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Jahresabschluss EPU Österreich 2026: Checkliste, Fristen & Schritt-für-Schritt

Das Jahresende naht — und als EPU oder Selbstständiger in Österreich steht eine wichtige Aufgabe an: der Jahresabschluss. Belege sortieren, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abschließen, Steuererklärung vorbereiten, SVS-Vorauszahlungen prüfen. Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du wissen und tun musst — mit einer druckfertigen Checkliste.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesedauer: ca. 12 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Was ist der Jahresabschluss für EPU? (EAR vs. Bilanz)
  2. 2. Wichtige Fristen 2026 auf einen Blick
  3. 3. Die komplette Jahresabschluss-Checkliste für EPU
  4. 4. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abschließen — so geht's
  5. 5. Steuererklärung: Formular E1 und E1a
  6. 6. SVS-Nachberechnung planen
  7. 7. Gewinnfreibetrag optimal nutzen
  8. 8. Steuerberater — ja oder nein?
  9. 9. FAQ

1. Was ist der Jahresabschluss für EPU? (EAR vs. Bilanz)

Als EPU (Einzelpersonenunternehmen) in Österreich bist du in den meisten Fällen nicht buchführungspflichtig im Sinne des UGB. Statt einer aufwendigen Doppelten Buchführung und Bilanz machst du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR).

EAR (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Für EPU bis €700.000 Jahresumsatz (brutto). Einfaches System: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

  • ✓ Kein Inventar nötig
  • ✓ Keine Forderungsbewertung
  • ✓ Zahlungsprinzip (wann Geld fließt, nicht wann Rechnung gestellt)
  • ✓ Selbst erstellbar (oder mit Buchhaltungssoftware)

Bilanz (Doppelte Buchführung)

Pflicht ab €700.000 Jahresumsatz (brutto, 2 Jahre hintereinander) oder ab €1.000.000 (einmalig).

  • ⚠ Aufwendige Buchführung
  • ⚠ Inventar zum Jahresende
  • ⚠ Akrual-Prinzip (Periodenabgrenzung)
  • ⚠ Steuerberater praktisch unumgänglich

Dieser Guide richtet sich an EPU mit EAR (also unter €700.000 Jahresumsatz). Das ist die weitaus häufigste Situation für Freelancer, Selbstständige und Kleinunternehmer in Österreich. Wenn du eine Bilanz erstellst, brauchst du einen Steuerberater — die Regelungen sind deutlich komplexer.

2. Wichtige Fristen für den EPU-Jahresabschluss 2026

Für das Steuerjahr 2025 (Jahresabschluss 2025, eingereicht 2026) gelten folgende Fristen:

31. März 2026
Wichtig

UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) Q4/2025

Letzte Quartals-UVA für das Steuerjahr 2025 über FinanzOnline einreichen und zahlen.

30. April 2026

Steuererklärung (Papier-Einreichung)

Letzte Frist für Papier-Einreichung von E1 + E1a. Kaum mehr genutzt — FinanzOnline ist Standard.

30. Juni 2026
Wichtig

Steuererklärung (FinanzOnline)

Standardfrist für elektronische Einreichung via FinanzOnline. Ohne Steuerberater gilt diese Frist.

30. September 2026
Wichtig

USt-Jahreserklärung (U1)

Frist für die Umsatzsteuerjahreserklärung über FinanzOnline.

Bis 31. März 2027

Steuererklärung (mit Steuerberater — Quotenregelung)

Mit Steuerberater verlängert sich die Frist erheblich. Exakte Frist hängt vom jeweiligen Steuerberater ab.

Laufend

SVS-Meldung bei Gewinnänderungen

Wenn sich dein Gewinn stark ändert, kannst du eine Herabsetzung oder Erhöhung der SVS-Vorauszahlungen beantragen.

3. Die komplette Jahresabschluss-Checkliste für EPU

Diese Checkliste führt dich durch alle Schritte, die du zum Jahresabschluss als EPU erledigen musst. Abhaken und abhaken:

📂 Schritt 1: Unterlagen sammeln & sortieren

  • Alle Ausgangsrechnungen des Jahres vollständig gesammelt (auch Stornorechnungen)
  • Alle Eingangsrechnungen/Belege vollständig (digital oder physisch)
  • Alle Kontoauszüge des Geschäftskontos für das gesamte Jahr
  • Barbelege (Kassabon, Quittungen) — falls Bargeschäfte vorhanden
  • Kilometer-Fahrtenbuch abgeschlossen und abgeheftet
  • Reisekostenabrechnungen vollständig
  • Private Rechnungen aussortiert (nicht Betriebsausgaben!)

