📅 9. Februar 2026🕐 14 Min. Lesezeit🏷️ Steuern

Steuern für Kleinunternehmer 2026: Der komplette Guide (AT & DE)

Du bist Kleinunternehmer und willst endlich Klarheit über Steuern, Umsatzgrenzen und Pflichten? Dieser Guide erklärt die aktuelle Rechtslage in Österreich und Deutschland, zeigt dir die wichtigsten Unterschiede und gibt praktische Tipps, wie du deine Steuerpflichten stressfrei erfüllst.

1. Grundlagen: Was bedeutet „Kleinunternehmer“?

Der Begriff „Kleinunternehmer“ klingt nach einer eigenen Unternehmensform, tatsächlich handelt es sich aber um eine umsatzsteuerliche Sonderregelung. Du bist also weiterhin Unternehmerin oder Unternehmer im steuerlichen Sinn, nur die Umsatzsteuer wird bei kleinen Umsätzen vereinfacht oder entfällt.

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder sonstige Abgaben können trotzdem anfallen. Genau deshalb lohnt ein klarer Überblick über Pflichten, Fristen und die richtige Gewinnermittlung.

Merke: „Kleinunternehmer“ bedeutetnicht „steuerfrei“. Es bedeutet nur: Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen — solange du unter der Umsatzgrenze bleibst.

2. Umsatzgrenzen AT vs DE im Überblick

Der wichtigste Unterschied zwischen Österreich und Deutschland liegt in der Umsatzgrenze. Sie entscheidet, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen darfst. Die Grenzen gelten jeweils für den Jahresumsatz.

LandGesetzliche GrundlageUmsatzgrenzeBesonderheiten
Österreich§6 Abs. 1 Z 27 UStG55.000 €Toleranz bis 10% bei kurzfristigem Überschreiten
Deutschland§19 UStG25.000 € (Vorjahr) / 100.000 € (laufendes Jahr)Bis 2024: 22.000 € / 50.000 €

In Österreich ist die Grenze klar definiert: Bis 55.000 € Jahresumsatz bleibst du Kleinunternehmer, und selbst ein kleines Überschreiten kann unter bestimmten Bedingungen toleriert werden. In Deutschland wurde die Regelung zuletzt angepasst: Seit 2025 gilt eine höhere Umsatzgrenze im Vorjahr sowie eine Obergrenze für das laufende Jahr.

Wichtig ist immer der tatsächliche Umsatz. Einmal überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung wegfallen und du musst Umsatzsteuer ausweisen.

3. Umsatzsteuer: Befreiung, Optionen, Fallstricke

Wenn du Kleinunternehmer bist, stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Gleichzeitig kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Das ist der zentrale Trade-off: weniger Bürokratie, aber kein Vorsteuerabzug.

In beiden Ländern kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung optieren. Das lohnt sich vor allem, wenn du hohe Investitionen hast oder primär mit Geschäftskunden arbeitest, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.

  • Österreich: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, dürfen aber optieren. Der Hinweis auf der Rechnung muss die Steuerbefreiung nennen.
  • Deutschland: Kleinunternehmer nach §19 UStG stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer und vermerken die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

Typische Fallstricke

  • Umsätze falsch rechnen (brutto vs. netto) und dadurch die Grenze ungewollt überschreiten
  • Auslandsumsätze falsch behandeln (EU-Leistungen, Reverse-Charge)
  • Wechsel in die Regelbesteuerung ohne Planung — mit Nachzahlungen als Folge

4. Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vs. EÜR

Kleinunternehmer dürfen in der Regel eine vereinfachte Gewinnermittlung nutzen. In Österreich heißt sie Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, in Deutschland EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Das Prinzip ist gleich: Du versteuerst den Gewinn als Einnahmen minus Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Das bedeutet: Einnahmen zählen, sobald sie bezahlt wurden. Kosten zählen, sobald sie abgeflossen sind. Große Vorteile: einfachere Buchhaltung, weniger Konten und keine doppelte Buchführung.

Österreich

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG. Geeignet für kleinere Betriebe ohne Buchführungspflicht. Belege sauber sammeln und nach Zahlungsdatum erfassen.

Deutschland

EÜR nach §4 Abs. 3 EStG. Ideal für Freiberufler und viele Kleinunternehmer. Erfasst werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, geordnet nach Zahlungsfluss.

In der Praxis heißt das: Eine klare Struktur für Belege, ein separates Geschäftskonto und eine einfache Software reichen oft aus, um die EÜR sauber zu führen.

