Umsatzsteuer in Österreich — Der Ratgeber für Selbstständige 2026
Die Umsatzsteuer (USt) ist für die meisten Selbstständigen und Unternehmer in Österreich allgegenwärtig. Hier erfährst du alles über Steuersätze, Vorsteuerabzug, UVA-Meldung, UID-Nummer und die wichtigsten Sonderfälle — mit konkreten Rechenbeispielen.
📋 Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlagen der österreichischen USt.
- 2. Steuersätze: 20%, 13%, 10% und 0%
- 3. Vorsteuerabzug: So bekommst du die USt. zurück
- 4. UVA — Umsatzsteuervoranmeldung
- 5. Umsatzsteuerjahreserklärung (U1)
- 6. UID-Nummer: Wer braucht sie, wie beantragen?
- 7. Kleinunternehmerregelung §6 UStG
- 8. Steuerbefreiungen — welche Leistungen sind steuerfrei?
- 9. Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft)
- 10. One-Stop-Shop (OSS) für digitale Dienste
- 11. USt. auf der Rechnung korrekt ausweisen
- 12. FAQ
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1. Grundlagen der österreichischen Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Verbrauchsteuer — sie wird auf den Endkunden überwälzt, aber von Unternehmen eingezogen und ans Finanzamt abgeführt. Geregelt ist sie im österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG 1994).
20%
Normalsatz (Regelfall)
13% / 10%
Ermäßigte Sätze
0%
Steuerbefreit / Nicht steuerbar
Steuerpflichtig bist du als Unternehmer in Österreich, sobald du Umsätze erzielst und regelbesteuert bist. Als Kleinunternehmer (Umsatz ≤ €42.000/Jahr) bist du grundsätzlich USt.-befreit — musst aber trotzdem jährlich die U1 einreichen.
💡 USt. vs. MwSt.: Kein Unterschied
USt. (Umsatzsteuer) ist der offizielle österreichische Begriff. MwSt. (Mehrwertsteuer) ist derselbe Begriff auf Deutsch, hauptsächlich in Deutschland gebräuchlich. Auf österreichischen Rechnungen verwendet man "USt." oder "Umsatzsteuer" — beides ist korrekt.
2. Steuersätze: 20%, 13%, 10% und wann welcher gilt
| Steuersatz | Gilt für | Beispiele |
|---|---|---|
| 20% | Normalsteuersatz — der Regelfall | Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Autos, Software |
| 13% | Beherbergung, Kultur, Pflanzen | Hotels, Pensionen, Museen, Theater, Blumen, Futtermittel, Kunstwerke |
| 10% | Grundbedürfnisse | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung (Bahn/Bus), Miete, Medikamente, Hörgeräte |
| 0% / befreit | Spezielle Leistungen (§6 UStG) | Ärztliche Leistungen, Krankenhäuser, Schule/Bildung, Finanzdienstleistungen, Export in Drittländer |
🎯 Welcher Satz gilt für dich?
Webdesigner, Programmierer, Berater, Trainer, Fotografen: → 20% (Normalsteuersatz)
Ärzte, Therapeuten (med. Leistungen): → 0% (§6 Abs. 1 Z 19 UStG — unecht befreit)
Vermieter (Wohnraummiete): → 10%
Hotel, Pension: → 13%
Lebensmittelhandel: → 10% (Grundnahrungsmittel) oder 20% (Alkohol, Tabak)
Unsicher? → Beim Steuerberater oder der WKO nachfragen
USt. berechnen: Netto ↔ Brutto
Netto → Brutto (20%)
Netto: €1.000,00
USt. 20%: +€200,00
Brutto: €1.200,00
Formel: Netto × 1,20 = Brutto
Brutto → Netto (20%)
Brutto: €1.200,00
÷ 1,20
Netto: €1.000,00
Formel: Brutto ÷ 1,20 = Netto
3. Vorsteuerabzug: So bekommst du die USt. zurück
Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die Vorsteuer abziehen — das ist die USt., die du selbst bei Einkäufen für dein Unternehmen bezahlt hast. So vermeidest du eine Doppelbesteuerung.
