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Freiberufler Österreich 2026: Freie Berufe, Steuern & Unterschied zum Gewerbe

"Bin ich ein Freiberufler oder muss ich ein Gewerbe anmelden?" — das ist eine der häufigsten Fragen, die sich Selbstständige in Österreich stellen. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine eigene steuerliche Kategorie "Freiberufler". Dieser Guide erklärt, wie die österreichische Rechtslage wirklich funktioniert: freie Berufe, neue Selbstständige, Gewerbepflicht und Besteuerung — verständlich und praxisnah.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesedauer: ca. 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Freiberufler in Österreich — was bedeutet das wirklich?
  2. 2. Freie Berufe vs. Neue Selbstständige vs. Gewerbetreibende
  3. 3. Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
  4. 4. Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?
  5. 5. Sozialversicherung für freie Berufe (GSVG/SVS)
  6. 6. Österreich vs. Deutschland: Der entscheidende Unterschied
  7. 7. Wie melde ich mich an? (Checkliste)
  8. 8. FAQ

1. Freiberufler in Österreich — was bedeutet das wirklich?

Wenn jemand in Österreich sagt "ich bin Freiberufler", meint er damit meist: Ich bin selbstständig tätig, habe keinen Chef — und vielleicht keinen Gewerbeschein. Rechtlich gesehen gibt es den Begriff "Freiberufler" im österreichischen Gesetz aber so nicht.

Stattdessen kennt das österreichische Recht drei Gruppen von Selbstständigen:

Freie Berufe

Beispiele: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ziviltechniker

Eigene Berufsgesetze, Kammerpflicht, kein Gewerbeschein

Neue Selbstständige

Beispiele: Trainer, Coaches, Vortragende, Journalisten, Künstler, IT-Freelancer (je nach Tätigkeit)

Keine Gewerbepflicht nach GewO, kein WKO-Beitrag

Gewerbetreibende

Beispiele: Handwerker, Händler, Unternehmensberater (mit Gewerbe), Fotografen, viele IT-Dienstleister

Gewerbeschein + WKO-Mitgliedschaft Pflicht

Wichtige Erkenntnis: In Österreich gibt es KEINE Gewerbesteuer — für niemanden. Anders als in Deutschland, wo die Unterscheidung Freiberufler/Gewerbetreibender vor allem wegen der Gewerbesteuer relevant ist, hat die Frage "Gewerbe oder nicht?" in Österreich hauptsächlich Auswirkungen auf WKO-Mitgliedschaft, Kammerumlagen und berufsrechtliche Pflichten.

2. Freie Berufe vs. Neue Selbstständige vs. Gewerbetreibende

Die praktisch wichtigste Unterscheidung in Österreich ist: Brauche ich einen Gewerbeschein (und muss ich WKO-Mitglied werden) oder nicht?

Freie Berufe — geregelt durch eigene Gesetze

Sogenannte freie Berufe sind in eigenen Berufsgesetzen geregelt und ausdrücklich von der Gewerbeordnung ausgenommen (§ 2 GewO). Sie haben eigene Kammern und Standesregeln:

BerufsgruppeKammerRechtsgrundlage
ÄrzteÖsterreichische Ärztekammer (ÖÄK)Ärztegesetz
RechtsanwälteRechtsanwaltskammerRAO
NotareNotariatskammerNotariatsordnung
Wirtschaftsprüfer & SteuerberaterKammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT)WTBG
Architekten & ZiviltechnikerBundeskammer der ZiviltechnikerZTG
ApothekerÖsterreichische ApothekerkammerApothekengesetz
PsychotherapeutenGesundheitsberuferegisterPthG

Neue Selbstständige — die österreichische Alternative zum "Freiberufler"

Der Begriff "neuer Selbstständiger" (manchmal auch "Neue Selbstständige", NSVG) beschreibt Personen, die selbstständig tätig sind, aber weder unter die freien Berufe noch unter die Gewerbeordnung fallen. Sie brauchen keinen Gewerbeschein und sind kein WKO-Mitglied.

