📅 29. März 2026🕐 12 Min. Lesezeit🏷️ Rechnungswesen

Teilrechnung & Abschlagsrechnung Österreich 2026: Richtig abrechnen

Wann stellst du eine Teilrechnung, wann eine Abschlagsrechnung? Was ist der Unterschied für die Umsatzsteuer? Und wie sieht die Schlussrechnung aus? Dieser Ratgeber erklärt alles — mit Mustern und konkreten Beispielen.

⚡ TL;DR — Das Wichtigste auf einen Blick

  • Teilrechnung = Rechnung für eine erbrachte, abgrenzbare Teilleistung. Vollwertige Rechnung nach §11 UStG.
  • Abschlagsrechnung = Vorauszahlung auf eine Gesamtleistung. USt-Pflicht bei Vereinnahmung.
  • Schlussrechnung am Ende: Gesamtleistung − alle Teil-/Abschlagszahlungen = Restbetrag.
  • Beide brauchen dieselben Pflichtangaben wie normale Rechnungen nach §11 UStG.
  • In der Praxis häufig vermischt — steuerlich gibt es aber Unterschiede beim Vorsteuerabzug.

1. Teilrechnung vs. Abschlagsrechnung: Der Unterschied

Beide Begriffe beschreiben Zwischenrechnungen bei größeren Projekten. Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob die abgerechnete Leistung schon erbracht wurde oder nicht:

✅ Teilrechnung

  • • Für erbrachte Teilleistung
  • • Leistung ist abgrenzbar (z.B. Phase 1 fertig)
  • • Vollwertige Rechnung nach §11 UStG
  • • Sofortiger Vorsteuerabzug beim Empfänger
  • • USt-Pflicht mit Rechnungsausstellung

Beispiel: Bauunternehmen stellt Teilrechnung für den fertigen Rohbau (Phase 1 von 3).

💰 Abschlagsrechnung

  • • Für noch nicht (vollständig) erbrachte Leistung
  • • Vorauszahlung / Anzahlung / A-konto
  • • Keine eigenständige Rechnung im engeren Sinn
  • • Vorsteuerabzug erst bei Zahlung (nicht bei Rechnungserhalt)
  • • USt-Pflicht bei Vereinnahmung der Zahlung

Beispiel: Webdesigner bekommt 30% Anzahlung bei Projektstart, bevor Arbeit beginnt.

Praxis-Hinweis: In Österreich werden die Begriffe oft synonym verwendet. Steuerlich ist die Unterscheidung aber relevant — vor allem für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Empfänger. Im Zweifel: Steuerberater fragen.

2. Teilrechnung richtig schreiben

Eine Teilrechnung ist eine vollwertige Rechnung über eine klar abgrenzbare Teilleistung. Sie muss alle Pflichtangaben nach §11 UStG enthalten — genau wie eine Endrechnung.

1

Kennzeichnung als "Teilrechnung" oder "1. Teilrechnung" (Nummerierung)

2

Beschreibung der konkreten Teilleistung (z.B. "Rohbau EFH Mustergasse 5")

3

Datum der Teilleistung (Fertigstellung)

4

Nettobetrag der Teilleistung + USt-Ausweis

5

Alle §11 UStG-Pflichtangaben (Name, Adresse, Datum, Nummer etc.)

6

Optional: Verweis auf Gesamtauftrag, Bestellnummer, Vertrag

Wichtig: Die Teilleistung muss wirtschaftlich abgrenzbar sein — also ein eigenständiger, verwertbarer Teil des Gesamtprojekts. "50% der Arbeitszeit" reicht nicht als Teilleistung. "Rohbau fertiggestellt" oder "Modul A geliefert und abgenommen" schon.

3. Abschlagsrechnung richtig schreiben

Eine Abschlagsrechnung (A-konto-Rechnung, Anzahlungsrechnung) ist eine Zahlungsaufforderung für eine Vorauszahlung — bevor die Leistung vollständig erbracht wurde.

1

Kennzeichnung als "Abschlagsrechnung" oder "A-konto-Rechnung"

2

Verweis auf den Gesamtauftrag oder Vertrag

3

Abschlagsbetrag (netto) + USt-Ausweis

4

Hinweis: "Abschlagszahlung für Auftrag [Beschreibung] — Schlussrechnung folgt"

5

Alle §11 UStG-Pflichtangaben

6

Zahlungsziel und Bankverbindung

4. Umsatzsteuer: Unterschiede bei Teil- und Abschlagsrechnungen

Der steuerliche Unterschied ist entscheidend — besonders für den Vorsteuerabzug beim Empfänger:

KriteriumTeilrechnungAbschlagsrechnung
Leistung erbracht?Ja (Teilleistung)Nein / teilweise
USt-Pflicht beim AusstellerBei RechnungsausstellungBei Vereinnahmung der Zahlung
Vorsteuerabzug EmpfängerSofort bei RechnungserhaltErst bei Zahlung
Eigenständige Rechnung?Ja (vollwertig nach §11)Quasi-Rechnung (Voraus)
Schlussrechnung nötig?Ja (mit Abzug aller Teilrechnungen)Ja (mit Abzug aller Abschlagszahlungen)

Steuerberater-Tipp: Bei Unsicherheit, ob eine Zwischenzahlung als Teil- oder Abschlagsrechnung zu behandeln ist: Lieber als Abschlagsrechnung deklarieren. Das verschiebt den Vorsteuerabzug des Empfängers auf den Zahlungszeitpunkt — weniger Risiko bei einer Betriebsprüfung.

