Rechnung als EPU schreiben: Pflichtangaben, Muster & Tipps 2026
Als Einzelpersonenunternehmen (EPU) in Österreich musst du beim Rechnungen schreiben einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Hier erfährst du, welche Pflichtangaben laut §11 UStG notwendig sind, wie sich Kleinunternehmer von regelbesteuerten EPU unterscheiden — und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
⚡ TL;DR — Das Wichtigste auf einen Blick
- →10 Pflichtangaben laut §11 UStG sind auf jeder Rechnung über €400 nötig.
- →Kleinunternehmer stellen ohne USt aus & schreiben den Befreiungshinweis drauf.
- →Regelbesteuerte EPU weisen 20% USt aus und können Vorsteuer abziehen.
- →Fortlaufende Rechnungsnummer: Pflicht — Lücken können bei einer Prüfung Probleme machen.
- →7 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Rechnungen.
1. Welche Pflichtangaben braucht eine EPU-Rechnung?
Das österreichische Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt in §11 UStG, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Für Rechnungen über 400 Euro (Brutto) gelten folgende Pflichtangaben:
Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
Dein vollständiger Name (als EPU dein Vor- und Nachname oder die Firmenbezeichnung) sowie deine Geschäftsadresse.
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Der vollständige Name und die Adresse deines Kunden. Bei Privatpersonen: Name und Adresse. Bei Unternehmen: Firmenbezeichnung und Adresse.
Ausstellungsdatum der Rechnung
Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde (nicht das Lieferdatum!).
Fortlaufende Rechnungsnummer
Eine eindeutige, fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung. Lücken in der Nummerierung sind zu vermeiden.
Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/Leistung
Was du geliefert oder geleistet hast – möglichst präzise beschreiben. 'Beratungsleistung' allein reicht oft nicht; besser: 'Steuerberatung Jänner 2026, 8 Stunden'.
Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung
Wann wurde die Leistung erbracht? Das kann vom Rechnungsdatum abweichen. Bei Dauerleistungen: Zeitraum angeben.
Nettobetrag (Entgelt)
Der Betrag ohne Umsatzsteuer, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen.
Steuersatz und Steuerbetrag
Der anzuwendende Umsatzsteuersatz (20%, 10%, 13%) und der daraus resultierende Steuerbetrag. Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf Steuerbefreiung.
Bruttobetrag (Gesamtbetrag)
Der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer (oder bei Kleinunternehmern: der Rechnungsbetrag).
UID-Nummer (ab €10.000 im B2B-Bereich)
Bei B2B-Rechnungen über 10.000 Euro brutto müssen sowohl deine UID-Nummer als auch die des Empfängers angegeben werden.
💡 Hinweis: Für Rechnungen unter 400 Euro (Brutto) gelten vereinfachte Anforderungen — sogenannte Kleinbetragsrechnungen. Mehr dazu im Abschnitt weiter unten.
2. Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung: Was gilt für dich?
Ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, hängt davon ab, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder der Regelbesteuerung unterliegst. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede für EPU beim Rechnungen schreiben.
✅ Kleinunternehmer
Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze (ab 2025: 55.000 Euro netto)
- ✓Keine USt auf Rechnungen ausweisen
- ✓Keine monatliche UVA notwendig
- ✓Einfachere Buchhaltung
- ✗Kein Vorsteuerabzug möglich
- ✗Bei B2B-Kunden: Rechnungen wirken “günstiger”
"Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG bin ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit."
📊 Regelbesteuerung
Jahresumsatz über der Grenze ODER freiwillig optiert
- ✓Vorsteuerabzug aus Einkäufen möglich
- ✓B2B-Kunden können Vorsteuer abziehen
- ✓Professioneller Eindruck bei Firmenkunden
- ✗USt ausweisen (20% / 10% / 13%)
- ✗Monatliche oder vierteljährliche UVA nötig
20% Normalsatz, 10% ermäßigt (z.B. Lebensmittel, Bücher), 13% für bestimmte Leistungen (z.B. Kunstgegenstände)
💡 Wann lohnt sich die Regelbesteuerung trotz kleinerem Umsatz?
Wenn du hauptsächlich mit Unternehmenskunden (B2B) arbeitest und selbst hohe Betriebsausgaben hast (z.B. teure Software, Hardware, Büroausstattung), kann sich eine freiwillige Option zur Regelbesteuerung lohnen. Du kannst dann die Vorsteuer aus diesen Ausgaben zurückverlangen. Besprich das mit deinem Steuerberater — einmal zur Regelbesteuerung optiert, bist du für mindestens 5 Jahre daran gebunden.
