Buchhaltung für Kleinunternehmer in Österreich — Der komplette Ratgeber 2026

Als Kleinunternehmer in Österreich (Umsatz unter €42.000/Jahr) genießt du vereinfachte Buchhaltungspflichten. Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Hier erfährst du alles, was du wissen musst — von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung über Betriebsausgaben und AfA bis zur jährlichen Steuererklärung über FinanzOnline.

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1. Was ist ein Kleinunternehmer in Österreich?

Laut §6 Abs. 1 Z 27 UStG bist du in Österreich Kleinunternehmer, wenn dein Jahresumsatz €42.000 netto nicht übersteigt (seit 2025, vorher €35.000). Die Grenze bezieht sich auf den Nettoumsatz — also vor Umsatzsteuer. Für Kleinunternehmer, die ohnehin keine USt. ausweisen, entspricht der Nettoumsatz dem tatsächlichen Rechnungsbetrag.

MerkmalKleinunternehmerRegelbesteuert
Umsatzgrenze≤ €42.000/Jahr> €42.000/Jahr
MwSt. ausweisen❌ Nein✅ Ja (20%/13%/10%)
Vorsteuerabzug❌ Nicht möglich✅ Möglich
UVA einreichen❌ Nicht nötig✅ Monatl./quartalsw.
§19-Hinweis auf Rechnung✅ Pflicht❌ Nicht nötig
Umsatzsteuererklärung✅ Pflicht (U1)✅ Pflicht (U1)

⚠️ Einmalige Überschreitung um bis zu 15% erlaubt

Einmal in 5 Kalenderjahren darfst du die €42.000-Grenze um bis zu 15% überschreiten (also bis ca. €48.300), ohne die Kleinunternehmerregelung zu verlieren. Bei einer zweiten oder regelmäßigen Überschreitung wirst du ab dem Folgejahr regelbesteuert. Details: Umsatzgrenze überschritten — Was tun?

2. Welche Buchhaltungsform gilt?

Als Kleinunternehmer führst du in aller Regel eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung). Das ist die einfachste gesetzlich anerkannte Form der Gewinnermittlung in Österreich — geregelt in §4 Abs. 3 EStG.

✅ E/A-Rechnung (Kleinunternehmer)

  • Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Einfache Listenform reicht
  • Kein Jahresabschluss nötig
  • Keine doppelte Buchführung
  • Excel oder einfache Software genügt

📚 Bilanzierungspflicht (nicht für dich)

  • Umsatz > €700.000 in 2 Jahren
  • GmbH, AG (immer)
  • Doppelte Buchführung
  • Jahresabschluss Pflicht
  • Steuerberater oft zwingend

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist der entscheidende Unterschied: Du erfasst Einnahmen und Ausgaben erst, wenn das Geld tatsächlich fließt — nicht wenn du die Rechnung schreibst oder erhältst. Stellst du im Dezember eine Rechnung, die im Jänner bezahlt wird, zählt sie erst im Jänner als Einnahme.

3. E/A-Rechnung: Aufbau & Praxisbeispiel

Die E/A-Rechnung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einnahmen und Ausgaben. Am Ende des Jahres rechnest du: Einnahmen − Ausgaben = Gewinn (oder Verlust).

DatumBeschreibungEinnahmenAusgabenBeleg
03.01.2026Rechnung Nr. 2026-001 (Webdesign)€1.200,00RE-2026-001
08.01.2026Adobe Creative Cloud (Jahresabo)€659,00BE-2026-001
15.01.2026Rechnung Nr. 2026-002 (Beratung)€800,00RE-2026-002
20.01.2026Büromaterial (Papier, Stifte)€45,80BE-2026-002
Januar 2026 gesamt€2.000,00€704,80Gewinn: €1.295,20

Tipp: Führe deine E/A-Rechnung am besten monatlich — so behältst du den Überblick und sparst dir Stress am Jahresende. Eine einfache Tabelle (Excel, Google Sheets) reicht vollkommen. Alternativ übernimmt eine Buchhaltungssoftware diese Aufgabe automatisch.

📊 Was gehört in die E/A-Rechnung?

