Kleinbetragsrechnung in Österreich — Alles zu §11 Abs. 6 UStG (2026)

Rechnungen bis €400 Gesamtbetrag unterliegen in Österreich vereinfachten Anforderungen. Die sogenannte Kleinbetragsrechnung nach §11 Abs. 6 UStG spart Zeit bei kleinen Transaktionen — aber nicht alle Pflichtangaben entfallen. Hier erfährst du genau, was auf einer Kleinbetragsrechnung stehen muss, was du weglassen darfst, und wann ein Vollbeleg nötig ist.

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1. Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung (§11 Abs. 6 UStG) ist eine vereinfachte Rechnung, die ausgestellt werden darf, wenn der Gesamtbetrag inkl. USt. nicht mehr als €400 beträgt. Sie gilt in Österreich seit der UStG-Reform und ermöglicht einfacheres Belegen bei Kleinstbeträgen.

Typische Anwendungsfälle:

⚠️ €400 ist der BRUTTOBETRAG

Die Grenze von €400 bezieht sich auf den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Also: €400 brutto = ca. €333,33 netto bei 20% USt. Sobald der Bruttobetrag auch nur einen Cent über €400 liegt, muss eine vollständige Rechnung ausgestellt werden.

2. Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung

Gemäß §11 Abs. 6 UStG muss eine Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthalten:

✅ Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung

  1. 1. Name und Anschrift des Ausstellers (das bist du)
  2. 2. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  3. 3. Leistungsbeschreibung — handelsübliche Bezeichnung
  4. 4. Bruttobetrag (Entgelt inkl. USt.)
  5. 5. USt.-Betrag ODER Steuersatz — entweder der Betrag in € oder der Prozentsatz (20%, 13%, 10%)

❌ Was bei Kleinbetragsrechnungen NICHT benötigt wird

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Empfängerangabe)
  • UID-Nummer des Ausstellers (außer für Vorsteuerabzug nötig)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Waren / Art und Umfang der Leistung (nur handelsübliche Bezeichnung nötig)
  • Leistungszeitraum (wenn mit Rechnungsdatum identisch, entfällt separate Angabe)

3. Vergleich: Kleinbetragsrechnung vs. Vollrechnung

PflichtangabeVollrechnung (>€400)Kleinbetragsrechnung (≤€400)
Name + Anschrift Aussteller✅ Pflicht✅ Pflicht
Name + Anschrift Empfänger✅ Pflicht✅ Entfällt
Rechnungsdatum✅ Pflicht✅ Pflicht
Fortlaufende Rechnungsnummer✅ Pflicht✅ Entfällt
UID-Nummer des Ausstellers✅ Pflicht (bei Regelbesteuerung)✅ Entfällt*
Leistungsbeschreibung✅ Detailliert✅ Handelsübliche Bezeichnung reicht
Leistungszeitraum✅ Pflicht✅ Entfällt wenn = Rechnungsdatum
Nettobetrag pro Steuersatz✅ Pflicht✅ Entfällt
USt.-Betrag oder Steuersatz✅ Pflicht (Betrag UND Satz)✅ Betrag ODER Satz reicht
Bruttobetrag✅ Pflicht✅ Pflicht

* Für den Vorsteuerabzug des Empfängers ist die UID dennoch erforderlich

4. Muster einer Kleinbetragsrechnung

So könnte eine gültige Kleinbetragsrechnung in Österreich aussehen:

Café Musterbar

Maria Musterfrau

Hauptstraße 42, 1010 Wien

Kassenbon / Kleinbetragsrechnung

Datum: 08.03.2026

2× Cappuccino€ 7,80
1× Croissant€ 3,20
Gesamtbetrag:€ 11,00
davon 10% USt.:€ 1,00

Danke für Ihren Besuch!

Dieser Kassenbon erfüllt alle Anforderungen der Kleinbetragsrechnung: Aussteller ✅, Datum ✅, Leistungsbeschreibung ✅, Bruttobetrag ✅, USt.-Betrag ✅. Empfängerangabe und Rechnungsnummer sind nicht erforderlich.

5. Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen

Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du auch aus Kleinbetragsrechnungen die Vorsteuer abziehen — allerdings mit einer wichtigen Einschränkung:

📊 Vorsteuer aus Kassenbon abziehen — so geht's

Du kaufst Büromaterial im Supermarkt für €55 (Kassenbon mit 20% USt.)

