Umsatzsteuer in Österreich — Der Ratgeber für Selbstständige 2026

Die Umsatzsteuer (USt) ist für die meisten Selbstständigen und Unternehmer in Österreich allgegenwärtig. Hier erfährst du alles über Steuersätze, Vorsteuerabzug, UVA-Meldung, UID-Nummer und die wichtigsten Sonderfälle — mit konkreten Rechenbeispielen.

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1. Grundlagen der österreichischen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Verbrauchsteuer — sie wird auf den Endkunden überwälzt, aber von Unternehmen eingezogen und ans Finanzamt abgeführt. Geregelt ist sie im österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG 1994).

20%

Normalsatz (Regelfall)

13% / 10%

Ermäßigte Sätze

0%

Steuerbefreit / Nicht steuerbar

Steuerpflichtig bist du als Unternehmer in Österreich, sobald du Umsätze erzielst und regelbesteuert bist. Als Kleinunternehmer (Umsatz ≤ €42.000/Jahr) bist du grundsätzlich USt.-befreit — musst aber trotzdem jährlich die U1 einreichen.

💡 USt. vs. MwSt.: Kein Unterschied

USt. (Umsatzsteuer) ist der offizielle österreichische Begriff. MwSt. (Mehrwertsteuer) ist derselbe Begriff auf Deutsch, hauptsächlich in Deutschland gebräuchlich. Auf österreichischen Rechnungen verwendet man "USt." oder "Umsatzsteuer" — beides ist korrekt.

2. Steuersätze: 20%, 13%, 10% und wann welcher gilt

SteuersatzGilt fürBeispiele
20%Normalsteuersatz — der RegelfallDienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Autos, Software
13%Beherbergung, Kultur, PflanzenHotels, Pensionen, Museen, Theater, Blumen, Futtermittel, Kunstwerke
10%GrundbedürfnisseLebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung (Bahn/Bus), Miete, Medikamente, Hörgeräte
0% / befreitSpezielle Leistungen (§6 UStG)Ärztliche Leistungen, Krankenhäuser, Schule/Bildung, Finanzdienstleistungen, Export in Drittländer

🎯 Welcher Satz gilt für dich?

Webdesigner, Programmierer, Berater, Trainer, Fotografen: → 20% (Normalsteuersatz)

Ärzte, Therapeuten (med. Leistungen): → 0% (§6 Abs. 1 Z 19 UStG — unecht befreit)

Vermieter (Wohnraummiete): → 10%

Hotel, Pension: → 13%

Lebensmittelhandel: → 10% (Grundnahrungsmittel) oder 20% (Alkohol, Tabak)

Unsicher? → Beim Steuerberater oder der WKO nachfragen

USt. berechnen: Netto ↔ Brutto

Netto → Brutto (20%)

Netto: €1.000,00

USt. 20%: +€200,00

Brutto: €1.200,00

Formel: Netto × 1,20 = Brutto

Brutto → Netto (20%)

Brutto: €1.200,00

÷ 1,20

Netto: €1.000,00

Formel: Brutto ÷ 1,20 = Netto

3. Vorsteuerabzug: So bekommst du die USt. zurück

Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die Vorsteuer abziehen — das ist die USt., die du selbst bei Einkäufen für dein Unternehmen bezahlt hast. So vermeidest du eine Doppelbesteuerung.

📊 Praxisbeispiel Vorsteuerabzug

Ausgangsrechnung (Verkauf):

Netto: €2.000,00

USt. 20%: +€400,00

Brutto: €2.400,00

Diese €400 bekommst du vom Kunden und musst sie ans Finanzamt abführen.

Eingangsrechnungen (Einkauf):

Laptop: €1.000 + €200 USt.

Software: €500 + €100 USt.

Vorsteuer gesamt: €300

Diese €300 kannst du dir zurückholen.

Zahllast ans Finanzamt: €400 − €300 = €100

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§12 UStG):

  • Du bist regelbesteuert (nicht Kleinunternehmer)
  • Die Eingangsrechnung enthält alle Pflichtangaben (Rechnungsaussteller, Leistungsbeschreibung, USt.-Betrag, UID des Ausstellers)
  • Die Leistung ist für dein Unternehmen bestimmt — kein privater Anteil ohne Aufzeichnung
  • Die Rechnung liegt dir im Original oder als digitale Kopie vor

❌ Kein Vorsteuerabzug möglich bei:

