Rechnung ins Ausland schreiben — EU & Drittland

Du hast einen Kunden im Ausland? Ob EU oder Drittland — bei der Rechnungsstellung gibt es einiges zu beachten. Falsche MwSt. oder fehlende Angaben können teuer werden. Hier erfährst du, wie es richtig geht.

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Die 3 Szenarien im Überblick

🇪🇺 1. EU-Land — B2B (Unternehmen)

Reverse-Charge-Verfahren: Du stellst die Rechnung ohne MwSt. aus. Der Kunde meldet die USt. in seinem Land selbst an.

  • ✅ Rechnung netto (0% MwSt.)
  • ✅ Beide UID-Nummern auf der Rechnung
  • ✅ Hinweis: "Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
  • ✅ Zusammenfassende Meldung (ZM) ans Finanzamt

🇪🇺 2. EU-Land — B2C (Privatperson)

Grundsätzlich gilt: MwSt. deines Landes ausweisen.Ausnahme: Bei digitalen Dienstleistungen über €10.000/Jahr gilt der MwSt.-Satz des Kundenlandes (One-Stop-Shop / OSS).

  • ✅ MwSt. deines Landes (z.B. 20% AT)
  • ⚠️ Ab €10.000 digitale DL: MwSt. des Kundenlandes
  • ✅ Keine UID des Kunden nötig

🌐 3. Drittland (Schweiz, USA, etc.)

Rechnungen in Drittländer sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei — sowohl B2B als auch B2C. Du musst aber nachweisen können, dass die Leistung im Drittland erbracht/empfangen wurde.

  • ✅ Rechnung netto (0% MwSt.)
  • ✅ Hinweis: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung" oder "Nicht steuerbar"
  • ✅ Nachweis aufbewahren (Versandbeleg, Vertrag)
  • ⚠️ Zoll + lokale Steuern können beim Empfänger anfallen

Pflichtangaben auf der Auslandsrechnung

Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben brauchst du:

AngabeEU B2BEU B2CDrittland
Deine UID-Nummer✅ Pflicht✅ Pflicht⚠️ Empfohlen
UID des Kunden✅ Pflicht❌ Nicht nötig❌ Nicht nötig
Reverse-Charge-Hinweis✅ Pflicht
Steuerfreiheits-Hinweis✅ Pflicht
WährungEUR ✅EUR ✅Fremdwährung OK

Reverse Charge — So funktioniert es

Das Reverse-Charge-Verfahren ist der häufigste Fall bei B2B-Rechnungen innerhalb der EU. So gehst du vor:

  1. UID-Nummer des Kunden prüfen — über das VIES-System der EU: ec.europa.eu/taxation_customs/vies
  2. Rechnung ohne MwSt. ausstellen — Nettobetrag
  3. Beide UID-Nummern auf die Rechnung schreiben
  4. Reverse-Charge-Vermerk hinzufügen
  5. Zusammenfassende Meldung (ZM) ans Finanzamt — monatlich oder quartalsweise

⚠️ UID-Validierung ist Pflicht!

Du bist verpflichtet, die UID-Nummer deines EU-Kunden zu prüfen. Ist sie ungültig und du stellst trotzdem ohne MwSt. aus, haftest du für die entgangene Steuer.

Spezialfall Schweiz 🇨🇭

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — Rechnungen dorthin sind Drittland-Rechnungen:

Sprache und Währung

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer auch Reverse Charge anwenden?
Nein! Als Kleinunternehmer hast du keine UID-Nummer und stellst auch bei EU-B2B-Kunden mit deiner nationalen Steuerbefreiung (§19 UStG) aus. Reverse Charge gilt nur für regelbesteuerte Unternehmen.
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?
Eine Meldung ans Finanzamt über alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen. In Österreich über FinanzOnline, in Deutschland über ELSTER. Frist: bis zum 25. des Folgemonats.
Muss die Rechnung auf Englisch sein?
Nein, es gibt keine Sprachpflicht. Aber eine englische oder zweisprachige Rechnung ist für internationale Kunden professioneller und vermeidet Missverständnisse.
Wie gehe ich mit Wechselkursen um?
Verwende den EZB-Referenzkurs am Tag der Rechnungsstellung. Dokumentiere den verwendeten Kurs auf der Rechnung oder in deiner Buchhaltung.

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