EINNAHMEN

  • ✅ Alle Zahlungseingänge von Kunden
  • ✅ Förderungen und Zuschüsse (wenn steuerpflichtig)
  • ✅ Erlöse aus Anlagenverkäufen
  • ✅ Sonstige betriebliche Einnahmen

AUSGABEN

  • ✅ Software-Abos und Lizenzen
  • ✅ Büromaterial und Arbeitsmittel
  • ✅ Telefon und Internet (anteilig)
  • ✅ Fortbildung und Fachliteratur
  • ✅ Steuerberatung
  • ✅ SVS-Beiträge

4. Betriebsausgaben: Was ist absetzbar?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch deine betriebliche Tätigkeit entstehen und den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Je mehr du legal absetzen kannst, desto weniger Einkommensteuer zahlst du.

AusgabeAbsetzbarHinweis
Büromaterial, Arbeitsmittel✅ 100%Beleg aufbewahren
Software, Apps, Abos✅ 100%Auch Jahresabos sofort (unter €1.000)
Mobiltelefon (betrieblich)✅ 100% oder anteiligBei Privatnutzung: betrieblichen Anteil schätzen
Internet (Homeoffice)✅ AnteiligBetrieblicher Anteil (z.B. 80% bei Haupttätigkeit)
Fortbildung, Kurse✅ 100%Muss beruflich veranlasst sein
Fachliteratur, Bücher✅ 100%Fachbücher ja, Romane nein
Steuerberatung✅ 100%Auch privat veranlasste Steuerberatung zum Teil
SVS-Beiträge✅ 100%Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
Homeoffice-Pauschale✅ Bis €1.200/Jahr€3/Tag für max. 100 Tage/Jahr (§26 Z 9b EStG)
Fahrtkosten (öffentlich)✅ 100%Tickets aufheben
Kilometergelder (PKW privat)✅ €0,42/kmFahrtenbuch führen!
Bewirtungskosten⚠️ 50%Nur bei betrieblichem Anlass, Gesprächspartner notieren
Kleidung (normal)❌ Nicht absetzbarAusnahme: Schutzkleidung, Arbeitskleidung
PKW-Kauf (Privatwagen)❌ Nicht absetzbarNur Kilometergelder; Betriebsfahrzeug: AfA möglich

💡 Homeoffice-Tipp 2026

Wenn du hauptsächlich im Homeoffice arbeitest, kannst du anteilige Raumkosten absetzen: Miete, Strom, Internet, anteilig nach Nutzfläche. Voraussetzung: Arbeitszimmer wird fast ausschließlich betrieblich genutzt. Alternativ: die Homeoffice-Tagespauschale von €3/Tag (max. 100 Tage = €300/Jahr) — ohne Nachweis!

5. Abschreibungen (AfA) für Kleinunternehmer

Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden und mehr als €1.000 netto kosten (geringwertige Wirtschaftsgüter), müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden — das nennt sichAbsetzung für Abnutzung (AfA).

WirtschaftsgutNutzungsdauerAfA-SatzBeispiel
Laptop/Computer3 Jahre33%/Jahr€1.500 → €500/Jahr
Smartphone (betrieblich)3 Jahre33%/Jahr€900 → Sofortabzug (GWG)
Kamera/Equipment5 Jahre20%/Jahr€2.000 → €400/Jahr
Büromöbel10 Jahre10%/Jahr€1.200 → €120/Jahr
PKW (Betriebsfahrzeug)8 Jahre12,5%/JahrMax. €40.000 Anschaffung
Software (gekauft)4 Jahre25%/JahrAbos: sofort als BA

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wirtschaftsgüter bis €1.000 netto dürfen sofort und vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden — keine Abschreibung über mehrere Jahre nötig. Das ist für Selbstständige besonders nützlich: Ein neues Tablet für €799 → sofort €799 Betriebsausgabe!

📋 Anlagenverzeichnis führen

Für alle abgeschriebenen Wirtschaftsgüter (über €1.000) musst du ein Anlagenverzeichnis führen. Es enthält: Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, AfA-Satz, jährliche AfA und Restbuchwert. Eine einfache Tabelle reicht vollkommen.

6. SVS — Sozialversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger in Österreich bist du bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) pflichtversichert — sobald du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübst und Einkünfte erzielst.

