Steuererklärung für EPU 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung
Welche Formulare du als EPU brauchst, wie FinanzOnline funktioniert, was du absetzen kannst und welche Fehler andere teuer zu stehen kommen — dieser Guide erklärt alles, was du für deine Steuererklärung 2025/2026 wissen musst.
1. Welche Formulare brauche ich?
Als EPU (Einpersonenunternehmen) in Österreich ist die Steuererklärung aus mehreren Formularen aufgebaut. Welche du konkret benötigst, hängt von deiner Situation ab — der folgende Überblick klärt das schnell:
| Formular | Name | Wer braucht es? |
|---|---|---|
| E1 | Einkommensteuererklärung | Alle Selbstständigen (Pflicht ab € 12.816 Gewinn) |
| E1a | Beilage zu E1 (Betriebseinkünfte) | EPU mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften |
| U30 | Umsatzsteuererklärung (Jahres-) | Umsatzsteuerpflichtige (nicht Kleinunternehmer) |
| E1kzu | Beilage für Kleinunternehmer | Kleinunternehmer, die keine U30 einreichen |
| L1i | Beilage für Auslandseinkünfte | Bei Auslandstätigkeit oder -kunden (EU/Drittland) |
Das E1-Formular im Detail
Das E1-Formular ist das Herzstück deiner Steuererklärung. Hier gibst du alle Einkommensarten an: selbstständige Einkünfte, etwaige Dienstverhältnisse, Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte. Als EPU landest du mit deinen Betriebseinkünften in der Rubrik "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" (Freiberufler) oder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Beispiel: Du bist Webdesigner (freier Beruf) und verdienst im Jahr 2025 € 38.000 netto. Im E1 trägst du diese unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ein. Die Details (Einnahmen, Ausgaben, Gewinn) kommen in die Beilage E1a.
Die E1a-Beilage: Dein Gewinn auf einen Blick
In der E1a-Beilage dokumentierst du deine Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und errechnest den Gewinn oder Verlust. Für EPU mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist das die relevante Beilage — hier trägst du alles ein, was deine E/A-Rechnung das ganze Jahr über erfasst hat.
Wichtige Felder der E1a:
- Betriebseinnahmen (Umsätze ohne USt)
- Betriebsausgaben (alle absetzbaren Kosten)
- Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag automatisch, investitionsbedingter GFB mit Nachweis)
- Reisekosten und Kilometergeld
- Abschreibungen (AfA) für Wirtschaftsgüter über € 1.000
- SVS-Beiträge (als Betriebsausgabe absetzbar)
Die U30: Jahresumsatzsteuererklärung
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du zusätzlich zur monatlichen oder quartalsweisen UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) am Jahresende die U30 (Jahresumsatzsteuererklärung) einreichen. Sie fasst alle UVA des Jahres zusammen und klärt allfällige Differenzen.
Achtung: Kleinunternehmer (Umsatz unter € 42.000) sind von der USt befreit und müssen keine U30 abgeben — dafür aber ggf. die E1kzu-Beilage ausfüllen, um den Kleinunternehmerstatus zu bestätigen.
2. Fristen und Abgabetermine
Die Fristen für die Steuererklärung sind fix — Versäumnisse kosten Geld. Hier die wichtigsten Termine im Überblick:
Frist für die Steuererklärung in Papierform beim zuständigen Finanzamt
Verlängerte Frist bei elektronischer Abgabe via FinanzOnline — ohne Steuerberater, ohne Antrag
Quotenregelung: Mit Steuerberater hast du bis Ende März des übernächsten Jahres Zeit (z.B. bis 31.3.2027 für das Jahr 2025)
15. Mai (Q1), 15. August (Q2), 15. November (Q3), 15. Februar (Q4)
Quartalsweise: 28. Februar / 31. Mai / 31. August / 30. November
Quartalsweise: 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
Tipp: Nutze FinanzOnline — du gewinnst damit zwei zusätzliche Monate gegenüber der Papier-Abgabe und sparst Portokosten. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
3. FinanzOnline: Schritt-für-Schritt Anleitung
FinanzOnline ist das offizielle Online-Portal des österreichischen Finanzamts. Hier kannst du deine Steuererklärung elektronisch einreichen, Bescheide abrufen und Vorauszahlungen einsehen. So geht es:
Schritt 1: Registrierung und Anmeldung
Für die erstmalige Nutzung brauchst du eine Zugangsberechtigung. Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Handy-Signatur / ID Austria: Die schnellste Option. Aktiviere die ID Austria App auf deinem Smartphone und melde dich damit bei FinanzOnline an.
- Bürgerkarte: Mit Chip-Lesegerät und aktivierter e-card oder Reisepass.
- Zugangsdaten per Post: Fordere beim Finanzamt schriftlich Zugangsdaten an — dauert ca. 2 Wochen.
