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Sozialversicherung Selbstständige 2026: GSVG, SVS-Beiträge & Tipps für EPU

Als EPU oder Gewerbetreibender in Österreich bist du nicht automatisch durch die Sozialversicherung deines Dienstgebers abgesichert — du musst deine eigene Vorsorge aktiv gestalten. Das GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) regelt deine Pflichtversicherung bei der SVS. Dieser Guide erklärt die Beitragssätze 2026, das Nachzahlungsrisiko und wie du mit der richtigen Buchhaltung böse Überraschungen vermeidest.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesedauer: ca. 12 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Wer ist GSVG-pflichtig? Gewerbetreibende und freie Berufe
  2. 2. GSVG-Beitragssätze 2026: KV, PV und UV im Überblick
  3. 3. Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026
  4. 4. Vorläufige vs. endgültige Beitragsgrundlage — das Nachzahlungsrisiko
  5. 5. Befreiung von der GSVG-Pflichtversicherung
  6. 6. Mehrfachversicherung: ASVG und GSVG gleichzeitig
  7. 7. SVS-Beiträge richtig in der Buchhaltung erfassen
  8. 8. FAQ: Häufige Fragen zur GSVG-Versicherung

1. Wer ist GSVG-pflichtig? Gewerbetreibende und freie Berufe

Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gilt für eine breite Gruppe selbstständig Erwerbstätiger in Österreich. Grundsätzlich bist du dann GSVG-pflichtig, wenn du einer der folgenden Gruppen angehörst:

Pflichtversicherte nach GSVG §2

  • • Gewerbetreibende mit Gewerbeberechtigung
  • • Einpersonenunternehmen (EPU) mit Gewerberegistereintrag
  • • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (ohne ASVG-Dienstvertrag)
  • • Neue Selbstständige (z.B. Trainer, Coaches, Vortragende)
  • • Kommanditisten mit unternehmerischer Tätigkeit

Freie Berufe — eigene Kammern

  • • Ärzte → Ärztekammer (eigenes System)
  • • Rechtsanwälte → Rechtsanwaltskammer
  • • Notare, Wirtschaftstreuhänder → eigene Kassen
  • • IT-Dienstleister, Unternehmensberater → GSVG
  • • Freiberufliche Künstler, Autoren → GSVG oder FSVG

Entscheidend ist nicht nur die formale Eintragung, sondern auch, ob du die Einkommensgrenzen für die Pflichtversicherung überschreitest. Unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze kannst du eine Befreiung beantragen — dazu später mehr.

Achtung bei Nebeneinkünften: Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenberuflich gewerblich tätig ist, unterliegt grundsätzlich ebenfalls der GSVG-Pflichtversicherung — sobald die Jahreseinkommensgrenze überschritten wird. Das betrifft viele Freelancer, die neben einem Teilzeit-Dienstverhältnis auch noch auf Rechnung arbeiten.

2. GSVG-Beitragssätze 2026: KV, PV und UV im Überblick

Die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) erhebt Beiträge für drei Versicherungszweige. Hier sind die aktuellen Beitragssätze für 2026:

VersicherungszweigBeitragssatz 2026Was ist versichert?
Krankenversicherung (KV)6,8 %Arzt, Spital, Medikamente, Krankengeld ab 43. Tag
Pensionsversicherung (PV)18,5 %Alterspension, Invaliditätspension, Hinterbliebenenversorgung
Unfallversicherung (UV)1,1 %Arbeitsunfall, Berufskrankheit — auch bei Geringfügigkeit
Gesamt26,4 %Zzgl. optionaler Selbstständigenvorsorge (1,53 %)

Rechenbeispiel: SVS-Beiträge bei €3.000/Monat Gewinn

Monatliche Beitragsgrundlage:€ 3.000,00
KV (6,8 %):€ 204,00
PV (18,5 %):€ 555,00
UV (1,1 %):€ 33,00
Monatlicher SVS-Beitrag gesamt:€ 792,00
Jährliche SVS-Beiträge:€ 9.504,00

* Vereinfachte Rechnung. Tatsächliche Beiträge werden auf Basis des Steuerbescheids endgültig festgesetzt. Vorläufige Beiträge basieren auf früheren Einkommensdaten.