💰 Schritt 2: EAR abschließen

  • Alle Einnahmen des Jahres erfasst und summiert
  • Alle Betriebsausgaben des Jahres erfasst und kategorisiert
  • Abschreibungen (AFA) für Anlagevermögen berechnet
  • Vorjahres-Korrekturen berücksichtigt
  • Gewinn = Einnahmen - Ausgaben berechnet
  • EAR-Liste / Tabelle ausgedruckt oder als PDF gespeichert

📋 Schritt 3: Steueroptimierungen prüfen

  • Gewinnfreibetrag (13 % bis €33.000 Gewinn) vorgemerkt
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geprüft (bei Gewinn über €33.000)
  • Betriebsausgabenpauschalierung 12 % vs. Einzelnachweise verglichen
  • Vorsteuerbeträge vollständig erfasst (nur bei USt-Pflicht)
  • Geplante Investitionen noch vor Jahresende getätigt?
  • Homeoffice-Pauschale (€300/Jahr) geltend gemacht
  • Aus- und Weiterbildungskosten erfasst

🧾 Schritt 4: Steuererklärung einreichen

  • FinanzOnline-Zugang vorhanden und funktioniert
  • Formular E1 (Einkommensteuererklärung) ausgefüllt
  • Beilage E1a (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit) ausgefüllt
  • Formular U1 (Umsatzsteuerjahreserklärung) — falls USt-pflichtig
  • Steuererklärung bis 30. Juni (FinanzOnline) eingereicht

💼 Schritt 5: SVS und sonstiges

  • SVS über tatsächlichen Gewinn informiert (bei starker Abweichung von Vorauszahlungen)
  • SVS-Vorauszahlungen für das laufende Jahr geprüft — Herabsetzungsantrag falls nötig
  • WKO-Jahresbeiträge geprüft und bezahlt (falls Gewerbetreibender)
  • Alle Belege für 7 Jahre archiviert (BAO §132)
  • Überprüfung: Steuernummer und Daten beim Finanzamt noch aktuell?

4. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abschließen — so geht es

Die EAR ist das Herzstück des EPU-Jahresabschlusses. Hier das Prinzip Schritt für Schritt:

1

Alle Einnahmen erfassen

Alle Zahlungseingänge im Kalenderjahr — also tatsächlich eingegangene Zahlungen (Zahlungsprinzip!). Nicht das Rechnungsdatum zählt, sondern wann das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.

Beispiel: Rechnung vom 28. Dezember, Zahlung am 5. Januar des nächsten Jahres → zählt im nächsten Jahr.

2

Alle Betriebsausgaben erfassen

Alle tatsächlichen Zahlungsausgänge im Kalenderjahr. Wieder: wann bezahlt, nicht wann in Rechnung gestellt. Kategorisiere nach Ausgabenarten (Büro, Fahrt, Marketing, Fortbildung, etc.).

Beispiel: Büroausstattung €1.200, Telefon & Internet €480, Fortbildung €600, Büromaterial €180 ...

3

Abschreibungen (AFA) berechnen

Wirtschaftsgüter über €1.000 (Anschaffungswert) müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die jährliche Abschreibung ist eine Betriebsausgabe. Laptops: 3 Jahre, PKW: 8 Jahre, Büromöbel: 10 Jahre.

Beispiel: Laptop €1.500 → AFA über 3 Jahre → €500/Jahr als Betriebsausgabe.

4

Gewinn berechnen

Einnahmen − Betriebsausgaben (inkl. AFA) = Gewinn vor SVS-Abzug. Davon sind dann noch die SVS-Beiträge abzuziehen (werden separat erfasst). Das ergibt die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Beispiel: Einnahmen €45.000 − Ausgaben €12.000 − SVS ~€5.000 = zu versteuernder Gewinn ca. €28.000.

