📅 26. Februar 2026🕐 12 Min. Lesezeit🏷️ Buchhaltung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Der komplette Guide für Österreich

Die E/A-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung — und für die meisten Selbstständigen in Österreich völlig ausreichend. Hier erfährst du, wie sie funktioniert, wer sie nutzen darf und wie du typische Fehler vermeidest.

1. Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kurz: E/A-Rechnung oder EAR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Das Prinzip ist simpel:

Einnahmen − Ausgaben = Gewinn (oder Verlust)

Du erfasst nur, was tatsächlich auf dein Konto fließt (Einnahmen) und was du tatsächlich bezahlst (Ausgaben). Keine Forderungen, keine Verbindlichkeiten, keine Abgrenzungen — es zählt nur der tatsächliche Geldfluss.

💡 Gut zu wissen: In Deutschland heißt das Äquivalent "Einnahmenüberschussrechnung" (EÜR). Das Prinzip ist fast identisch, die steuerlichen Details unterscheiden sich aber.

2. Wer darf die E/A-Rechnung nutzen?

Nicht jeder darf die einfache E/A-Rechnung machen. In Österreich gilt:

Einzelunternehmer mit Umsatz unter € 700.000/Jahr
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Berater, Designer...) — ohne Umsatzgrenze!
Kleinunternehmer (unter € 42.000 Umsatz) — müssen trotzdem aufzeichnen!
Land- und Forstwirte (mit Pauschalierung)
GmbH, AG — immer doppelte Buchführung (Bilanzierung)
Umsatz über € 700.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren → Buchführungspflicht

⚠️ Achtung: Die Grenze liegt bei € 700.000 Umsatz (nicht Gewinn!). Wenn du diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitest, musst du ab dem Folgejahr bilanzieren.

3. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Herzstück der E/A-Rechnung ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt nur, wann Geld tatsächlich fließt.

📥 Zufluss (Einnahme)

Der Moment, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht oder du Bargeld erhältst.

Beispiel: Du stellst am 15. Jänner eine Rechnung. Der Kunde zahlt am 10. Februar. → Die Einnahme zählt im Februar!

📤 Abfluss (Ausgabe)

Der Moment, in dem du tatsächlich bezahlst — Überweisung, Kartenzahlung, Bargeld.

Beispiel: Du kaufst am 20. Dezember Büromaterial. Du zahlst am 5. Jänner. → Die Ausgabe zählt im Jänner!

💡 Steuer-Trick: Durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip kannst du deinen Gewinn beeinflussen: Ausgaben noch im alten Jahr zahlen (Gewinn senken) oder Rechnungen erst im neuen Jahr stellen (Einnahmen verschieben). Aber Achtung: Das muss wirtschaftlich sinnvoll sein!

4. Aufbau: So sieht eine E/A-Rechnung aus

Du brauchst keine komplizierte Software. Im einfachsten Fall reicht eine Tabelle mit diesen Spalten:

DatumBeleg-Nr.BeschreibungEinnahmeAusgabe
03.01.E-001Honorar Webdesign Firma A€ 2.400,00
05.01.A-001Adobe Creative Cloud€ 59,99
12.01.A-002Büromaterial€ 45,00
20.01.E-002Beratung Firma B€ 800,00
Summe Jänner€ 3.200,00€ 104,99
= Gewinn Jänner€ 3.095,01

Am Jahresende addierst du alle Monate zusammen → das ist dein Jahresgewinn (oder -verlust), der in die Steuererklärung kommt.

5. Praxis-Beispiel: Ein Jahr als Freelance-Designer

Lisa, 28, Grafikdesignerin in Wien (Kleinunternehmerin)

📥 Einnahmen 2025

  • Webdesign-Aufträge: € 28.000
  • Logo-Design: € 6.500
  • Workshops: € 3.200
  • Gesamt: € 37.700

📤 Ausgaben 2025

  • Software (Adobe, Figma): € 1.200
  • Laptop (AfA 3 Jahre): € 500
  • Coworking Space: € 2.400
  • Fortbildung: € 800
  • Telefon/Internet: € 600
  • Reisekosten: € 400
  • Büromaterial: € 300
  • Gesamt: € 6.200

Gewinn 2025: € 37.700 − € 6.200 = € 31.500

Davon gehen dann Einkommensteuer + Sozialversicherung (SVS) ab.

