UID-Nummer beantragen Österreich: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz ATU-Nummer) ist für österreichische Unternehmer unverzichtbar — spätestens wenn du Kunden oder Lieferanten in der EU hast. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine UID-Nummer über FinanzOnline oder Formular U15 beantragst, wie lange es dauert und wann du sie tatsächlich brauchst.
1. Was ist die UID-Nummer?
Die UID-Nummer steht für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (auch als USt-IdNr. oder englisch VAT-ID bekannt). Sie ist eine eindeutige Kennung, die Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für grenzüberschreitende Umsatzsteuerzwecke erhalten.
In Österreich hat jede UID-Nummer das Format ATU + 8 Ziffern, zum Beispiel: ATU12345678. Das Kürzel setzt sich zusammen aus:
- AT — Ländercode für Österreich (ISO 3166-1)
- U — steht für Umsatzsteuer
- 8 Ziffern — die individuelle Identifikationsnummer
Deshalb wird die österreichische UID-Nummer umgangssprachlich oft auch ATU-Nummer genannt — beide Begriffe meinen dasselbe.
| Merkmal | Steuernummer | UID-Nummer (ATU) |
|---|---|---|
| Format | XX-XXX/XXXX | ATU + 8 Ziffern |
| Vergabe | Automatisch bei Anmeldung | Nur auf Antrag |
| Zweck | Inland (Finanzamt AT) | EU-weite Umsatzsteuer |
| Kosten | kostenlos | kostenlos |
| Sichtbar auf Rechnung | Ja (als “Steuernummer”) | Ja (als “UID” oder “ATU”) |
Die UID-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer, die du automatisch vom Finanzamt erhältst, wenn du dich als Unternehmer anmeldest. Die Steuernummer ist rein für die inländische Abwicklung gedacht — die UID-Nummer ermöglicht dir erst die korrekte steuerliche Abwicklung mit EU-Partnern.
2. Wer braucht eine UID-Nummer?
Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen: Unternehmer, die eine UID-Nummer verpflichtend benötigen, und solche, für die sie optional aber dringend empfohlen ist.
Verpflichtend: Regelbesteuerte Unternehmer
Alle Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen (d.h. Umsatzsteuer ausweisen und abführen), sind verpflichtet, eine UID-Nummer zu beantragen. Das gilt insbesondere wenn du:
- Waren oder Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern lieferst oder erbringst
- Innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst (also Waren aus dem EU-Ausland einkaufst — z.B. Maschinen aus Deutschland)
- Das Reverse-Charge-Verfahren anwenden musst
- Rechnungen über 10.000 Euro ausstellst (ab dieser Grenze muss die UID-Nummer gesetzlich auf der Rechnung stehen)
Optional aber sinnvoll: Kleinunternehmer
Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 42.000 Euro netto) sind zunächst nicht automatisch zur UID verpflichtet — sobald sie aber mit EU-Partnern arbeiten, ändert sich das schnell. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Merksatz
Sobald dein Unternehmen grenzüberschreitend in der EU tätig ist — ob als Lieferant oder als Käufer — brauchst du eine UID-Nummer. Ohne sie kannst du weder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen noch das Reverse-Charge-Verfahren korrekt nutzen.
3. Kleinunternehmer: Brauche ich eine UID?
Diese Frage stellt sich vielen EPUs und Freelancern — und die Antwort ist: Ja, oft schon. Gerade wenn du digitale Tools aus dem EU-Ausland verwendest, kommst du um die UID-Nummer nicht herum.
