Steuer2026 aktuell

Gewinnfreibetrag 2026 Österreich: Der komplette Guide für EPU & Freelancer

Als Selbstständiger in Österreich hast du Anspruch auf den Gewinnfreibetrag — eine der lukrativsten Steuerentlastungen für EPU, Freelancer und neue Selbstständige. Bis zu 15 % deines Gewinns bleiben steuerfrei. Hier erfährst du alles: Grundfreibetrag, investitionsbedingter GFB, begünstigte Wertpapiere und konkrete Rechenbeispiele.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesedauer: ca. 9 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Was ist der Gewinnfreibetrag?
  2. 2. Grundfreibetrag: Automatisch bis €36.000
  3. 3. Investitionsbedingter GFB: Mehr Steuern sparen
  4. 4. Berechnung & Rechenbeispiele
  5. 5. Begünstigte Wertpapiere im Überblick
  6. 6. Haltedauer & Nachversteuerung
  7. html7. GFB in der Steuererklärung beantragen
  8. 8. Praktische Tipps & häufige Fehler
  9. 9. FAQ

1. Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine steuerliche Begünstigung gemäß § 10 EStG für natürliche Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen. Er erlaubt es, einen Teil des Gewinns steuerfrei zu stellen — ohne dass du dieses Geld ausgeben oder investieren musst (zumindest für den Grundfreibetrag).

Der GFB gilt für alle Selbstständigen, die der Einkommensteuer unterliegen, also insbesondere für:

  • Einzelpersonenunternehmen (EPU)
  • Freelancer und freie Dienstnehmer (je nach steuerlicher Einordnung)
  • Neue Selbstständige (z.B. Trainer, Berater, Künstler)
  • Gewerbetreibende mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
  • Gesellschafter von Personengesellschaften (OG, KG — auf deren Gewinnanteil)

Wichtig: Der Gewinnfreibetrag gilt nur für natürliche Personen. GmbHs, AGs und andere Körperschaften können ihn nicht nutzen. Auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellte) berechtigen nicht zum GFB.

2. Grundfreibetrag: Automatisch bis €36.000 Gewinn

Der Grundfreibetrag ist der einfachste Teil des GFB. Er beträgt 15 % des Gewinns, maximal angewendet auf einen Gewinn von € 36.000. Daraus ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag von € 5.400 pro Jahr.

Das Besondere: Du musst nichts nachweisen. Kein Investitionsverzeichnis, keine Wertpapiere, kein Steuerberater erforderlich. Der Grundfreibetrag wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, sofern du ihn nicht ausdrücklich ausschließt.

✅ Grundfreibetrag auf einen Blick

15 %
des Gewinns
€ 36.000
Gewinndeckel
€ 5.400
max. Grundfreibetrag

Wer profitiert besonders vom Grundfreibetrag?

Wer einen Jahresgewinn von bis zu €36.000 erzielt, bekommt den vollen Grundfreibetrag automatisch. Für diese Gruppe ist der GFB besonders wertvoll, weil er ohne jeglichen Aufwand gewährt wird. Besonders für neue Selbstständige und EPU mit Gewinnen im mittleren Bereich (€20.000–€45.000) macht der Grundfreibetrag steuerlich einen spürbaren Unterschied.

JahresgewinnGrundfreibetrag (15 %)Steuerersparnis ca.*
€ 15.000€ 2.250≈ €250–€500
€ 25.000€ 3.750≈ €600–€900
€ 36.000€ 5.400 (max.)≈ €1.000–€1.500
€ 50.000€ 5.400 (Deckel)≈ €1.000–€1.500

* Steuerersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Bei höherem Gewinn = höherer Grenzsteuersatz = mehr Ersparnis. Bitte individuell mit deinem Steuerberater berechnen.

3. Investitionsbedingter GFB: Mehr Steuern sparen mit Wertpapieren

Für Gewinne über €36.000 greift nur noch der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Dieser erfordert, dass du einen Teil des Gewinns in begünstigte Wertpapiereoder körperliche Wirtschaftsgüter investierst.

Die Struktur des GFB ist gestaffelt:

GewinnstaffelGFB-SatzMax. GFB in dieser Stufe
bis € 36.00015 %€ 5.400 (Grundfreibetrag)
€ 36.001 – € 240.00013 %max. € 26.520
€ 240.001 – € 580.0007 %max. € 23.800
über € 580.0004,5 %kein Deckel (aber Gesamtdeckel)

Gesamtdeckel: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist auf insgesamt € 46.400 pro Person und Jahr begrenzt (Grundfreibetrag + investitionsbedingter GFB zusammen). Über diesen Betrag hinaus gibt es keine weitere GFB-Begünstigung.

Hinweis: Die oben genannten Staffelsätze und Grenzen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (§ 10 EStG) und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Bitte prüfe die aktuellen Werte auf bmf.gv.at oder mit deinem Steuerberater.

