Betriebsausgaben richtig absetzen — Was EPU wissen müssen (2026)
Als Selbstständiger oder EPU in Österreich kannst du viele Ausgaben steuerlich geltend machen — von Bürokosten über das Auto bis zur Fortbildung. Doch welche Ausgaben sind tatsächlich absetzbar, wie hoch ist der abzugsfähige Anteil, und was verlangt das Finanzamt als Nachweis? Dieser Ratgeber gibt dir die vollständige Antwort — mit konkreten Beispielen, Tabellen und Tipps für die Praxis.
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Inhaltsverzeichnis
- 1. Was sind Betriebsausgaben laut §4 Abs. 4 EStG?
- 2. Vollständige Betriebsausgaben-Liste mit Abzugsfähigkeit
- 3. Bürokosten — Miete, Einrichtung, Homeoffice
- 4. Handy & Telefon
- 5. Computer & Software
- 6. Auto — Kilometergeld & Fahrtenbuch
- 7. Reisekosten — Diäten & Nächtigungsgeld
- 8. Bewirtungskosten — Die 50%-Regel
- 9. Fortbildung & Fachliteratur
- 10. Versicherungen
- 11. Werbung & Marketing
- 12. Privatanteil korrekt ausscheiden
- 13. Belege aufbewahren — 7-Jahres-Regel
- 14. Basispauschalierung — 6% und 12%
- 15. FAQ
1. Was sind Betriebsausgaben laut §4 Abs. 4 EStG?
Das Einkommensteuergesetz definiert Betriebsausgaben in §4 Abs. 4 EStG wie folgt: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind." Damit ist das entscheidende Kriterium der betriebliche Veranlassungszusammenhang: Eine Ausgabe muss objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv auf betriebliche Gründe zurückzuführen sein.
Auf der anderen Seite schließt §20 Abs. 1 EStG ausdrücklich aus, was nicht abzugsfähig ist: Aufwendungen für die private Lebensführung, auch wenn sie mittelbar dem Beruf förderlich sind. Das ist die zentrale Trennlinie zwischen absetzbaren Betriebsausgaben und nicht abzugsfähigen Privatausgaben.
Beispiel
Absetzbar: Laptop für die Arbeit als Webdesignerin (80% betrieblich) → 80% der Kosten abzugsfähig
Nicht absetzbar: Netflix-Abo "um auf dem Laufenden zu bleiben" → kein ausreichender betrieblicher Bezug
Gemischt: Handy, das privat und beruflich genutzt wird → nur der betriebliche Anteil ist absetzbar
Betriebsausgaben mindern den steuerlichen Gewinn. Je höher deine legitimen Betriebsausgaben, desto niedriger ist dein zu versteuerndes Einkommen — und damit deine Einkommensteuer (ESt) sowie indirekt deine SVS-Beiträge.