  • Kleinunternehmerregelung (du weist selbst keine USt. aus)
  • Bewirtungskosten — nur 50% und nur bei betrieblichem Anlass
  • PKW-Anschaffung und -betrieb (außer: Taxi, Fahrschule, Mietauto-Verleih)
  • Gemischt privat-betriebliche Anschaffungen ohne klare Trennung
  • Fehlende oder mangelhafte Rechnungen
  • Leistungen, die steuerfreien Umsätzen dienen (z.B. bei ärztl. Leistungen)

Vorsteuerberichtigung nach §12 Abs. 10 UStG

Änderst du die Verwendung eines Wirtschaftsguts (z.B. vom betrieblichen zum privaten Bereich), musst du den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigen. Der Berichtigungszeitraum beträgt bei Anlagen 5 Jahre, bei Grundstücken 20 Jahre. Wichtig: das betrifft auch den Fall, wenn du von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselst.

4. UVA — Umsatzsteuervoranmeldung

Als regelbesteuerter Unternehmer musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt über FinanzOnline einreichen und die Zahllast entrichten.

Vorjahresumsatz (netto)UVA-IntervallAbgabe & Zahlung bis
Über €100.000Monatlich15. des zweitfolgenden Monats
€35.000 – €100.000Quartalsweise15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende
Unter €35.000 (Kleinunternehmer)Keine UVA-PflichtNur Jahreserklärung U1

📅 Beispiel: Quartals-UVA

Q1 (Jänner–März): UVA-Abgabe bis 15. Mai

Q2 (April–Juni): UVA-Abgabe bis 15. August

Q3 (Juli–September): UVA-Abgabe bis 15. November

Q4 (Oktober–Dezember): UVA-Abgabe bis 15. Februar des Folgejahres

UVA einreichen — Schritt für Schritt

1

FinanzOnline aufrufen (fon.bmf.gv.at) und einloggen

2

Unter 'Eingaben' → 'Erklärungen' → 'Umsatzsteuervoranmeldung U30' wählen

3

Zeitraum auswählen (Monat oder Quartal)

4

Gesamte Umsätze (nach Steuersätzen) und Vorsteuerbeträge eintragen

5

Zahllast ergibt sich automatisch: USt. aus Umsätzen − Vorsteuer = Zahllast (oder Gutschrift)

6

Absenden und Zahlung bis zur Frist veranlassen (SEPA-Überweisung oder Bankeinzug)

⚠️ Verspätungskonsequenzen

Verspätete UVA-Abgabe: Verspätungszuschlag bis 10% der Zahllast. Verspätete Zahlung: Säumniszuschlag 2% der nicht rechtzeitig entrichteten Steuer. Mit einem Steuerberater verlängern sich die Fristen automatisch.

5. Umsatzsteuerjahreserklärung (U1)

Zusätzlich zur laufenden UVA muss jeder Unternehmer — auch Kleinunternehmer — jährlich die Umsatzsteuerjahreserklärung U1 beim Finanzamt einreichen.

AbgabefristDetails
30. Juni (Papier)Einreichung per Post beim zuständigen Finanzamt
30. September (FinanzOnline)Elektronische Abgabe über fon.bmf.gv.at
Verlängert bei SteuerberaterBei steuerlicher Vertretung: weitere Fristverlängerung möglich (bis März/April)

In der Jahreserklärung werden alle Umsätze des Jahres nach Steuersätzen aufgegliedert, die Vorsteuerbeträge zusammengefasst und mit den bereits geleisteten UVA-Zahlungen abgestimmt. Ergibt sich eine Differenz (Nachzahlung oder Gutschrift), wird sie mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet.

6. UID-Nummer: Wer braucht sie, wie beantragen?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ist ein österreichisches Pendant zur deutschen Umsatzsteuer-ID. Sie identifiziert ein Unternehmen im EU-weiten Steuerverkehr.

WerUID nötig?Details
Regelbesteuerte Unternehmer✅ In der Regel jaFür EU-B2B-Geschäfte Pflicht
Kleinunternehmer (ohne IG-Erwerbe)❌ Nicht zwingendKeine UID nötig, wenn keine EU-B2B-Geschäfte
Kleinunternehmer mit EU-Einkäufen >€11.000/Jahr✅ JaInnergemeinschaftlicher Erwerb — UID-Pflicht
GmbH, AG✅ ImmerWird bei Gründung automatisch zugeteilt

UID beantragen

Die Beantragung ist kostenlos und einfach:

  1. Via FinanzOnline (fon.bmf.gv.at): Unter "Anträge" → "UID-Nummernvergabe" → Formular ausfüllen → 1-2 Wochen Wartezeit
  2. Beim Finanzamt: Formular U15 persönlich oder per Post einreichen
  3. Automatisch bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH etc.)

