eine Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Steuererklärung: Einkünfte aus Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Einkünfte werden zusammengerechnet.
  • Kleinunternehmerregelung: Ideal für den nebenberuflichen Start, solange du unter der Umsatzgrenze bleibst.

Ein großer Vorteil der nebenberuflichen Gründung: Du behältst dein festes Einkommen als Sicherheitsnetz und kannst dein Geschäft schrittweise aufbauen. Viele erfolgreiche EPU haben genau so begonnen — erst nach Erreichen eines stabilen Kundenbestands sind sie in die volle Selbstständigkeit gewechselt. Beachte dabei, dass du als Mehrfachversicherter möglicherweise Anspruch auf Differenzbeiträge bei der SVS hast, wenn deine Gesamteinkünfte die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten.

Ausführliche Infos zum Thema: Nebenberuflich selbstständig in Österreich: Alles was du wissen musst →

10. Welche Pflichtangaben müssen auf meiner Rechnung stehen?

Sobald dein Gewerbe angemeldet ist und du deine ersten Aufträge erhältst, musst du rechtskonforme Rechnungen stellen. In Österreich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, welche Angaben auf jeder Rechnung stehen müssen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Beschreibung der Leistung (Menge, Art)
  • Leistungsdatum oder Lieferdatum
  • Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • UID-Nummer (bei Rechnungen über 10.000 € und bei Reverse-Charge)
  • Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf die Steuerbefreiung ("Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG")

Detaillierte Infos zu Rechnungen als EPU: Rechnung als EPU: Pflichtangaben & Tipps →

⚡ Tipp: Rechnungen mit Rechnito erstellen

Mit Rechnito erstellst du rechtskonforme Rechnungen in Sekunden — mit allen Pflichtangaben für Österreich, automatischer Nummerierung und der richtigen Kleinunternehmer-Formulierung.

11. Welche Fehler sollte ich bei der Gründung vermeiden?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist unkompliziert — aber danach passieren häufig vermeidbare Fehler. Hier die häufigsten Stolperfallen für Gründer in Österreich:

Fehler 1: Finanzamt-Registrierung vergessen

Die Gewerbeanmeldung meldet dich nicht automatisch beim Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du separat ausfüllen. Machst du das nicht, kannst du keine korrekte Steuernummer bekommen.

Fehler 2: NeuFöG nicht beantragt

Das NeuFöG-Formular muss VOR oder BEI der Anmeldung vorgelegt werden — nachträglich ist die Befreiung nicht mehr möglich. Hole dir das Formular unbedingt vorher beim WKO Gründerservice.

Fehler 3: Keine ordentliche Buchhaltung von Anfang an

Auch als Kleinunternehmer bist du zur Aufzeichnung deiner Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Richte dir von Tag 1 eine ordentliche Buchhaltung ein — sei es mit einer Software oder zumindest mit einer strukturierten Excel-Tabelle.

Fehler 4: Privat- und Geschäftskonto nicht trennen

Auch wenn es nicht verpflichtend ist: Ein separates Geschäftskonto spart dir Nerven bei der Buchhaltung und macht die Steuererklärung deutlich einfacher.

Fehler 5: Rechnungen ohne Pflichtangaben

Fehlerhafte Rechnungen können zu Problemen mit dem Finanzamt führen und dein professionelles Image beschädigen. Nutze eine Rechnungssoftware, die alle österreichischen Pflichtangaben automatisch einträgt.

Fehler 6: SVS-Nachzahlungen unterschätzt

Die SVS berechnet deine Beiträge zunächst auf Basis von Mindestbeträgen. Sobald dein Steuerbescheid vorliegt, wird nachbemessen. Wenn du im ersten Jahr gut verdient hast, kann eine saftige Nachzahlung kommen. Lege deshalb von Anfang an Rücklagen für SVS und Einkommensteuer beiseite — ein guter Richtwert sind 25–30 % deines Gewinns.

Fehler 7: Falsche Gewerbebezeichnung gewählt

Die Gewerbebezeichnung bestimmt, welche Tätigkeiten du ausüben darfst. Wähle sie nicht zu eng — sonst brauchst du bei einer Erweiterung deines Angebots eine neue Anmeldung. Die WKO berät dich, welche Bezeichnung am besten zu deinem Geschäftsmodell passt.