Typische "Neue Selbstständige" in Österreich:

Trainer & Coaches (Persönlichkeitsentwicklung, Sport)
Vortragende & Referenten
Journalisten & freie Autoren
Bildende Künstler (Maler, Bildhauer, Designer)
Musiker & Schriftsteller
IT-Freelancer (je nach Tätigkeit)
Berater ohne Gewerbepflicht
Übersetzer & Dolmetscher
Fotografen (künstlerisch)
Influencer & Content Creator

Achtung Grauzone: Ob eine Tätigkeit gewerbepflichtig ist oder als "neuer Selbstständiger" ausgeübt werden darf, ist nicht immer klar. Ein IT-Freelancer, der Software entwickelt, kann unter die Gewerbeordnung fallen — oder auch nicht, je nach Art der Tätigkeit. Im Zweifel: WKO-Infoline (05 90 900) oder Rechtsanwalt/Steuerberater befragen.

3. Wann brauche ich in Österreich einen Gewerbeschein?

Die Gewerbeordnung (GewO) gilt für alle selbstständigen, regelmäßigen und auf Ertrag ausgerichteten Tätigkeiten — außer für explizit ausgenommene Berufe. Du brauchst einen Gewerbeschein, wenn:

Deine Tätigkeit fällt unter die GewO

Und ist NICHT explizit ausgenommen (§ 2 GewO). Im Zweifel gilt: Gewerbe.

Du regelmäßig und gegen Entgelt tätig bist

Nicht nur gelegentlich — also kein einmaliges Projekt, sondern wiederkehrende Tätigkeit.

Dein Beruf ist in § 2 GewO explizit ausgenommen

Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe (Ärzte, Anwälte etc.), Urproduktion, manche künstlerische Tätigkeiten.

Du bist ein 'neuer Selbstständiger' laut GSVG

Deine Tätigkeit ist keiner Gewerbeordnung unterstellt — typisch für Trainer, Vortragende, freie Journalisten.

Was kostet ein Gewerbeschein in Österreich?

Anmeldekosten

  • • Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde: €85 – €200 (je nach Gewerbe)
  • • Freie Gewerbe: i.d.R. günstiger als reglementierte Gewerbe
  • • Online-Anmeldung über GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) möglich

Laufende Kosten

  • • WKO-Grundumlage: ca. €100 – €400/Jahr (je nach Sparte)
  • • Kammerumlagen: variieren je nach Umsatz
  • • Neue Selbstständige: KEINE WKO-Kosten

4. Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?

Das österreichische Steuersystem kennt keine Gewerbesteuer — ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland. Alle Selbstständigen zahlen dieselben Steuern:

Einkommensteuer (ESt)

0 % – 55 %

Progressiver Tarif auf den Jahresgewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)

Grundfreibetrag: €12.816 (2026) — bis dahin 0 %

Umsatzsteuer (USt)

0 %, 10 %, 13 %, 20 %

Auf alle steuerpflichtigen Umsätze. Kleinunternehmer (bis €55.000 Umsatz netto) können befreit sein.

Kleinunternehmerregelung: unter €55.000 Umsatz/Jahr → keine USt-Pflicht

Sozialversicherungsbeiträge (SVS/GSVG)

ca. 26,8 %

Auf den Gewinn (nach Abzug der SVS-Beiträge). Mindestbeitrag auch bei niedrigem Gewinn.

Befreiung möglich unter €6.453,36 Jahreseinkommen (2026)

Steuerliche Vorteile als Selbstständiger in Österreich

Betriebsausgabenpauschalierung

12 % des Umsatzes als Pauschalausgaben — kein Einzelnachweis nötig (bis €220.000 Umsatz)

Gewinnfreibetrag

13 % des Gewinns bis €33.000 steuerfrei — automatisch, ohne Nachweis

Vorsteuerabzug

USt auf Betriebsausgaben zurückfordern (nur bei USt-Pflicht)

Homeoffice-Pauschale

Bis €300/Jahr für Homeoffice-Kosten pauschal absetzbar

Bildungskosten

Fort- und Weiterbildung für den Beruf vollständig absetzbar

Betriebsmittel sofort absetzen

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €1.000 sofort abschreiben

5. Sozialversicherung für freie Berufe in Österreich (GSVG/SVS)

Alle selbstständig Erwerbstätigen in Österreich — ob Gewerbetreibende, freie Berufe oder neue Selbstständige — unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG(Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Zuständig ist die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen).

