Steuern10. März 202618 Min. Lesezeit

UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) 2026 — Fristen, Formulare & Tipps

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist für viele österreichische EPUs und Selbstständige ein regelmäßiger Pflichttermin — aber oft auch eine Quelle von Unsicherheit und Stress. Dieser Ratgeber erklärt dir alles: Wer muss abgeben, wann ist die Frist, wie funktioniert FinanzOnline, was gehört in welche Kennzahl, und wie vermeidest du teure Fehler.

1. Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist eine laufende Steuererklärung, mit der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in Österreich ihre Umsatzsteuerschuld oder einen Vorsteuerüberhang für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) melden und abführen. Sie ist sozusagen eine vorläufige Abrechnung — die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung (Formular U1).

Die Rechtsgrundlage ist §21 UStG (Umsatzsteuergesetz). Das zugehörige Formular heißt U30 — in der Praxis füllt man es jedoch digital über FinanzOnline aus.

Die UVA erfüllt zwei Zwecke gleichzeitig: Einerseits meldest du die Umsatzsteuer, die du von deinen Kunden eingehoben hast (Zahllast). Andererseits machst du die Vorsteuer geltend, die du an deine Lieferanten gezahlt hast. Die Differenz — Zahllast minus Vorsteuer — ergibt entweder eine Nachzahlung ans Finanzamt oder eine Gutschrift (Vorsteuerüberhang).

UVA vs. Jahreserklärung

Die UVA ist eine vorläufige Abrechnung. Am Jahresende gibt es die Umsatzsteuerjahreserklärung (U1), die alle UVAs des Jahres zusammenfasst und allfällige Differenzen ausgleicht. Hast du in der UVA zu viel oder zu wenig gemeldet, wird das in der Jahreserklärung korrigiert.

2. Wer muss eine UVA abgeben?

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, muss regelmäßig UVAs einreichen. Das betrifft:

Wer ist befreit?

Kleinunternehmer sind grundsätzlich von der UVA-Pflicht befreit. Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Nettoumsatz von höchstens €42.000 (seit 2020) erzielt hat und die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendet.

Wichtig: Auch Kleinunternehmer müssen am Jahresende eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen — nur die laufenden UVAs entfallen. Außerdem: Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (Optionserklärung), um Vorsteuer abziehen zu können, muss wieder UVAs abgeben.

Weitere Ausnahme: Unternehmer, deren Zahllast im Vorjahr unter €500 lag, müssen laut §21 Abs. 2 UStG keine UVAs einreichen — sofern der Jahresumsatz €30.000 nicht überschritten hat. Hier reicht die Jahreserklärung.

Achtung bei Neugründung

Im ersten und zweiten Unternehmerjahr bist du automatisch Monatsmelder — unabhängig vom Umsatz. Das Finanzamt stuft Neugründer grundsätzlich als Monatsmelder ein, bis sich die Umsatzhöhe im zweiten Jahr zeigt.

Mehr zu den steuerlichen Grundlagen als Selbstständiger findest du in unserem Ratgeber Steuern für Selbstständige in Österreich.

3. Monatsmelder vs. Quartalsmelder — Grenze €100.000

Die entscheidende Frage ist: Wie oft musst du die UVA abgeben — monatlich oder vierteljährlich? Das hängt von deinem Vorjahresumsatz ab.

KriteriumMonatsmelderQuartalsmelder
VorjahresumsatzÜber €100.000 nettoBis €100.000 netto
AbgaberhythmusJeden Monat4× pro Jahr (Q1–Q4)
Anzahl UVAs pro Jahr124
NeugründerImmer Monatsmelder (1.–2. Jahr)
Umstieg möglich?Automatisch wenn Umsatz > €100.000Auf Antrag beim Finanzamt
Freiwillig monatlich?Ja, Quartalsmelder kann freiwillig monatlich einreichen

Der Wechsel von Quartals- auf Monatsmelder erfolgt automatisch, sobald der Vorjahresumsatz €100.000 überschreitet. Umgekehrt kannst du beim Finanzamt einen Antrag stellen, um als Quartalsmelder eingestuft zu werden.