Vorsteuer = €55 ÷ 6 = €9,17

Voraussetzungen:

  • Der Kassenbon enthält Aussteller, Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und USt.-Satz (oder -Betrag)
  • Der Kauf war betrieblich veranlasst
  • Du bewahrst den Beleg 7 Jahre auf

Wenn der Vorsteuerabzug nicht funktioniert

Für einen gültigen Vorsteuerabzug aus einer Kleinbetragsrechnung muss der USt.-Betrag oder der Steuersatz erkennbar sein. Wenn ein Beleg keinen Steuersatz nennt und kein Aussteller ersichtlich ist (z.B. anonymer Parkschein), ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Tipp: Bei Beträgen über ca. €100 lohnt es sich, eine vollständige Rechnung zu verlangen — schon aus Gründen der Revisionssicherheit.

6. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnung

Auch als österreichischer Kleinunternehmer kannst du Kleinbetragsrechnungen ausstellen. Folgendes gilt:

💡 Empfehlung: Rechnungsnummer trotzdem vergeben

Auch wenn die fortlaufende Nummer bei Kleinbetragsrechnungen nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie immer anzugeben. Warum? Weil sie die Nachvollziehbarkeit verbessert, manche Kunden sie für ihre eigene Buchhaltung benötigen, und Rechnito sie automatisch vergibt.

7. Die €400-Grenze im Detail

Was zählt zur Grenze?

Betrag (brutto)RechnungstypVereinfachte Angaben?
€1,00 bis €400,00Kleinbetragsrechnung✅ Ja — vereinfacht möglich
€400,01 und mehrVollrechnung❌ Nein — alle Pflichtangaben nötig

Historische Entwicklung der Grenze

Die €400-Grenze gilt seit 2013 unverändert. Davor lag sie bei €150 (bis 2012). Eine Anhebung der Grenze ist im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen — Stand März 2026.

8. Häufige Fehler bei Kleinbetragsrechnungen

❌ Fehler: Kein USt.-Satz und kein USt.-Betrag angegeben

Folge

Kein Vorsteuerabzug möglich für den Empfänger

Lösung

Steuersatz (z.B. '20% USt.') oder USt.-Betrag (z.B. '€1,67 USt.') immer angeben

❌ Fehler: Grenze überschritten — Vereinfachung trotzdem angewandt

Folge

Formell ungültige Rechnung; Finanzamt kann Vorsteuerabzug verweigern

Lösung

Bei Beträgen knapp unter €400: Vollrechnung ausstellen, um Unsicherheit zu vermeiden

❌ Fehler: Kein Name/Adresse des Ausstellers

Folge

Beleg ist wertlos für Steuerzwecke

Lösung

Auch bei Kleinstbeträgen muss der Aussteller identifizierbar sein

❌ Fehler: Beleg verloren / nicht aufbewahrt

Folge

Betriebsausgabe nicht nachweisbar; Vorsteuer wird gestrichen

Lösung

Belege sofort digitalisieren. 7 Jahre Aufbewahrungspflicht — digitale Kopie reicht (wenn lesbar)

9. Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die €400-Grenze für den Netto- oder Bruttobetrag?
Für den Bruttobetrag (inkl. USt.). Bei 20% USt. entspricht das einem Nettobetrag von ca. €333,33. Sobald der Bruttobetrag auch nur einen Cent über €400 liegt, ist eine vollständige Rechnung erforderlich.
Kann ich als Empfänger trotzdem eine vollständige Rechnung verlangen?
Ja! Als Unternehmer hast du das Recht, für jede Leistung eine vollständige Rechnung zu verlangen — unabhängig vom Betrag. Besonders wenn du Vorsteuer abziehen möchtest, ist eine vollständige Rechnung auf deinen Firmennamen die sicherere Option.
Ist eine Kassenquittung automatisch eine gültige Kleinbetragsrechnung?
Nur wenn sie alle Pflichtangaben enthält: Aussteller (Name + Adresse), Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und USt.-Satz oder -Betrag. Viele Supermärkte-Kassenbons erfüllen diese Anforderungen, manche aber nicht (z.B. wenn keine Adresse angegeben ist).
Brauche ich eine Rechnungsnummer auf der Kleinbetragsrechnung?
Nein, eine fortlaufende Rechnungsnummer ist bei Kleinbetragsrechnungen (≤€400) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für die eigene Buchhaltung und Revisionssicherheit empfehlen wir sie trotzdem.
Kann ich mehrere Kleinbeträge zu einer Sammelrechnung zusammenfassen?
Ja, Sammelrechnungen sind möglich. Allerdings: Wenn der Gesamtbetrag der Sammelrechnung €400 übersteigt, gilt sie als Vollrechnung und benötigt alle Pflichtangaben — auch wenn die Einzelposten jeweils unter €400 liegen.
Gilt die Kleinbetragsrechnung auch für digitale Dienstleistungen?
Ja, §11 Abs. 6 UStG gilt für alle Arten von Leistungen, nicht nur für physische Waren. Ein E-Book für €9,99, eine kleine Beratungsstunde für €80 oder ein kleiner Software-Download — all das kann als Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.

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