Kleinbetragsrechnung in Österreich — Alles zu §11 Abs. 6 UStG (2026)
Rechnungen bis €400 Gesamtbetrag unterliegen in Österreich vereinfachten Anforderungen. Die sogenannte Kleinbetragsrechnung nach §11 Abs. 6 UStG spart Zeit bei kleinen Transaktionen — aber nicht alle Pflichtangaben entfallen. Hier erfährst du genau, was auf einer Kleinbetragsrechnung stehen muss, was du weglassen darfst, und wann ein Vollbeleg nötig ist.
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📋 Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
- 2. Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung
- 3. Vergleich: Kleinbetragsrechnung vs. Vollrechnung
- 4. Muster einer Kleinbetragsrechnung
- 5. Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
- 6. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnung
- 7. Die €400-Grenze im Detail
- 8. Häufige Fehler
- 9. FAQ
1. Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung (§11 Abs. 6 UStG) ist eine vereinfachte Rechnung, die ausgestellt werden darf, wenn der Gesamtbetrag inkl. USt. nicht mehr als €400 beträgt. Sie gilt in Österreich seit der UStG-Reform und ermöglicht einfacheres Belegen bei Kleinstbeträgen.
Typische Anwendungsfälle:
- Tankquittungen und Kassenzettel
- Restaurantrechnungen bis €400
- Büromaterial-Einkäufe (Supermarkt, Baumarkt)
- Taxiquittungen
- Kleines Zubehör und Verbrauchsmaterial
- Kurze Dienstleistungen mit kleinem Rechnungsbetrag
⚠️ €400 ist der BRUTTOBETRAG
Die Grenze von €400 bezieht sich auf den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Also: €400 brutto = ca. €333,33 netto bei 20% USt. Sobald der Bruttobetrag auch nur einen Cent über €400 liegt, muss eine vollständige Rechnung ausgestellt werden.
2. Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung
Gemäß §11 Abs. 6 UStG muss eine Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthalten:
✅ Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung
- 1. Name und Anschrift des Ausstellers (das bist du)
- 2. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
- 3. Leistungsbeschreibung — handelsübliche Bezeichnung
- 4. Bruttobetrag (Entgelt inkl. USt.)
- 5. USt.-Betrag ODER Steuersatz — entweder der Betrag in € oder der Prozentsatz (20%, 13%, 10%)
❌ Was bei Kleinbetragsrechnungen NICHT benötigt wird
- •
Name und Anschrift des Leistungsempfängers(Empfängerangabe) - •
UID-Nummer des Ausstellers(außer für Vorsteuerabzug nötig) - •
Fortlaufende Rechnungsnummer - •
Menge und Art der gelieferten Waren / Art und Umfang der Leistung(nur handelsübliche Bezeichnung nötig) - •
Leistungszeitraum(wenn mit Rechnungsdatum identisch, entfällt separate Angabe)
3. Vergleich: Kleinbetragsrechnung vs. Vollrechnung
| Pflichtangabe | Vollrechnung (>€400) | Kleinbetragsrechnung (≤€400) |
|---|---|---|
| Name + Anschrift Aussteller | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Name + Anschrift Empfänger | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt |
| Rechnungsdatum | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt |
| UID-Nummer des Ausstellers | ✅ Pflicht (bei Regelbesteuerung) | ✅ Entfällt* |
| Leistungsbeschreibung | ✅ Detailliert | ✅ Handelsübliche Bezeichnung reicht |
| Leistungszeitraum | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt wenn = Rechnungsdatum |
| Nettobetrag pro Steuersatz | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt |
| USt.-Betrag oder Steuersatz | ✅ Pflicht (Betrag UND Satz) | ✅ Betrag ODER Satz reicht |
| Bruttobetrag | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
* Für den Vorsteuerabzug des Empfängers ist die UID dennoch erforderlich
4. Muster einer Kleinbetragsrechnung
So könnte eine gültige Kleinbetragsrechnung in Österreich aussehen:
Café Musterbar
Maria Musterfrau
Hauptstraße 42, 1010 Wien
Kassenbon / Kleinbetragsrechnung
Datum: 08.03.2026
Danke für Ihren Besuch!
Dieser Kassenbon erfüllt alle Anforderungen der Kleinbetragsrechnung: Aussteller ✅, Datum ✅, Leistungsbeschreibung ✅, Bruttobetrag ✅, USt.-Betrag ✅. Empfängerangabe und Rechnungsnummer sind nicht erforderlich.
5. Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du auch aus Kleinbetragsrechnungen die Vorsteuer abziehen — allerdings mit einer wichtigen Einschränkung:
📊 Vorsteuer aus Kassenbon abziehen — so geht's
Du kaufst Büromaterial im Supermarkt für €55 (Kassenbon mit 20% USt.)
Vorsteuer = €55 ÷ 6 = €9,17
Voraussetzungen:
- Der Kassenbon enthält Aussteller, Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und USt.-Satz (oder -Betrag)
- Der Kauf war betrieblich veranlasst
- Du bewahrst den Beleg 7 Jahre auf
Wenn der Vorsteuerabzug nicht funktioniert
Für einen gültigen Vorsteuerabzug aus einer Kleinbetragsrechnung muss der USt.-Betrag oder der Steuersatz erkennbar sein. Wenn ein Beleg keinen Steuersatz nennt und kein Aussteller ersichtlich ist (z.B. anonymer Parkschein), ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Tipp: Bei Beträgen über ca. €100 lohnt es sich, eine vollständige Rechnung zu verlangen — schon aus Gründen der Revisionssicherheit.
6. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnung
Auch als österreichischer Kleinunternehmer kannst du Kleinbetragsrechnungen ausstellen. Folgendes gilt:
- Die vereinfachten Pflichtangaben (§11 Abs. 6 UStG) gelten auch für dich
- Statt einem USt.-Betrag oder Steuersatz schreibst du den §6-Hinweis: „Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine USt. berechnet"
- Name und Anschrift des Empfängers entfällt weiterhin bei ≤€400
- Rechnungsnummer entfällt weiterhin (empfohlen ist sie trotzdem)
💡 Empfehlung: Rechnungsnummer trotzdem vergeben
Auch wenn die fortlaufende Nummer bei Kleinbetragsrechnungen nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie immer anzugeben. Warum? Weil sie die Nachvollziehbarkeit verbessert, manche Kunden sie für ihre eigene Buchhaltung benötigen, und Rechnito sie automatisch vergibt.
7. Die €400-Grenze im Detail
Was zählt zur Grenze?
- Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. USt.
- Bei Anzahlungsrechnungen: Die Anzahlungsrechnung selbst ≤€400? Dann Kleinbetragsrechnung möglich.
- Bei Sammelrechnungen: Es zählt der Gesamtbetrag der Sammelrechnung
- Stornorechnungen: Folgen denselben Regeln wie die ursprüngliche Rechnung
| Betrag (brutto) | Rechnungstyp | Vereinfachte Angaben? |
|---|---|---|
| €1,00 bis €400,00 | Kleinbetragsrechnung | ✅ Ja — vereinfacht möglich |
| €400,01 und mehr | Vollrechnung | ❌ Nein — alle Pflichtangaben nötig |
Historische Entwicklung der Grenze
Die €400-Grenze gilt seit 2013 unverändert. Davor lag sie bei €150 (bis 2012). Eine Anhebung der Grenze ist im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen — Stand März 2026.
8. Häufige Fehler bei Kleinbetragsrechnungen
Folge
Kein Vorsteuerabzug möglich für den Empfänger
Lösung
Steuersatz (z.B. '20% USt.') oder USt.-Betrag (z.B. '€1,67 USt.') immer angeben
Folge
Formell ungültige Rechnung; Finanzamt kann Vorsteuerabzug verweigern
Lösung
Bei Beträgen knapp unter €400: Vollrechnung ausstellen, um Unsicherheit zu vermeiden
Folge
Beleg ist wertlos für Steuerzwecke
Lösung
Auch bei Kleinstbeträgen muss der Aussteller identifizierbar sein
Folge
Betriebsausgabe nicht nachweisbar; Vorsteuer wird gestrichen
Lösung
Belege sofort digitalisieren. 7 Jahre Aufbewahrungspflicht — digitale Kopie reicht (wenn lesbar)
9. Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die €400-Grenze für den Netto- oder Bruttobetrag?
Kann ich als Empfänger trotzdem eine vollständige Rechnung verlangen?
Ist eine Kassenquittung automatisch eine gültige Kleinbetragsrechnung?
Brauche ich eine Rechnungsnummer auf der Kleinbetragsrechnung?
Kann ich mehrere Kleinbeträge zu einer Sammelrechnung zusammenfassen?
Gilt die Kleinbetragsrechnung auch für digitale Dienstleistungen?
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