Vorsteuerabzug Österreich 2026 — Wann EPU & Selbstständige die USt zurückbekommen
Das Wichtigste auf einen Blick
Vorsteuer = USt auf deine Einkäufe | Nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer | Kleinunternehmer (< € 42.000) kein Vorsteuerabzug | Pflichtangaben auf Eingangsrechnung prüfen | PKW grundsätzlich ausgeschlossen
Was ist der Vorsteuerabzug?
Als Unternehmer zahlst du beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer (USt). Diese Steuer, die in deiner Eingangsrechnung ausgewiesen ist, nennt man Vorsteuer. Den Vorsteuerabzug bedeutet, dass du diese bezahlte USt vom Finanzamt zurückbekommst — indem du sie gegen deine eigene Umsatzsteuerschuld (auf deine Ausgangsrechnungen) aufrechnen kannst.
Das Prinzip dahinter: Die Umsatzsteuer soll wirtschaftlich nur den Endverbraucher belasten, nicht die Unternehmen in der Wertschöpfungskette. Deshalb gilt das Vorsteuerabzugssystem (§ 12 UStG).
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Damit du die Vorsteuer geltend machen kannst, müssen alle vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist Unternehmer und umsatzsteuerpflichtig — Kleinunternehmer unter € 42.000 Jahresumsatz sind ausgenommen (außer du verzichtest freiwillig auf die Befreiung).
- Die Leistung wurde für dein Unternehmen bezogen — Privatanteile (z. B. gemischt genutztes Laptop) können nur anteilig abgezogen werden.
- Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung — alle Pflichtangaben nach § 11 UStG müssen vorhanden sein (Details unten).
- Die Leistung ist nicht von Ausschlüssen betroffen — bestimmte Ausgaben (PKW, Repräsentation) sind generell vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Wann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Diese Ausgaben berechtigen trotz Umsatzsteuerausweis nicht zum Vorsteuerabzug:
PKW und Kombis (grundsätzlich ausgeschlossen)
Für normale PKW und Kombis gibt es in Österreich kein Recht auf Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG) — weder beim Kauf noch bei laufenden Kosten (Benzin, Reparaturen, KFZ- Versicherung). Ausnahmen:
- Fahrzeuge mit KFZ-Steuer-Befreiung (Fiskal-Lkw, Kastenwagen, Kleinbusse mit ≥ 7 Sitzplätzen)
- Fahrschulautos und Taxi-Fahrzeuge (gewerbliche Nutzung als Kerngeschäft)
- Elektro-PKW bis € 40.000 Anschaffungskosten (seit 2016 vorsteuerabzugsberechtigt)
Repräsentation & Bewirtung
Geschäftsessen, Einladungen, Geschenke und ähnliche Repräsentationsausgaben sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen — selbst wenn sie betrieblich veranlasst sind. Ausnahme: Wenn die Bewirtung nachweislich Werbezwecken dient und die Werbewirkung im Vordergrund steht, kann die Vorsteuer zur Hälfte abgezogen werden.
Steuerfreie Umsätze
Wenn du Umsätze erbringst, die von der Umsatzsteuer befreit sind (z. B. Arztleistungen, Versicherungen, Bankleistungen), verlierst du für den entsprechenden Anteil deiner Einkäufe das Recht auf Vorsteuerabzug. Bei gemischter Tätigkeit muss der Vorsteuerabzug aufgeteilt werden.
Pflichtangaben auf der Eingangsrechnung (§ 11 UStG)
Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug. Das Finanzamt prüft folgende Pflichtangaben:
| Pflichtangabe | Ab welchem Betrag |
|---|---|
| Name + Anschrift des Ausstellers | Alle Rechnungen |
| UID-Nummer des Ausstellers (ATU…) | Ab € 150 Brutto |
| Name + Anschrift des Empfängers | Ab € 150 Brutto |
| UID-Nummer des Empfängers | Ab € 10.000 Brutto |
| Menge und handelsübliche Bezeichnung | Alle Rechnungen |
| Tag der Lieferung/Leistung | Ab € 150 Brutto |
| Entgelt (Nettobetrag) + Steuersatz + Steuerbetrag | Ab € 150 Brutto |
| Rechnungsdatum + Rechnungsnummer | Ab € 150 Brutto |
Tipp: Bei Rechnungen unter € 150 Brutto (Kleinbetragsrechnung) reichen Name des Ausstellers, Datum, Leistungsbeschreibung und der Gesamtbetrag mit Steuersatz. Keine UID nötig.
Vorsteuer in der UVA geltend machen
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) reichst du monatlich oder quartalsweise elektronisch über FinanzOnline ein. So buchst du die Vorsteuer korrekt:
- Sammle alle Eingangsrechnungen des Zeitraums und prüfe die Pflichtangaben.
- Summiere die ausgewiesene Umsatzsteuer aller abzugsfähigen Rechnungen.
- Trage den Betrag in die UVA (Formular U 30) unter Kennzahl 060 ein.