Das österreichische Format: ATU12345678 (AT = Österreich, U = Umsatzsteuer, 8 Ziffern). Du kannst jede UID über das EU VIES-System validieren.

7. Kleinunternehmerregelung §6 UStG

Wer in Österreich mit einem Jahresumsatz unter €42.000 netto tätig ist (seit 2025, vorher €35.000), kann die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen.

✅ Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Keine USt. auf Rechnungen ausweisen
  • Keine UVA einreichen
  • Vereinfachte Buchhaltung
  • Günstigere Preisgestaltung ggü. Privatkunden
  • Weniger administrativer Aufwand

❌ Nachteile der Kleinunternehmerregelung

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • U1 trotzdem jährlich Pflicht
  • Bei B2B-Kunden: Nachteil (die können keine Vorsteuer abziehen)
  • Wachstum: ab €42.000 Umstieg erforderlich

Option zur Regelbesteuerung

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren (§6 Abs. 3 UStG). Das lohnt sich, wenn:

  • Du hohe Investitionsausgaben hast (du bekommst die Vorsteuer zurück)
  • Deine Hauptkunden Unternehmen sind (die können die Vorsteuer abziehen)
  • Du planst, schnell über €42.000 zu wachsen

Achtung: Die Option bindet dich für mindestens 5 Kalenderjahre! Einmal regelbesteuert, kannst du nicht einfach zurück.

Mehr: Buchhaltung für Kleinunternehmer — Kompletter Ratgeber

8. Steuerbefreiungen — welche Leistungen sind steuerfrei?

Das österreichische UStG kennt zwei Arten von Steuerbefreiungen:

Echte Befreiung

Kein USt.-Ausweis, aber Vorsteuerabzug bleibt erhalten (wenn kombiniert mit steuerpflichtigen Umsätzen).

  • Export in Drittländer
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU B2B)

Unechte Befreiung

Kein USt.-Ausweis UND kein Vorsteuerabzug für zugehörige Inputs.

  • Ärztliche Leistungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Versicherungen
Steuerbefreiung nach §6 UStGGilt fürArt
§6 Abs. 1 Z 19Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Physiotherapeuten (kurative Leistungen)Unecht
§6 Abs. 1 Z 11Schulen, Universitäten, Berufsausbildung (anerkannte Einrichtungen)Unecht
§6 Abs. 1 Z 8Finanzdienstleistungen (Kredite, Versicherungen, Devisen)Unecht
§6 Abs. 1 Z 16Wohnraumvermietung (langfristig)Unecht (Option zur Steuerpflicht möglich)
§7 UStGAusfuhrlieferungen (Export in Drittländer mit Nachweis)Echt

9. Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Beim Reverse-Charge-Verfahren (auch "Umkehr der Steuerschuld") schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer. Das Finanzamt bekommt sie also direkt vom Kunden — du als Lieferant stellst eine Netto-Rechnung.

EU B2B (§3a Abs. 6 UStG)

  • Du lieferst Dienstleistungen an ein EU-Unternehmen
  • Rechnung ohne USt. ausstellen
  • Beide UID-Nummern angeben
  • Hinweis "Reverse Charge" auf Rechnung
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen

Inländische Fälle (§19 UStG)

  • Bauleistungen (Subunternehmer → Generalunternehmer)
  • Schrottlieferungen
  • Sicherheitsdienstleistungen
  • Emissionszertifikate
  • Leistungen ausländischer Unternehmer

⚠️ UID-Validierung ist Pflicht!

Bei EU-B2B-Rechnungen mit Reverse Charge bist du verpflichtet, die UID des Kunden zu prüfen. Ist die UID ungültig und du stellst trotzdem ohne USt. aus, haftest du für die Steuer. Validierung: VIES-System der EU

Mehr zu Auslandsrechnungen: Rechnung ins Ausland — EU & Drittland komplett erklärt

10. One-Stop-Shop (OSS) für digitale Dienstleistungen

Wenn du als österreichischer Unternehmer digitale Dienstleistungen (Software, E-Books, Streaming, Online-Kurse) an Privatkunden (B2C) in anderen EU-Ländern verkaufst, gilt seit 2021 ein besonderes Regime.

