Umsatzsteuer in Österreich — Der Ratgeber für Selbstständige 2026
Die Umsatzsteuer (USt) ist für die meisten Selbstständigen und Unternehmer in Österreich allgegenwärtig. Hier erfährst du alles über Steuersätze, Vorsteuerabzug, UVA-Meldung und die wichtigsten Sonderfälle.
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Die österreichischen USt.-Sätze
| Steuersatz | Höhe | Gilt für |
|---|---|---|
| Normalsteuersatz | 20% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Ermäßigter Satz | 13% | Beherbergung, Kulturveranstaltungen, Blumen, Futtermittel |
| Ermäßigter Satz | 10% | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung, Miete |
| Befreit | 0% | Ärztliche Leistungen, Bildung, Finanzdienstleistungen, Export |
Wichtig: Der Normalsteuersatz von 20% gilt für die Mehrheit aller Dienstleistungen und Waren. Wenn du unsicher bist, welcher Satz für dich gilt, frag deinen Steuerberater.
Vorsteuerabzug — So bekommst du die USt. zurück
Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die Vorsteuer abziehen — das ist die USt., die du selbst bei Einkäufen bezahlt hast.
📊 Rechenbeispiel
Du stellst einem Kunden €1.200 brutto in Rechnung (€1.000 + 20% USt. = €200)
Du kaufst Material für €600 brutto (€500 + 20% USt. = €100)
Zahllast: €200 (eingenommene USt.) − €100 (gezahlte Vorsteuer) = €100 ans Finanzamt
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug:
- Du bist regelbesteuert (nicht Kleinunternehmer)
- Die Rechnung enthält alle Pflichtangaben (inkl. USt.-Betrag, UID)
- Die Leistung ist für dein Unternehmen bestimmt (nicht privat)
- Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung als Beleg
❌ Kein Vorsteuerabzug bei:
- Kleinunternehmerregelung (du weist selbst keine USt. aus)
- Bewirtungskosten (nur 50% abzugsfähig, und nur bei betrieblichem Anlass)
- PKW-Anschaffung (außer Fahrschulwagen, Taxi, etc.)
- Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen
UVA — Die Umsatzsteuervoranmeldung
Als regelbesteuerter Unternehmer musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)beim Finanzamt einreichen:
| Vorjahresumsatz | UVA-Intervall | Frist |
|---|---|---|
| Über €100.000 | Monatlich | Bis zum 15. des Zweitfolgemonats |
| €35.000 – €100.000 | Quartalsweise | Bis zum 15. des Zweitfolgemonats |
| Unter €35.000 | Keine UVA-Pflicht | Nur Jahreserklärung |
Die UVA wird über FinanzOnline eingereicht (fon.bmf.gv.at). Tipp: Mit einem Steuerberater verlängern sich die Fristen automatisch.
Kleinunternehmerregelung (§6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Wenn dein Jahresumsatz unter €42.000 netto liegt (seit 2025), kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen:
- ✅ Keine USt. auf Rechnungen ausweisen
- ✅ Keine UVA einreichen
- ✅ Vereinfachte Buchhaltung
- ❌ Kein Vorsteuerabzug möglich
- ❌ Umsatzsteuerjahreserklärung trotzdem Pflicht
Mehr dazu: Buchhaltung für Kleinunternehmer — Kompletter Ratgeber
Reverse Charge in Österreich
Bei B2B-Geschäften mit EU-Unternehmen wird die Steuerschuld auf den Empfänger verlagert (Reverse Charge). Das gilt für:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen (EU B2B)
- Bestimmte inländische Leistungen (z.B. Bauleistungen nach §19 Abs. 1a UStG)
- Leistungen ausländischer Unternehmer an inländische Unternehmer
Details: Rechnung ins Ausland — EU & Drittland
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen USt. und MwSt.?
Wann brauche ich eine UID-Nummer?
Wie bekomme ich eine UID-Nummer?
Was passiert wenn ich die UVA-Frist verpasse?
Kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
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