4. Berechnung & Rechenbeispiele

Beispiel 1: Freelancer mit €28.000 Gewinn

Jahresgewinn:€ 28.000
Grundfreibetrag (15 % × €28.000):− € 4.200
Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB:€ 23.800

Kein Investitionsnachweis erforderlich. Der Grundfreibetrag von €4.200 wird automatisch gewährt.

Beispiel 2: IT-Berater mit €75.000 Gewinn

Jahresgewinn:€ 75.000
Grundfreibetrag (15 % × €36.000):− € 5.400
Investitions-GFB (13 % × €39.000):− € 5.070
Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB:€ 64.530
→ Investitionsbedarf: € 5.070 in begünstigte Wertpapiere

Der IT-Berater muss €5.070 in begünstigte Wertpapiere investieren und mindestens 4 Jahre halten, um den vollen GFB zu erhalten.

Beispiel 3: Erfolgreicher Unternehmer mit €150.000 Gewinn

Jahresgewinn:€ 150.000
Grundfreibetrag (15 % × €36.000):− € 5.400
Investitions-GFB (13 % × €114.000):− € 14.820
Steuerpflichtiger Gewinn nach GFB:€ 129.780
→ Investitionsbedarf: € 14.820 in begünstigte Wertpapiere

5. Begünstigte Wertpapiere für den investitionsbedingten GFB

Für den investitionsbedingten GFB musst du in begünstigte Wirtschaftsgüter investieren. In der Praxis nutzen die meisten EPU und Freelancer die Wertpapiervariante:

✅ Begünstigte Wertpapiere

  • • Anleihen inländischer oder EU/EWR-Emittenten (Restlaufzeit ≥ 4 Jahre)
  • • Anleihen österreichischer oder EU-Gebietskörperschaften
  • • Investmentfonds mit ≥ 60 % Anleihenanteil ("Freibetragsfonds")
  • • Bestimmte Immobilienfonds (mit Einschränkungen)

❌ Nicht begünstigt

  • • Einzelne Aktien
  • • Reine Aktienfonds
  • • ETFs die weniger als 60 % Anleihen halten
  • • Derivate, Optionen, Hebelprodukte
  • • Kryptowährungen
  • • Sparbücher / Festgeldkonten

Wo kaufe ich GFB-begünstigte Wertpapiere?

Die meisten österreichischen Banken und Online-Broker bieten spezielle "Freibetragsfonds" oder GFB-geeignete Anleiheprodukte an. Frage deine Bank direkt nach Fonds mit Freibetragsstatus. Viele Fondsgesellschaften (z.B. Erste AM, Raiffeisen Capital Management, UNIQA) führen entsprechende Produkte.

Tipp: Achte beim Kauf immer auf eine schriftliche Bestätigung deiner Bank, dass das Wertpapier für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG geeignet ist. Diese Bestätigung brauchst du für das Investitionsverzeichnis und bei einer Betriebsprüfung.

6. Haltedauer & Nachversteuerung — Was passiert bei Verkauf?

Die für den GFB angeschafften Wertpapiere müssen mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen bleiben (ab dem Zeitpunkt der Anschaffung). Verkaufst du früher, droht die Nachversteuerung.

✅ Verkauf nach 4+ Jahren

Keine Nachversteuerung. Der GFB bleibt dauerhaft erhalten. Der Verkaufserlös ist ein normaler Kapitalertrag, der ggf. KESt unterliegt.

❌ Verkauf vor 4 Jahren

Nachversteuerung: Der in Anspruch genommene GFB wird im Jahr des Verkaufs dem Gewinn hinzugerechnet und voll nachversteuert. Zinsen und Strafen können anfallen.

Was ist das Investitionsverzeichnis?

Für den investitionsbedingten GFB musst du ein Investitionsverzeichnis führen. Darin dokumentierst du:

  • Bezeichnung und ISIN der Wertpapiere
  • Anschaffungsdatum und -preis
  • Anzahl der Stücke / Nennwert
  • Jahresgewinn und der in Anspruch genommene GFB-Betrag

Das Investitionsverzeichnis muss auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden können. Bei einer Betriebsprüfung wird es regelmäßig angefordert.

7. GFB in der Steuererklärung beantragen — Schritt für Schritt

Den Gewinnfreibetrag beantragst du in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Formular E1 oder E1a über FinanzOnline).

1

Gewinn ermitteln

Zunächst musst du deinen steuerlichen Jahresgewinn berechnen — entweder per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E1a) oder per Bilanzierung.

2

Grundfreibetrag automatisch

Der Grundfreibetrag (15 % bis €36.000) wird automatisch in der Kennzahl 9228 in der E1 berücksichtigt. Kein gesonderter Antrag nötig — er gilt, solange du ihn nicht ausdrücklich ausschließt.

3

Investitionsverzeichnis bereithalten

Für den investitionsbedingten GFB: Bereite das Investitionsverzeichnis mit allen Wertpapierkäufen vor. Du trägst den GFB-Betrag in die entsprechende Kennzahl ein.

