Umsatzgrenze €42.000 überschritten — Was passiert jetzt? (Österreich 2026)

Du hast als Kleinunternehmer in Österreich die Umsatzgrenze von €42.000 überschritten — oder du siehst, dass du sie noch dieses Jahr überschreiten wirst? Dann bist du hier richtig. Wir erklären dir genau, was das bedeutet, welche Fristen gelten, was du jetzt tun musst, und wie du den Wechsel in die Regelbesteuerung möglichst reibungslos gestaltest.

⚠️ Handlungsbedarf: Was sofort zu tun ist

  • 1. Steuerberater informieren (noch im laufenden Jahr)
  • 2. UID-Nummer beim Finanzamt beantragen
  • 3. Rechnungsvorlage auf USt.-Ausweis umstellen
  • 4. UVA-Einreichung vorbereiten
  • 5. Buchführung auf Vorsteuer-Tracking umrüsten

1. Was bedeutet die Umsatzgrenze?

In Österreich gilt gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG: Selbstständige und Unternehmer mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als €42.000 netto können die Kleinunternehmerregelung nutzen — und damit auf den USt.-Ausweis verzichten.

JahrUmsatzgrenze ATÄnderung
Bis 2024€35.000 netto
Ab 2025 (aktuell)€42.000 netto+€7.000 Erhöhung
EU-Harmonisierung (geplant)€85.000 (EU-Richtlinie möglich)⚠️ Noch nicht beschlossen

Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf den Netto-Umsatz (also ohne USt.) im Kalenderjahr. Es zählen alle Umsätze aus betrieblicher Tätigkeit — nicht der Gewinn.

2. Die 15%-Toleranzregelung

Einmal in fünf Kalenderjahren darfst du die Grenze um bis zu 15% überschreiten, ohne die Kleinunternehmerregelung zu verlieren:

📊 Toleranzregelung in der Praxis

Grenze: €42.000

15% Toleranz: €42.000 × 1,15 = €48.300

Dein Umsatz 2026: €46.000 → Unter Toleranzgrenze ✅ → Kleinunternehmerregelung bleibt

Dein Umsatz 2027: €44.000 → Aber: Zweite Überschreitung in 5 Jahren → ❌ Regelbesteuerung ab 2028

Die 5-Jahres-Frist zählt ab dem ersten Überschreitungsjahr.

⚠️ Toleranz ≠ keine Konsequenzen

Auch wenn du im Toleranzbereich bleibst: Du musst die Überschreitung in der Jahresumsatzsteuererklärung (U1) angeben. Außerdem beginnt damit die 5-Jahres-Frist zu laufen — ein zweites Überschreiten innerhalb von 5 Jahren, egal in welcher Höhe, führt zur Regelbesteuerung.

3. Ab wann gilt die Regelbesteuerung?

Wenn du die Kleinunternehmergrenze überschreitest (und kein Toleranzfall vorliegt), wirst du ab dem Beginn des Folgejahres regelbesteuert:

SituationAb wann Regelbesteuerung?
Umsatz 2026 überschreitet €42.000 (erste Überschreitung)Toleranz möglich → Entscheidung bis Ende 2026
Umsatz 2026 überschreitet €48.300 (über Toleranz)Ab 1. Jänner 2027 regelbesteuert
Zweite Überschreitung innerhalb von 5 JahrenAb 1. Jänner des Folgejahres regelbesteuert
Freiwillige Option zur RegelbesteuerungAb dem Datum des Antrags möglich (5 Jahre gebunden)

💡 Wichtige Planung: Rechnungen im Übergangsjahr

Im Jahr der Grenzüberschreitung (z.B. 2026) bleibst du das gesamte Jahr Kleinunternehmer — auch wenn du die Grenze bereits im März überschreitest. Erst ab 1. Jänner 2027 gilt die Regelbesteuerung. Keine Panik: Du musst im Überschreitungsjahr keine USt. nacherheben.

4. Was ändert sich konkret?

Was du verlierst

Keine USt.-Freiheit mehr: Du musst auf Rechnungen 20% USt. ausweisen

UVA-Pflicht: Monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung nötig

Mehr Buchhaltungsaufwand: Separate Aufzeichnung von USt. und Vorsteuer

Preise steigen scheinbar: Für Privatkunden werden deine Leistungen teurer

Was du gewinnst

Vorsteuerabzug: Du bekommst die USt. aus Einkäufen zurück

Mehr Glaubwürdigkeit: B2B-Kunden sehen dich als „echten" Unternehmer

Keine Grenzüberwachung: Kein Stress mehr um die €42.000-Grenze

Höhere Investitionen: Großanschaffungen mit Vorsteuerrückerstattung

Auswirkung auf Preise und Kunden

Deine Rechnungen werden nun um 20% teurer für Kunden, die keine Vorsteuer abziehen können (Privatpersonen, andere Kleinunternehmer):

📊 Beispiel Preisanpassung

Vorher (Kleinunternehmer):

Stundenhonorar: €80 brutto

(Keine USt.)

Nachher (Regelbesteuert):

Option A: €80 netto + 20% = €96 brutto

Option B: €80 brutto = €66,67 netto (du verdienst weniger)

Für B2B-Kunden (Unternehmer): Kein Unterschied! Sie ziehen die €16 USt. als Vorsteuer ab.