2. Vollständige Betriebsausgaben-Liste mit Abzugsfähigkeit
Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Betriebsausgaben-Kategorien für EPU und Selbstständige in Österreich — inklusive des abzugsfähigen Anteils und der Besonderheiten:
| Ausgabe | Absetzbar | Besonderheit |
|---|---|---|
| Büromiete | 100% | Mietvertrag auf Unternehmen lautend |
| Homeoffice-Anteil | Flächenanteil % | Nur bei abgeschlossenem Arbeitszimmer |
| Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stuhl etc.) | 100% | Bei gemischter Nutzung anteiliger Ansatz |
| Reinigung Büro | 100% | Nur betriebliche Räumlichkeiten |
| Handy (betrieblich + privat) | 40–80% | Schätzung des betrieblichen Anteils |
| Handy (separates Geschäftshandy) | 100% | Rechnung auf Unternehmen |
| Internet | 50–80% | Anteilig mit Homeoffice-Anteil |
| Laptop / PC (gemischt) | 60–90% | AfA über Nutzungsdauer (3 Jahre) |
| Software / SaaS-Abos | 100% | Wenn betrieblich genutzt (z.B. Adobe, Rechnungsprogramm) |
| Kfz — Kilometergeld PKW | €0,42/km | Max. 30.000 km/Jahr |
| Kfz — Fahrtenbuch-Methode | Tatsächlicher % Anteil | Lückenloser Nachweis erforderlich |
| Reisekosten — Tagesdiäten Inland | €26,40/Tag | Ab 5 Stunden Abwesenheit (pauschal) |
| Nächtigungsgeld Inland | €15/Nacht | Oder tatsächliche Kosten mit Beleg |
| Bewirtungskosten | 50% | Name + Anlass auf Beleg erforderlich |
| Fortbildung / Kurse / Seminare | 100% | Beruflicher Zusammenhang erforderlich |
| Fachliteratur | 100% | Fachbücher, Fachzeitschriften, Online-Kurse |
| Betriebshaftpflicht | 100% | Typische Betriebsversicherung |
| Berufsunfähigkeitsversicherung (betrieblich) | 100% | Wenn betrieblich veranlasst |
| Werbung & Onlinemarketing | 100% | Google Ads, Meta Ads, Visitenkarten etc. |
| Steuerberatungskosten | 100% | Auch WKO-Mitgliedsbeitrag anteilig |
| Bankgebühren (Geschäftskonto) | 100% | Nur betriebliches Konto |
| SVS-Pflichtbeiträge (GSVG) | 100% | Als Betriebsausgabe vollständig absetzbar |
| Einkommensteuer / USt.-Zahlung | 0% | Steuern sind keine Betriebsausgaben |
| Kleidung (privat) | 0% | Außer spezielle Berufskleidung/Uniform |
3. Bürokosten — Miete, Einrichtung, Homeoffice
Büromiete und alle damit zusammenhängenden Kosten für externe Büros oder Coworking-Spaces sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar, sofern der Mietvertrag auf das Unternehmen läuft. Dasselbe gilt für Reinigung, Betriebskosten und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Homeoffice — Arbeitszimmer absetzen
Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du anteilig als Betriebsausgabe geltend machen, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der überwiegend (mehr als 50%) für betriebliche Zwecke genutzt wird. Entscheidend ist der Flächenanteil:
Rechenbeispiel Homeoffice
Wohnung gesamt: 80 m²
Bürozimmer: 16 m² (= 20% der Gesamtfläche)
Monatliche Wohnkosten: Miete €1.000 + BK €120 + Strom €60 + Heizung €70 = €1.250
Abzugsfähig/Monat: 20% × €1.250 = €250
Abzugsfähig/Jahr: €3.000
Wichtig: Echter abgeschlossener Raum
Das Finanzamt akzeptiert kein Arbeitszimmer, das gleichzeitig als Schlaf- oder Wohnzimmer genutzt wird. Der Raum muss tatsächlich abgeteilt und überwiegend betrieblich sein. Im Zweifelsfall: Grundriss mit dem Zimmer einzeichnen und Fotos aufbewahren.
4. Handy & Telefon
Handy- und Telefonkosten sind für die meisten Selbstständigen gemischte Ausgaben — betrieblich und privat. Der betriebliche Anteil wird durch eine glaubwürdige Schätzung ermittelt. Das Finanzamt akzeptiert keine genaue Minutenaufzeichnung; wichtig ist die Plausibilität zur ausgeübten Tätigkeit.
| Situation | Betrieblicher Anteil | Nachweis |
|---|---|---|
| Ein Handy (privat + beruflich) | 40–80% je nach Tätigkeit | Schätzung reicht |
| Separates Geschäftshandy | 100% | Rechnung auf Unternehmen |
| Festnetz (Büro) | 100% | Vertrag auf Unternehmen |
Praxistipp: Separates Geschäftshandy
Ein separates SIM für betriebliche Zwecke (schon ab ca. €4/Monat als Prepaid) macht die steuerliche Abgrenzung einfach und wasserdicht. Keine Diskussion mit dem Finanzamt, 100% absetzbar.
