Betriebsausgaben richtig absetzen — Was EPU wissen müssen (2026)

Als Selbstständiger oder EPU in Österreich kannst du viele Ausgaben steuerlich geltend machen — von Bürokosten über das Auto bis zur Fortbildung. Doch welche Ausgaben sind tatsächlich absetzbar, wie hoch ist der abzugsfähige Anteil, und was verlangt das Finanzamt als Nachweis? Dieser Ratgeber gibt dir die vollständige Antwort — mit konkreten Beispielen, Tabellen und Tipps für die Praxis.

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1. Was sind Betriebsausgaben laut §4 Abs. 4 EStG?

Das Einkommensteuergesetz definiert Betriebsausgaben in §4 Abs. 4 EStG wie folgt: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind." Damit ist das entscheidende Kriterium der betriebliche Veranlassungszusammenhang: Eine Ausgabe muss objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv auf betriebliche Gründe zurückzuführen sein.

Auf der anderen Seite schließt §20 Abs. 1 EStG ausdrücklich aus, was nicht abzugsfähig ist: Aufwendungen für die private Lebensführung, auch wenn sie mittelbar dem Beruf förderlich sind. Das ist die zentrale Trennlinie zwischen absetzbaren Betriebsausgaben und nicht abzugsfähigen Privatausgaben.

Beispiel

Absetzbar: Laptop für die Arbeit als Webdesignerin (80% betrieblich) → 80% der Kosten abzugsfähig

Nicht absetzbar: Netflix-Abo "um auf dem Laufenden zu bleiben" → kein ausreichender betrieblicher Bezug

Gemischt: Handy, das privat und beruflich genutzt wird → nur der betriebliche Anteil ist absetzbar

Betriebsausgaben mindern den steuerlichen Gewinn. Je höher deine legitimen Betriebsausgaben, desto niedriger ist dein zu versteuerndes Einkommen — und damit deine Einkommensteuer (ESt) sowie indirekt deine SVS-Beiträge.

2. Vollständige Betriebsausgaben-Liste mit Abzugsfähigkeit

Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Betriebsausgaben-Kategorien für EPU und Selbstständige in Österreich — inklusive des abzugsfähigen Anteils und der Besonderheiten:

AusgabeAbsetzbarBesonderheit
Büromiete100%Mietvertrag auf Unternehmen lautend
Homeoffice-AnteilFlächenanteil %Nur bei abgeschlossenem Arbeitszimmer
Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stuhl etc.)100%Bei gemischter Nutzung anteiliger Ansatz
Reinigung Büro100%Nur betriebliche Räumlichkeiten
Handy (betrieblich + privat)40–80%Schätzung des betrieblichen Anteils
Handy (separates Geschäftshandy)100%Rechnung auf Unternehmen
Internet50–80%Anteilig mit Homeoffice-Anteil
Laptop / PC (gemischt)60–90%AfA über Nutzungsdauer (3 Jahre)
Software / SaaS-Abos100%Wenn betrieblich genutzt (z.B. Adobe, Rechnungsprogramm)
Kfz — Kilometergeld PKW€0,42/kmMax. 30.000 km/Jahr
Kfz — Fahrtenbuch-MethodeTatsächlicher % AnteilLückenloser Nachweis erforderlich
Reisekosten — Tagesdiäten Inland€26,40/TagAb 5 Stunden Abwesenheit (pauschal)
Nächtigungsgeld Inland€15/NachtOder tatsächliche Kosten mit Beleg
Bewirtungskosten50%Name + Anlass auf Beleg erforderlich
Fortbildung / Kurse / Seminare100%Beruflicher Zusammenhang erforderlich
Fachliteratur100%Fachbücher, Fachzeitschriften, Online-Kurse
Betriebshaftpflicht100%Typische Betriebsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (betrieblich)100%Wenn betrieblich veranlasst
Werbung & Onlinemarketing100%Google Ads, Meta Ads, Visitenkarten etc.
Steuerberatungskosten100%Auch WKO-Mitgliedsbeitrag anteilig
Bankgebühren (Geschäftskonto)100%Nur betriebliches Konto
SVS-Pflichtbeiträge (GSVG)100%Als Betriebsausgabe vollständig absetzbar
Einkommensteuer / USt.-Zahlung0%Steuern sind keine Betriebsausgaben
Kleidung (privat)0%Außer spezielle Berufskleidung/Uniform

3. Bürokosten — Miete, Einrichtung, Homeoffice

Büromiete und alle damit zusammenhängenden Kosten für externe Büros oder Coworking-Spaces sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar, sofern der Mietvertrag auf das Unternehmen läuft. Dasselbe gilt für Reinigung, Betriebskosten und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Homeoffice — Arbeitszimmer absetzen

Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du anteilig als Betriebsausgabe geltend machen, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der überwiegend (mehr als 50%) für betriebliche Zwecke genutzt wird. Entscheidend ist der Flächenanteil:

Rechenbeispiel Homeoffice

Wohnung gesamt: 80 m²

Bürozimmer: 16 m² (= 20% der Gesamtfläche)

Monatliche Wohnkosten: Miete €1.000 + BK €120 + Strom €60 + Heizung €70 = €1.250

Abzugsfähig/Monat: 20% × €1.250 = €250

Abzugsfähig/Jahr: €3.000

Wichtig: Echter abgeschlossener Raum

Das Finanzamt akzeptiert kein Arbeitszimmer, das gleichzeitig als Schlaf- oder Wohnzimmer genutzt wird. Der Raum muss tatsächlich abgeteilt und überwiegend betrieblich sein. Im Zweifelsfall: Grundriss mit dem Zimmer einzeichnen und Fotos aufbewahren.

4. Handy & Telefon

Handy- und Telefonkosten sind für die meisten Selbstständigen gemischte Ausgaben — betrieblich und privat. Der betriebliche Anteil wird durch eine glaubwürdige Schätzung ermittelt. Das Finanzamt akzeptiert keine genaue Minutenaufzeichnung; wichtig ist die Plausibilität zur ausgeübten Tätigkeit.

SituationBetrieblicher AnteilNachweis
Ein Handy (privat + beruflich)40–80% je nach TätigkeitSchätzung reicht
Separates Geschäftshandy100%Rechnung auf Unternehmen
Festnetz (Büro)100%Vertrag auf Unternehmen

Praxistipp: Separates Geschäftshandy

Ein separates SIM für betriebliche Zwecke (schon ab ca. €4/Monat als Prepaid) macht die steuerliche Abgrenzung einfach und wasserdicht. Keine Diskussion mit dem Finanzamt, 100% absetzbar.

5. Computer & Software

Laptops, Computer, Tablets und Peripheriegeräte sind als Betriebsausgaben absetzbar — bei gemischter Nutzung anteilig. Bei Anschaffungskosten über €1.000 netto ist eine Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA) erforderlich. Für Computer gilt eine typische AfA-Dauer von 3 Jahren.

Beispiel: Laptop-Kauf

MacBook für €2.400 brutto (€2.000 netto + €400 USt.)

Betriebliche Nutzung: 80%

Betrieblicher Anteil der Anschaffungskosten: 80% × €2.000 = €1.600

AfA/Jahr (3 Jahre): €1.600 ÷ 3 = €533/Jahr

Abzugsfähige Vorsteuer (nur bei Regelbesteuerung): 80% × €400 = €320

Software und SaaS-Abonnements (z.B. Rechnungsprogramme, Adobe Creative Suite, Microsoft 365, Projektmanagement-Tools) sind als laufende Betriebsausgabe sofort und vollständig absetzbar — keine AfA, da laufende Kosten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wirtschaftsgüter bis €1.000 netto können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut). Das gilt für Maus, Tastatur, Headset, externe Festplatte etc.

6. Auto — Kilometergeld & Fahrtenbuch

Das Auto ist für viele Selbstständige eine der größten Betriebsausgaben-Positionen. In Österreich gibt es zwei Methoden: die Kilometergeld-Pauschale oder das Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten.

Methode 1: Kilometergeld (einfacher)

Du rechnest die betrieblich gefahrenen Kilometer mit dem amtlichen Kilometersatz ab — unabhängig von den tatsächlichen Fahrzeugkosten:

FahrzeugtypKilometergeld 2026Maximale km/Jahr
PKW / Kombi€0,42/km30.000 km
Motorrad / Moped€0,24/km30.000 km
Fahrrad / E-Bike€0,38/kmKein Limit

Beispiel: Kilometergeld PKW

Betriebliche Fahrten im Jahr: 8.500 km

Kilometergeld: 8.500 km × €0,42 = €3.570 Betriebsausgabe

Voraussetzung: Aufzeichnung jeder Fahrt mit Datum, Strecke und Zweck (z.B. in einer einfachen Excel-Liste)

Methode 2: Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten

Das Fahrtenbuch weist jede betriebliche Fahrt nach. Du setzt den betrieblichen Anteil der tatsächlichen Kfz-Gesamtkosten ab (AfA, Sprit, Versicherung, Service, Reparaturen). Das lohnt sich bei teuren Fahrzeugen mit hohem betrieblichem Anteil.

Mindest-Privatanteil beim Kfz: 20%

Das Finanzamt geht beim PKW von einem Mindest-Privatanteil von 20% aus. Wer weniger geltend machen will, muss ein lückenloses Fahrtenbuch führen. Ein 100% betrieblich genutztes Fahrzeug wird sehr kritisch betrachtet.