Typische Situationen für Kleinunternehmer
| Situation | UID notwendig? | Warum? |
|---|---|---|
| Google Ads, LinkedIn Ads | Ja | Reverse Charge EU-Dienstleistung |
| Shopify, Stripe (Irland) | Ja | Reverse Charge EU-Dienstleistung |
| Adobe Creative Cloud (Irland) | Ja | Reverse Charge EU-Dienstleistung |
| Waren an Privatkunden in AT | Nein | Rein inländisches B2C |
| Leistungen an EU-Unternehmen | Ja | Pflicht für steuerfreie Ausgangsleistung |
| Kauf bei österr. Händler | Nein | Inlandsgeschäft |
Wichtig: Als Kleinunternehmer kannst du eine UID-Nummer beantragen, ohne damit automatisch zur Regelbesteuerung zu optieren. Die UID ist rein ein Identifikationsmerkmal für EU-Zwecke und hat keinen Einfluss auf deinen Kleinunternehmerstatus nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Praxistipp
Wenn du regelmäßig Software, Werbung oder andere digitale Dienste aus dem EU-Ausland beziehst, beantrage die UID-Nummer frühzeitig. Ohne UID-Nummer können manche Anbieter keine ordnungsgemäße Reverse-Charge-Rechnung ausstellen und du musst unter Umständen ausländische Umsatzsteuer bezahlen, die du nicht zurückfordern kannst.
Mehr zu steuerlichen Pflichten als Kleinunternehmer findest du in unserem Kleinunternehmer Steuern Guide.
4. Schritt-für-Schritt: UID-Nummer beantragen
Es gibt zwei offizielle Wege, um die UID-Nummer beim österreichischen Finanzamt zu beantragen: online über FinanzOnline oder schriftlich mit dem Formular U15.
Option A: FinanzOnline (empfohlen — schnellste Methode)
FinanzOnline ist das offizielle Online-Portal des österreichischen Finanzamts. Hier kannst du die UID-Nummer direkt online beantragen — ohne Papier, ohne Postweg, ohne Wartezeit am Schalter.
- 1
FinanzOnline aufrufen
Gehe auf www.finanzonline.at und melde dich mit deinen Zugangsdaten an. Falls du noch keinen Zugang hast, musst du dich zunächst registrieren — das geht online oder mit dem Aktivierungsbrief vom Finanzamt.
- 2
Menüpunkt “Erklärungen” öffnen
Navigiere nach dem Login zum Bereich Eingaben → Erklärungen. Dort findest du alle verfügbaren Formulare und Anträge.
- 3
Formular U15 auswählen
Suche nach dem Formular U15 “Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer”. In FinanzOnline ist dieses Formular digital verfügbar.
- 4
Formular ausfüllen
Du gibst an: Name/Firma, Adresse, Steuernummer, und den Grund für die Beantragung (z.B. innergemeinschaftliche Erwerbe, Dienstleistungen an EU-Unternehmer). Begründe kurz, warum du die UID benötigst — das beschleunigt die Bearbeitung.
- 5
Antrag absenden
Überprüfe alle Angaben und sende den Antrag elektronisch ab. Du erhältst eine Eingangsbestätigung. Die UID-Nummer wird dir anschließend postalisch oder über FinanzOnline mitgeteilt.
- 6
UID-Nummer erhalten & auf Rechnungen eintragen
Sobald du die Benachrichtigung mit deiner ATU-Nummer erhältst, trage sie in dein Rechnungsprogramm ein und füge sie künftig auf allen relevanten Rechnungen an.
Option B: Schriftlich oder persönlich beim Finanzamt (Formular U15)
Wenn du keinen FinanzOnline-Zugang hast oder den Antrag lieber auf dem klassischen Weg stellen möchtest, kannst du das Formular U15 herunterladen, ausdrucken und einreichen.
- 1
Formular U15 herunterladen
Das offizielle Formular U15 findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at im Bereich Formulare. Suche dort nach “U15” oder “Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Antrag”.
- 2
Formular vollständig ausfüllen
Fülle alle Pflichtfelder aus: Deine Steuernummer, vollständiger Name/Firmenname, Adresse, Rechtsform und den konkreten Verwendungszweck der UID-Nummer.
- 3
Einreichen
Das ausgefüllte Formular kannst du per Post an dein zuständiges Finanzamt schicken oder persönlich am Schalter abgeben. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach deinem Wohnsitz- oder Firmensitz.
- 4
Schriftliche Benachrichtigung abwarten
Das Finanzamt schickt dir deine UID-Nummer per Post. Dieser Weg dauert in der Regel etwas länger als der Online-Antrag.