5. Computer & Software
Laptops, Computer, Tablets und Peripheriegeräte sind als Betriebsausgaben absetzbar — bei gemischter Nutzung anteilig. Bei Anschaffungskosten über €1.000 netto ist eine Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA) erforderlich. Für Computer gilt eine typische AfA-Dauer von 3 Jahren.
Beispiel: Laptop-Kauf
MacBook für €2.400 brutto (€2.000 netto + €400 USt.)
Betriebliche Nutzung: 80%
Betrieblicher Anteil der Anschaffungskosten: 80% × €2.000 = €1.600
AfA/Jahr (3 Jahre): €1.600 ÷ 3 = €533/Jahr
Abzugsfähige Vorsteuer (nur bei Regelbesteuerung): 80% × €400 = €320
Software und SaaS-Abonnements (z.B. Rechnungsprogramme, Adobe Creative Suite, Microsoft 365, Projektmanagement-Tools) sind als laufende Betriebsausgabe sofort und vollständig absetzbar — keine AfA, da laufende Kosten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wirtschaftsgüter bis €1.000 netto können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut). Das gilt für Maus, Tastatur, Headset, externe Festplatte etc.
6. Auto — Kilometergeld & Fahrtenbuch
Das Auto ist für viele Selbstständige eine der größten Betriebsausgaben-Positionen. In Österreich gibt es zwei Methoden: die Kilometergeld-Pauschale oder das Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten.
Methode 1: Kilometergeld (einfacher)
Du rechnest die betrieblich gefahrenen Kilometer mit dem amtlichen Kilometersatz ab — unabhängig von den tatsächlichen Fahrzeugkosten:
| Fahrzeugtyp | Kilometergeld 2026 | Maximale km/Jahr |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | €0,42/km | 30.000 km |
| Motorrad / Moped | €0,24/km | 30.000 km |
| Fahrrad / E-Bike | €0,38/km | Kein Limit |
Beispiel: Kilometergeld PKW
Betriebliche Fahrten im Jahr: 8.500 km
Kilometergeld: 8.500 km × €0,42 = €3.570 Betriebsausgabe
Voraussetzung: Aufzeichnung jeder Fahrt mit Datum, Strecke und Zweck (z.B. in einer einfachen Excel-Liste)
Methode 2: Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten
Das Fahrtenbuch weist jede betriebliche Fahrt nach. Du setzt den betrieblichen Anteil der tatsächlichen Kfz-Gesamtkosten ab (AfA, Sprit, Versicherung, Service, Reparaturen). Das lohnt sich bei teuren Fahrzeugen mit hohem betrieblichem Anteil.
Mindest-Privatanteil beim Kfz: 20%
Das Finanzamt geht beim PKW von einem Mindest-Privatanteil von 20% aus. Wer weniger geltend machen will, muss ein lückenloses Fahrtenbuch führen. Ein 100% betrieblich genutztes Fahrzeug wird sehr kritisch betrachtet.
7. Reisekosten — Diäten & Nächtigungsgeld
Reisen aus betrieblichem Anlass (Kundenbesuche, Messen, Kongresse) berechtigen zu Reisekostenersatz. Selbstständige können in Österreich folgende Pauschalbeträge ansetzen — ohne Einzelnachweise:
| Kostenart | Pauschale 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Tagessatz Inland (voller Tag) | €26,40 | Mehr als 12 Stunden abwesend |
| Tagessatz Inland (halber Tag) | €13,20 | 5–12 Stunden abwesend |
| Nächtigungsgeld Inland (pauschal) | €15,00/Nacht | Oder tatsächliche Hotelkosten mit Beleg |
| Fahrtkosten (öff.) | Tatsächliche Kosten | Ticket/Beleg aufbewahren |
| Fahrtkosten (Kfz) | €0,42/km | Fahrtaufzeichnung erforderlich |
Auslandsdiäten
Bei Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Tagessätze laut Auslandsreisekostenverordnung des BMF. Deutschland: €35,30/Tag, Schweiz: €58,80/Tag. Die aktuellen Sätze findest du auf bmf.gv.at.