Häufige Betriebsausgaben für EPU

Büro- & Arbeitsräume (anteilige Miete / Homeoffice-Pauschale)
Hardware & Software (Laptop, Apps, Abonnements)
Telefon & Internet (betrieblicher Anteil)
Fahrtkosten (Kilometergeld €0,42/km oder KFZ-Kosten)
Fortbildung & Literatur
Marketing & Werbung
Versicherungen (betrieblich)
SVS-Beiträge
Steuerberater- & Buchhaltungskosten
Bankgebühren (Geschäftskonto)
Büromaterial & Porto
Berufskleidung (wenn berufstypisch)

5. Steuererklärung für EPU: Formular E1 und E1a

Als EPU reichst du die Einkommensteuererklärung mit zwei Formularen ein:

Formular E1 — Einkommensteuererklärung

Das Hauptformular für die Einkommensteuer. Hier werden alle Einkunftsarten zusammengefasst: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (aus E1a), ggf. Dienstverhältnis, Kapitalerträge, Sonderausgaben etc.

  • • Persönliche Daten und Steuernummer
  • • Verweis auf E1a für betriebliche Einkünfte
  • • Sonderausgaben (Versicherungen, etc.)
  • • Außergewöhnliche Belastungen

Beilage E1a — Betriebliche Einkünfte

Hier wird dein Gewinn aus der EAR eingetragen. Die Beilage E1a ist speziell für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG).

  • • Einnahmen gesamt
  • • Betriebsausgaben gesamt (oder Pauschalierung)
  • • AFA-Aufstellung
  • • Gewinnfreibetrag
  • • SVS-Beiträge

Einkommensteuer-Tarif 2026 (Österreich)

EinkommensbereichSteuersatz
bis €12.8160 %
€12.816 – €20.81820 %
€20.818 – €34.51330 %
€34.513 – €66.61240 %
€66.612 – €99.26648 %
€99.266 – €1.000.00050 %
über €1.000.00055 %

* Progressiver Tarif — höhere Sätze gelten nur für den jeweiligen Einkommensteil, nicht für das gesamte Einkommen.

6. SVS-Nachberechnung planen — keine bösen Überraschungen

Die SVS verrechnet zunächst vorläufige Beiträge (Vorauszahlungen) auf Basis des letzten Steuerbescheids. Sobald dein neuer Steuerbescheid vorliegt, wird endgültig nachberechnet — und der Unterschied nachbezahlt oder rückerstattet.

🚨 Vorsicht: Nachzahlungen können hoch sein!

Typisches Szenario: Dein Gewinn ist deutlich gestiegen (z.B. von €25.000 auf €45.000), aber die SVS hat noch auf Basis des alten Gewinns Vorauszahlungen eingehoben. Die Nachforderung kommt dann auf einmal — und das können mehrere Tausend Euro sein.

Lösung: Rücklagen bilden

Lege laufend ca. 27 % deines Gewinns auf einem separaten Konto zurück — das deckt SVS-Beiträge und Einkommensteuer. So gibt es keine bösen Überraschungen beim Steuerbescheid.

Herabsetzungsantrag bei der SVS stellen

Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich niedriger ist als im Vorjahr (z.B. durch weniger Aufträge, Krankheit oder Elternteilzeit), kannst du bei der SVS einen Herabsetzungsantrag für die Vorauszahlungen stellen. Das verbessert deine Liquidität sofort — statt Rückforderung nach dem Bescheid.

Herabsetzungsantrag: Formular bei der SVS (svs.at → Service → Anträge) oder telefonisch unter 050 808 808. Du musst eine plausible Schätzung deines voraussichtlichen Jahresgewinns vorlegen.

7. Gewinnfreibetrag optimal nutzen — 13 % steuerfrei

Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) ist einer der größten Steuervorteile für EPU in Österreich. Er erlaubt es, 13 % des Gewinns steuerfrei zu stellen:

Grundfreibetrag (automatisch)

13 % auf Gewinne bis €33.000 = max. €4.290 steuerfrei. Keine Investitionen nötig — wird automatisch gewährt.

Steuerersparnis: Bei Steuersatz 30 % → ca. €1.287 gespart.

Investitionsbedingter GFB (mit Nachweis)

Für Gewinne über €33.000: weitere 13 % steuerfrei — aber nur wenn qualifizierte Investitionen (Wertpapiere, Betriebsmittel über €1.000) im selben Jahr getätigt wurden.

Max. Gewinn mit GFB: €909.090 → max. €118.180 steuerfrei.