5. Die Schlussrechnung

Am Ende jedes Projekts mit Teilzahlungen steht die Schlussrechnung. Sie rechnet alles ab — Gesamtleistung minus alle bereits geleisteten Zahlungen:

Aufbau einer Schlussrechnung:

Gesamtleistung laut Auftrag€ 30.000,00
+ 20% USt€ 6.000,00
Gesamtbetrag brutto€ 36.000,00
– 1. Teilrechnung TR-2026-001 (15.01.2026)– € 12.000,00
– 2. Teilrechnung TR-2026-002 (28.02.2026)– € 12.000,00
Restbetrag (zahlbar)€ 12.000,00

Pflicht: Jede vorherige Teil- oder Abschlagsrechnung muss in der Schlussrechnung einzeln aufgeführt werden (Nummer, Datum, Betrag). Nur "abzüglich bereits geleisteter Zahlungen" ohne Spezifikation reicht nicht!

6. Muster-Rechnungen

Muster: Teilrechnung (Handwerker)

📄 Muster: 1. Teilrechnung — Bauunternehmen

Musterbau GmbH

Baumeisterstraße 12

1120 Wien, Österreich

UID: ATU12345678

1. TEILRECHNUNG

Nr.: TR-2026-001

Datum: 15.01.2026

Auftrag: BA-2026-042

Auftraggeber:

Max Mustermann

Eigenheimweg 3, 1130 Wien

Teilleistung:

Rohbau EFH Eigenheimweg 3 — Phase 1: Fundament, Kellergeschoss, Erdgeschoss-Rohbau

Leistungszeitraum: 02.01.2026 – 14.01.2026 | Abnahme: 14.01.2026

PositionNetto
Fundament und Kellergeschoss€ 5.500,00
Erdgeschoss-Rohbau inkl. Decke€ 4.500,00
Netto:€ 10.000,00
+ 20% USt:€ 2.000,00
Brutto:€ 12.000,00

Zahlbar bis: 29.01.2026 (14 Tage)

IBAN: AT12 3456 7890 1234 5678 · BIC: XXXXATWW

Verwendungszweck: TR-2026-001

Gesamtauftrag BA-2026-042: EFH Eigenheimweg 3 (€ 30.000 netto). Dies ist Teilrechnung 1 von voraussichtlich 3.

7. Häufige Fehler bei Teil- und Abschlagsrechnungen

Teilrechnung und Abschlagsrechnung verwechselt

Wenn du "Teilrechnung" schreibst, aber die Leistung noch nicht erbracht ist, kann das beim Finanzamt zu Problemen führen. Besonders kritisch: Der Empfänger zieht Vorsteuer, obwohl er nur bei tatsächlich erbrachter Leistung darf.

Schlussrechnung ohne Auflistung der Teilzahlungen

Die Schlussrechnung muss JEDE vorherige Teil-/Abschlagsrechnung einzeln aufführen (Nummer, Datum, Betrag). Ohne diese Auflistung ist die Schlussrechnung formal fehlerhaft und der Vorsteuerabzug gefährdet.

Doppelte USt-Erfassung

Häufiger Fehler: Die USt aus den Teilrechnungen wird in der Schlussrechnung nochmal ausgewiesen, ohne die bereits verrechnete USt abzuziehen. Ergebnis: Der Fiskus fordert die doppelt ausgewiesene USt ein.

Keine Kennzeichnung als Teil-/Abschlagsrechnung

Ohne klare Kennzeichnung ("1. Teilrechnung" oder "Abschlagsrechnung") ist für den Empfänger und das Finanzamt nicht erkennbar, dass es sich um eine Zwischenrechnung handelt. Immer explizit im Titel angeben.

Teilleistung nicht abgrenzbar

"50% des Gesamtauftrags" ist keine abgrenzbare Teilleistung. Eine Teilrechnung setzt voraus, dass ein wirtschaftlich eigenständiger Teil erbracht und abgenommen wurde. Sonst handelt es sich um eine Abschlagsrechnung.

Weiterführende Ratgeber

8. FAQ — Teilrechnung & Abschlagsrechnung

Was ist der Unterschied zwischen Teilrechnung und Abschlagsrechnung?

Eine Teilrechnung wird für eine bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistung gestellt (z.B. Rohbau fertig). Eine Abschlagsrechnung ist eine Vorauszahlung auf die Gesamtleistung, bevor sie vollständig erbracht wurde. Steuerlich unterscheiden sie sich beim Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.

Muss auf einer Teilrechnung USt ausgewiesen werden?

Ja. Eine Teilrechnung ist eine vollwertige Rechnung nach §11 UStG. Die Umsatzsteuer muss korrekt ausgewiesen werden, und der Empfänger hat sofort Vorsteuerabzugsrecht.

Wie funktioniert die Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung enthält den Gesamtbetrag abzüglich aller bereits gestellten Teilrechnungen/Abschlagszahlungen. Jede vorherige Rechnung muss einzeln aufgeführt werden (Nummer, Datum, Betrag).

Wann verwende ich welche Rechnungsart?

Teilrechnung: Wenn eine abgrenzbare Leistung fertig ist (z.B. Bauphase abgeschlossen). Abschlagsrechnung: Wenn du Vorauszahlungen auf eine laufende Gesamtleistung erhältst. Im Zweifel als Abschlagsrechnung deklarieren.

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