8. Bewirtungskosten — Die 50%-Regel
Geschäftsessen, Bewirtungen von Kunden oder Geschäftspartnern sind in Österreich zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar— aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die 50%-Abzugsfähigkeit
- Die Bewirtung muss betrieblich veranlasst sein (nicht privat)
- Es muss ein Werbezweck oder eine Geschäftsanbahnung glaubhaft gemacht werden
- Der Beleg muss Name des Bewirteten und Anlass vermerken (Rückseite des Kassenbons)
- Keine Vorsteuer abzugsfähig — das ist gesetzlich ausgeschlossen
Beispiel Geschäftsessen
Restaurantrechnung: €120 (inkl. USt.)
Abzugsfähige Betriebsausgabe: 50% × €120 = €60
Abzugsfähige Vorsteuer: €0 (gesetzlich ausgeschlossen)
Notiz auf dem Bon: "Besprechung Projektangebot mit Fa. Muster, Hr. Schmidt, 10.3.2026"
Repräsentationsaufwendungen: 0%
Rein repräsentative Ausgaben ohne konkreten Werbezweck (z.B. Einladungen zu Konzerten, allgemeine Gesellschaftsveranstaltungen) sind vollständig nicht abzugsfähig — auch nicht zur Hälfte.
9. Fortbildung & Fachliteratur
Kosten für berufliche Weiterbildung sind in Österreich vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ein ausreichender Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit besteht. Das gilt für:
- Seminare, Kurse, Workshops (Präsenz und online)
- Kongresse und Fachtagungen (inkl. Reisekosten)
- Online-Kurse und E-Learning-Abos
- Fachliteratur und Fachzeitschriften
- Coachings mit beruflichem Bezug
- Berufsverbandsmitgliedschaften
Praxistipp: Kurs-Beschreibung aufbewahren
Drucke bei Online-Kursen die Kursbeschreibung oder Teilnahmebestätigung aus und lege sie zum Beleg. Das erleichtert im Fall einer Betriebsprüfung den Nachweis des beruflichen Zusammenhangs.
Nicht absetzbar als Betriebsausgabe (wohl aber als Sonderausgabe oder Werbungskosten): Umschulungskosten für einen vollständig anderen Beruf, allgemeine Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten Berufsbezug.
10. Versicherungen
Versicherungen, die das betriebliche Risiko abdecken, sind als Betriebsausgaben absetzbar. Private Versicherungen hingegen nicht.
| Versicherung | Absetzbar | Hinweis |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Ja, 100% | Typisch für EPU empfohlen |
| Berufsrechtsschutz | Ja, 100% | Betrieblicher Rechtsschutzanteil |
| Betriebsunterbrechung | Ja, 100% | Sichert Einnahmenausfall |
| Kfz-Versicherung (Firmenfahrzeug) | Anteilig | Entsprechend betrieblichem Anteil |
| Krankenversicherung (privat) | Nein | Nur als Sonderausgabe möglich |
| Lebensversicherung | Nein | Private Absicherung |
11. Werbung & Marketing
Ausgaben für Werbung und Marketing zur Gewinnung von Kunden oder zur Bekanntmachung des Unternehmens sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Das umfasst:
- Google Ads, Meta Ads, LinkedIn-Werbung
- Website-Kosten (Hosting, Domain, Webdesign, CMS-Abos wie WordPress)
- Visitenkarten, Flyer, Broschüren
- Werbegeschenke bis €40 netto pro Empfänger und Jahr (darüber: Betriebsausgabe, aber Aufmerksamkeitswert prüfen)
- PR und Pressearbeit, Social-Media-Management
- Logo und Corporate Design (Designkosten)
Werbegeschenke: Grenze beachten
Werbegeschenke an Kunden sind nur abzugsfähig, wenn sie einen eindeutigen Werbezweck haben (z.B. mit Firmenlogo). Hochwertige Geschenke über €40 netto an eine Person pro Jahr sind kritisch — das Finanzamt kann Bewirtungskosten-Charakter annehmen (nur 50% abzugsfähig).