VersicherungszweigBeitragssatzBasis
Krankenversicherung6,80%Nettogewinn
Pensionsversicherung18,50%Nettogewinn
Unfallversicherung~€12/MonatPauschalbetrag
Selbstständigenvorsorge1,53%Nettogewinn (freiwillig)

Insgesamt beträgt die SVS-Belastung etwa 26-27% deines Nettogewinns. Im ersten Jahr werden Mindestbeiträge vorgeschrieben (ca. €190/Monat für Kranken + Pension), die später auf Basis deiner tatsächlichen Einkünfte nachjustiert werden.

⚠️ Nachzahlungen einplanen!

Die SVS schreibt zunächst Vorschüsse auf Basis des Vorjahreseinkommens vor. Nach Einreichen der Steuererklärung wird endgültig abgerechnet. Bei stark gestiegenem Einkommen können empfindliche Nachzahlungen entstehen. Faustregel: 30% des Gewinns zurücklegen (Einkommensteuer + SVS).

Gut zu wissen: SVS-Beiträge sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Das reduziert auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

7. Rechnungen richtig ausstellen

Als Kleinunternehmer musst du auf jeder Rechnung diese Pflichtangaben haben:

  1. Name und Anschrift des Leistungserbringers (du)
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde)
  3. Beschreibung der Leistung oder Lieferung
  4. Tag/Zeitraum der Leistung
  5. Entgelt (Nettobetrag — keine MwSt. ausweisen!)
  6. Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  7. Hinweis auf Steuerbefreiung (s. u.)

✅ Der korrekte §19-Hinweis

"Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

oder alternativ: "Steuerbefreiung als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG"

❌ Häufiger und teurer Fehler

Wenn du als Kleinunternehmer MwSt. auf der Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt — auch wenn du gar nicht regelbesteuert bist! Dies nennt sich "unberechtigter Steuerausweis" und kann rückwirkend korrigiert werden, aber erst nach Genehmigung durch das Finanzamt. Immer den §19/§6-Hinweis verwenden!

Bei Rechnungen über €400 brutto musst du außerdem deine Steuernummer oder UID-Nummer angeben. Als Kleinunternehmer ohne UID gibst du deine Steuernummer an (Aufbau in Österreich: XXX/XXXX, zugewiesen vom Finanzamt).

→ Rechnung als Kleinunternehmer erstellen (kostenlos) — der §19-Hinweis, die Rechnungsnummer und die korrekte Formatierung werden automatisch eingefügt.

8. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Auch als Kleinunternehmer bist du zur Aufzeichnungspflicht verpflichtet (§126 BAO):

WasPflicht?Details
Einnahmen✅ JaJede Einnahme mit Datum, Betrag, Rechnungsnummer
Ausgaben✅ JaJede betriebliche Ausgabe mit Beleg
Belege (Eingangsrechnungen)✅ 7 JahreOriginal oder digitale Kopie
Ausgangsrechnungen✅ 7 JahreKopien aller ausgestellten Rechnungen
Kassabuch (bei Bargeschäften)✅ JaTägliche Erfassung von Barein- und -ausgaben
Wareneingangsbuch⚠️ Nur bei HandelWenn du physische Waren kaufst und weiterverkaufst
Anlagenverzeichnis⚠️ Bei Anlagen >€1.000Abschreibbare Wirtschaftsgüter erfassen
Fahrtenbuch (bei Km-Geld)⚠️ EmpfohlenDatum, Start/Ziel, km, Zweck jeder Fahrt

Digitale Belege sind in Österreich grundsätzlich anerkannt, sofern die Originalität und Unversehrtheit gewährleistet ist. Fotografiere Kassenzettel sofort — sie verblassen innerhalb von Monaten. Eine einfache, nach Datum sortierte PDF-Ablage (z.B. im Google Drive) ist vollkommen ausreichend.

Mehr: Aufbewahrungspflicht für Belege in Österreich — Was, wie lange, wohin?

9. Registrierung beim Finanzamt

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, muss sich beim zuständigen Finanzamt als Steuerpflichtiger anmelden. Das geht einfach über FinanzOnline (fon.bmf.gv.at) oder direkt beim Finanzamt mit dem Formular Verf 24.

1

FinanzOnline-Zugang beantragen

Registrierung auf fon.bmf.gv.at oder per Brief beim Finanzamt. Du erhältst deine Zugangsdaten per Post (ca. 2-3 Wochen).

