Rechnung ins Ausland schreiben — EU & Drittland 2026

Du hast einen Kunden im Ausland? Ob EU, Schweiz, USA oder UK — bei der Rechnungsstellung gibt es USt.-Regeln, Pflichtangaben und Meldepflichten zu beachten. Falsche MwSt. oder fehlende UID können teuer werden. Dieser Ratgeber erklärt alle Szenarien mit Praxisbeispielen.

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1. Überblick: Die 4 Szenarien auf einen Blick

🇪🇺 Szenario A: EU-Land — B2B (Unternehmen)

Du lieferst Dienstleistungen an ein EU-Unternehmen (hat UID-Nummer).

→ Rechnung netto (0% MwSt.) + Reverse-Charge-Vermerk + ZM-Meldung

🇪🇺 Szenario B: EU-Land — B2C (Privatperson)

Du verkaufst an eine Privatperson in der EU (kein Unternehmer, keine UID).

→ MwSt. deines Landes (20% AT), ab €10.000 digitale DL: MwSt. des Kundenlandes + OSS

🌐 Szenario C: Drittland — B2B (z.B. USA, Kanada, Australien)

Du lieferst Dienstleistungen an ein Unternehmen außerhalb der EU.

→ Rechnung netto, kein MwSt.-Ausweis, "nicht steuerbar" / "Steuerfreiheit"

📦 Szenario D: Warenlieferung ins Ausland

Du lieferst physische Waren an Kunden im Ausland — EU oder Drittland.

→ Sonderregeln: Innergemeinschaftliche Lieferung (EU) oder Ausfuhrlieferung (Drittland)

2. EU B2B — Reverse Charge (häufigster Fall)

Wenn du als österreichischer Unternehmer Dienstleistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringst, gilt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren(Umkehr der Steuerschuld, §3a Abs. 6 UStG). Du stellst die Rechnung ohne MwSt. aus — der Kunde meldet die USt. in seinem Land selbst an.

Schritt-für-Schritt: EU B2B-Rechnung ausstellen

1

UID des Kunden prüfen

PFLICHT! Validiere die UID des Kunden über das VIES-System (ec.europa.eu/taxation_customs/vies). Bei ungültiger UID haftest du für die USt.

2

Rechnung netto ausstellen

Nur den Nettobetrag angeben — keine USt. ausweisen. Wo sonst '20% USt.' stehen würde: leer lassen oder '0%'.

3

Beide UID-Nummern angeben

Deine UID (ATU...) und die UID des Kunden (z.B. DE..., FR...) müssen auf der Rechnung stehen.

4

Reverse-Charge-Vermerk hinzufügen

'Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' auf die Rechnung.

5

Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen

Monatlich oder quartalsweise über FinanzOnline melden. Frist: 25. des Folgemonats.

Beispiel-Rechnungsblock EU B2B:

Rechnungssteller: Max Mustermann, Mariahilfer Str. 1, 1060 Wien

UID: ATU12345678

Rechnungsempfänger: Acme GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin

UID: DE123456789

Leistung: Webdesign Projekt "Homepage Redesign"

Leistungszeitraum: März 2026

Nettobetrag: €2.000,00

USt.: 0% (Reverse Charge)

Gesamtbetrag: €2.000,00

"Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL"

⚠️ Achtung: Dienstleistungen vs. Waren

Reverse Charge nach §3a gilt für Dienstleistungen (B2B, EU). Für physische Waren (innergemeinschaftliche Lieferungen) gelten andere Regeln — siehe Abschnitt 11 weiter unten. Grundregel: Dienstleistungen → Empfängerland (§3a Abs. 6); Waren → Lieferland (mit IG-Steuerbefreiung wenn UID vorliegt).

3. EU B2C — Privatpersonen in der EU

Wenn du an Privatpersonen in anderen EU-Ländern (B2C) verkaufst, ist kein Reverse Charge möglich — Privatpersonen haben keine UID. Es gilt die Grundregel: du versteuerst mit dem USt.-Satz deines Landes (20% AT).