Tipp: Vorsteuerüberhang nutzen

Hast du hohe Investitionsausgaben oder regelmäßige Vorsteuern (z.B. durch viel eingekaufte EU-Dienstleistungen), kann es sinnvoll sein, freiwillig monatlich einzureichen — auch als Quartalsmelder. So bekommst du Vorsteuergutschriften schneller zurück, statt monatelang auf die Quartalsabrechnung zu warten.

4. UVA-Fristen 2026 im Überblick

Die grundlegende Regel ist einfach: Die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats einzureichen und die Zahllast bis zu diesem Datum zu überweisen. Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Fristen für Monatsmelder 2026

VoranmeldungszeitraumFälligkeitsdatumHinweis
Jänner 202616. März 202615.3. ist Sonntag → nächster Werktag
Februar 202615. April 2026
März 202615. Mai 2026
April 202615. Juni 2026
Mai 202615. Juli 2026
Juni 202617. August 202615.8. Mariä Himmelfahrt, 16.8. Sonntag
Juli 202615. September 2026
August 202615. Oktober 2026
September 202616. November 202615.11. Sonntag → nächster Werktag
Oktober 202615. Dezember 2026
November 202615. Jänner 2027
Dezember 202615. Februar 2027

Fristen für Quartalsmelder 2026

QuartalZeitraumFälligkeitsdatum
Q1 2026Jänner – März 202615. Mai 2026
Q2 2026April – Juni 202617. August 2026
Q3 2026Juli – September 202616. November 2026
Q4 2026Oktober – Dezember 202615. Februar 2027

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5. FinanzOnline Schritt für Schritt — So reichst du die UVA ein

Die UVA wird in Österreich elektronisch über FinanzOnline (kurz: FON) eingereicht. Das Portal des BMF ist kostenlos und rund um die Uhr zugänglich. Alternativ kann die UVA auch über zugelassene Buchhaltungsprogramme (via ELDA-Schnittstelle) übermittelt werden.

Schritt 1: Anmelden bei FinanzOnline

Gehe auf finanzonline.bmf.gv.at und melde dich mit deinen Zugangsdaten an. Falls du noch keinen Zugang hast, kannst du dich online registrieren oder beim Finanzamt einen Antrag stellen. Seit 2023 ist auch eine Anmeldung via USP (Unternehmensserviceportal) möglich.

Schritt 2: Eingaben starten

Navigiere nach dem Login zu Eingaben → Erklärungen → U30 (Umsatzsteuervoranmeldung). Wähle den richtigen Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) aus dem Dropdown-Menü.

Schritt 3: Kennzahlen befüllen

Das U30-Formular gliedert sich in mehrere Abschnitte. Du trägst die relevanten Beträge in die entsprechenden Kennzahlen (KZ) ein. Die wichtigsten erklären wir im nächsten Abschnitt. Tipp: Alle Beträge werden in Euro ohne Cent angegeben — kaufmännisch gerundet.

Schritt 4: Plausibilitätsprüfung und Absenden

FinanzOnline prüft automatisch auf offensichtliche Fehler und zeigt die berechnete Zahllast (oder den Überhang) an. Kontrolliere den Betrag sorgfältig, dann klicke auf Senden. Du erhältst sofort eine Bestätigung mit Übermittlungsdatum.

Schritt 5: Zahlung überweisen

Eine Zahllast musst du bis zum Fälligkeitstag (15. des zweitfolgenden Monats) auf das Finanzamtskonto überweisen. Verwende dabei immer deinen Abgabenkontonummer als Verwendungszweck. Das Finanzamtskonto findest du in FinanzOnline unter "Kontoabfrage". Zu viel gemeldete Vorsteuern (Überhang) werden automatisch auf deinem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Buchhaltungssoftware spart Zeit

Viele Buchhaltungsprogramme (z.B. BMD, Lexware, Debitoor, Sevdesk) können die UVA automatisch aus deinen Buchungen berechnen und direkt an FinanzOnline übertragen. Das spart Zeit und reduziert Übertragungsfehler erheblich.