7. Reisekosten — Diäten & Nächtigungsgeld

Reisen aus betrieblichem Anlass (Kundenbesuche, Messen, Kongresse) berechtigen zu Reisekostenersatz. Selbstständige können in Österreich folgende Pauschalbeträge ansetzen — ohne Einzelnachweise:

KostenartPauschale 2026Voraussetzung
Tagessatz Inland (voller Tag)€26,40Mehr als 12 Stunden abwesend
Tagessatz Inland (halber Tag)€13,205–12 Stunden abwesend
Nächtigungsgeld Inland (pauschal)€15,00/NachtOder tatsächliche Hotelkosten mit Beleg
Fahrtkosten (öff.)Tatsächliche KostenTicket/Beleg aufbewahren
Fahrtkosten (Kfz)€0,42/kmFahrtaufzeichnung erforderlich

Auslandsdiäten

Bei Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Tagessätze laut Auslandsreisekostenverordnung des BMF. Deutschland: €35,30/Tag, Schweiz: €58,80/Tag. Die aktuellen Sätze findest du auf bmf.gv.at.

8. Bewirtungskosten — Die 50%-Regel

Geschäftsessen, Bewirtungen von Kunden oder Geschäftspartnern sind in Österreich zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar— aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für die 50%-Abzugsfähigkeit

Beispiel Geschäftsessen

Restaurantrechnung: €120 (inkl. USt.)

Abzugsfähige Betriebsausgabe: 50% × €120 = €60

Abzugsfähige Vorsteuer: €0 (gesetzlich ausgeschlossen)

Notiz auf dem Bon: "Besprechung Projektangebot mit Fa. Muster, Hr. Schmidt, 10.3.2026"

Repräsentationsaufwendungen: 0%

Rein repräsentative Ausgaben ohne konkreten Werbezweck (z.B. Einladungen zu Konzerten, allgemeine Gesellschaftsveranstaltungen) sind vollständig nicht abzugsfähig — auch nicht zur Hälfte.

9. Fortbildung & Fachliteratur

Kosten für berufliche Weiterbildung sind in Österreich vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ein ausreichender Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit besteht. Das gilt für:

Praxistipp: Kurs-Beschreibung aufbewahren

Drucke bei Online-Kursen die Kursbeschreibung oder Teilnahmebestätigung aus und lege sie zum Beleg. Das erleichtert im Fall einer Betriebsprüfung den Nachweis des beruflichen Zusammenhangs.

Nicht absetzbar als Betriebsausgabe (wohl aber als Sonderausgabe oder Werbungskosten): Umschulungskosten für einen vollständig anderen Beruf, allgemeine Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten Berufsbezug.

10. Versicherungen

Versicherungen, die das betriebliche Risiko abdecken, sind als Betriebsausgaben absetzbar. Private Versicherungen hingegen nicht.

VersicherungAbsetzbarHinweis
BetriebshaftpflichtJa, 100%Typisch für EPU empfohlen
BerufsrechtsschutzJa, 100%Betrieblicher Rechtsschutzanteil
BetriebsunterbrechungJa, 100%Sichert Einnahmenausfall
Kfz-Versicherung (Firmenfahrzeug)AnteiligEntsprechend betrieblichem Anteil
Krankenversicherung (privat)NeinNur als Sonderausgabe möglich
LebensversicherungNeinPrivate Absicherung

11. Werbung & Marketing

Ausgaben für Werbung und Marketing zur Gewinnung von Kunden oder zur Bekanntmachung des Unternehmens sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Das umfasst:

Werbegeschenke: Grenze beachten

Werbegeschenke an Kunden sind nur abzugsfähig, wenn sie einen eindeutigen Werbezweck haben (z.B. mit Firmenlogo). Hochwertige Geschenke über €40 netto an eine Person pro Jahr sind kritisch — das Finanzamt kann Bewirtungskosten-Charakter annehmen (nur 50% abzugsfähig).

12. Privatanteil korrekt ausscheiden

Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern — Handy, Laptop, Auto, Homeoffice — muss der Privatanteil ausgeschieden werden. Nur der betriebliche Anteil ist als Betriebsausgabe absetzbar. Dies ist gesetzlich in §20 Abs. 1 Z 2 EStG verankert.

Wie du den Privatanteil korrekt berechnest und welche Pauschalregelungen für Kfz, PC und Handy gelten, erklärt unser ausführlicher Guide:

13. Belege aufbewahren — Die 7-Jahres-Regel

Alle Belege für Betriebsausgaben müssen in Österreich 7 Jahre lang aufbewahrt werden — das ist in §132 BAO geregelt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Beleg aus März 2026 muss also bis Ende 2033 aufbewahrt werden.

Ohne Beleg kein Abzug

Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung Belege verlangen. Fehlen sie, kann der Abzug versagt werden — und das Finanzamt schätzt zu deinen Ungunsten. Digitale Scans von Papierbelegen sind in Österreich grundsätzlich anerkannt.

