Rechnung ins Ausland schreiben — EU & Drittland
Du hast einen Kunden im Ausland? Ob EU oder Drittland — bei der Rechnungsstellung gibt es einiges zu beachten. Falsche MwSt. oder fehlende Angaben können teuer werden. Hier erfährst du, wie es richtig geht.
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Die 3 Szenarien im Überblick
🇪🇺 1. EU-Land — B2B (Unternehmen)
Reverse-Charge-Verfahren: Du stellst die Rechnung ohne MwSt. aus. Der Kunde meldet die USt. in seinem Land selbst an.
- ✅ Rechnung netto (0% MwSt.)
- ✅ Beide UID-Nummern auf der Rechnung
- ✅ Hinweis: "Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- ✅ Zusammenfassende Meldung (ZM) ans Finanzamt
🇪🇺 2. EU-Land — B2C (Privatperson)
Grundsätzlich gilt: MwSt. deines Landes ausweisen.Ausnahme: Bei digitalen Dienstleistungen über €10.000/Jahr gilt der MwSt.-Satz des Kundenlandes (One-Stop-Shop / OSS).
- ✅ MwSt. deines Landes (z.B. 20% AT)
- ⚠️ Ab €10.000 digitale DL: MwSt. des Kundenlandes
- ✅ Keine UID des Kunden nötig
🌐 3. Drittland (Schweiz, USA, etc.)
Rechnungen in Drittländer sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei — sowohl B2B als auch B2C. Du musst aber nachweisen können, dass die Leistung im Drittland erbracht/empfangen wurde.
- ✅ Rechnung netto (0% MwSt.)
- ✅ Hinweis: "Steuerfreie Ausfuhrlieferung" oder "Nicht steuerbar"
- ✅ Nachweis aufbewahren (Versandbeleg, Vertrag)
- ⚠️ Zoll + lokale Steuern können beim Empfänger anfallen
Pflichtangaben auf der Auslandsrechnung
Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben brauchst du:
| Angabe | EU B2B | EU B2C | Drittland |
|---|---|---|---|
| Deine UID-Nummer | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht | ⚠️ Empfohlen |
| UID des Kunden | ✅ Pflicht | ❌ Nicht nötig | ❌ Nicht nötig |
| Reverse-Charge-Hinweis | ✅ Pflicht | ❌ | ❌ |
| Steuerfreiheits-Hinweis | ✅ | ❌ | ✅ Pflicht |
| Währung | EUR ✅ | EUR ✅ | Fremdwährung OK |
Reverse Charge — So funktioniert es
Das Reverse-Charge-Verfahren ist der häufigste Fall bei B2B-Rechnungen innerhalb der EU. So gehst du vor:
- UID-Nummer des Kunden prüfen — über das VIES-System der EU: ec.europa.eu/taxation_customs/vies
- Rechnung ohne MwSt. ausstellen — Nettobetrag
- Beide UID-Nummern auf die Rechnung schreiben
- Reverse-Charge-Vermerk hinzufügen
- Zusammenfassende Meldung (ZM) ans Finanzamt — monatlich oder quartalsweise
⚠️ UID-Validierung ist Pflicht!
Du bist verpflichtet, die UID-Nummer deines EU-Kunden zu prüfen. Ist sie ungültig und du stellst trotzdem ohne MwSt. aus, haftest du für die entgangene Steuer.
Spezialfall Schweiz 🇨🇭
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied — Rechnungen dorthin sind Drittland-Rechnungen:
- Keine MwSt. ausweisen
- Hinweis auf Steuerfreiheit
- Bei Warenlieferungen: Zolldokumente (Ausfuhranmeldung)
- Schweizer MWST-Nummer des Kunden optional, aber empfohlen
- Rechnung in CHF oder EUR möglich
Sprache und Währung
- Sprache: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber eine Rechnung in Englisch oder der Landessprache des Kunden ist empfehlenswert
- Währung: Innerhalb der EU in EUR. Bei Drittländern ist Fremdwährung erlaubt — aber du musst den EUR-Gegenwert für deine Buchhaltung umrechnen (EZB-Kurs am Rechnungstag)
- Zahlungsbedingungen: Bei internationalen Kunden sind SEPA-Überweisungen (EU) oder SWIFT-Transfers (Drittland) üblich
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Kleinunternehmer auch Reverse Charge anwenden?
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM)?
Muss die Rechnung auf Englisch sein?
Wie gehe ich mit Wechselkursen um?
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