Empfehlung: Richte die ID Austria App ein — sie funktioniert auch für viele andere Behördengänge (Meldezettel, Reisepass, etc.) und ist kostenlos.
Schritt 2: Einkommensteuererklärung auswählen
Nach dem Login klickst du auf:
- Oben im Menü: "Eingaben"
- Dann: "Erklärungen"
- Dann: "Einkommensteuer" (E1)
- Veranlagungsjahr auswählen (z.B. 2025) und auf "Erstellen" klicken
Schritt 3: E1 befüllen
Das E1-Formular ist in Abschnitte gegliedert. Als EPU sind vor allem relevant:
| Abschnitt | Was du einträgst |
|---|---|
| Persönliche Daten | Sind meist vorausgefüllt — prüfe Adresse und Bankverbindung |
| Einkünfte aus selbstständiger Arbeit | Hier verlinkst du zur E1a-Beilage (wird automatisch verknüpft) |
| Sonderausgaben | Versicherungsprämien, Kirchenbeitrag, Spenden an begünstigte Organisationen |
| Absetzbeträge | Alleinverdienerabsetzbetrag, Familienbonus Plus (falls zutreffend) |
| Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflegekosten (über Selbstbehalt) |
Schritt 4: E1a-Beilage ausfüllen
Klicke auf "Beilage E1a hinzufügen". Hier gibst du nun deine gesamte Gewinnermittlung ein:
- Betriebseinnahmen: Alle Umsätze ohne Umsatzsteuer
- Wareneinsatz und Fremdleistungen: Zukauf von Waren oder Subunternehmerleistungen
- Personalkosten: Falls du Mitarbeiter hast (bei EPU oft nicht)
- Sonstige Betriebsausgaben: Büro, Reise, Software, Versicherung etc.
- Abschreibungen (AfA): Für Wirtschaftsgüter mit AK über € 1.000
- Gewinnfreibetrag: Wird automatisch vorgeschlagen, du kannst den investitionsbedingten GFB ergänzen
Tipp: FinanzOnline speichert deine Eingaben automatisch. Unterbreche ruhig zwischendurch — beim nächsten Login findest du alles noch genau so, wie du es gelassen hast.
Schritt 5: Prüfen und Absenden
Bevor du absendest, nutze die integrierte Plausibilitätsprüfung ("Prüfen"). Sie zeigt dir offensichtliche Fehler und fehlende Pflichtfelder. Danach:
- Klicke auf "Übermitteln"
- Bestätige mit deiner Handy-Signatur / ID Austria
- Du erhältst eine Übermittlungsbestätigung per E-Mail
- Der Einkommensteuerbescheid erscheint in wenigen Wochen in deinem FinanzOnline-Postfach
4. Betriebsausgaben: Was du alles absetzen kannst
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Je mehr legale Betriebsausgaben du geltend machst, desto geringer dein steuerpflichtiger Gewinn — und desto weniger Steuern zahlst du. Hier eine umfassende Übersicht:
Büro und Arbeitsmittel
- Büromaterial (Papier, Drucker-Tintenpatronen, Stifte)
- Computer, Laptop, Tablet (GWG bis € 1.000 sofort; sonst AfA über Nutzungsdauer)
- Bildschirm, Tastatur, Maus und anderes Peripheriegerät
- Software-Abos (Adobe, Microsoft 365, Rechnungsprogramm etc.)
- Fachliteratur und Fachzeitschriften
- Home-Office-Pauschale: € 3 pro Arbeitstag im Homeoffice, max. 100 Tage = € 300/Jahr
- Arbeitszimmer (eigener Raum, ausschließlich betrieblich): anteilige Miete, Strom, Heizung, Internet
Beispiel: Du arbeitest 80 Tage im Homeoffice und machst die Pauschale geltend: 80 × € 3 = € 240 Betriebsausgabe. Dazu kommt dein Internetanschluss-Anteil (z.B. 60% beruflich = € 360/Jahr bei € 50/Monat). Zusammen schon € 600 abgesetzt, ohne großen Aufwand.
