Kleinbetragsrechnung in Österreich — Alles zu §11 Abs. 6 UStG (2026)
Rechnungen bis €400 Gesamtbetrag unterliegen in Österreich vereinfachten Anforderungen. Die sogenannte Kleinbetragsrechnung nach §11 Abs. 6 UStG spart Zeit bei kleinen Transaktionen — aber nicht alle Pflichtangaben entfallen. Hier erfährst du genau, was auf einer Kleinbetragsrechnung stehen muss, was du weglassen darfst, und wann ein Vollbeleg nötig ist.
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📋 Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
- 2. Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung
- 3. Vergleich: Kleinbetragsrechnung vs. Vollrechnung
- 4. Muster einer Kleinbetragsrechnung
- 5. Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
- 6. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnung
- 7. Die €400-Grenze im Detail
- 8. Häufige Fehler
- 9. FAQ
1. Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung (§11 Abs. 6 UStG) ist eine vereinfachte Rechnung, die ausgestellt werden darf, wenn der Gesamtbetrag inkl. USt. nicht mehr als €400 beträgt. Sie ermöglicht einfacheres Belegen bei Kleinstbeträgen — welche Angaben konkret genügen, beschreibt die WKO unter „Rechnung richtig ausstellen“.
Typische Anwendungsfälle:
- Tankquittungen und Kassenzettel
- Restaurantrechnungen bis €400
- Büromaterial-Einkäufe (Supermarkt, Baumarkt)
- Taxiquittungen
- Kleines Zubehör und Verbrauchsmaterial
- Kurze Dienstleistungen mit kleinem Rechnungsbetrag
⚠️ €400 ist der BRUTTOBETRAG
Für regelbesteuerte Unternehmen bezieht sich die Grenze von €400 auf den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Also: €400 brutto = ca. €333,33 netto bei 20% USt. Sobald der Bruttobetrag auch nur einen Cent über €400 liegt, ist grundsätzlich eine vollständige Rechnung nötig. Für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer gilt seit 1.1.2025 die Sonderregel in Abschnitt 6.
2. Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung
Gemäß §11 Abs. 6 UStG muss eine Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthalten:
✅ Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung
- 1. Name und Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers (das bist du)
- 2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren bzw. Art und Umfang der Leistung
- 3. Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- 4. Bruttobetrag — Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- 5. Steuersatz (20%, 13% oder 10%)
- 6. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
❌ Was bei Kleinbetragsrechnungen NICHT benötigt wird
- •
Name und Anschrift des Leistungsempfängers(Empfängerangabe) - •
UID-Nummer des Ausstellers - •
Fortlaufende Rechnungsnummer - •
Gesonderter Ausweis von Nettoentgelt und Steuerbetrag(Entgelt und Steuer in einer Summe genügt)
Achtung: Die Vereinfachung gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen — dafür ist immer eine vollständige Rechnung nötig.
3. Vergleich: Kleinbetragsrechnung vs. Vollrechnung
| Pflichtangabe | Vollrechnung (>€400) | Kleinbetragsrechnung (≤€400) |
|---|---|---|
| Name + Anschrift Aussteller | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Name + Anschrift Empfänger | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt |
| Rechnungsdatum | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt |
| UID-Nummer des Ausstellers | ✅ Pflicht (bei Regelbesteuerung) | ✅ Entfällt |
| Menge & handelsübliche Bezeichnung / Art & Umfang | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Tag der Lieferung / Leistung (oder Zeitraum) | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Nettobetrag und Steuerbetrag gesondert | ✅ Pflicht | ✅ Entfällt — Entgelt + Steuer in einer Summe |
| Steuersatz | ✅ Pflicht (zusätzlich gesonderter Steuerbetrag) | ✅ Pflicht |
| Bruttobetrag | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
Der Vorsteuerabzug ist bei Kleinbetragsrechnungen auch ohne UID-Nummer des Ausstellers möglich — das ist gerade der Zweck der Vereinfachung.
4. Muster einer Kleinbetragsrechnung
So könnte eine gültige Kleinbetragsrechnung in Österreich aussehen:
Café Musterbar
Maria Musterfrau
Hauptstraße 42, 1010 Wien
Kassenbon / Kleinbetragsrechnung
Datum: 08.03.2026
Liefer-/Leistungsdatum = Rechnungsdatum
Danke für Ihren Besuch!
Dieser Kassenbon erfüllt alle Anforderungen der Kleinbetragsrechnung: Aussteller ✅, Ausstellungsdatum ✅, Liefer-/Leistungstag ✅, Menge und Bezeichnung ✅, Bruttobetrag ✅, Steuersatz ✅. Empfängerangabe und Rechnungsnummer sind nicht erforderlich.
5. Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen
Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du auch aus Kleinbetragsrechnungen die Vorsteuer abziehen — allerdings mit einer wichtigen Einschränkung:
📊 Vorsteuer aus Kassenbon abziehen — so geht's
Du kaufst Büromaterial im Supermarkt für €55 (Kassenbon mit 20% USt.)
Vorsteuer = €55 ÷ 6 = €9,17
Voraussetzungen:
- Der Kassenbon enthält alle Pflichtangaben der Kleinbetragsrechnung — insbesondere den Steuersatz
- Der Kauf war betrieblich veranlasst
- Du bewahrst den Beleg 7 Jahre auf
Wenn der Vorsteuerabzug nicht funktioniert
Für einen gültigen Vorsteuerabzug aus einer Kleinbetragsrechnung muss insbesondere der Steuersatz erkennbar sein. Wenn ein Beleg keinen Steuersatz nennt und kein Aussteller ersichtlich ist (z.B. anonymer Parkschein), ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Tipp: Bei Beträgen über ca. €100 lohnt es sich, eine vollständige Rechnung zu verlangen — schon aus Gründen der Revisionssicherheit.
6. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnung
Für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer gilt laut WKO (Kleinunternehmerregelung) seit 1.1.2025 eine deutliche Erleichterung:
- Du darfst deine Rechnungen generell nach den vereinfachten Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen ausstellen — unabhängig vom Rechnungsbetrag
- Statt eines Steuersatzes schreibst du den §6-Hinweis: „Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine USt. berechnet"
- Fällt die Steuerbefreiung weg (z.B. Umsatzgrenze überschritten oder Verzicht), gilt die Vereinfachung nur noch für Rechnungen bis €400
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist dann nicht vorgeschrieben — empfohlen ist sie trotzdem
💡 Empfehlung: Rechnungsnummer trotzdem vergeben
Auch wenn die fortlaufende Nummer bei Kleinbetragsrechnungen nicht Pflicht ist, empfehlen wir sie immer anzugeben. Warum? Weil sie die Nachvollziehbarkeit verbessert, manche Kunden sie für ihre eigene Buchhaltung benötigen, und Rechnito sie automatisch vergibt.
7. Die €400-Grenze im Detail
Diese Tabelle gilt für regelbesteuerte Unternehmen. Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer können seit 1.1.2025 die vereinfachten Bestimmungen unabhängig vom Rechnungsbetrag nutzen; fällt die Steuerbefreiung weg, gilt wieder die €400-Grenze.
Was zählt zur Grenze?
- Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. USt.
- Bei Anzahlungsrechnungen: Die Anzahlungsrechnung selbst ≤€400? Dann Kleinbetragsrechnung möglich.
- Bei Sammelrechnungen: Es zählt der Gesamtbetrag der Sammelrechnung
- Stornorechnungen: Folgen denselben Regeln wie die ursprüngliche Rechnung
| Betrag (brutto) | Rechnungstyp | Vereinfachte Angaben? |
|---|---|---|
| €1,00 bis €400,00 | Kleinbetragsrechnung | ✅ Ja — vereinfacht möglich |
| €400,01 und mehr | Vollrechnung | ❌ Nein — alle Pflichtangaben nötig |
Ausnahme: Innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Vereinfachung gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen: Wer steuerfreie Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern abrechnet, muss auch unter €400 eine vollständige Rechnung mit allen Merkmalen ausstellen (inkl. UID-Nummern und Hinweis auf die Steuerfreiheit).
8. Häufige Fehler bei Kleinbetragsrechnungen
Folge
Pflichtangabe fehlt — kein Vorsteuerabzug möglich für den Empfänger
Lösung
Bei regelbesteuerten Unternehmen den Steuersatz (z.B. '20% USt.') angeben; umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer weisen stattdessen auf ihre Steuerbefreiung hin
Folge
Formell ungültige Rechnung; Finanzamt kann Vorsteuerabzug verweigern
Lösung
Bei einem Gesamtbetrag über €400 eine Vollrechnung ausstellen
Folge
Beleg ist wertlos für Steuerzwecke
Lösung
Auch bei Kleinstbeträgen muss der Aussteller identifizierbar sein
Folge
Betriebsausgabe nicht nachweisbar; Vorsteuer wird gestrichen
Lösung
Belege sofort digitalisieren. 7 Jahre Aufbewahrungspflicht — digitale Kopie reicht (wenn lesbar)
9. Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die €400-Grenze für den Netto- oder Bruttobetrag?
Kann ich als Empfänger trotzdem eine vollständige Rechnung verlangen?
Ist eine Kassenquittung automatisch eine gültige Kleinbetragsrechnung?
Brauche ich eine Rechnungsnummer auf der Kleinbetragsrechnung?
Was gilt für Kleinunternehmer seit 2025?
Kann ich mehrere Kleinbeträge zu einer Sammelrechnung zusammenfassen?
Gilt die Kleinbetragsrechnung auch für digitale Dienstleistungen?
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