2

Steuernummer beantragen (Formular Verf 24)

Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit musst du dies innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt melden. Online über FinanzOnline möglich.

3

Kleinunternehmer-Option bestätigen

Das Finanzamt trägt automatisch ein, ob du Kleinunternehmer bist. Bei Bedarf kannst du freiwillig auf die Regelbesteuerung wechseln.

4

WKO-Mitgliedschaft (Gewerbe)

Bei einem Gewerbebetrieb: WKO-Mitgliedschaft ist Pflicht. Die jährlichen Beiträge beginnen bei ca. €70-170 je nach Bundesland und Fachgruppe.

10. Steuererklärung über FinanzOnline

Jährlich musst du beim Finanzamt einreichen:

FormularWasFrist
E1Einkommensteuererklärung (Hauptformular)30.6. (Papier) / 30.9. (FinanzOnline)
E1aBeilage für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (E/A-Rechnung)
U1Umsatzsteuerjahreserklärung — Pflicht auch als Kleinunternehmer!

⚠️ U1 auch als Kleinunternehmer Pflicht!

Viele Kleinunternehmer wissen nicht, dass sie trotz USt.-Befreiung jährlich eine Umsatzsteuererklärung (U1) einreichen müssen. Darin gibst du einfach deinen Gesamtumsatz an und kreuzt die Kleinunternehmerregelung an. Kein Steuerberater nötig, geht in 5 Minuten über FinanzOnline.

Einkommensteuer-Tarif 2026: Du zahlst nur auf den Gewinn, der über dem Grundfreibetrag von €12.816/Jahr liegt. Bis dorthin: 0% ESt. Bis ca. €20.818: 20%. Das bedeutet: Ein Gewinn von unter €12.816/Jahr ist einkommensteuerfrei! (SVS-Beiträge sind separat zu entrichten.)

11. 7 Profi-Tipps für die Buchhaltung

1

Geschäftskonto eröffnen

Ein eigenes Konto für dein Business macht die Buchhaltung 10x einfacher und spart bei der Steuerprüfung Nerven. Viele Anbieter (N26, Holvi, George Business) bieten kostenlose Geschäftskonten an.

2

Belege sofort digitalisieren

Fotografiere jeden Kassenzettel sofort nach dem Kauf. App-Tipp: einfach ins Google Drive-Foto hochladen. Kassenzettelthermopapier verblasst nach 6-12 Monaten!

3

Monatliche Mini-Buchhaltung (30 Minuten)

Einmal im Monat 30 Minuten: Kontoauszug downloaden, Ausgaben kategorisieren, Rechnungen zuordnen. Am Jahresende bist du in 2 Stunden fertig statt in 2 Tagen.

4

Steuerreserve anlegen

Transferiere monatlich 30% jeder Einnahme auf ein Sparkonto. Am Jahresende hast du für SVS-Nachzahlung + Einkommensteuer gesorgt. Nichts ist schlimmer als eine €3.000-Steuerrechnung ohne Rücklagen.

5

Kilometergelder systematisch erfassen

Jede Fahrt sofort im Handy notieren: Datum, Start, Ziel, km, Zweck. Nach einem Jahr hast du einen vollständigen Nachweis für €0,42/km. Bei 5.000 betrieblichen km: €2.100 Betriebsausgabe!

6

Jahresabschluss im Jänner

Sofort im Jänner das Vorjahr abschließen — Gewinnermittlung, E1a vorbereiten, Steuerberater-Unterlagen zusammenstellen. Je früher, desto weniger Stress bis zur Abgabefrist.

7

Steuerberater für den Anfang

Gerade im ersten Jahr lohnt sich ein Steuerberater (ab ca. €300-500/Jahr). Er optimiert deine Steuerlast, meldet alles korrekt an und nimmt dir den Stress. Die Kosten sind vollständig absetzbar!

12. Häufige Fehler vermeiden

MwSt. auf Rechnung ausweisen

Als Kleinunternehmer niemals eine Umsatzsteuer ausweisen — sonst schuldet ihr diese dem Finanzamt, auch ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

Keine fortlaufenden Rechnungsnummern

Jede Rechnung braucht eine eindeutige, lückenlose Nummer. Fehlende Nummern können bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen führen.