Reisekosten und Fahrtkosten
- Kilometergeld für berufliche Fahrten mit dem Privat-PKW: € 0,42 pro km (inkl. Sozialversicherungsanteil)
- Tagesgelder bei Dienstreisen: € 26,40/Tag bei Abwesenheit über 12 Stunden
- Nächtigungskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale € 15/Nacht
- Öffi-Tickets für berufliche Fahrten (Tram, Zug, Bus)
- Taxi- und Flugkosten für Dienstreisen
Kommunikation und Marketing
- Anteiliger Telefonplan (beruflicher Anteil, z.B. 70%)
- Internet-Anschluss (beruflicher Anteil)
- Website-Hosting und Domain
- Online-Werbung (Google Ads, Social Media)
- Visitenkarten, Drucksorten, Werbematerial
Versicherungen und Gebühren
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Rechts- und Steuerberatungskosten
- Bankgebühren für das Geschäftskonto
- WKO-Mitgliedsbeitrag (Grundumlage)
- SVS-Beiträge (vollständig absetzbar als Betriebsausgabe)
Fortbildung
- Online-Kurse und E-Learning-Plattformen
- Seminare, Workshops, Kongresse
- Fachbücher und -zeitschriften
- Reisekosten und Unterkunft bei Fortbildungsveranstaltungen
Achtung — gemischt genutzte Güter: Bei Gütern, die du sowohl privat als auch beruflich nutzt (Handy, Auto, Laptop), kannst du nur den betrieblichen Anteil absetzen. Dokumentiere diesen sorgfältig! Mehr dazu im Ratgeber Privatanteil richtig berechnen.
5. Absetzbeträge und Gewinnfreibetrag
Zusätzlich zu den Betriebsausgaben gibt es fixe Absetzbeträge, die direkt von der berechneten Einkommensteuer abgezogen werden — und den wichtigen Gewinnfreibetrag, der die Steuerbemessungsgrundlage senkt.
Gewinnfreibetrag (GFB)
Der Gewinnfreibetrag ist einer der wertvollsten Steuervorteile für EPU:
| Gewinnstaffel | GFB-Satz | Max. GFB | Nachweis nötig? |
|---|---|---|---|
| bis € 33.000 | 15% | € 4.950 | Nein (Grundfreibetrag automatisch) |
| € 33.001 – € 178.000 | 13% | € 18.850 | Ja (investitionsbedingter GFB — Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter) |
| € 178.001 – € 352.000 | 7% | € 12.180 | Ja |
| über € 352.000 | 4,5% | laufend | Ja |
Praxistipp: Investiere am Jahresende in begünstigte Wertpapiere (z.B. bestimmte Staatsanleihen oder Investmentfonds) und hol dir den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Bei € 60.000 Gewinn kannst du so bis zu € 7.410 zusätzlich steuerfrei stellen.
Die wichtigsten Absetzbeträge
Absetzbeträge werden direkt von der berechneten ESt abgezogen:
| Absetzbetrag | Betrag 2025 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | € 463 | Für Arbeitnehmer (bei EPU: nur wenn auch Dienstverhältnis) |
| Alleinverdienerabsetzbetrag | € 601 – € 1.011 | Bei Alleinverdiener mit Kind/ern |
| Familienbonus Plus | € 2.000/Kind/Jahr | Pro Kind bis 18 Jahre (mit Familienbeihilfe) |
| Kindermehrbetrag | bis € 700/Kind | Bei geringem Einkommen (rückerstattbar) |
| Pensionistenabsetzbetrag | € 1.002 | Nur für Pensionisten |
Sonderausgaben
Sonderausgaben mindern ebenfalls das zu versteuernde Einkommen:
- Bestimmte Versicherungsprämien (z.B. Lebensversicherung, freiwillige Krankenversicherung)
- Kirchenbeitrag (max. € 400/Jahr)
- Spenden an begünstigte Organisationen (z.B. Rotes Kreuz, Caritas)
- Steuerberatungskosten (als Sonderausgabe ODER Betriebsausgabe)
- Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung (auslaufend)
6. Rechenbeispiel: Steuererklärung eines EPU
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an: Maria ist selbstständige Grafikdesignerin (freier Beruf) und hat 2025 folgende Zahlen:
Ausgangssituation (E1a)
| Betriebseinnahmen (netto, ohne USt) | € 52.000 |
| − Software & Tools | − € 1.800 |
| − Fortbildung (Online-Kurs) | − € 600 |
| − Home-Office-Pauschale (100 Tage) | − € 300 |
| − Telefon/Internet (60%) | − € 432 |
| − Kilometergeld (3.000 km × € 0,42) | − € 1.260 |
| − SVS-Beiträge (geschätzt) | − € 11.800 |
| − Steuerberatung | − € 900 |
| = Gewinn vor GFB | € 34.908 |
| − Grundfreibetrag (15% von € 33.000) | − € 4.950 |
| − investitionsbedingter GFB (13% von € 1.908) | − € 248 |
| = Steuerpflichtiger Gewinn | € 29.710 |
Ergebnis: Auf € 29.710 zahlt Maria ca. € 4.030 Einkommensteuer (progressiver Tarif) — statt auf € 52.000 Umsatz. Die konsequente Nutzung aller Absetzposten hat ihre Steuerlast erheblich gesenkt.
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7. Die 7 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung
Viele EPU verlieren jedes Jahr hunderte oder tausende Euro, weil sie diese Fehler machen. Vermeide sie konsequent:
1. Belege nicht aufbewahren
Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Scanne alle Rechnungen digital ein und bewahre Originale mindestens 7 Jahre auf. Mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungspflicht für Belege.