Wichtig: SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Bei der EÜR werden sie als Sozialversicherungsbeiträge eingetragen — das reduziert auch die Einkommensteuer.

3. Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage 2026

Die SVS-Beiträge werden nicht direkt auf deinen Gewinn berechnet, sondern auf eine Beitragsgrundlage, die durch gesetzliche Mindest- und Höchstwerte begrenzt ist. Das schützt einerseits Kleinverdiener vor zu hohen Beiträgen, andererseits deckt es auch Besserverdiener nach oben ab.

Mindestbeitragsgrundlage 2026

€ 537,78
pro Monat
€ 6.453,36 / Jahr

Selbst wenn dein Gewinn unterhalb dieser Grenze liegt, werden Beiträge mindestens auf Basis von €537,78/Monat berechnet — es sei denn, du hast eine Befreiung beantragt.

Höchstbeitragsgrundlage 2026

€ 7.735
pro Monat
€ 92.820 / Jahr

Auch bei sehr hohem Gewinn werden Beiträge maximal auf dieser Grundlage berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Der maximale Jahresbeitrag (KV+PV+UV) liegt damit bei ca. €24.504.

Mindestbeiträge in den ersten Jahren

In den ersten beiden Kalenderjahren einer neuen Tätigkeit gilt eine reduzierte Mindestbeitragsgrundlage. Neugründer zahlen im ersten und zweiten Jahr niedrigere Mindestbeiträge — das gibt etwas finanzielle Luft für den Start.

Praxis-Tipp: Auch wenn du im ersten Jahr kaum etwas verdienst, fallen SVS-Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage an. Plane diese Kosten von Anfang an ein — sie betragen selbst bei Mindestgrundlage rund €141/Monat (KV + PV + UV auf €537,78).

4. Vorläufige vs. endgültige Beitragsgrundlage — das Nachzahlungsrisiko

Das größte finanzielle Risiko für viele EPU ist die SVS-Nachzahlung. Hier ist, warum sie entsteht und wie du sie vermeidest:

Schritt 1: Vorläufige Beiträge laufend zahlen

Die SVS berechnet deine quartalsweisen Vorauszahlungen auf Basis des Einkommens aus dem drittvorangehenden Jahr. Beispiel 2026: Die Vorauszahlungen basieren auf dem Steuerbescheid für 2023. Wenn du 2026 deutlich mehr verdienst als 2023, sind die Vorauszahlungen zu niedrig.

Schritt 2: Steuerbescheid kommt — Nachbemessung

Sobald dein Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr vorliegt, berechnet die SVS die tatsächliche Beitragsgrundlage neu. Hast du mehr verdient als in der Vorperiode, folgt eine Nachzahlung — oft ein Jahr oder mehr nach dem Steuerjahr. Diese Nachzahlung muss auf einmal bezahlt werden.

Das Problem: Wachstums-EPU zahlen doppelt

Ein EPU, das von €30.000 auf €50.000 Jahresgewinn wächst, zahlt im Wachstumsjahr noch Vorauszahlungen auf Basis von €30.000. Zusätzlich kommen im Folgejahr Nachzahlungen für die Differenz — UND höhere Vorauszahlungen für das neue Jahr. Das kann zu einem Liquiditätsengpass führen, wenn keine Rücklagen gebildet werden.

Freiwillige Höherversicherung als Schutz vor Nachzahlungen

Du kannst bei der SVS eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungenbeantragen, wenn du weißt, dass dein Einkommen gestiegen ist. Das vermeidet eine große Nachzahlung auf einmal. Kontaktiere dazu die SVS und teile das voraussichtliche Jahreseinkommen mit.