6. Die wichtigsten Kennzahlen im Formular U30

Das U30-Formular enthält zahlreiche Kennzahlen (KZ). Hier sind die für EPUs und Kleinunternehmer relevantesten:

Ausgangsseite (Umsätze / Steuerschuld)

KennzahlBedeutung
KZ 000Steuerfreie ig Lieferungen und Leistungen (Reverse Charge an EU-Unternehmer)
KZ 022Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen (alle steuerpflichtigen Umsätze)
KZ 029Umsätze zum Steuersatz 20% (Normalsatz)
KZ 006Umsätze zum Steuersatz 10% (ermäßigter Satz)
KZ 008Umsätze zum Steuersatz 13% (z.B. Kunstgegenstände, Tiergärten)
KZ 057Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge empfangen, 20%)
KZ 056Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge empfangen, 10%)
KZ 070Innergemeinschaftlicher Erwerb (ig Erwerb, 20%)

Eingangsseite (Vorsteuer)

KennzahlBedeutung
KZ 060Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer
KZ 065Vorsteuer aus ig Erwerb und Übergang der Steuerschuld
KZ 066Einfuhrumsatzsteuer (aus Nicht-EU-Importen)

Achtung: Netto- nicht Bruttobeträge

In die meisten Kennzahlen tragen Sie die Nettobemessungsgrundlagen ein — also die Beträge ohne Umsatzsteuer. Die Steuerbeträge selbst werden separat berechnet. Nur in die Vorsteuerkennzahlen trägt man die eigentlichen Steuerbeträge ein.

7. Vorsteuer richtig abziehen

Das Recht auf Vorsteuerabzug ist einer der größten Vorteile der Umsatzsteuerpflicht: Die Umsatzsteuer, die du auf Eingangsrechnungen bezahlst, kannst du mit deiner Umsatzsteuerschuld verrechnen.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Was darf nicht als Vorsteuer abgezogen werden?

Nicht jede USt.-Zahlung ist vorsteuerabzugsfähig. Ausgeschlossen sind laut §12 Abs. 3 UStG:

Praxisbeispiel: Vorsteuer eines Grafikers

Umsatz (netto): €5.000 → USt. 20%: €1.000

Adobe-Abo (netto): €600 → Vorsteuer 20%: €120

Büromaterial (netto): €200 → Vorsteuer 20%: €40

Zahllast: €1.000 − €160 = €840 ans Finanzamt

Mehr zur Umsatzsteuer generell findest du in unserem Ratgeber Umsatzsteuer in Österreich — der komplette Guide.

8. Reverse Charge in der UVA

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) hat direkte Auswirkungen auf deine UVA. Es betrifft dich in zwei Richtungen:

Als Empfänger von EU-Dienstleistungen

Kaufst du eine Dienstleistung bei einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land (z.B. ein deutsches Softwareunternehmen, ein slowakischer Entwickler), musst du die österreichische USt. selbst berechnen und in der UVA abführen:

Als Erbringer steuerfreier ig Leistungen

Erbringst du eine Dienstleistung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, ist diese in Österreich steuerfrei — du stellst netto aus:

Auch ohne Steuereffekt melden!

Viele Unternehmer denken, da der Reverse-Charge-Erwerb per Saldo keine Steuerlast bedeutet, müssen sie ihn nicht melden. Das ist falsch! Die Meldung in KZ 057 und KZ 065 ist Pflicht — auch wenn sich beide Posten gegenseitig aufheben.

Detaillierte Informationen zu Reverse Charge findest du in unserem Ratgeber Reverse Charge in Österreich.

9. Innergemeinschaftlicher Erwerb (ig Erwerb) in der UVA

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb (ig Erwerb) liegt vor, wenn du als österreichischer Unternehmer Waren (keine Dienstleistungen!) von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land kaufst und diese nach Österreich verbracht werden.