2. Gewinnfreibetrag vergessen
Der Grundfreibetrag (15% bis € 33.000) wird zwar in FinanzOnline vorgeschlagen, muss aber aktiv beantragt werden. Viele EPU übersehen ihn trotzdem oder tragen ihn in die falsche Zeile ein.
3. Privatanteil nicht trennen
Gemischt genutzte Güter (Auto, Handy, Laptop) zu 100% als Betriebsausgabe absetzen ist ein häufiger Fehler bei Betriebsprüfungen. Schätze den privaten Anteil realistisch und dokumentiere ihn.
4. SVS-Beiträge nicht absetzen
SVS-Beiträge sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar — viele EPU tragen sie aber nicht in die E1a ein und verschenken damit bares Geld.
5. Fristen verpassen
Verspätungszuschläge von bis zu 10% der festgesetzten Steuer können anfallen. Trage alle Abgabefristen in deinen Kalender ein — oder beauftrage einen Steuerberater.
6. Nur Papier statt FinanzOnline
Wer die Steuererklärung auf Papier einreicht, hat nur bis 30. April Zeit — FinanzOnline verlängert die Frist kostenlos bis 30. Juni. Zwei Monate mehr für nichts.
7. Keine Rücklage für Steuern bilden
Wer nicht laufend Geld zurücklegt, ist von der Nachzahlung überrascht. Lege mindestens 30-40% jeder Einnahme sofort auf ein separates Konto — als "Steuerreserve".
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Einkommensteuer berechnen →8. Wichtige Links und Ressourcen
Offizielle Stellen und weiterführende Informationen:
finanzonline.bmf.gv.at — Steuererklärung online einreichen
Offizielle Informationen des Bundesministeriums für Finanzen
Wirtschaftskammer Österreich: Steuerinfos für Unternehmer
Sozialversicherung der Selbständigen: SVS-Beiträge berechnen
9. Häufig gestellte Fragen
Welche Formulare brauche ich als EPU für die Steuererklärung?▼
Als EPU brauchst du mindestens das E1-Formular (Einkommensteuererklärung). Wenn du selbstständige Einkünfte hast, kommt die Beilage E1a (Betriebseinnahmen und -ausgaben) dazu. Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du auch die U30 (Jahresumsatzsteuererklärung) einreichen. Kleinunternehmer reichen stattdessen die E1kzu-Beilage ein.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?▼
Die Frist für die Steuererklärung in Papierform ist der 30. April des Folgejahres. Bei elektronischer Abgabe via FinanzOnline verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni — ohne Antrag und kostenlos. Mit einem Steuerberater gilt die Quotenregelung: i.d.R. bis 31. März des Zweitfolgejahres.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen?▼
Ja! Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer — du bist davon befreit. Die Einkommensteuererklärung musst du trotzdem abgeben, sobald dein Einkommen über dem steuerfreien Grundbetrag (€ 12.816 für 2025) liegt oder du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst.
Was kann ich als EPU als Betriebsausgaben absetzen?▼
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben: Büromaterial, Software-Abos, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Reisekosten (Kilometergeld € 0,42/km), anteilige Miete für Arbeitszimmer oder Home-Office-Pauschale (€ 300/Jahr), Telefon/Internet-Anteil, SVS-Beiträge (vollständig), Steuerberatungskosten, WKO-Beiträge, Berufshaftpflichtversicherung und vieles mehr.
Was ist der Gewinnfreibetrag und wie nutze ich ihn?▼
Der Gewinnfreibetrag (GFB) besteht aus zwei Teilen: Der Grundfreibetrag beträgt automatisch 15% deines Gewinns bis € 33.000 (also max. € 4.950) — ohne Nachweis. Der investitionsbedingte GFB gilt für Gewinne über € 33.000 und erfordert Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere. Trage den GFB immer in der E1a ein — er ist einer der größten Steuervorteile für EPU.
Wie funktioniert FinanzOnline Schritt für Schritt?▼
Melde dich unter finanzonline.bmf.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur an. Klicke auf "Eingaben" → "Erklärungen" → "Einkommensteuer". Wähle das Veranlagungsjahr und erstelle die E1-Erklärung. Füge die E1a-Beilage für betriebliche Einkünfte hinzu. Befülle alle Felder und nutze die Plausibilitätsprüfung. Dann "Übermitteln" — fertig! Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail und den Bescheid direkt in FinanzOnline.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht abgebe?▼
Das Finanzamt kann dich zur Abgabe auffordern und bei weiterer Säumnis die Steuer schätzen — oft zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Verspätungszuschläge von bis zu 10% der festgesetzten Steuer können anfallen. Im schlimmsten Fall droht eine Finanzstrafe. Beantrage lieber rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt, wenn du mehr Zeit brauchst.
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