📊 Praxisbeispiel Vorsteuerabzug
Ausgangsrechnung (Verkauf):
Netto: €2.000,00
USt. 20%: +€400,00
Brutto: €2.400,00
Diese €400 bekommst du vom Kunden und musst sie ans Finanzamt abführen.
Eingangsrechnungen (Einkauf):
Laptop: €1.000 + €200 USt.
Software: €500 + €100 USt.
Vorsteuer gesamt: €300
Diese €300 kannst du dir zurückholen.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§12 UStG):
- Du bist regelbesteuert (nicht Kleinunternehmer)
- Die Eingangsrechnung enthält alle Pflichtangaben (Rechnungsaussteller, Leistungsbeschreibung, USt.-Betrag, UID des Ausstellers)
- Die Leistung ist für dein Unternehmen bestimmt — kein privater Anteil ohne Aufzeichnung
- Die Rechnung liegt dir im Original oder als digitale Kopie vor
❌ Kein Vorsteuerabzug möglich bei:
- Kleinunternehmerregelung (du weist selbst keine USt. aus)
- Bewirtungskosten — nur 50% und nur bei betrieblichem Anlass
- PKW-Anschaffung und -betrieb (außer: Taxi, Fahrschule, Mietauto-Verleih)
- Gemischt privat-betriebliche Anschaffungen ohne klare Trennung
- Fehlende oder mangelhafte Rechnungen
- Leistungen, die steuerfreien Umsätzen dienen (z.B. bei ärztl. Leistungen)
Vorsteuerberichtigung nach §12 Abs. 10 UStG
Änderst du die Verwendung eines Wirtschaftsguts (z.B. vom betrieblichen zum privaten Bereich), musst du den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigen. Der Berichtigungszeitraum beträgt bei Anlagen 5 Jahre, bei Grundstücken 20 Jahre. Wichtig: das betrifft auch den Fall, wenn du von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselst.
4. UVA — Umsatzsteuervoranmeldung
Als regelbesteuerter Unternehmer musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt über FinanzOnline einreichen und die Zahllast entrichten.
| Vorjahresumsatz (netto) | UVA-Intervall | Abgabe & Zahlung bis |
|---|---|---|
| Über €100.000 | Monatlich | 15. des zweitfolgenden Monats |
| €35.000 – €100.000 | Quartalsweise | 15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende |
| Unter €35.000 (Kleinunternehmer) | Keine UVA-Pflicht | Nur Jahreserklärung U1 |
📅 Beispiel: Quartals-UVA
Q1 (Jänner–März): UVA-Abgabe bis 15. Mai
Q2 (April–Juni): UVA-Abgabe bis 15. August
Q3 (Juli–September): UVA-Abgabe bis 15. November
Q4 (Oktober–Dezember): UVA-Abgabe bis 15. Februar des Folgejahres
UVA einreichen — Schritt für Schritt
FinanzOnline aufrufen (fon.bmf.gv.at) und einloggen
Unter 'Eingaben' → 'Erklärungen' → 'Umsatzsteuervoranmeldung U30' wählen
Zeitraum auswählen (Monat oder Quartal)
Gesamte Umsätze (nach Steuersätzen) und Vorsteuerbeträge eintragen
Zahllast ergibt sich automatisch: USt. aus Umsätzen − Vorsteuer = Zahllast (oder Gutschrift)
Absenden und Zahlung bis zur Frist veranlassen (SEPA-Überweisung oder Bankeinzug)
⚠️ Verspätungskonsequenzen
Verspätete UVA-Abgabe: Verspätungszuschlag bis 10% der Zahllast. Verspätete Zahlung: Säumniszuschlag 2% der nicht rechtzeitig entrichteten Steuer. Mit einem Steuerberater verlängern sich die Fristen automatisch.