Jahresabschluss-Tipp: Den Grundfreibetrag (bis €33.000 Gewinn) musst du in der Steuererklärung (E1a) aktiv eintragen — er wird nicht vollautomatisch angerechnet. Vergiss das nicht! Bei Steuerberater-Unterstützung erledigt dieser das für dich.

8. Steuerberater — ja oder nein?

Als EPU bist du nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Aber wann lohnt es sich?

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

  • ✓ Jahresumsatz über ca. €30.000
  • ✓ Komplexe Ausgaben oder Investitionen
  • ✓ Wenn du Zeit sparen willst
  • ✓ Bei investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag (Wertpapiere)
  • ✓ Du willst die verlängerte Abgabefrist nutzen
  • ✓ Mehrere Einkunftsarten (Dienstvertrag + selbstständig)
  • ✓ Erste Jahre der Selbstständigkeit

Wann kann man selbst einreichen?

  • • Einfache EAR mit wenigen Ausgabenkategorien
  • • Jahresumsatz unter €25.000
  • • Nur eine Einkunftsart
  • • Keine komplexen Investitionen oder Abschreibungen
  • • FinanzOnline-Erfahrung vorhanden

Kosten Steuerberater: ca. €500–€2.000/Jahr je nach Aufwand und Umsatz. Oft spart er mehr als er kostet.

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9. Häufige Fragen zum Jahresabschluss für EPU

Bis wann muss ich als EPU die Steuererklärung in Österreich einreichen?
Als EPU in Österreich musst du die Einkommensteuererklärung (Formular E1 + Beilage E1a) bis 30. April (Papier) oder 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres einreichen. Wenn du einen Steuerberater hast, der der Quotenregelung unterliegt, kann sich die Frist deutlich verlängern — oft bis Ende April des übernächsten Jahres. Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge.
Muss ich als EPU einen formalen Jahresabschluss erstellen?
Als EPU bis zu einem Jahresumsatz von €700.000 (brutto) bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Du machst eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Dabei listest du alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres auf und berechnest deinen Gewinn. Einen formalen Jahresabschluss (Bilanz, GuV wie bei GmbH) brauchst du erst ab Überschreitung der Umsatzgrenze.
Wie lange muss ich als EPU Belege aufbewahren?
In Österreich gilt für EPU eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren (§ 132 BAO). Das gilt für alle Buchungsbelege, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Kontoauszüge und sonstige steuerlich relevante Unterlagen. Bei laufenden Verträgen und Immobilien kann die Frist länger sein. Digitale Archivierung ist erlaubt, wenn Lesbarkeit dauerhaft gewährleistet ist.
Was ist der Gewinnfreibetrag und wie nutze ich ihn beim Jahresabschluss?
Der Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) erlaubt EPU, 13 % des Gewinns bis €33.000 steuerfrei zu stellen — der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser wird automatisch gewährt, ohne Nachweise. Für Gewinne über €33.000 gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der jedoch den Kauf bestimmter Wertpapiere oder Betriebsmittel erfordert. Beim Jahresabschluss muss der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Brauche ich als EPU einen Steuerberater für den Jahresabschluss?
Gesetzlich nein — aber empfehlenswert. Als EPU mit einfacher EAR kannst du die Steuererklärung selbst über FinanzOnline einreichen. Ein Steuerberater lohnt sich ab ca. €30.000–€40.000 Jahresumsatz, weil er meist mehr Steuern spart als er kostet (Gewinnfreibetrag, Pauschalierungen, SVS-Optimierung). Außerdem verlängert sich mit Steuerberater die Abgabefrist erheblich.
Was passiert wenn ich als EPU die Umsatzgrenze für die doppelte Buchführung überschreite?
Wenn du als EPU in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als €700.000 Jahresumsatz (brutto) erzielst, bist du zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Bei einmaligem Überschreiten von €1.000.000 Umsatz greift die Buchführungspflicht sofort. Dann bist du nicht mehr EPU mit EAR, sondern rechnungslegungspflichtiger Kaufmann — ein Steuerberater ist dann unbedingt erforderlich.

Weiterführende Ratgeber

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Fristen, Steuersätze und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für deine individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Steuerberater oder FinanzOnline (finanzonline.at). Aktuelle rechtliche Grundlagen: ris.bka.gv.at.