Mehr zur Aufbewahrungspflicht und zur rechtssicheren digitalen Archivierung:

14. Basispauschalierung — 6% und 12%

Wer keine Lust hat, alle Betriebsausgaben einzeln zu erfassen, kann die Basispauschalierung nutzen. Dabei wird eine Pauschale auf die Einnahmen angewendet, die alle Betriebsausgaben abgilt — ohne Einzelnachweise:

BerufsgruppePauschaleMaximum
Freie Berufe (Schriftsteller, Künstler, Journalist etc.)12% des Umsatzes€3.888/Jahr
Kaufmännische / technische Berufe6% des Umsatzes€1.944/Jahr
Basispauschalierung (allgemein, alle Selbstständigen)12% der Einnahmen€26.400/Jahr (bis €220.000 Umsatz)

Bei der Basispauschalierung kannst du zusätzlich noch SVS-Pflichtbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgabe ansetzen — die Pauschale deckt diese nicht ab. Auch Lohnkosten für Dienstnehmer sind zusätzlich absetzbar.

Basispauschalierung: Wann lohnt sie sich?

Die Pauschalierung ist vorteilhaft, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben (ohne SVS) unter 12% der Einnahmen liegen. Das ist typisch für:

Achtung: Einmal gewählt — für das ganze Jahr bindend

Die Basispauschalierung muss nicht jedes Jahr neu gewählt werden, ist aber für das jeweilige Jahr bindend. Du kannst jedes Jahr neu entscheiden, ob Einzel- oder Pauschalveranlagung günstiger ist. Empfehlung: Immer beides durchrechnen — oder deinen Steuerberater fragen.

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15. Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Betriebsausgaben laut §4 Abs. 4 EStG?
Betriebsausgaben sind gemäß §4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Einkommensteuer. Das entscheidende Kriterium ist der betriebliche Veranlassungszusammenhang — private Aufwendungen sind ausdrücklich ausgeschlossen (§20 Abs. 1 EStG).
Welche Ausgaben kann ich als EPU in Österreich steuerlich absetzen?
Typische absetzbare Betriebsausgaben für EPU sind: Bürokosten (Miete, Einrichtung, Homeoffice-Anteil), Handy und Telefon (betrieblicher Anteil), Computer und Software, Kfz-Kosten oder Kilometergeld (€0,42/km), Reisekosten und Diäten (€26,40/Tag Inland), Bewirtungskosten (50%), Fortbildung, betriebliche Versicherungen, Werbung und Marketing sowie SVS-Pflichtbeiträge.
Wie hoch ist das Kilometergeld 2026 in Österreich?
Das amtliche Kilometergeld beträgt 2026 in Österreich für PKW und Kombi €0,42 pro km (maximal 30.000 km/Jahr), für Motorrad und Moped €0,24 pro km, und für Fahrrad und E-Bike €0,38 pro km. Kilometergeld kann für das eigene Fahrzeug oder ein Fahrzeug eines Familienmitglieds abgerechnet werden.
Was gilt bei Bewirtungskosten — sind Geschäftsessen absetzbar?
Bewirtungskosten sind in Österreich zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Bewirtung betrieblich veranlasst ist und der Werbezweck glaubhaft gemacht werden kann. Der Beleg muss Name und Anlass des Gesprächspartners vermerken. Keine Vorsteuer ist abzugsfähig. Rein repräsentative Bewirtungen ohne Werbezweck sind gar nicht absetzbar.
Was ist die Basispauschalierung und für wen lohnt sie sich?
Die Basispauschalierung erlaubt es, 12% der Einnahmen (maximal €26.400/Jahr bis €220.000 Umsatz) pauschal als Betriebsausgaben abzusetzen — ohne Einzelnachweise. Sie lohnt sich für Selbstständige mit geringen tatsächlichen Sachausgaben (z.B. Berater, Coaches, IT-Freelancer). SVS-Pflichtbeiträge und Kilometergeld können zusätzlich zur Pauschale abgesetzt werden.
Wie lange müssen Belege für Betriebsausgaben aufbewahrt werden?
Alle Belege für Betriebsausgaben müssen in Österreich 7 Jahre aufbewahrt werden (§132 BAO). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Beleg aus dem Jahr 2026 muss also bis Ende 2033 aufbewahrt werden. Bei Grundstücken und Immobilien gilt eine Aufbewahrungspflicht von 12 Jahren.
Kann ich Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen?
Ja, Fortbildungskosten sind in Österreich vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Das gilt für Kurse, Seminare, Online-Kurse, Fachliteratur und Kongresse. Umschulungskosten für einen vollständig neuen Beruf gelten hingegen als Werbungskosten.
Sind SVS-Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar?
Ja, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) nach dem GSVG sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge. Freiwillige Zusatzversicherungen bei der SVS können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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