5. Umsatzsteuerjahreserklärung (U1)
Zusätzlich zur laufenden UVA muss jeder Unternehmer — auch Kleinunternehmer — jährlich die Umsatzsteuerjahreserklärung U1 beim Finanzamt einreichen.
| Abgabefrist | Details |
|---|---|
| 30. Juni (Papier) | Einreichung per Post beim zuständigen Finanzamt |
| 30. September (FinanzOnline) | Elektronische Abgabe über fon.bmf.gv.at |
| Verlängert bei Steuerberater | Bei steuerlicher Vertretung: weitere Fristverlängerung möglich (bis März/April) |
In der Jahreserklärung werden alle Umsätze des Jahres nach Steuersätzen aufgegliedert, die Vorsteuerbeträge zusammengefasst und mit den bereits geleisteten UVA-Zahlungen abgestimmt. Ergibt sich eine Differenz (Nachzahlung oder Gutschrift), wird sie mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet.
6. UID-Nummer: Wer braucht sie, wie beantragen?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ist ein österreichisches Pendant zur deutschen Umsatzsteuer-ID. Sie identifiziert ein Unternehmen im EU-weiten Steuerverkehr.
| Wer | UID nötig? | Details |
|---|---|---|
| Regelbesteuerte Unternehmer | ✅ In der Regel ja | Für EU-B2B-Geschäfte Pflicht |
| Kleinunternehmer (ohne IG-Erwerbe) | ❌ Nicht zwingend | Keine UID nötig, wenn keine EU-B2B-Geschäfte |
| Kleinunternehmer mit EU-Einkäufen >€11.000/Jahr | ✅ Ja | Innergemeinschaftlicher Erwerb — UID-Pflicht |
| GmbH, AG | ✅ Immer | Wird bei Gründung automatisch zugeteilt |
UID beantragen
Die Beantragung ist kostenlos und einfach:
- Via FinanzOnline (fon.bmf.gv.at): Unter "Anträge" → "UID-Nummernvergabe" → Formular ausfüllen → 1-2 Wochen Wartezeit
- Beim Finanzamt: Formular U15 persönlich oder per Post einreichen
- Automatisch bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH etc.)
Das österreichische Format: ATU12345678 (AT = Österreich, U = Umsatzsteuer, 8 Ziffern). Du kannst jede UID über das EU VIES-System validieren.
7. Kleinunternehmerregelung §6 UStG
Wer in Österreich mit einem Jahresumsatz unter €42.000 netto tätig ist (seit 2025, vorher €35.000), kann die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen.
✅ Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine USt. auf Rechnungen ausweisen
- Keine UVA einreichen
- Vereinfachte Buchhaltung
- Günstigere Preisgestaltung ggü. Privatkunden
- Weniger administrativer Aufwand
❌ Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- U1 trotzdem jährlich Pflicht
- Bei B2B-Kunden: Nachteil (die können keine Vorsteuer abziehen)
- Wachstum: ab €42.000 Umstieg erforderlich
Option zur Regelbesteuerung
Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren (§6 Abs. 3 UStG). Das lohnt sich, wenn:
- Du hohe Investitionsausgaben hast (du bekommst die Vorsteuer zurück)
- Deine Hauptkunden Unternehmen sind (die können die Vorsteuer abziehen)
- Du planst, schnell über €42.000 zu wachsen
Achtung: Die Option bindet dich für mindestens 5 Kalenderjahre! Einmal regelbesteuert, kannst du nicht einfach zurück.
Mehr: Buchhaltung für Kleinunternehmer — Kompletter Ratgeber
8. Steuerbefreiungen — welche Leistungen sind steuerfrei?
Das österreichische UStG kennt zwei Arten von Steuerbefreiungen:
Echte Befreiung
Kein USt.-Ausweis, aber Vorsteuerabzug bleibt erhalten (wenn kombiniert mit steuerpflichtigen Umsätzen).
- Export in Drittländer
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU B2B)
Unechte Befreiung
Kein USt.-Ausweis UND kein Vorsteuerabzug für zugehörige Inputs.