Der ig Erwerb ist das Gegenstück zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung: Der Verkäufer liefert steuerfrei aus seinem Land, du als Käufer meldest die österreichische USt. selbst.

Wie wird der ig Erwerb in der UVA erfasst?

Praxisbeispiel: Warenkauf in Deutschland

Du kaufst Büromöbel bei einem deutschen Händler für €2.000 netto. Der Händler liefert steuerfrei (ig Lieferung). In deiner österreichischen UVA trägst du €2.000 in KZ 070 ein → Erwerbsteuer: €400. Gleichzeitig KZ 065: €400 Vorsteuer. Saldo: 0.

Wann entfällt die Erwerbsteuer?

Kleinunternehmer, die nicht zur Regelbesteuerung optiert haben, müssen ab einem Erwerbsschwellenwert von €11.000 pro Kalenderjahr die Erwerbsteuer entrichten. Unterhalb dieser Grenze gilt die Erwerbsschwellenregelung — aber auch dann kannst du freiwillig zur Erwerbsbesteuerung optieren.

10. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine separate Meldung — kein Teil der UVA, aber eng mit ihr verknüpft. Sie ist verpflichtend, wenn du:

Was enthält die ZM?

In der ZM listest du für jeden EU-Geschäftspartner auf:

Fristen für die ZM

Die ZM ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats über FinanzOnline einzureichen — unabhängig davon, ob du Monats- oder Quartalsmelder bist. Ausnahme: Wenn deine ig Umsätze im laufenden und in den vier vorangegangenen Quartalen €50.000 nicht übersteigen, darfst du die ZM vierteljährlich einreichen.

ZM über FinanzOnline einreichen

In FinanzOnline findest du die ZM unter Eingaben → Erklärungen → Zusammenfassende Meldung (ZM). Die Eingabe ist ähnlich strukturiert wie die UVA. Du benötigst die UID-Nummern deiner EU-Kunden — überprüfe diese vorab im VIES-System der EU-Kommission.

Mehr zum Thema Rechnungen ins Ausland und EU-Dienstleistungen findest du in unserem Ratgeber Rechnung ins Ausland — was du beachten musst.

11. Säumniszuschlag & häufige Fehler

Der Säumniszuschlag

Wer die UVA zu spät einreicht oder die Zahllast nicht rechtzeitig überweist, riskiert einen Säumniszuschlag. Dieser beträgt 2% der nicht rechtzeitig entrichteten Abgabe. Bei einer Zahllast von €1.000 wären das €20 — klingt wenig, summiert sich aber bei mehrfachen Versäumnissen.

Zusätzlich kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu10% der festgesetzten Abgabe verhängen, wenn die Abgabe nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Keine stillen Selbstanzeigen mehr

Seit 2016 wurde die Möglichkeit der "stillen Selbstanzeige" bei der UVA abgeschafft. Fehler in einer UVA können aber durch eine korrigierte UVA (Berichtigungsmeldung in FinanzOnline) berichtigt werden — solange noch keine Prüfungsankündigung vorliegt.