Was du für den Antrag brauchst
- Deine österreichische Steuernummer
- Name, Firmenname und vollständige Adresse
- Kurze Begründung (z.B. “Bezug von EU-Dienstleistungen” oder “Lieferungen in andere EU-Staaten”)
- FinanzOnline-Zugangsdaten (bei Online-Antrag)
5. Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für einen UID-Antrag beträgt in Österreich in der Regel 2 bis 8 Wochen. Dabei gibt es einige Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
| Antragsweg | Typische Dauer | Hinweis |
|---|---|---|
| FinanzOnline | 2–4 Wochen | Tendenziell schneller, da direkt im System |
| Schriftlich/Post | 4–8 Wochen | Zzgl. Postlaufzeit |
| Persönlich am Schalter | 3–6 Wochen | Direkte Abgabe kann Bearbeitung beschleunigen |
Dringende Fälle: Was tun?
Falls du die UID-Nummer dringend benötigst — zum Beispiel weil ein wichtiger EU-Auftrag ansteht — empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Stelle den Antrag sofort über FinanzOnline (kürzester Weg)
- Ruf anschließend direkt beim zuständigen Finanzamt an und erkläre die Dringlichkeit — manchmal lässt sich die Bearbeitung beschleunigen
- Halte deinen Kunden oder Lieferanten im EU-Ausland über die Situation informiert — die meisten Unternehmen kennen das Verfahren und warten gerne kurz
- Ein Steuerberater kann in dringenden Fällen die Bearbeitung durch direkten Kontakt mit dem Finanzamt mitunter beschleunigen
Wichtig
Beantrage die UID-Nummer rechtzeitig, bevor du erstmals EU-Geschäfte tätigst. Rückwirkende Korrekturen von Rechnungen ohne UID sind zwar möglich, aber aufwändig und können beim Empfänger Probleme mit dem Vorsteuerabzug verursachen.
6. UID-Nummer prüfen: Das VIES-System
Bevor du eine steuerfreie Rechnung an einen EU-Unternehmer ausstellst, bist du verpflichtet, dessen UID-Nummer auf Gültigkeit zu prüfen. Dafür gibt es das offizielle europäische System: VIES (VAT Information Exchange System).
So prüfst du eine UID-Nummer mit VIES
- 1
Rufe ec.europa.eu/taxation_customs/vies auf (kostenlos, kein Login nötig)
- 2
Wähle das Land des Geschäftspartners und gib dessen UID-Nummer ein
- 3
Das System zeigt dir sofort, ob die UID-Nummer gültig und aktiv ist. Bei positiver Prüfung siehst du auch den Firmennamen und die Adresse des Unternehmens
- 4
Ergebnis dokumentieren: Speichere oder drucke das Prüfergebnis aus — es dient als Nachweis für den Gutglaubensschutz falls die UID später ungültig wird
Warum ist die VIES-Prüfung Pflicht?
Wenn du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durchführst und sich die angegebene UID als ungültig herausstellt, haftest du für die nicht abgeführte Umsatzsteuer. Durch die dokumentierte VIES-Prüfung sicherst du dir den Gutglaubensschutz: Wenn du die UID überprüft hast und sie zum Zeitpunkt der Transaktion gültig war, bist du bei einer nachträglichen Entdeckung eines Betrugs nicht haftbar.
Auch deine eigene UID prüfen
Du kannst auch deine eigene österreichische UID-Nummer im VIES-System prüfen, um sicherzustellen, dass sie aktiviert und im EU-System korrekt eingetragen ist. Manchmal dauert es ein paar Tage nach Erhalt der UID, bis sie im VIES erscheint.
7. Wann muss die UID-Nummer auf die Rechnung?
Nicht jede Rechnung muss eine UID-Nummer enthalten. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG (Umsatzsteuergesetz) regeln, wann die UID auf der Rechnung erscheinen muss.
| Rechnungsart / Situation | UID Pflicht? |
|---|---|
| Rechnungsbetrag über 10.000 Euro (brutto) | ✓ Ja, Pflicht |
| B2B-Leistungen an EU-Unternehmer | ✓ Ja, Pflicht |
| Innergemeinschaftliche Lieferungen | ✓ Ja, Pflicht (auch UID des Empfängers) |
| Regelbesteuerte Unternehmer (generell) | ✓ Ja, grundsätzlich empfohlen |
| Kleinbetragsrechnung (bis 400 Euro) | ✗ Nein, vereinfachte Angaben |
| Kleinunternehmer an inländische Privatkunden | ✗ Nein (wenn keine UID vorhanden) |
| B2C-Rechnungen unter 10.000 Euro im Inland | ✗ Nein |
Wenn du die UID-Nummer des Empfängers auf deiner Rechnung angibst (was bei B2B-Rechnungen in der EU Pflicht ist), stelle sicher, dass du sie vorher im VIES-System geprüft hast. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen beide UIDs auf der Rechnung stehen — deine eigene und die des Empfängers.