Buchhaltungs-Tipp: Buche jeden Monat eine Rückstellung für SVS-Beiträge. Als Faustregel: Lege 28-30 % deines Nettogewinns als SVS- und Einkommensteuerrücklage zurück. Rechnito hilft dir, deine Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten, damit du die Rückstellungen korrekt berechnen kannst.

5. Befreiung von der GSVG-Pflichtversicherung

Nicht jeder Selbstständige muss GSVG-Beiträge zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen:

Kleinunternehmer-Befreiung (§ 4 Abs. 1 Z 5 GSVG)

Voraussetzung: Jahresgewinn unter €6.221,28 (2026) UND Umsatz unter €40.000

Du bist im GSVG gemeldet, aber dein Einkommen ist so gering, dass eine Befreiung von KV und PV möglich ist. Die UV bleibt bestehen. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder nach Übermittlung des Bescheids.

Neugründer-Befreiung (§ 4 Abs. 1 Z 7 GSVG)

Voraussetzung: Erstes und zweites Kalenderjahr, Einkommen unter Grenzwert

Wer neu startet und in den ersten beiden vollen Kalenderjahren unter der Einkommensgrenze bleibt, kann ebenfalls Befreiung beantragen. Besonders relevant für Gründer, die neben einer Anstellung ihr Gewerbe aufbauen.

Pensionistenbefreiung

Voraussetzung: Bezug einer ASVG-Pension + geringes selbstständiges Einkommen

Wer bereits eine Pension bezieht und nebenher selbstständig tätig ist, kann unter Umständen von der KV-Beitragspflicht befreit werden.

Achtung Frist: Befreiungsanträge müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder nach Erhalt des SVS-Bescheids gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Wenn du die Frist verpasst, bleiben die Beiträge fällig.

6. Mehrfachversicherung: ASVG und GSVG gleichzeitig

Viele Freelancer und EPU sind gleichzeitig angestellt (ASVG) und selbstständig (GSVG) tätig. Das klingt nach doppelter Belastung — ist es aber nicht immer, dank des Ausfallprinzips:

Das Ausfallprinzip erklärt

Bei gleichzeitiger ASVG- und GSVG-Versicherung werden die Beitragsgrundlagen zusammengerechnet. Sobald die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage(2026: €6.450/Monat) durch das Angestellteneinkommen bereits voll ausgeschöpft ist, fallen für das selbstständige Einkommen keine zusätzlichen KV- und PV-Beiträge an.

Die Unfallversicherung (UV) wird hingegen immer separat erhoben — sowohl ASVG als auch GSVG.

Wer als Teilzeitangestellter selbstständig ist und die ASVG-Grenze nicht ausschöpft, zahlt GSVG-Beiträge auf den übersteigenden Teil des selbstständigen Einkommens.

Praxis-Beispiel: Stefan ist 20 Stunden angestellt (€2.800/Monat brutto) und verdient zusätzlich €2.000/Monat aus selbstständiger Beratung. Zusammen: €4.800/Monat — unter der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Daher zahlt er GSVG-Beiträge auf den Teil des selbstständigen Einkommens, der den ASVG-Beitrag ergänzt. Liegt die Gesamtsumme unter der Freigrenze, kann auch hier Befreiung beantragt werden.

7. SVS-Beiträge richtig in der Buchhaltung erfassen

SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben — und als solche korrekt zu buchen ist nicht nur Pflicht, sondern bringt dir auch echte Steuerersparnis.

1

SVS-Beiträge als Betriebsausgabe eintragen

In der EÜR werden SVS-Beiträge (KV, PV, UV) als Sozialversicherungsbeiträge eingetragen. Sie mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn direkt — bei einem Steuersatz von 30 % sparst du für jeden €1.000 an SVS-Beiträgen rund €300 an Einkommensteuer.

2

Nachzahlungen gehören ins Zahlungsjahr (EÜR-Prinzip)

Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zählt das Zahlungsdatum, nicht das Veranlagungsjahr. Eine Nachzahlung für 2024, die 2026 bezahlt wird, ist eine Betriebsausgabe 2026 — nicht 2024. Das kann steuerlich vorteilhaft sein.