5. Deine Checkliste nach Überschreitung

Steuerberater informieren — am besten noch bevor du die Grenze überschreitest

SOFORT

UID-Nummer beantragen (über FinanzOnline oder beim Finanzamt)

SOFORT

Rechnungsvorlage aktualisieren: Netto-Betrag + 20% USt. + UID-Nummer

AB NEUJAHR

§6-Hinweis auf Rechnungen entfernen

AB NEUJAHR

UVA-Rhythmus festlegen (monatlich oder quartalsweise je nach Umsatz)

AB NEUJAHR

Buchhaltungssystem auf Vorsteuer-Tracking umrüsten

AB NEUJAHR

Bestehende Kunden informieren (B2C-Kunden: Preisanpassung kommunizieren)

VOR NEUJAHR

Erste UVA für das erste Quartal des neuen Jahres vorbereiten

BIS 15.5.

6. UID-Nummer beantragen

Als regelbesteuerter Unternehmer brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). In Österreich beginnt sie mit „ATU" gefolgt von 8 Ziffern.

So beantragst du die UID:

  1. Anmeldung bei FinanzOnline (fon.bmf.gv.at)
  2. Formular „UID-Vergabe" ausfüllen oder persönlich beim Finanzamt beantragen
  3. Bei Neugründung: Wird oft automatisch zugeteilt
  4. Wartezeit: Meist 2–10 Werktage
  5. Kostenlos

Die UID muss ab dem ersten Tag der Regelbesteuerung auf allen Rechnungen stehen — sonst können deine Kunden keine Vorsteuer abziehen.

7. Rechnungen ab sofort richtig ausstellen

Ab dem ersten Tag der Regelbesteuerung müssen deine Rechnungen die vollständigenPflichtangaben nach §11 UStG enthalten — inklusive USt.-Ausweis:

⚠️ §6-Hinweis sofort entfernen!

Ab dem ersten Tag als regelbesteuerter Unternehmer darf der §6-Kleinunternehmer-Hinweis nicht mehr auf Rechnungen stehen. Er suggeriert, dass du noch Kleinunternehmer bist — das ist ab diesem Zeitpunkt falsch und könnte zu steuerlichen Problemen führen.

8. UVA einreichen — erste Schritte

Als regelbesteuerter Unternehmer musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) einreichen:

Umsatz im VorjahrUVA-IntervallFrist
Über €100.000MonatlichBis 15. des Zweitfolgemonats
Unter €100.000 (Erstjahr)QuartalsweiseBis 15. des Zweitfolgemonats nach Quartal

Im ersten Jahr als Regelbesteuerte:r wirst du in der Regel quartalsweise einreichen. Das Finanzamt informiert dich über deinen Melderhythmus.

9. Überraschende Vorteile der Regelbesteuerung

Viele denken zunächst, die Regelbesteuerung sei nur Mehraufwand. Tatsächlich gibt es echte finanzielle Vorteile:

Großinvestitionen werden günstiger

Planst du einen teuren Laptop, Kamera, Büromöbel oder einen Firmen-PC? Als Regelbesteuerter bekommst du 20% USt. aus Einkäufen zurück. Bei einer €6.000-Ausrüstung sind das €1.000 Erstattung vom Finanzamt.

B2B-Kunden: Preiserhöhung ist unsichtbar

Alle deine Kunden, die selbst Unternehmer sind, können die USt. als Vorsteuer abziehen. Für sie ändert sich der Nettopreis nicht — die Mehrbelastung durch die USt. ist für sie neutral.

Professionelleres Image

Viele Unternehmen bevorzugen Lieferanten mit UID-Nummer, weil das die Buchhaltung vereinfacht. Ein USt.-Ausweis signalisiert: 'Ich bin ein ernsthafter Unternehmer.'

Software und Werkzeuge billiger

Software-Abonnements, Coworking-Mitgliedschaften, Fachliteratur — all das kostet dich jetzt effektiv 20% weniger, weil du die Vorsteuer zurückbekommst.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die Grenze im Laufe des Jahres überschreite?
Du bleibst für das gesamte Jahr Kleinunternehmer — auch wenn du die Grenze bereits im März überschreitest. Die Regelbesteuerung gilt erst ab 1. Jänner des Folgejahres. Im Überschreitungsjahr musst du keine Rechnungen nachträglich mit USt. ausstellen.
Muss ich das Finanzamt aktiv informieren?
Ja! Du musst das Überschreiten der Grenze im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung (U1) angeben. Das Finanzamt stellt dann den Status entsprechend um. Du kannst auch während des Jahres beim Finanzamt Bescheid geben — ist sogar empfehlenswert.
Kann ich wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren?
Ja, aber erst wenn dein Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter €42.000 bleibt. Außerdem: Wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung optiert hast (Option zur Steuerpflicht), bist du 5 Jahre gebunden — dann kein Rückwechsel möglich.
Was ist mit Rechnungen aus dem Kleinunternehmer-Jahr an Regelbesteuerte?
Rechnungen aus der Zeit als Kleinunternehmer (ohne USt.) bleiben gültig. Deine Kunden können daraus keine Vorsteuer abziehen — das war schon immer so und ändert sich auch nicht rückwirkend.
Ist eine Übergangsregelung möglich?
Nein, ein gleitender Übergang ist nicht vorgesehen. Der Wechsel von Kleinunternehmer zu Regelbesteuert passiert immer zum Jahreswechsel. Nutze die Zeit bis Ende Dezember für die Vorbereitung.
Was ist, wenn ich erst im Dezember merke, dass ich überschritten habe?
Kein Problem — du hast noch das gesamte Jahr Zeit zur Vorbereitung. Die Regelbesteuerung gilt erst ab 1. Jänner. Kontaktiere sofort deinen Steuerberater, beantrage die UID-Nummer und stelle Rechnungsvorlagen um.

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