12. Privatanteil korrekt ausscheiden
Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern — Handy, Laptop, Auto, Homeoffice — muss der Privatanteil ausgeschieden werden. Nur der betriebliche Anteil ist als Betriebsausgabe absetzbar. Dies ist gesetzlich in §20 Abs. 1 Z 2 EStG verankert.
Wie du den Privatanteil korrekt berechnest und welche Pauschalregelungen für Kfz, PC und Handy gelten, erklärt unser ausführlicher Guide:
Weiterführender Ratgeber
Privatanteil in Österreich — Kfz, PC, Handy korrekt absetzen →
13. Belege aufbewahren — Die 7-Jahres-Regel
Alle Belege für Betriebsausgaben müssen in Österreich 7 Jahre lang aufbewahrt werden — das ist in §132 BAO geregelt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Beleg aus März 2026 muss also bis Ende 2033 aufbewahrt werden.
Ohne Beleg kein Abzug
Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung Belege verlangen. Fehlen sie, kann der Abzug versagt werden — und das Finanzamt schätzt zu deinen Ungunsten. Digitale Scans von Papierbelegen sind in Österreich grundsätzlich anerkannt.
Mehr zur Aufbewahrungspflicht und zur rechtssicheren digitalen Archivierung:
Weiterführender Ratgeber
Aufbewahrungspflicht Belege Österreich — Der vollständige Guide →
14. Basispauschalierung — 6% und 12%
Wer keine Lust hat, alle Betriebsausgaben einzeln zu erfassen, kann die Basispauschalierung nutzen. Dabei wird eine Pauschale auf die Einnahmen angewendet, die alle Betriebsausgaben abgilt — ohne Einzelnachweise:
| Berufsgruppe | Pauschale | Maximum |
|---|---|---|
| Freie Berufe (Schriftsteller, Künstler, Journalist etc.) | 12% des Umsatzes | €3.888/Jahr |
| Kaufmännische / technische Berufe | 6% des Umsatzes | €1.944/Jahr |
| Basispauschalierung (allgemein, alle Selbstständigen) | 12% der Einnahmen | €26.400/Jahr (bis €220.000 Umsatz) |
Bei der Basispauschalierung kannst du zusätzlich noch SVS-Pflichtbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgabe ansetzen — die Pauschale deckt diese nicht ab. Auch Lohnkosten für Dienstnehmer sind zusätzlich absetzbar.
Basispauschalierung: Wann lohnt sie sich?
Die Pauschalierung ist vorteilhaft, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben (ohne SVS) unter 12% der Einnahmen liegen. Das ist typisch für:
- Berater und Coaches mit geringen Sachkosten
- IT-Freelancer, die hauptsächlich Wissen verkaufen
- Selbstständige, die ein Fahrzeug per Kilometergeld abrechnen (Kilometergeld zusätzlich zur Pauschale absetzbar)
Achtung: Einmal gewählt — für das ganze Jahr bindend
Die Basispauschalierung muss nicht jedes Jahr neu gewählt werden, ist aber für das jeweilige Jahr bindend. Du kannst jedes Jahr neu entscheiden, ob Einzel- oder Pauschalveranlagung günstiger ist. Empfehlung: Immer beides durchrechnen — oder deinen Steuerberater fragen.
Offizielle Quellen
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Was sind Betriebsausgaben laut §4 Abs. 4 EStG?
Welche Ausgaben kann ich als EPU in Österreich steuerlich absetzen?
Wie hoch ist das Kilometergeld 2026 in Österreich?
Was gilt bei Bewirtungskosten — sind Geschäftsessen absetzbar?
Was ist die Basispauschalierung und für wen lohnt sie sich?
Wie lange müssen Belege für Betriebsausgaben aufbewahrt werden?
Kann ich Fortbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen?
Sind SVS-Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar?
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