4

Höheren GFB-Betrag eintragen

Falls du den investitionsbedingten GFB beanspruchst, trägst du den Gesamtbetrag (Grundfreibetrag + Investitions-GFB) in Kennzahl 9229 oder die entsprechende Zeile der E1 ein.

5

Belege aufbewahren

Bewahre alle Kaufbelege (Wertpapiere), Depotauszüge und das Investitionsverzeichnis mindestens 7 Jahre auf (Aufbewahrungspflicht).

8. Praktische Tipps & häufige Fehler

💡 Tipps

Kaufe GFB-Wertpapiere noch vor dem 31.12. des laufenden Jahres — nur dann zählen sie für den GFB dieses Jahres.

Plane die Wertpapierkäufe mit deinem Jahresgewinn: Kaufe nur so viel, wie du für den GFB braucht — sonst hast du unnötig Kapital gebunden.

Frag deine Bank gezielt nach 'Fonds mit Freibetragsstatus' — nicht jeder Bankberater kennt den Begriff.

Bei schwankendem Gewinn: Den Grundfreibetrag kannst du immer mitnehmen; für den Investitions-GFB brauchst du einen sicheren Gewinn.

Führe das Investitionsverzeichnis laufend — nicht erst bei der Steuererklärung.

⚠️ Häufige Fehler

GFB-Wertpapiere zu früh verkaufen (vor 4 Jahren) → Nachversteuerung!

Aktien oder reine Aktienfonds kaufen, die nicht begünstigt sind → GFB wird aberkannt.

Den Grundfreibetrag nicht in Anspruch nehmen, weil man meint, er ist kompliziert — er ist automatisch!

Investitionsverzeichnis nicht führen → Bei Betriebsprüfung droht Verlust des GFB.

GFB für GmbH-Gewinne beanspruchen → nur für natürliche Personen!

Rechnungen schreiben & Gewinn im Blick behalten

Mit Rechnito weißt du immer, wie viel Gewinn du gemacht hast — als Basis für deinen Gewinnfreibetrag. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.

Kostenlos starten →

9. Häufige Fragen zum Gewinnfreibetrag

Was ist der Gewinnfreibetrag in Österreich?
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Österreich. Er erlaubt es, bis zu 15% des Gewinns steuerfrei zu stellen. Es gibt zwei Varianten: den Grundfreibetrag (automatisch, ohne Nachweis, für Gewinne bis €36.000) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (für Gewinne darüber, mit Nachweis von Investitionen in begünstigte Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter).
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 15% des Gewinns, maximal auf einen Gewinn von €36.000 angewendet. Das ergibt einen maximalen Grundfreibetrag von €5.400, den du ohne jeglichen Investitionsnachweis automatisch von der Steuer abziehen kannst. Der Grundfreibetrag gilt für jeden Selbstständigen mit entsprechenden Einkünften – auch ohne Buchhaltung.
Welche Wertpapiere sind für den investitionsbedingten GFB begünstigt?
Begünstigte Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind insbesondere: (1) Anleihen österreichischer oder EU/EWR-Unternehmen und Gebietskörperschaften mit einer Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren, (2) Investmentfonds, die mindestens 60% in solche Anleihen investieren (sog. 'Freibetragsfonds'). Aktien und reine Aktienfonds sind NICHT begünstigt. Konkrete Produkte erfährst du von deiner Bank oder deinem Steuerberater.
Wie lange müssen Wertpapiere für den GFB gehalten werden?
Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag müssen mindestens 4 Jahre gehalten werden (ab dem Zeitpunkt der Anschaffung). Werden die Wertpapiere vor Ablauf der 4-Jahresfrist verkauft oder entnommen, kommt es zur Nachversteuerung: Der bereits abgezogene GFB wird im Jahr des Verkaufs wieder dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.
Kann ich als Kleinunternehmer den Gewinnfreibetrag nutzen?
Ja, der Gewinnfreibetrag steht auch Kleinunternehmern und Personen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu. Du musst keine doppelte Buchführung betreiben. Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergibt sich der relevante Gewinn aus Einnahmen minus Ausgaben. Allerdings gilt die Begünstigung nicht für Körperschaften (GmbH, AG) – nur für natürliche Personen.
Wie beantrage ich den Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung?
Den Grundfreibetrag beantragst du in der Einkommensteuererklärung (E1) in der Kennzahl für den Gewinnfreibetrag. Er wird automatisch gewährt, sofern du ihn nicht ausdrücklich ausschließt. Für den investitionsbedingten GFB musst du die Investitionen in begünstigte Wertpapiere nachweisen (Wertpapieraufstellung, Depotauszug) und das Investitionsverzeichnis führen. Dein Steuerberater oder FinanzOnline führen dich durch den Prozess.

Weiterführende Ratgeber

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Steuergesetze und -sätze können sich ändern. Bitte konsultiere für deine individuelle Situation einen österreichischen Steuerberater oder die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Aktuelle Informationen findest du auf bmf.gv.at, wko.at und svs.at.