Belege wegwerfen

7 Jahre Aufbewahrungspflicht! Viele Kleinunternehmer schmeißen Belege nach einem Jahr weg. Digital archivieren ist die einfachste Lösung.

U1 vergessen

Auch ohne USt.-Pflicht muss die Umsatzsteuerjahreserklärung (U1) eingereicht werden. Verspätungsstrafen können bis zu 10% der Zahllast betragen.

SVS-Nachzahlungen nicht einplanen

Die SVS verrechnet nach Eingang der Steuererklärung nach. Bei stark gestiegenem Einkommen können €2.000-5.000 Nachzahlungen anfallen. Immer Rücklagen bilden!

Private und betriebliche Ausgaben vermischen

Nur betrieblich veranlasste Ausgaben sind abzugsfähig. Ohne getrenntes Konto wird es bei der Steuerprüfung schwierig, den Unterschied nachzuweisen.

13. Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?
Nein, als Kleinunternehmer brauchst du keine UID-Nummer. Du kannst aber freiwillig eine beantragen — z.B. wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe (EU-Einkäufe) über €11.000/Jahr tätigst oder professionell auftreten möchtest. Die UID-Beantragung erfolgt über FinanzOnline kostenlos.
Was passiert, wenn ich die €42.000-Grenze überschreite?
Bei Überschreitung der Grenze wirst du ab dem nächsten Kalenderjahr regelbesteuert — du musst dann USt. ausweisen und UVA einreichen, kannst aber auch Vorsteuer abziehen. Eine einmalige Überschreitung um bis zu 15% (ca. €48.300) ist einmal in 5 Jahren ohne Konsequenzen möglich. Details: Ratgeber 'Umsatzgrenze überschritten'.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja! Du kannst beim Finanzamt die Regelbesteuerung beantragen ('Option zur Steuerpflicht' nach §6 Abs. 3 UStG). Das lohnt sich, wenn du hohe Investitionskosten hast und die Vorsteuer zurückbekommen möchtest. Achtung: Du bist dann mindestens 5 Kalenderjahre daran gebunden.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend, aber empfehlenswert — vor allem im ersten Jahr. Ein erfahrener Steuerberater kostet ab ca. €300-500/Jahr für einfache Fälle, optimiert deine Steuerlast und nimmt dir Stress. Die Kosten sind 100% als Betriebsausgabe absetzbar.
Wie berechne ich meinen Gewinn für die Einkommensteuer?
Einnahmen minus Ausgaben minus SVS-Beiträge = Gewinn. Für die Einkommensteuer gilt dann: Gewinn minus Grundfreibetrag (€12.816) = steuerpflichtiges Einkommen. Bei einem Gewinn unter €12.816: keine Einkommensteuer (aber SVS-Pflicht bleibt).
Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Pauschalierung?
Die Pauschalierung (§17 EStG) ist eine Alternative für bestimmte Berufsgruppen: Du setzt pauschal 12% des Umsatzes als Betriebsausgaben an (Basispauschalierung), ohne Einzelnachweise. Einfacher, aber oft teurer als die echte E/A-Rechnung mit allen Belegen. Lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Ausgaben unter 12% liegen.
Muss ich Kassabuch führen?
Nur wenn du regelmäßig Bargeld einnimmst. Als reiner Dienstleister (Rechnungen per Überweisung) brauchst du kein Kassabuch. Nimmst du Bargeld an (z.B. beim Kunden vor Ort), musst du jede Bareinnahme und -ausgabe tagesaktuel erfassen. Bei Umsatz über €15.000/Jahr aus Barumsätzen: Registrierkassenpflicht!
Wann muss ich Registrierkasse haben?
Bei Umsätzen über €15.000/Jahr und mehr als €7.500 davon als Barumsatz (§131b BAO). Als reiner Online- oder Überweisungsdienstleister typischerweise nicht relevant. Wenn du die Grenze erreichst, gibt es zertifizierte Registrierkassen ab ca. €400.

Buchhaltung muss nicht kompliziert sein

Erstelle professionelle Rechnungen mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis. Rechnungsnummer automatisch. DSGVO-konform. Kostenlos starten — kein Abo nötig.

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