Einen detaillierten Überblick über alle verpflichtenden Rechnungsangaben findest du in unserem Ratgeber zu den Pflichtangaben auf Rechnungen in Österreich. Was passiert, wenn die UID fehlt, erklären wir im Artikel Rechnung ohne UID-Nummer.
Wenn du Leistungen ins EU-Ausland erbringst oder dort einkaufst, ist außerdem das Reverse-Charge-Verfahren relevant — mehr dazu in unserem Guide zu Umsatzsteuer in Österreich.
8. Kosten: Was kostet die UID-Nummer?
0 Euro
Die Beantragung der UID-Nummer ist in Österreich vollständig kostenlos.
Es fallen keinerlei Gebühren an — weder für die Beantragung über FinanzOnline noch für den schriftlichen Antrag mit Formular U15. Auch die Nutzung des VIES-Systems zur Prüfung von UID-Nummern ist kostenlos.
Mögliche Kosten können entstehen, wenn du die Beantragung durch einen Steuerberater durchführen lässt. Das ist jedoch keine Notwendigkeit — du kannst die UID-Nummer problemlos selbst beantragen.
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Beantragung via FinanzOnline | Kostenlos |
| Beantragung per Formular U15 (Post/Schalter) | Kostenlos |
| UID-Nummer prüfen via VIES | Kostenlos |
| FinanzOnline-Registrierung | Kostenlos |
| Beauftragung Steuerberater (optional) | Nach Stundenaufwand (variabel) |
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Rechnito trägt deine UID-Nummer automatisch auf alle relevanten Rechnungen ein — konform mit § 11 UStG, ohne Aufwand, ohne Fehler. Erstelle deine erste Rechnung kostenlos.
Kostenlos starten →9. FAQ: Häufige Fragen zur UID-Nummer in Österreich
Wie lange dauert es, bis ich meine UID-Nummer bekomme?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen. Bei Antrag über FinanzOnline geht es tendenziell schneller. Wer die UID dringend benötigt, kann telefonisch beim zuständigen Finanzamt nachfragen und auf die Dringlichkeit hinweisen.
Was kostet die Beantragung einer UID-Nummer?
Die Beantragung ist vollständig kostenlos. Es fallen weder beim Finanzamt noch bei FinanzOnline Gebühren an.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
Nicht automatisch — aber sobald du digitale Dienste aus der EU beziehst (z.B. Google Ads, Shopify, Adobe) oder Leistungen an EU-Unternehmer erbringst, wird sie notwendig. Du kannst sie freiwillig beantragen, ohne deinen Kleinunternehmerstatus zu verlieren.
Was ist der Unterschied zwischen UID-Nummer und Steuernummer?
Die Steuernummer (Format: XX-XXX/XXXX) wird automatisch vom Finanzamt vergeben und für inländische Steuerkommunikation verwendet. Die UID-Nummer (Format: ATU + 8 Ziffern) muss gesondert beantragt werden und ist für grenzüberschreitende EU-Umsätze vorgesehen.
Wie kann ich die UID-Nummer eines Geschäftspartners prüfen?
Kostenlos über das VIES-System (VAT Information Exchange System) der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/taxation_customs/vies. Die Prüfung ist verpflichtend vor steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen — das Ergebnis solltest du als Nachweis dokumentieren.
Muss die UID-Nummer auf jeder Rechnung stehen?
Nein. Die UID ist verpflichtend bei Rechnungen über 10.000 Euro, bei B2B-Leistungen an EU-Unternehmer und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 400 Euro) und rein inländischen B2C-Rechnungen kann sie entfallen.
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