Umsatz mit EU-B2CRegelUSt.-Satz
Unter €10.000/Jahr (grenzüberschreitend)Österreichischer USt.-Satz gilt20% (AT)
Über €10.000/JahrUSt.-Satz des Kundenlandes giltZ.B. 23% (IE), 25% (SE), 19% (DE)

Ab der €10.000-Schwelle musst du entweder One-Stop-Shop (OSS) nutzen oder dich in jedem EU-Kundenland registrieren. OSS ist die wesentlich einfachere Lösung: Eine Anmeldung in Österreich, eine quartalsweise Meldung, eine Zahlung — das Finanzamt verteilt dann selbst.

OSS registrieren: Über FinanzOnline unter "Anträge" → "OSS — One-Stop-Shop". Die Registrierung ist kostenlos und gilt ab dem Folgequartal.

11. USt. auf der Rechnung korrekt ausweisen

Auf einer korrekten österreichischen Rechnung (über €400) muss die USt. klar ausgewiesen sein:

Beispiel Rechnungsblock (Betragszeilen):

Nettoentgelt:€1.000,00
USt. 20%:€200,00
Gesamtbetrag:€1.200,00

✅ Pflichtangaben auf Rechnung (>€400)

  • • Name und Anschrift des Ausstellers
  • • Name und Anschrift des Empfängers
  • • Steuernummer oder UID des Ausstellers
  • • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • • Ausstellungsdatum
  • • Leistungsdatum/-zeitraum
  • • Leistungsbeschreibung
  • • Nettobetrag, USt.-Satz, USt.-Betrag, Bruttobetrag

⚡ Vereinfachte Rechnung (<€400)

  • • Name und Anschrift des Ausstellers
  • • Ausstellungsdatum
  • • Leistungsbeschreibung
  • • Bruttobetrag + angewandter USt.-Satz
  • • (Keine UID des Empfängers nötig)

12. Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen USt. und MwSt.?
Kein Unterschied — es ist dasselbe. USt. (Umsatzsteuer) ist der offizielle österreichische Begriff, MwSt. (Mehrwertsteuer) wird in Deutschland gebräuchlicher verwendet. Auf österreichischen Rechnungen: 'USt.' ist bevorzugt, 'MwSt.' wird aber ebenfalls akzeptiert.
Wann brauche ich eine UID-Nummer?
Als regelbesteuerter Unternehmer mit EU-Geschäften ist eine UID unverzichtbar. Als Kleinunternehmer nur, wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe über €11.000/Jahr tätigst. Ansonsten reicht deine Steuernummer. Die UID kann freiwillig beantragt werden — über FinanzOnline kostenlos.
Was passiert wenn ich die UVA-Frist verpasse?
Bei verspäteter Abgabe: Verspätungszuschlag bis 10% der Zahllast. Bei Zahlungsverzug: Säumniszuschlag 2% pro Monat. Bei wiederholten Verstößen kann das Finanzamt die Steuer schätzen. Im ersten Versäumnis oft kulant — aber am besten immer pünktlich einreichen.
Kann ich als Arzt/Ärztin Vorsteuer abziehen?
Ärztliche Leistungen sind nach §6 Abs. 1 Z 19 UStG 'unecht befreit'. Das bedeutet: keine USt. auf Rechnungen, aber KEIN Vorsteuerabzug. Wenn du neben ärztlichen Leistungen auch steuerpflichtige Umsätze erzielst (z.B. Gutachten, Vorträge), kannst du den Vorsteuerabzug anteilig geltend machen.
Muss ich meine Kunden-UID auf der Rechnung angeben?
Ja, bei B2B-Rechnungen über €400 ist die UID des Kunden eine Pflichtangabe. Bei B2C-Rechnungen (Privatpersonen) ist keine UID nötig. Bei EU-B2B-Rechnungen (Reverse Charge) ist die UID des Kunden absolut zwingend.
Was ist ein unberechtigter Steuerausweis?
Wenn jemand auf einer Rechnung USt. ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist (z.B. Kleinunternehmer weist 20% aus), schuldet er diese Steuer dem Finanzamt trotzdem. Dem Kunden steht kein Vorsteuerabzug zu. Abhilfe: korrigierte Rechnung ausstellen und beim Finanzamt rückgängig machen lassen.
Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
Ja, durch eine schriftliche Erklärung (Option zur Steuerpflicht nach §6 Abs. 3 UStG) beim Finanzamt. Achtung: Du bist dann mindestens 5 Kalenderjahre gebunden. Lohnt sich vor allem bei hohen Investitionskosten (Vorsteuerabzug) oder wenn deine B2B-Kunden die Vorsteuer benötigen.

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