Art der LeistungUmsatzRegel
Physische Dienstleistungen (Handwerk, Beratung vor Ort)Beliebig20% AT — immer
Digitale Dienste (Software, E-Books, Kurse, Streaming)Bis €10.000 EU-B2C/Jahr20% AT (Herkunftslandprinzip)
Digitale Dienste (Software, E-Books, Kurse, Streaming)Über €10.000 EU-B2C/JahrUSt.-Satz des Kundenlandes + OSS-Pflicht
Warenversand (Fernverkauf)Bis €10.000 EU/Jahr20% AT (Herkunftslandprinzip)
Warenversand (Fernverkauf)Über €10.000 EU/JahrUSt.-Satz des Kundenlandes + OSS empfohlen

Die €10.000-Schwelle gilt für alle EU-B2C-Umsätze zusammen — nicht pro Land. Sobald du über diese Schwelle kommst, musst du entscheiden: entweder in jedem EU-Land registrieren (aufwendig!) oder den One-Stop-Shop (OSS) nutzen — der empfohlene Weg.

4. Drittland — USA, Kanada, Australien und Co.

Rechnungen an Kunden außerhalb der EU sind grundsätzlich nicht steuerbar in Österreich (§3a Abs. 6 / §7 UStG). Egal ob B2B oder B2C — du weist keine österreichische USt. aus.

🌐 Drittland B2B (Dienstleistungen)

  • ✅ Rechnung netto (kein AT USt.-Ausweis)
  • ✅ Hinweis: "Nicht steuerbar (§3a Abs. 6 UStG)"
  • ✅ Kein ZM nötig
  • ⚠️ Der Kunde zahlt ggf. lokale Steuern (z.B. GST in AU)

🌐 Drittland B2C (Dienstleistungen)

  • ✅ Rechnung netto
  • ✅ Kein AT USt.-Ausweis
  • ✅ Keine OSS-Pflicht
  • ⚠️ Lokale Steuern im Kundenland können anfallen
LandUSt.-Ausweis auf AT-RechnungLokale Steuer beim Kunden
🇺🇸 USA❌ Kein AT USt.Sales Tax je nach State (variiert stark)
🇨🇦 Kanada❌ Kein AT USt.GST 5% + PST je nach Provinz
🇦🇺 Australien❌ Kein AT USt.GST 10% (bei digitalen DL ab Schwelle)
🇯🇵 Japan❌ Kein AT USt.Consumption Tax 10%
🇸🇬 Singapur❌ Kein AT USt.GST 9% (seit 2024)

Wichtig: Auch wenn du keine österreichische USt. ausweist, können im Kundenland lokale Steuern entstehen. Dein Kunde ist in der Regel für dessen lokale Steuerpflichten verantwortlich — aber es schadet nicht, ihn darauf hinzuweisen.

5. Spezialfall Schweiz 🇨🇭

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — Rechnungen dorthin sind Drittland-Rechnungen, auch wenn die Schweiz geografisch und wirtschaftlich eng mit Österreich verbunden ist.

AspektDetails
AT USt. auf Rechnung❌ Kein AT USt.-Ausweis
Hinweis auf Rechnung"Steuerfreie Ausfuhrlieferung" oder "Nicht steuerbar"
Schweizer MWST8.1% (Normalsatz), zahlt der Schweizer Empfänger
WährungCHF oder EUR — beide sind üblich
WarenlieferungenAusfuhranmeldung + Zollpapiere erforderlich
ZahlungIBAN/SWIFT — kein SEPA (CH ist nicht SEPA-Mitglied, aber meistens kompatibel)

💡 Schweizer MWST-Registrierung für österreichische Anbieter

Wenn du als österreichisches Unternehmen mehr als CHF 100.000/Jahr Umsatz in der Schweiz erzielst, musst du dich dort für die MWST registrieren — auch als Ausländer. Das gilt insbesondere bei digitalen Dienstleistungen (MWST-Gesetz §10 Abs. 2 Bst. b). Unter dieser Schwelle: keine Schweizer Registrierungspflicht.

6. Spezialfall UK (Post-Brexit) 🇬🇧

Seit dem Brexit am 1. Jänner 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr. UK wird wie ein Drittland behandelt.

AspektVor Brexit (bis 31.12.2020)Nach Brexit (ab 2021)
EinordnungEU-MitgliedDrittland
B2B-DienstleistungenEU Reverse ChargeDrittland-Regel (kein AT USt.)
ZM-PflichtJa (bei B2B-Dienstleistungen)Nein
WarenlieferungenIG-LieferungAusfuhrlieferung + Zoll
UK VATEU-RegelnUK-eigene Regeln (standard 20% VAT)

Bei Dienstleistungen an UK-Unternehmen: Rechnung netto, Hinweis "Outside scope of VAT" oder "Not subject to Austrian VAT". Bei Warenlieferungen: UK Import VAT entsteht beim Importeur — du hast damit in der Regel nichts zu tun.