6. E/A-Rechnung vs. doppelte Buchführung

E/A-RechnungDoppelte Buchführung
Komplexität⭐ Einfach⭐⭐⭐ Komplex
PrinzipZufluss-AbflussSoll und Haben
ForderungenNicht erfasstErfasst
Bilanz nötig?❌ Nein✅ Ja
Steuerberater nötig?OptionalEmpfohlen
Für wen?EPU, Freiberufler, KMUGmbH, AG, große Unternehmen
Gewinn-SteuerungEinfach (Zahlungszeitpunkt)Eingeschränkt

7. Die 5 häufigsten Fehler

1.
Belege nicht aufheben

In Österreich gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe!

2.
Private und geschäftliche Ausgaben vermischen

Ein eigenes Geschäftskonto ist nicht Pflicht, aber DRINGEND empfohlen. Sonst verlierst du den Überblick.

3.
Abschreibungen vergessen

Anschaffungen über € 1.000 (netto) musst du über die Nutzungsdauer abschreiben (AfA). Ein Laptop für € 1.500 ist KEINE Ausgabe in einem Jahr!

4.
USt-Vorauszahlungen nicht berücksichtigen

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist: Die USt die du ans Finanzamt zahlst, ist eine Ausgabe. Die USt die du vom Finanzamt zurückbekommst (Vorsteuer), ist eine Einnahme.

5.
Jahresende vergessen

Die E/A-Rechnung muss zum 31.12. abgeschlossen werden. Offene Posten, die erst im neuen Jahr bezahlt werden, gehören ins neue Jahr!

8. Steuer-Tipps für E/A-Rechner

🎯 GWG nutzen (geringwertige Wirtschaftsgüter)

Anschaffungen bis € 1.000 (netto) kannst du sofort als Ausgabe absetzen — kein Abschreiben über Jahre nötig. Ideal für Laptop, Monitor, Büromöbel.

🏠 Arbeitszimmer absetzen

Wenn du ein eigenes Arbeitszimmer hast (ausschließlich beruflich genutzt), kannst du den anteiligen Mietzins, Strom, Heizung, Internet absetzen.

📱 Telefon & Internet

Geschäftliche Nutzung anteilig absetzbar. Führe eine Aufstellung über den geschäftlichen Anteil (z.B. 60% geschäftlich = 60% absetzbar).

📅 Gewinnverschiebung zum Jahresende

Dank Zufluss-Abfluss-Prinzip: Rechnungen erst im neuen Jahr stellen oder Ausgaben noch im alten Jahr bezahlen. So steuerst du deinen Gewinn legal.

💰 Gewinnfreibetrag

Bis € 33.000 Gewinn bekommst du automatisch 15% Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag). Darüber brauchst du begünstigte Wertpapiere.

9. Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die einfachste Form der Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Es zählt nur der tatsächliche Geldfluss (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Wer darf die E/A-Rechnung machen?

Einzelunternehmer und Freiberufler unter € 700.000 Jahresumsatz. Freiberufler sogar ohne Umsatzgrenze. GmbH und AG müssen immer bilanzieren.

Muss ich als Kleinunternehmer eine E/A-Rechnung machen?

Ja! Auch Kleinunternehmer müssen Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Du bist nur von der USt befreit, nicht von der Aufzeichnungspflicht.

Wie lange muss ich Belege aufheben?

7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres. Also ein Beleg von Dezember 2025 muss bis Ende 2032 aufbewahrt werden.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für eine einfache E/A-Rechnung nicht zwingend. Aber ab ca. € 30.000+ Gewinn lohnt sich ein Steuerberater meistens — die Ersparnis ist oft höher als das Honorar.

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