3

Monatliche Rückstellung empfohlen

Auch wenn du die Beiträge nur quartalsweise zahlst: Buche monatlich den entsprechenden Anteil zurück. Rechnito zeigt dir deine laufenden Einnahmen — so kannst du die Rückstellung monatlich anpassen.

4

SVS-Bescheide aufbewahren

Hebe alle SVS-Bescheide und Zahlungsbestätigungen für 7 Jahre auf. Sie sind Belege für deine Betriebsausgaben und werden bei Betriebsprüfungen angefordert.

SVS-Beiträge automatisch tracken mit Rechnito

Rechnito ist das einfache Rechnungsprogramm für österreichische EPU und Selbstständige. Erfasse Einnahmen und Ausgaben inklusive SVS-Beiträgen mit wenigen Klicks — damit du weißt, was du zurücklegen musst. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.

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8. Häufige Fragen zur GSVG-Versicherung

Wann bin ich als Selbstständiger in Österreich GSVG-pflichtig?
GSVG-Pflichtversicherung tritt ein, sobald du eine Gewerbeberechtigung hast oder als freier Beruf (z.B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister) tätig bist und dein Jahresnettogewinn die Geringfügigkeitsgrenze von €6.221,28 (2026) überschreitet. Bei Unterschreitung dieser Grenze kannst du eine Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen. Die Unfallversicherung bleibt immer aufrecht.
Wie hoch sind die GSVG-Beiträge für Selbstständige 2026?
Die GSVG-Beitragssätze 2026 betragen: Krankenversicherung (KV) 6,8 %, Pensionsversicherung (PV) 18,5 %, Unfallversicherung (UV) 1,1 %. Insgesamt ergibt das einen Gesamtbeitragssatz von 26,4 % auf die Beitragsgrundlage. Zusätzlich kann je nach Einkommen der Selbstständigenvorsorgebeitrag (1,53 %) hinzukommen. Der maximale jährliche Beitrag ist durch die Höchstbeitragsgrundlage von €7.735/Monat (2026) gedeckelt.
Was ist die vorläufige Beitragsgrundlage und warum droht eine Nachzahlung?
Da dein tatsächliches Jahreseinkommen zum Zeitpunkt der Beitragseinhebung noch nicht feststeht, berechnet die SVS deine Beiträge zunächst auf Basis eines Vorjahreseinkommens (vorläufige Beitragsgrundlage). Sobald dein Steuerbescheid vorliegt, wird die endgültige Beitragsgrundlage ermittelt. Hast du mehr verdient als in der Vorperiode, wird die Differenz nachgefordert — oft auf einmal. Für EPU im Wachstum kann diese Nachzahlung mehrere tausend Euro betragen. Tipp: SVS-Beiträge laufend als Rückstellung in der Buchhaltung erfassen.
Kann ich mich von der GSVG-Pflichtversicherung befreien lassen?
Ja, eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer als Neugründer im ersten und zweiten Jahr unter der Versicherungsgrenze liegt, oder wessen Jahresgewinn dauerhaft unter €6.221,28 (2026) liegt, kann die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit oder nach Übersendung des Bescheids bei der SVS gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nur in engen Grenzen möglich.
Was passiert, wenn ich gleichzeitig unselbstständig und selbstständig tätig bin?
Bei Mehrfachversicherung (gleichzeitig ASVG und GSVG) gilt das Ausfallsprinzip: Du zahlst GSVG-Beiträge nur auf den Teil des Einkommens, der über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt. Konkret: Wenn du als Angestellter bereits die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ausschöpfst, entfallen die GSVG-Beiträge für Kranken- und Pensionsversicherung weitgehend. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung — die wird immer separat erhoben.

Weiterführende Ratgeber

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beitragssätze und Grenzwerte werden jährlich angepasst — bitte prüfe aktuelle Werte direkt bei der SVS (svs.at) oder beim Finanzamt. Für deine individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Steuerberater oder die WKO (wko.at).