12. Checkliste nach der Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist erledigt — aber das war erst der Anfang. Hier ist alles, was danach zu tun ist:

NeuFöG beantragt

Formular beim WKO Gründerservice abholen und bei der Anmeldung vorlegen

Finanzamt-Registrierung

Fragebogen ausfüllen, Steuernummer beantragen (via FinanzOnline)

SVS-Begrüßungsschreiben bestätigen

Post von der SVS abwarten und ggf. Antragsformulare ausfüllen

Geschäftskonto eröffnen

Empfohlen: Trennung von Privat- und Geschäftsfinanzen

Buchhaltung einrichten

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorbereiten (Software oder Steuerberater)

Rechnungssoftware einrichten

Professionelle Rechnungen mit allen Pflichtangaben ab Rechnung Nr. 1

Kleinunternehmerregelung prüfen

Entscheiden ob du mit oder ohne USt starten möchtest

Impressum / Website

Falls du eine Website betreibst: Impressumspflicht beachten

Versicherungsschutz prüfen

Berufshaftpflicht, Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung

Steuerberater

Optional aber empfohlen, besonders im ersten Jahr

Weiterführende Ratgeber für EPU & Gründer

13. FAQ — Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Österreich?

Die Kosten variieren je nach Bundesland und Gewerbetyp. Neben der Anmeldegebühr bei der Bezirksbehörde entstehen laufende WKO-Mitgliedsbeiträge und SVS-Pflichtbeiträge. Mit dem NeuFöG können Neugründer viele Gebühren einsparen. Aktuelle Beträge findest du auf wko.at. ⚠️ NICHT VERIFIZIERT: Konkrete Euro-Beträge, da diese sich regelmäßig ändern.

Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?

Freie Gewerbe können ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden (z.B. IT, Design, Handel). Reglementierte Gewerbe erfordern einen Nachweis der Qualifikation (z.B. Meisterprüfung). Welche Tätigkeit in welche Kategorie fällt, zeigt die GISA-Gewerbeliste auf wko.at.

Muss ich mich nach der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt registrieren?

Ja, das ist eine eigene Pflicht. Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen — entweder online via FinanzOnline oder persönlich beim Finanzamt. Das sollte zeitnah nach der Gewerbeanmeldung passieren.

Bin ich nach der Gewerbeanmeldung automatisch krankenversichert?

Die WKO meldet dich nach der Gewerbeanmeldung in der Regel automatisch bei der SVS. Du erhältst dann Post von der SVS mit Informationen zu deinen Beiträgen und Leistungen. Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Gewerbeanmeldung.

Kann ich ein Gewerbe auch nebenberuflich anmelden?

Ja, du kannst ein Gewerbe neben einem Angestelltenverhältnis anmelden. Du bist dann doppelt sozialversichert. Beachte die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung und informiere deinen Arbeitgeber, falls eine Konkurrenzklausel besteht.

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?

Ja, du kannst mehrere Gewerbe anmelden. Jedes Gewerbe wird gesondert in GISA eingetragen. WKO-Beiträge können je nach Fachgruppe variieren. Du brauchst pro Gewerbe eine eigene Anmeldung.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Österreich?

Bei freien Gewerben kann die Online-Anmeldung über GISA in wenigen Minuten abgeschlossen werden. Die Gewerbeberechtigung tritt mit dem Tag der Anmeldung in Kraft. Bei reglementierten Gewerben kann die Prüfung des Befähigungsnachweises einige Tage bis Wochen dauern.

Brauche ich einen Gewerbeschein für Online-Handel?

Ja, auch für Online-Handel (Webshop, Verkauf über Plattformen) benötigst du in Österreich einen Gewerbeschein. Online-Handel fällt in der Regel unter das freie Gewerbe "Handelsgewerbe" und kann ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Neuer Selbstständigkeit?

Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an und sind WKO-Pflichtmitglieder. Neue Selbstständige (z.B. Vortragende, Künstler, Wissenschaftler) benötigen keinen Gewerbeschein und sind nicht WKO-Mitglied. Beide Gruppen sind SVS-pflichtig und müssen sich beim Finanzamt registrieren.

Kann ich das Gewerbe auch ohne österreichischen Hauptwohnsitz anmelden?

EU/EWR-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne österreichischen Hauptwohnsitz ein Gewerbe in Österreich anmelden. Du benötigst aber eine Betriebsstättenadresse in Österreich. Die genauen Voraussetzungen klärst du am besten direkt mit der WKO oder Bezirksbehörde.

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