- Das Formular berechnet automatisch: Zahllast (du zahlst) oder Überschuss (du bekommst Geld zurück).
- Bewahre alle Belege 7 Jahre auf — das Finanzamt kann jederzeit prüfen.
Wenn du mehr Vorsteuer geltend machst als USt schuldet (z. B. weil du eine große Investition getätigt hast), entsteht ein Vorsteuerüberhang. Dieser wird dir vom Finanzamt auf das angegebene Konto überwiesen.
Praktische Beispiele: Was darf ich abziehen?
| Ausgabe | Vorsteuer? | Hinweis |
|---|---|---|
| Laptop / PC für Büro | ✅ Ja | Privatanteil schätzen wenn gemischt genutzt |
| Büromöbel, Büromaterial | ✅ Ja | Bei rein betrieblicher Nutzung |
| Steuerberater-Honorar | ✅ Ja | Vollständig abzugsfähig |
| Werbung, Marketing | ✅ Ja | Google Ads, Flyer, Agentur etc. |
| Fortbildung, Fachliteratur | ✅ Ja | Muss betrieblich relevant sein |
| Mobiltelefon (gemischt genutzt) | ⚡ Anteilig | z. B. 80% betrieblich = 80% VSt |
| PKW-Kauf (normaler Pkw) | ❌ Nein | Ausnahme: E-PKW bis € 40.000 |
| Benzin, Werkstatt für Pkw | ❌ Nein | Folgt dem Pkw-Ausschluss |
| Geschäftsessen | ❌ Nein | Nur bei nachgewiesener Werbewirkung 50% |
| Hotelkosten auf Dienstreise | ✅ Ja | Rechnung auf Firma ausstellen lassen |
Wichtig: Rechnung auf dein Unternehmen!
Damit du den Vorsteuerabzug geltend machen kannst, muss die Rechnung auf dein Unternehmen ausgestellt sein — mit deinem Namen/Firmennamen und deiner Adresse. Eine Kassenquittung auf deinen Privatnamen reicht nicht aus (außer bei Kleinbetragsrechnungen unter € 150).
Häufige Fragen zum Vorsteuerabzug
Wer darf den Vorsteuerabzug geltend machen?
Den Vorsteuerabzug können alle Unternehmer geltend machen, die umsatzsteuerpflichtig sind (also nicht Kleinunternehmer unter € 42.000 Jahresumsatz). Das betrifft EPU, GmbHs, OGs, KGs und alle anderen Unternehmen, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Voraussetzung: Die Leistung wurde für das Unternehmen bezogen und der Lieferant hat eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt.
Wann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Kein Vorsteuerabzug gibt es für: PKW (außer Fiskal-Lkw oder Fahrzeuge mit Vorsteuerabzugsberechtigung), Privatanteile (gemischt genutzte Gegenstände nur anteilig), Repräsentation (Bewirtung, Geschenke), steuerfreie Umsätze (z. B. Kleinunternehmer, Arztleistungen) und Leistungen ohne ordnungsgemäße Rechnung. Der häufigste Fehler: Pkw-Kosten wie Benzin oder Werkstatt werden vollständig als Vorsteuer abgezogen — das ist nur bei Fahrzeugen mit Vorsteuerberechtigung zulässig.
Welche Angaben braucht eine Rechnung für den Vorsteuerabzug?
Für den Vorsteuerabzug braucht die Rechnung nach § 11 UStG: Name und Anschrift des Lieferanten, UID-Nummer des Lieferanten (ab € 150 Rechnungsbetrag), Name und Anschrift des Käufers (bei Rechnungen über € 10.000 auch UID des Käufers), Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Rechnungsdatum, Liefer-/Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie Gesamtbetrag. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter € 42.000) sind per Gesetz von der Umsatzsteuer befreit — sie stellen keine USt in Rechnung und können deshalb auch keine Vorsteuer abziehen. Wer die Kleinunternehmergrenze überschreitet oder freiwillig auf die Befreiung verzichtet (Option zur Steuerpflicht), wird umsatzsteuerpflichtig und darf Vorsteuer geltend machen.
Wie mache ich den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) geltend?
Du trägst die gesamte Vorsteuer aus deinen betrieblichen Einkäufen in die UVA (Formular U 30) unter der Kennzahl 060 ein. Die Differenz zwischen geschuldeter USt (auf deine Ausgangsrechnungen) und abziehbarer Vorsteuer (auf deine Eingangsrechnungen) ergibt die Zahllast oder den Überschuss. Bei einem Überschuss bekommst du Geld vom Finanzamt zurück — das nennt sich Vorsteuerüberhang.
Wie lange muss ich Belege für den Vorsteuerabzug aufbewahren?
In Österreich gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 132 BAO). Bei Grundstücken und Gebäuden gilt sogar eine Frist von 22 Jahren (wegen des Berichtigungszeitraums für den Vorsteuerabzug). Digitale Belege sind zulässig, müssen aber jederzeit lesbar und reproduzierbar sein.
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