📅 29. März 2026🕐 8 Min. Lesezeit🏷️ Pflichtangaben

Pflichtangaben Rechnung Österreich 2026: Die vollständige Checkliste

Was muss auf einer Rechnung in Österreich stehen? Welche Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben — und was passiert, wenn sie fehlen? Die komplette Übersicht nach §11 UStG, mit Checkliste zum Abhaken.

⚡ TL;DR — Die 10 Pflichtangaben

  1. Name und Anschrift des Leistungserbringers
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Art und Umfang der Leistung (Beschreibung)
  6. Datum der Leistung oder Leistungszeitraum
  7. Nettobetrag (Entgelt ohne USt)
  8. Steuersatz und Steuerbetrag
  9. Bruttobetrag (Gesamtbetrag)
  10. UID-Nummer des Leistungserbringers

Bei Rechnungen über €10.000 brutto: zusätzlich UID-Nummer des Empfängers. Bei Kleinbetragsrechnungen (bis €400): vereinfachte Angaben.

1. Die 10 Pflichtangaben im Detail

Jede Rechnung über 400 Euro brutto in Österreich muss diese 10 Angaben nach §11 UStG enthalten. Fehlt auch nur eine, kann dem Empfänger der Vorsteuerabzug verweigert werden.

1

Name und Anschrift des Leistungserbringers

Dein vollständiger Name oder Firmenname, Adresse und optional Kontaktdaten. Bei Einzelunternehmen: Vor- und Nachname. Bei GmbH/KG: Firmenname laut Firmenbuch.

Beispiel: Maria Muster, Musterstraße 5, 1010 Wien

2

Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Vollständiger Name oder Firmenname des Kunden/der Kundin. Bei B2B: Firmenname laut Firmenbuch. Bei Privatkunden: Name + Adresse.

Beispiel: Max Mustermann, Beispielgasse 3, 1020 Wien

3

Ausstellungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde. Nicht identisch mit dem Leistungsdatum! Eine Rechnung muss spätestens 6 Monate nach der Leistung ausgestellt werden.

Beispiel: 29.03.2026

4

Fortlaufende Rechnungsnummer

Eindeutig und lückenlos. Das Format ist frei wählbar — aber einmal gewählt, muss es beibehalten werden. Getrennte Nummernkreise für verschiedene Standorte sind erlaubt.

Beispiel: RE-2026-047 oder 2026/047

5

Art und Umfang der Leistung

Konkrete Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware. Je präziser, desto besser. 'Dienstleistung' allein reicht nicht — beschreibe WAS du gemacht hast.

Beispiel: Webdesign: Erstellung einer responsiven Landing Page (5 Seiten, CMS-Integration)

6

Datum der Leistungserbringung

Wann wurde die Leistung erbracht? Bei Lieferungen: Lieferdatum. Bei Dienstleistungen über einen Zeitraum: Leistungszeitraum (von–bis). Auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht, muss es explizit angegeben werden.

Beispiel: Leistungszeitraum: 01.03.2026 – 28.03.2026

7

Nettobetrag (Entgelt ohne USt)

Der Betrag der Leistung OHNE Umsatzsteuer. Bei mehreren Positionen: Summe der Einzelposten. Bei verschiedenen Steuersätzen: Nettobetrag pro Steuersatz getrennt ausweisen.

Beispiel: € 2.500,00

8

Steuersatz und Steuerbetrag

Der angewendete USt-Satz (20%, 13% oder 10%) und der daraus berechnete Steuerbetrag in Euro. Bei verschiedenen Steuersätzen auf einer Rechnung: Aufteilung nach Steuersätzen.

Beispiel: 20% USt: € 500,00

9

Bruttobetrag (Gesamtbetrag)

Der zu zahlende Gesamtbetrag inkl. USt. Netto + USt = Brutto. Bei Kleinunternehmern (keine USt): Netto = Brutto + Hinweis auf §6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Beispiel: € 3.000,00

10

UID-Nummer des Leistungserbringers

Deine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format: ATU12345678). Pflicht bei allen Rechnungen über €400 brutto. Ausnahme: Kleinunternehmer ohne UID-Nummer.

Beispiel: ATU12345678

2. Kleinbetragsrechnung (bis €400 brutto)

Für Rechnungen bis 400 Euro brutto gelten vereinfachte Regeln nach §11 Abs. 6 UStG. Es reichen:

✅ Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung

  • • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • • Beschreibung der Leistung
  • • Tag der Leistung oder Ausstellungsdatum
  • • Bruttobetrag (inkl. USt)
  • • Steuersatz (z.B. "inkl. 20% USt")

❌ Entfällt bei Kleinbetragsrechnungen

  • • Name und Anschrift des Empfängers
  • • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • • UID-Nummer
  • • Separater USt-Betrag (nur Steuersatz nötig)
  • • Nettobetrag (Brutto reicht)

Praxis-Tipp: Auch wenn nicht alle Angaben Pflicht sind — es schadet nie, eine vollständige Rechnung zu erstellen. Besser zu viel Information als zu wenig. Mit Rechnito enthält jede Rechnung automatisch alle Pflichtangaben.