3. Wann braucht man eine UID-Nummer auf der Rechnung?
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist nicht immer auf jeder Rechnung notwendig. Wann sie verpflichtend ist:
B2B-Rechnungen über €10.000
Bei Rechnungen über 10.000 Euro brutto an andere Unternehmer müssen sowohl deine eigene UID-Nummer als auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen.
EU-Rechnungen (Innergemeinschaftliche Lieferungen)
Wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst, brauchst du zwingend eine UID-Nummer — sowohl deine eigene als auch die des ausländischen Unternehmens. Das ist die Grundlage für das Reverse-Charge-Verfahren.
Kleinunternehmer und UID
Kleinunternehmer haben keine UID-Nummer und benötigen sie für inländische Rechnungen auch nicht. Sobald du aber EU-Geschäfte machst oder die Kleinunternehmergrenze überschreitest, musst du eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen.
💡 Tipp: Die UID-Nummer kannst du kostenlos über FinanzOnline beantragen. Das Finanzamt vergibt sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sie hat das Format ATU12345678.
4. Wie funktioniert die fortlaufende Rechnungsnummer?
Die fortlaufende Rechnungsnummer ist eine der häufigsten Fehlerquellen für EPU. Sie dient der eindeutigen Identifikation jeder Rechnung und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was die fortlaufende Rechnungsnummer erfüllen muss:
- →Eindeutig: Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden.
- →Fortlaufend: Keine Lücken in der Nummerierung (oder zumindest nachvollziehbar).
- →Nachvollziehbar: Die Logik muss für den Prüfer erkennbar sein.
✅ Gültige Formate
- • 2026-001, 2026-002, 2026-003 ...
- • RE-2026-01, RE-2026-02 ...
- • 20260001, 20260002 ...
- • 001/26, 002/26, 003/26 ...
❌ Problematisch
- • Zufällige Nummern ohne System
- • Nummern rückwirkend ändern
- • Dieselbe Nummer mehrfach vergeben
- • Keine Nummerierung auf der Rechnung
Du kannst das Jahr in die Nummerierung aufnehmen und mit dem neuen Kalenderjahr von vorne beginnen — das ist gängige Praxis und vollkommen in Ordnung.
5. Muster-Rechnung: So sieht eine korrekte EPU-Rechnung aus
Hier siehst du eine beispielhafte Rechnung für ein EPU in Österreich — einmal als Kleinunternehmer und einmal mit Regelbesteuerung:
Max Mustermann
Webdesign & IT-Services
Musterstraße 1
1010 Wien, Österreich
Tel: +43 664 123456
E-Mail: office@mustermann.at
RECHNUNG
Rechnungsnummer: 2026-012
Datum: 14.03.2026
Leistungszeitraum: März 2026
Rechnungsempfänger:
Beispiel GmbH
Beispielgasse 5
1020 Wien, Österreich
| Pos. | Beschreibung | Menge | Preis/h | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Website-Redesign, Webdesign-Leistungen | 10 h | € 80,00 | € 800,00 |
| Gesamtbetrag: | € 800,00 | |||
Zahlbar bis: 28.03.2026
Bankverbindung: IBAN: AT12 3456 7890 1234 5678 | BIC: XXXXXXXX
Verwendungszweck: Rechnungsnummer 2026-012
Maria Musterfrau
IT-Consulting
Beispielweg 10
4020 Linz, Österreich
UID: ATU12345678
RECHNUNG
Rechnungsnummer: 2026-007
Datum: 14.03.2026
Rechnungsempfänger:
Technik AG
Industriestraße 100
4040 Linz, Österreich
UID: ATU87654321
| Beschreibung | Netto | USt 20% | Brutto |
|---|---|---|---|
| IT-Beratung, 5 Stunden à €100 | € 500,00 | € 100,00 | € 600,00 |
| Summe | € 500,00 | € 100,00 | € 600,00 |
6. Was gilt für Kleinbetragsrechnungen (unter €400)?
Für Rechnungen unter 400 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen. Diese sogenannte Kleinbetragsrechnung muss laut §11 Abs. 6 UStG nur folgende Angaben enthalten:
Kleinbetragsrechnung (< €400)
- ✓ Name und Anschrift des Ausstellers
- ✓ Ausstellungsdatum
- ✓ Leistungsbeschreibung
- ✓ Bruttobetrag
- ✓ Steuersatz
Nicht zwingend erforderlich:
- – Name des Empfängers
- – Fortlaufende Rechnungsnummer
- – Nettobetrag separat
- – Tag der Leistungserbringung
Empfehlung: Auch bei Kleinbetragsrechnungen empfiehlt es sich, alle vollständigen Pflichtangaben zu verwenden. Das schützt vor Diskussionen mit dem Kunden und dem Finanzamt.