5. Einkommensteuer: Das gilt trotz Kleinunternehmerstatus

Die Einkommensteuer betrifft deinen Gewinn, nicht deinen Umsatz. Auch wenn du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer bist, musst du deinen Gewinn erklären. Der Staat interessiert sich also nicht nur für die Umsatzgrenze, sondern vor allem für deinen Gewinn.

In beiden Ländern gilt: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Dieser Gewinn fließt in die Einkommensteuererklärung ein. Je nach Höhe können Vorauszahlungen fällig werden.

Tipp: Plane steuerliche Rücklagen ein. Ein monatlicher Prozentanteil vom Gewinn auf einem separaten Konto schützt vor bösen Überraschungen.

6. Steuererklärung: Was du konkret abgeben musst

Die konkrete Erklärung hängt von Land, Rechtsform und Tätigkeit ab. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler brauchst du aber in der Regel:

  • Einkommensteuererklärung (Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb)
  • Gewinnermittlung (EÜR bzw. Einnahmen-Ausgaben- Rechnung)
  • Umsatzsteuererklärung nur, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder optiert hast

Zusätzlich können je nach Situation weitere Meldungen nötig sein, etwa für Gewerbesteuer (DE) oder Sozialversicherung. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater — gerade beim Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung.

7. Praxis-Tipps vom Steuerberater

Belege sofort erfassen

Je frischer der Beleg, desto weniger Chaos. Fotografiere Rechnungen direkt nach dem Einkauf und verbuche sie monatlich.

Umsatzgrenze im Blick behalten

Lege dir ein einfaches Umsatz-Tracking an. So erkennst du frühzeitig, ob du die Grenze überschreitest und kannst rechtzeitig reagieren.

Privat & Business trennen

Ein separates Geschäftskonto erleichtert die EÜR und vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt.

Steuerberater gezielt einsetzen

Du musst nicht alles auslagern. Eine jährliche Prüfung der EÜR oder ein Quartalscheck reicht oft, um Fehler zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Guide ersetzt keine Steuerberatung. Er liefert dir eine klare Orientierung, die Details sollten immer mit deinem Steuerberater oder der Finanzverwaltung geklärt werden.

Praxisbeispiel: Umsatzgrenze sicher im Blick

Stell dir vor, du bist Grafikdesigner und hattest im Vorjahr 23.000 € Umsatz in Deutschland. Im laufenden Jahr steigen die Aufträge stark an. Jetzt ist es entscheidend, frühzeitig zu erkennen, ob die laufende Jahresgrenze überschritten wird. Viele Kleinunternehmer reagieren zu spät und müssen dann rückwirkend ihre Rechnungen korrigieren.

Die Lösung ist simpel: Ein monatliches Umsatz-Tracking und eine klare Planung. Wenn du erkennst, dass die Grenze bald erreicht ist, kannst du rechtzeitig entscheiden, ob du zur Regelbesteuerung wechselst oder dein Leistungsangebot im Jahresverlauf steuerst. So bleibst du handlungsfähig und vermeidest Überraschungen.

Mini-Checkliste

  • Monatlichen Umsatz festhalten (brutto/netto klar trennen)
  • Grenzwert des Vorjahres prüfen
  • Prognose für das laufende Jahr erstellen
  • Entscheidung zur Regelbesteuerung rechtzeitig treffen

FAQ: Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt Steuern zahlen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Dein Gewinn unterliegt weiterhin der Einkommensteuer. Ob und wie viel du zahlst, hängt von deinem Gewinn und deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung verlieren. In der Praxis heißt das: Ab dem relevanten Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Plane den Übergang frühzeitig, damit Rechnungen und Preise korrekt bleiben.

Darf ich freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?

Ja, du kannst zur Regelbesteuerung optieren. Das kann sich lohnen, wenn du hohe Investitionen hast oder viel mit Geschäftskunden arbeitest. Der Wechsel sollte aber gut geplant sein.

Welche Ausgaben mindern meinen Gewinn?

Betriebsausgaben wie Software, Arbeitsmittel, Büromiete, Marketing oder Reisekosten mindern deinen Gewinn. Wichtig ist, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst und sauber dokumentiert sind.

Brauche ich als Kleinunternehmer zwingend einen Steuerberater?

Nicht zwingend. Viele Kleinunternehmer erledigen die EÜR selbst. Ein Steuerberater ist aber hilfreich, wenn du grenzüberschreitend tätig bist, größere Investitionen planst oder häufige Regelwechsel hast.

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