Die häufigsten Fehler bei der UVA

Fehler 1: Falsche Kennzahl
Besonders häufig: Reverse-Charge-Umsätze werden vergessen oder in die falsche Kennzahl eingetragen. Prüfe bei jedem ig Bezug und bei jeder Reverse-Charge-Eingangsrechnung, ob du KZ 057 und KZ 065 befüllt hast.
Fehler 2: Brutto statt Netto
In die Bemessungsgrundlagen-Kennzahlen (KZ 022, 029 etc.) gehören dieNettoumsätze — also ohne Umsatzsteuer. Ein häufiger Fehler ist, den Bruttobetrag einzutragen, was zu einer zu hohen Zahllast führt.
Fehler 3: Vorsteuer ohne ordnungsgemäße Rechnung
Vorsteuer darf nur abgezogen werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung nach §11 UStG vorliegt. Fehlt eine Pflichtangabe (z.B. UID-Nummer des Ausstellers ab €10.000), ist der Vorsteuerabzug gefährdet.
Fehler 4: Falsche Steuerperiode
Maßgeblich für die UVA ist der Zeitpunkt, in dem die Lieferung oder Leistungerbracht wurde (Soll-Versteuerung) — nicht das Zahlungsdatum. Ausnahme: Unternehmer mit Ist-Versteuerung (auf Antrag, bei Umsatz < €110.000) können nach Zahlungseingang abrechnen.
Fehler 5: ZM vergessen
Wer EU-Dienstleistungen erbringt oder ig Lieferungen tätigt, muss zusätzlich zur UVA die Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen. Viele vergessen diese separate Meldung — das Finanzamt kann Strafen verhängen.
Fehler 6: Kleinunternehmerregelung und Auslandsumsätze
Auch Kleinunternehmer können bei Bezug von EU-Dienstleistungen Steuerschuldner werden (Erwerbsteuer, Reverse Charge). Sie können diese Steuer aber nicht als Vorsteuer abziehen — was die Belastung effektiv verdoppelt. Hier lohnt sich oft der Wechsel zur Regelbesteuerung.

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12. Häufig gestellte Fragen zur UVA

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben?
Jeder österreichische Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist (also keine Kleinunternehmerregelung anwendet), muss eine UVA abgeben. Betroffen sind Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften. Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter €42.000 sind grundsätzlich befreit, müssen aber trotzdem eine Jahreserklärung einreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Monatsmelder und Quartalsmelder?
Monatsmelder müssen die UVA monatlich einreichen (Frist: 15. des zweitfolgenden Monats). Quartalsmelder reichen sie vierteljährlich ein. Die Grenze liegt bei einem Vorjahresumsatz von €100.000 netto: Wer mehr als €100.000 Umsatz im Vorjahr hatte, wird automatisch Monatsmelder. Wer darunter liegt, kann auf Antrag Quartalsmelder bleiben.
Bis wann muss die UVA eingereicht werden?
Die UVA ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (bzw. Quartals) einzureichen und die Zahllast bis zu diesem Termin zu überweisen. Beispiel: Die UVA für Jänner ist bis 15. März fällig, die für das 1. Quartal (Jänner–März) bis 15. Mai. Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Was passiert, wenn ich die UVA zu spät abgebe?
Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung droht ein Säumniszuschlag von 2% der Zahllast. Zusätzlich kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% festsetzen. Bei dauerhafter Nichtabgabe schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen — meist großzügig zu Lasten des Unternehmers.
Wie melde ich Reverse-Charge-Umsätze in der UVA?
Empfangene EU-Dienstleistungen, bei denen die Steuerschuld auf dich als österreichischen Empfänger übergeht, trägst du in der UVA in die Kennzahl 057 (Übergang der Steuerschuld, 20%) oder KZ 056 (10%) ein. Gleichzeitig kannst du die Steuer als Vorsteuer in KZ 065 abziehen — sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Die erbrachten steuerfreien ig Leistungen kommen in KZ 000.
Was ist die Zusammenfassende Meldung (ZM) und wann brauche ich sie?
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine separate Meldung an das Finanzamt, in der du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen an EU-Unternehmer mit deren UID-Nummern auflistest. Die ZM ist monatlich (bis zum 15. des Folgemonats) über FinanzOnline einzureichen, wenn du solche Umsätze tätigst. Sie ist von der UVA getrennt, aber eng mit ihr verbunden.
Kann ich die UVA auch per Papierformular U30 einreichen?
Grundsätzlich besteht für Unternehmer mit Internetzugang eine Pflicht zur elektronischen Einreichung über FinanzOnline. Das Papierformular U30 darf nur verwendet werden, wenn keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung besteht. In der Praxis reichen beinahe alle Unternehmer die UVA digital ein.

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