SVS Beitragssätze 2026

  • Krankenversicherung:7,65 %
  • Pensionsversicherung:18,50 %
  • Unfallversicherung:€10,98/Mo (fix)
  • Gesamt (ca.):~26,8 %

Befreiungsmöglichkeiten

  • • Jahreseinkommen unter €6.453,36: Befreiung möglich
  • • Neugründer-Erleichterungen in den ersten Jahren
  • • Pension/Karenz: Befreiung je nach Situation
  • • Antrag bei der SVS stellen (nicht automatisch!)

Wichtig für Neue Selbstständige: Auch ohne Gewerbeschein bist du SVS-pflichtig, sobald dein Jahresnettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit €6.453,36 übersteigt. Die SVS-Pflichtversicherung greift automatisch — du musst dich aber selbst anmelden (beim Finanzamt und der SVS).

6. Österreich vs. Deutschland: Der entscheidende Unterschied beim Freiberufler-Status

Viele österreichische Selbstständige kennen den deutschen Begriff "Freiberufler" aus dem Internet und fragen sich, ob das für sie gilt. Der Vergleich zeigt den wesentlichen Unterschied:

AspektÖsterreich 🇦🇹Deutschland 🇩🇪
Gewerbesteuer❌ Keine (seit 1993 abgeschafft)✅ Ja, für Gewerbetreibende (ab €24.500 Gewinn)
Begriff 'Freiberufler'Nicht gesetzlich definiert§ 18 EStG: klar definierte Kategorie
Steuerlicher Vorteil bei FreiberuflerKeiner (keine Gewerbesteuer)Erheblich: keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflicht
WKO-MitgliedschaftPflicht für Gewerbetreibende (kostenpflichtig)IHK-Pflicht für Gewerbetreibende
Neue Selbstständige (ohne Gewerbe)Klare Kategorie im GSVGFreiberufler nach § 18 EStG
BuchführungspflichtEÜR bis bestimmter Umsatz, dann BilanzEÜR bis bestimmter Umsatz, dann Bilanz

Fazit: Wer in Österreich "Freiberufler" werden will, fragt eigentlich: "Kann ich ohne Gewerbeschein arbeiten?" Diese Frage hängt von der konkreten Tätigkeit ab — nicht von einer steuerlichen Kategorie. Wenn du ohne Gewerbeschein tätig bist, bist du ein "neuer Selbstständiger" und sparst dir WKO-Beiträge, nicht aber Steuern oder SVS.

7. Wie melde ich mich als Freiberufler / Selbstständiger in Österreich an?

Die Anmeldung hängt davon ab, welche Kategorie du bist. Hier die Checkliste für jeden Weg:

Weg A: Als Neuer Selbstständiger (ohne Gewerbeschein)

  • 1.Finanzamt: Betriebseröffnung melden → Formular Verf 24 (oder FinanzOnline)
  • 2.SVS: Pflichtversicherung beantragen (wenn Einkommen > €6.453/Jahr) — Formular auf svs.at
  • 3.Steuernummer: Bekommt man vom Finanzamt automatisch
  • 4.UID-Nummer: Optional, wenn B2B-Kunden — gesondert beantragen (Formular U15)
  • 5.Kein Gewerbeschein, keine WKO-Anmeldung nötig

Weg B: Als Gewerbetreibender (mit Gewerbeschein)

  • 1.Gewerbeanmeldung: Bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) oder online via GISA (gisa.gv.at)
  • 2.WKO-Mitgliedschaft: Erfolgt automatisch mit Gewerbeanmeldung
  • 3.Finanzamt: Betriebseröffnung melden → Formular Verf 24
  • 4.SVS: Pflichtversicherung — erfolgt automatisch durch Gewerbeanmeldung
  • 5.UID-Nummer: Optional bei Kleinunternehmer, Pflicht bei B2B-EU-Handel