- Ärztliche Leistungen
- Bildungseinrichtungen
- Finanzdienstleistungen
- Versicherungen
| Steuerbefreiung nach §6 UStG | Gilt für | Art |
|---|---|---|
| §6 Abs. 1 Z 19 | Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Physiotherapeuten (kurative Leistungen) | Unecht |
| §6 Abs. 1 Z 11 | Schulen, Universitäten, Berufsausbildung (anerkannte Einrichtungen) | Unecht |
| §6 Abs. 1 Z 8 | Finanzdienstleistungen (Kredite, Versicherungen, Devisen) | Unecht |
| §6 Abs. 1 Z 16 | Wohnraumvermietung (langfristig) | Unecht (Option zur Steuerpflicht möglich) |
| §7 UStG | Ausfuhrlieferungen (Export in Drittländer mit Nachweis) | Echt |
9. Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Beim Reverse-Charge-Verfahren (auch "Umkehr der Steuerschuld") schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer. Das Finanzamt bekommt sie also direkt vom Kunden — du als Lieferant stellst eine Netto-Rechnung.
EU B2B (§3a Abs. 6 UStG)
- Du lieferst Dienstleistungen an ein EU-Unternehmen
- Rechnung ohne USt. ausstellen
- Beide UID-Nummern angeben
- Hinweis "Reverse Charge" auf Rechnung
- Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen
Inländische Fälle (§19 UStG)
- Bauleistungen (Subunternehmer → Generalunternehmer)
- Schrottlieferungen
- Sicherheitsdienstleistungen
- Emissionszertifikate
- Leistungen ausländischer Unternehmer
⚠️ UID-Validierung ist Pflicht!
Bei EU-B2B-Rechnungen mit Reverse Charge bist du verpflichtet, die UID des Kunden zu prüfen. Ist die UID ungültig und du stellst trotzdem ohne USt. aus, haftest du für die Steuer. Validierung: VIES-System der EU
Mehr zu Auslandsrechnungen: Rechnung ins Ausland — EU & Drittland komplett erklärt
10. One-Stop-Shop (OSS) für digitale Dienstleistungen
Wenn du als österreichischer Unternehmer digitale Dienstleistungen (Software, E-Books, Streaming, Online-Kurse) an Privatkunden (B2C) in anderen EU-Ländern verkaufst, gilt seit 2021 ein besonderes Regime.
| Umsatz mit EU-B2C | Regel | USt.-Satz |
|---|---|---|
| Unter €10.000/Jahr (grenzüberschreitend) | Österreichischer USt.-Satz gilt | 20% (AT) |
| Über €10.000/Jahr | USt.-Satz des Kundenlandes gilt | Z.B. 23% (IE), 25% (SE), 19% (DE) |
Ab der €10.000-Schwelle musst du entweder One-Stop-Shop (OSS) nutzen oder dich in jedem EU-Kundenland registrieren. OSS ist die wesentlich einfachere Lösung: Eine Anmeldung in Österreich, eine quartalsweise Meldung, eine Zahlung — das Finanzamt verteilt dann selbst.
OSS registrieren: Über FinanzOnline unter "Anträge" → "OSS — One-Stop-Shop". Die Registrierung ist kostenlos und gilt ab dem Folgequartal.
11. USt. auf der Rechnung korrekt ausweisen
Auf einer korrekten österreichischen Rechnung (über €400) muss die USt. klar ausgewiesen sein:
Beispiel Rechnungsblock (Betragszeilen):
✅ Pflichtangaben auf Rechnung (>€400)
- • Name und Anschrift des Ausstellers
- • Name und Anschrift des Empfängers
- • Steuernummer oder UID des Ausstellers
- • Fortlaufende Rechnungsnummer
- • Ausstellungsdatum
- • Leistungsdatum/-zeitraum
- • Leistungsbeschreibung
- • Nettobetrag, USt.-Satz, USt.-Betrag, Bruttobetrag
⚡ Vereinfachte Rechnung (<€400)
- • Name und Anschrift des Ausstellers
- • Ausstellungsdatum
- • Leistungsbeschreibung
- • Bruttobetrag + angewandter USt.-Satz
- • (Keine UID des Empfängers nötig)
12. Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen USt. und MwSt.?
Wann brauche ich eine UID-Nummer?
Was passiert wenn ich die UVA-Frist verpasse?
Kann ich als Arzt/Ärztin Vorsteuer abziehen?
Muss ich meine Kunden-UID auf der Rechnung angeben?
Was ist ein unberechtigter Steuerausweis?
Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
🔗 Offizielle Quellen
Rechnungen mit korrekter USt. — automatisch
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