7. Pflichtangaben auf der Auslandsrechnung

Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben brauchst du je nach Szenario:

AngabeEU B2BEU B2CDrittland
Deine UID-Nummer (ATU...)✅ Pflicht✅ Pflicht⚠️ Empfohlen
UID des Kunden✅ Pflicht❌ Nicht nötig❌ Nicht nötig
Reverse-Charge-Vermerk✅ Pflicht
Steuerfreiheits-Hinweis✅ Empfohlen✅ Pflicht
MwSt.-Betrag❌ Kein✅ 20% AT❌ Kein
WährungsangabeEUREUREUR oder Fremdwährung

💡 Empfohlene Formulierungen

EU B2B Reverse Charge:

"Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 MwStSystRL"

Drittland Dienstleistung:

"Nicht steuerbar gemäß §3a Abs. 6 UStG — Ort der Leistung im Drittland"

Drittland Warenlieferung:

"Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß §7 UStG"

8. UID-Nummer prüfen — Pflicht!

Bei EU-B2B-Rechnungen (Reverse Charge) bist du gesetzlich verpflichtet, die UID des Kunden zu validieren. Ist die UID ungültig und du stellst trotzdem ohne USt. aus, haftest du für die entgangene Steuer — das kann teure Nachzahlungen bedeuten.

EU VIES Online

ec.europa.eu/taxation_customs/vies

Das offizielle EU-System — kostenlos, sofortige Prüfung, gibt auch Firmennamen und Adresse zurück. Empfehlung: immer hier prüfen und das Ergebnis für deine Unterlagen aufbewahren (Screenshot).

FinanzOnline (AT)

fon.bmf.gv.at

Für österreichische UID-Nummern (ATU...) direkt über FinanzOnline prüfbar.

Formular-Prüfung

Österreichische UID beginnt immer mit 'ATU' gefolgt von 8 Ziffern. Deutsche UID: 'DE' + 9 Ziffern. Französische: 'FR' + 2 Buchstaben/Zahlen + 9 Ziffern.

❌ Was tun, wenn die UID ungültig ist?

Wenn VIES die UID als ungültig zurückgibt: STOPP. Entweder hat der Kunde eine fehlerhafte UID angegeben, oder er ist gar kein Unternehmer. In diesem Fall musst du die österreichische USt. (20%) auf der Rechnung ausweisen — als würde es sich um einen Privatkunden handeln. Kläre die Situation zuerst mit dem Kunden.

9. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Bei EU-B2B-Geschäften (Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen) musst du zusätzlich zur UVA eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Finanzamt einreichen. Die ZM listet alle deine EU-Kunden mit UID und dem jeweiligen Umsatz auf.

AspektDetails
Wer muss ZM einreichen?Jeder regelbesteuerte österreichische Unternehmer mit EU-B2B-Umsätzen (Lieferungen oder Dienstleistungen)
Wo einreichen?FinanzOnline (fon.bmf.gv.at) — Formular ZM
FristMonatlich bis zum 25. des Folgemonats
Was wird gemeldet?UID des Kunden, Mitgliedstaat, Gesamtumsatz im Meldezeitraum
Strafe bei VersäumnisBis zu €5.000 Finanzordnungswidrigkeit; Reverse Charge kann versagt werden

10. One-Stop-Shop (OSS)

Sobald deine EU-B2C-Umsätze aus digitalen Dienstleistungen oder Fernverkäufen die €10.000-Schwelle übersteigen, musst du die USt. jedes EU-Kundenlandes abführen. Statt dich in 26 EU-Ländern zu registrieren, kannst du den One-Stop-Shop (OSS) nutzen.

✅ Mit OSS

  • Eine Registrierung in Österreich
  • Quartalsweise Meldung über FinanzOnline
  • Eine Zahlung — Österreich verteilt weiter
  • Keine Registrierung in jedem EU-Land nötig

❌ Ohne OSS

  • Registrierung in jedem EU-Land
  • Meldung und Zahlung in jedem Land
  • Lokale Buchhalter nötig
  • Enorm hoher Aufwand

OSS registrieren in Österreich

  1. FinanzOnline aufrufen (fon.bmf.gv.at)
  2. Unter "Anträge" → "OSS — One-Stop-Shop (EU-Regelung)"
  3. Antrag einreichen — Aktivierung ab nächstem Quartal
  4. Ab dann: quartalsweise OSS-Meldung statt Registrierung im Kundenland

11. Innergemeinschaftliche Lieferungen (Waren)

Wenn du physische Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern lieferst, spricht man von einer innergemeinschaftlichen Lieferung (IG-Lieferung). Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