3. UID-Nummer: Wann ist sie Pflicht?

SituationEigene UIDUID Empfänger
Rechnung über €400 brutto✅ Pflicht❌ Nicht nötig
Rechnung über €10.000 brutto✅ Pflicht✅ Pflicht
Kleinbetragsrechnung (bis €400)❌ Nicht nötig❌ Nicht nötig
Innergemeinschaftliche Lieferung (EU)✅ Pflicht✅ Pflicht
Kleinunternehmer (§6 Abs. 1 Z 27)⚠️ Keine UID❌ Entfällt

4. Sonderfälle

Kleinunternehmerrechnung

Kleinunternehmer (Umsatz unter 42.000 € netto/Jahr ab 2025) weisen keine USt aus. Stattdessen Pflichthinweis:"Umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung)"

Reverse Charge (§19 UStG)

Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Die Rechnung muss den Hinweis enthalten:"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"

Steuerfreie Leistungen (z.B. Ärzte)

Bei steuerbefreiten Leistungen (§6 UStG) wird keine USt ausgewiesen. Stattdessen muss die gesetzliche Grundlage der Befreiung angegeben werden (z.B. §6 Abs. 1 Z 19 UStG für ärztliche Leistungen).

Gutschrift (Gutschrift statt Rechnung)

Bei einer Gutschrift erstellt der Empfänger die Rechnung (statt der Leistungserbringer). Dieselben Pflichtangaben gelten — zusätzlich muss das Dokument als "Gutschrift" gekennzeichnet sein.

5. Checkliste: Ist meine Rechnung korrekt?

Hake vor dem Versand jede Rechnung ab:

6. Häufige Fehler bei Rechnungs-Pflichtangaben

Leistungsdatum fehlt

Der häufigste Fehler. Das Leistungsdatum muss IMMER angegeben werden — auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht. Ohne Leistungsdatum kein Vorsteuerabzug!

Zu vage Leistungsbeschreibung

"Beratung" oder "Dienstleistung" reicht nicht. Die Beschreibung muss so konkret sein, dass ein Dritter versteht, was erbracht wurde. Z.B. "IT-Beratung: Migration Exchange Server → Microsoft 365 (12 Std.)".

Lücken in der Rechnungsnummerierung

Rechnungsnummern müssen fortlaufend und lückenlos sein. Fehlende Nummern deuten auf nicht deklarierte Einnahmen hin — das führt bei Betriebsprüfungen zu Nachfragen und Schätzungen.

UID-Nummer des Empfängers bei >€10.000 vergessen

Bei Rechnungen über 10.000 Euro brutto muss die UID-Nummer des Empfängers angegeben werden. Fehlt sie, kann der Vorsteuerabzug versagt werden.

USt-Betrag nicht separat ausgewiesen

"Gesamtbetrag €3.000 inkl. 20% MwSt" reicht nicht. Der USt-Betrag muss als eigenständiger Betrag in Euro ausgewiesen werden: "Netto €2.500 + 20% USt €500 = Brutto €3.000".

Falsche Adresse (umgezogen, Firmenname geändert)

Die Adresse auf der Rechnung muss aktuell sein. Nach einem Umzug oder einer Firmenumbenennung sofort die Rechnungsvorlagen aktualisieren.

Weiterführende Ratgeber

7. FAQ — Pflichtangaben Rechnung Österreich

Was muss auf einer Rechnung in Österreich stehen?

10 Pflichtangaben nach §11 UStG: Name/Adresse Leistungserbringer + Empfänger, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Netto-/Bruttobetrag, Steuersatz + -betrag, UID-Nummer.

Ab welchem Betrag gelten die vollen Pflichtangaben?

Ab 400 Euro brutto. Darunter gilt die Kleinbetragsrechnung mit vereinfachten Angaben (kein Empfängername, keine Rechnungsnummer, keine UID nötig).

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Der Empfänger verliert den Vorsteuerabzug. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung die fehlende USt nachfordern. Eine nachträgliche Berichtigung ist möglich.

Muss das Leistungsdatum immer draufstehen?

Ja, immer. Auch wenn das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht, muss es explizit angegeben werden. Ohne Leistungsdatum ist der Vorsteuerabzug gefährdet.

Nie wieder Pflichtangaben vergessen

Rechnito fügt automatisch alle gesetzlichen Pflichtangaben ein — inkl. UID-Nummer, Steuersatz, Leistungsdatum und fortlaufender Nummer. Du füllst nur die Leistung und den Betrag aus.

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