Weg C: Als Freier Beruf (z.B. Arzt, Anwalt)

  • 1.Kammereintragung: Je nach Beruf bei der zuständigen Kammer (ÖÄK, Rechtsanwaltskammer etc.)
  • 2.Finanzamt: Betriebseröffnung melden
  • 3.Sozialversicherung: Je nach Beruf eigene Kasse oder SVS
  • 4.Berufsrechtliche Voraussetzungen: Ausbildung, Prüfungen, Berufspraxis — je nach Beruf

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8. Häufige Fragen zum Thema Freiberufler in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender in Österreich?
In Österreich gibt es keine exakte gesetzliche Kategorie 'Freiberufler' wie in Deutschland. Stattdessen unterscheidet man zwischen Gewerbetreibenden (die ein Gewerbe anmelden müssen und WKO-Mitglied werden) und 'freien Berufen' (Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler, Journalisten usw.) oder 'neuen Selbstständigen' (z.B. Trainer, Coaches, IT-Freelancer ohne eigenes Gewerberecht). Neue Selbstständige brauchen keinen Gewerbeschein, sind aber trotzdem SVS-pflichtig ab einer bestimmten Einkommensschwelle.
Brauche ich als Freiberufler in Österreich einen Gewerbeschein?
Das kommt auf deine Tätigkeit an. Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst (z.B. Unternehmensberatung, Fotografen mit bestimmten Tätigkeiten, IT-Dienstleistungen), brauchst du in der Regel einen Gewerbeschein. Wenn du als 'neuer Selbstständiger' (z.B. Trainer, Vortragende, Autoren, bildende Künstler) tätig bist, fällt das oft unter die Ausnahmen der Gewerbeordnung (§ 2 GewO) — ohne Gewerbeschein. Im Zweifel kläre das mit der WKO oder einem Steuerberater.
Wer ist in Österreich ein 'neuer Selbstständiger'?
Neue Selbstständige sind Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, die nicht unter die Gewerbeordnung fällt — also keinen Gewerbeschein brauchen. Typische Beispiele: Trainer und Coaches, Vortragende und Seminarleitende, Journalisten und Autoren, bildende Künstler, IT-Dienstleister (je nach Tätigkeit), Unternehmensberater (wenn keine Gewerbepflicht). Sie melden sich beim Finanzamt an und sind sozialversicherungspflichtig nach dem GSVG.
Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?
In Österreich wird keine Gewerbesteuer erhoben (anders als in Deutschland). Alle Selbstständigen — ob Gewerbetreibende, freie Berufe oder neue Selbstständige — zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Das Steuersystem ist für alle gleich: Einnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn, dann wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet. Dazu kommt die Umsatzsteuer (wenn nicht Kleinunternehmer) und die Sozialversicherung (SVS/GSVG).
Was ist der Unterschied zwischen österreichischem und deutschem Freiberufler-Status?
In Deutschland ist der 'Freiberufler' eine klar definierte Kategorie im Steuerrecht (§ 18 EStG) — Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und sind von der IHK-Mitgliedschaft befreit. In Österreich gibt es KEINE Gewerbesteuer für irgendjemanden (sie wurde 1993 abgeschafft). Daher ist die Unterscheidung in Österreich weniger steuerwirksam. Wichtig ist nur, ob man einen Gewerbeschein benötigt (und damit WKO-Mitglied wird) oder als 'neuer Selbstständiger' ohne Gewerbeschein tätig ist.
Muss ich als Freiberufler in Österreich Sozialversicherung zahlen?
Ja. Alle selbstständig Erwerbstätigen in Österreich — ob Gewerbetreibende, freie Berufe oder neue Selbstständige — sind pflichtversichert nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Die Pflichtversicherung gilt ab einem Jahreseinkommen von €6.453,36 (Stand 2026). Darunter gibt es die Möglichkeit der Befreiung oder Selbstversicherung. Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist zuständig.

Weiterführende Ratgeber

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für deine individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die WKO (wko.at). Aktuelle rechtliche Grundlagen findest du auf ris.bka.gv.at.