✅ Voraussetzungen für steuerfreie IG-Lieferung

  • 1. Käufer ist Unternehmer mit gültiger UID im anderen EU-Land
  • 2. Ware wird tatsächlich ins andere EU-Land transportiert (Nachweis: CMR, Frachtbrief)
  • 3. Gelangungs- oder Verbringungsnachweis wird aufbewahrt
  • 4. IG-Lieferung wird in der ZM gemeldet

⚠️ Kein Nachweis = keine Steuerfreiheit

Der Transportnachweis (Verbringungsnachweis) ist zwingend. Fehlt er, wird die Steuerfreiheit nicht anerkannt — du musst die österreichische USt. nachzahlen. Aufbewahren: CMR-Frachtbrief, Speditionsrechnung, Versandbestätigung.

12. Sprache, Währung und Zahlung

🗣️ Sprache

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Auslandssprache. Für professionellen Eindruck und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt sich Englisch oder die Landessprachedes Kunden. Zweisprachige Rechnungen (DE + EN) sind ebenfalls möglich.

💱 Währung

Innerhalb der EU: EUR ist Standard. Bei Drittländern: Fremdwährung (USD, CHF, GBP) ist möglich — du musst aber für deine Buchhaltung den EUR-Gegenwert am Rechnungstag umrechnen (EZB-Referenzkurs verwenden und auf der Rechnung notieren).

🏦 Zahlung

EU: SEPA-Überweisung (IBAN + BIC) — kostenlos und schnell innerhalb des SEPA-Raums (auch CH, UK, NO). Drittland: SWIFT-Transfer mit IBAN und BIC/SWIFT-Code. Für Kleinstbeträge: PayPal, Wise oder Stripe (aber Gebühren beachten!).

13. Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer auch Reverse Charge anwenden?
Nein! Als Kleinunternehmer hast du keine UID-Nummer und stellst auch bei EU-B2B-Kunden mit deiner nationalen Steuerbefreiung (§19 UStG) aus. Reverse Charge gilt nur für regelbesteuerte Unternehmen mit UID. Als Kleinunternehmer: §19-Hinweis auf alle Rechnungen, egal ob Inland oder Ausland.
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?
Die ZM ist eine monatliche Meldung ans Finanzamt über alle EU-B2B-Umsätze. In Österreich über FinanzOnline, Frist 25. des Folgemonats. Inhalt: UID des EU-Kunden + Umsatz. Wer keine EU-B2B-Geschäfte hat: keine ZM nötig.
Muss die Rechnung auf Englisch sein?
Nein, es gibt keine Sprachpflicht in Österreich. Aber eine englische oder zweisprachige Rechnung ist für internationale Kunden professioneller und vermeidet Missverständnisse. Viele Länder (DE, AT) sind auch mit deutschsprachigen Rechnungen einverstanden.
Wie gehe ich mit Wechselkursen um?
Verwende den EZB-Referenzkurs am Tag der Rechnungsstellung. Du kannst den Kurs direkt auf die Rechnung schreiben (z.B. 'Kurs: 1 EUR = 1,08 USD am 01.04.2026') und diesen Kurs in deiner Buchhaltung für die EUR-Umrechnung verwenden. Alternativen: Rechnungsdatum-Kurs oder Monatsdurchschnitt.
Brauche ich für jeden EU-Kunden eine UID?
Nein — nur wenn du Reverse Charge anwenden möchtest (B2B). Bei B2C-Kunden (Privatpersonen) gibt es keine UID. Du kannst auch B2B-Rechnungen mit österreichischer USt. ausstellen, wenn der Kunde keine UID hat — aber dann musst du die USt. an das Finanzamt abführen.
Was wenn ein Kunde aus der EU Ware und Dienstleistungen zusammen kauft?
Gemischte Leistungen werden nach dem Hauptzweck beurteilt. Eine Lieferung mit Montage gilt als 'sonstige Leistung' wenn die Montage überwiegt. Im Zweifel: Positionen auf der Rechnung trennen und unterschiedlich behandeln. Steuerberater fragen bei komplexen Fällen.
Was kostet eine Fehlbuchung bei Reverse Charge?
Weist du fälschlicherweise 20% USt. aus bei einem EU-B2B-Kunden (statt Reverse Charge), kann der Kunde keine Vorsteuer daraus ziehen und wird das reklamieren. Du musst eine korrigierte Rechnung ausstellen. Umgekehrt: wenn du fälschlicherweise keine USt. ausweist bei einem B2C-Kunden, schuldest du dem Finanzamt die USt. trotzdem.

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