7. Häufige Fehler beim Rechnungen schreiben
Diese Fehler sehen wir immer wieder — und sie können bei einer Betriebsprüfung zu Problemen führen:
❌ Fehlende oder falsche Leistungsbeschreibung
"Beratung" oder "Dienstleistung" sind zu unspezifisch. Beschreibe, was du wann geleistet hast. Z.B.: "Steuerliche Beratung für März 2026, inkl. Vorbereitung UVA".
❌ Falsches oder fehlendes Leistungsdatum
Das Leistungsdatum ist NICHT dasselbe wie das Rechnungsdatum. Wenn du im Februar gearbeitet und im März abgerechnet hast, muss das Leistungsdatum auf Februar lauten.
❌ Kein Kleinunternehmer-Hinweis
Wer als Kleinunternehmer keine USt ausweist, muss das auf der Rechnung mit dem gesetzlichen Hinweis kennzeichnen.
❌ Lücken in der Rechnungsnummernfolge
Stornierte Rechnungen führen oft zu Lücken. Stornorechnungen müssen mit eigener Nummer ausgestellt werden, die ursprüngliche Nummer bleibt vergeben.
❌ Fehlende Bankverbindung
Zwar kein gesetzliches Muss, aber IBAN und BIC sollten auf jeder Rechnung stehen — sonst weiß der Kunde nicht, wohin er zahlen soll.
❌ Falscher Umsatzsteuersatz
Nicht alles wird mit 20% besteuert. Einige Leistungen (Bücher, Lebensmittel, bestimmte Kulturleistungen) haben 10% oder 13%. Bei Unsicherheit: Steuerberater fragen.
❌ Keine fortlaufende Nummerierung
Rechnungen mit dem Datum als Nummer (z.B. 20260314) ohne fortlaufende Komponente sind problematisch, wenn mehrere Rechnungen am gleichen Tag ausgestellt werden.
8. Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Laut österreichischem Steuerrecht gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für alle Rechnungen und steuerrelevanten Belege. Dies gilt für:
- 📁Alle ausgestellten Ausgangsrechnungen
- 📁Alle erhaltenen Eingangsrechnungen (für Vorsteuerabzug)
- 📁Stornorechnungen und Gutschriften
- 📁Sonstige steuerrelevante Belege
Digitale Aufbewahrung ist in Österreich zulässig, solange die Belege jederzeit lesbar gemacht werden können und ihre Echtheit und Unversehrtheit gewährleistet ist.
💡 Tipp: Mit einer Rechnungssoftware wie Rechnito werden deine Rechnungen automatisch gespeichert und archiviert — du musst dir um die Aufbewahrungspflicht keine Gedanken machen.
9. Welche digitalen Tools helfen EPU beim Rechnungen schreiben?
Rechnungen in Word oder Excel zu erstellen ist fehleranfällig und zeitaufwendig. Spezialisierte Rechnungssoftware macht es schneller und sicherer — besonders wichtig für österreichische Pflichtangaben.
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Alternativen
- Excel/Word-Vorlagen
Kostenlos, aber fehleranfällig. Keine automatische Nummerierung.
- Buchhaltungssoftware
Oft zu komplex für einfache EPU-Bedürfnisse. Teuer.
- Online-Rechnungsgeneratoren
Gut für Einzelrechnungen, keine Archivierung.
Weiterführende Ratgeber
- Steuern für Kleinunternehmer 2026: Der komplette Guide
- USt-Erklärung als EPU: Schritt-für-Schritt Anleitung
- Umsatzsteuer in Österreich erklärt
- Kleinbetragsrechnung Österreich: Was gilt unter €400?
- Rechnung schreiben: Die komplette Anleitung für Österreich
- Gewerbe anmelden Österreich: Schritt-für-Schritt Anleitung
10. FAQ
Welche Pflichtangaben braucht eine EPU-Rechnung in Österreich?
Eine EPU-Rechnung muss laut §11 UStG enthalten: Name und Anschrift des Ausstellers, Name und Anschrift des Empfängers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum/-zeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf Steuerbefreiung.
Braucht ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer auf der Rechnung?
Nein. Kleinunternehmer haben keine UID-Nummer und weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss der Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG auf der Rechnung stehen.
Ab welchem Betrag brauche ich eine UID-Nummer auf der Rechnung?
Bei B2B-Rechnungen über 10.000 Euro brutto müssen sowohl die UID des Ausstellers als auch die des Empfängers auf der Rechnung stehen.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung?
Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne USt aus und können keine Vorsteuer abziehen. Regelbesteuerte EPU weisen 20% (oder ermäßigte Sätze) aus und können Vorsteuer aus eigenen Einkäufen abziehen.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In Österreich gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für alle Rechnungen und steuerrelevanten Belege. Digitale Aufbewahrung ist zulässig.
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