Inhaltsverzeichnis
- 1. Freiberufler in Österreich — was bedeutet das wirklich?
- 2. Freie Berufe vs. Neue Selbstständige vs. Gewerbetreibende
- 3. Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
- 4. Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?
- 5. Sozialversicherung für freie Berufe (GSVG/SVS)
- 6. Österreich vs. Deutschland: Der entscheidende Unterschied
- 7. Wie melde ich mich an? (Checkliste)
- 8. FAQ
1. Freiberufler in Österreich — was bedeutet das wirklich?
Wenn jemand in Österreich sagt "ich bin Freiberufler", meint er damit meist: Ich bin selbstständig tätig, habe keinen Chef — und vielleicht keinen Gewerbeschein. Rechtlich gesehen gibt es den Begriff "Freiberufler" im österreichischen Gesetz aber so nicht.
Stattdessen kennt das österreichische Recht drei Gruppen von Selbstständigen:
Freie Berufe
Beispiele: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ziviltechniker
Eigene Berufsgesetze, Kammerpflicht, kein Gewerbeschein
Neue Selbstständige
Beispiele: Trainer, Coaches, Vortragende, Journalisten, Künstler, IT-Freelancer (je nach Tätigkeit)
Keine Gewerbepflicht nach GewO, kein WKO-Beitrag
Gewerbetreibende
Beispiele: Handwerker, Händler, Unternehmensberater (mit Gewerbe), Fotografen, viele IT-Dienstleister
Gewerbeschein + WKO-Mitgliedschaft Pflicht
Wichtige Erkenntnis: In Österreich gibt es KEINE Gewerbesteuer — für niemanden. Anders als in Deutschland, wo die Unterscheidung Freiberufler/Gewerbetreibender vor allem wegen der Gewerbesteuer relevant ist, hat die Frage "Gewerbe oder nicht?" in Österreich hauptsächlich Auswirkungen auf WKO-Mitgliedschaft, Kammerumlagen und berufsrechtliche Pflichten.
2. Freie Berufe vs. Neue Selbstständige vs. Gewerbetreibende
Die praktisch wichtigste Unterscheidung in Österreich ist: Brauche ich einen Gewerbeschein (und muss ich WKO-Mitglied werden) oder nicht?
Freie Berufe — geregelt durch eigene Gesetze
Sogenannte freie Berufe sind in eigenen Berufsgesetzen geregelt und ausdrücklich von der Gewerbeordnung ausgenommen (§ 2 GewO). Sie haben eigene Kammern und Standesregeln:
| Berufsgruppe | Kammer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ärzte | Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) | Ärztegesetz |
| Rechtsanwälte | Rechtsanwaltskammer | RAO |
| Notare | Notariatskammer | Notariatsordnung |
| Wirtschaftsprüfer & Steuerberater | Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) | WTBG |
| Architekten & Ziviltechniker | Bundeskammer der Ziviltechniker | ZTG |
| Apotheker | Österreichische Apothekerkammer | Apothekengesetz |
| Psychotherapeuten | Gesundheitsberuferegister | PthG |
Neue Selbstständige — die österreichische Alternative zum "Freiberufler"
Der Begriff "neuer Selbstständiger" (manchmal auch "Neue Selbstständige", NSVG) beschreibt Personen, die selbstständig tätig sind, aber weder unter die freien Berufe noch unter die Gewerbeordnung fallen. Sie brauchen keinen Gewerbeschein und sind kein WKO-Mitglied.
Typische "Neue Selbstständige" in Österreich:
Achtung Grauzone: Ob eine Tätigkeit gewerbepflichtig ist oder als "neuer Selbstständiger" ausgeübt werden darf, ist nicht immer klar. Ein IT-Freelancer, der Software entwickelt, kann unter die Gewerbeordnung fallen — oder auch nicht, je nach Art der Tätigkeit. Im Zweifel: WKO-Infoline (05 90 900) oder Rechtsanwalt/Steuerberater befragen.
3. Wann brauche ich in Österreich einen Gewerbeschein?
Die Gewerbeordnung (GewO) gilt für alle selbstständigen, regelmäßigen und auf Ertrag ausgerichteten Tätigkeiten — außer für explizit ausgenommene Berufe. Du brauchst einen Gewerbeschein, wenn:
Deine Tätigkeit fällt unter die GewO
Und ist NICHT explizit ausgenommen (§ 2 GewO). Im Zweifel gilt: Gewerbe.
Du regelmäßig und gegen Entgelt tätig bist
Nicht nur gelegentlich — also kein einmaliges Projekt, sondern wiederkehrende Tätigkeit.
Dein Beruf ist in § 2 GewO explizit ausgenommen
Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe (Ärzte, Anwälte etc.), Urproduktion, manche künstlerische Tätigkeiten.
Du bist ein 'neuer Selbstständiger' laut GSVG
Deine Tätigkeit ist keiner Gewerbeordnung unterstellt — typisch für Trainer, Vortragende, freie Journalisten.
Was kostet ein Gewerbeschein in Österreich?
Anmeldekosten
- • Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde: €85 – €200 (je nach Gewerbe)
- • Freie Gewerbe: i.d.R. günstiger als reglementierte Gewerbe
- • Online-Anmeldung über GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) möglich
Laufende Kosten
- • WKO-Grundumlage: ca. €100 – €400/Jahr (je nach Sparte)
- • Kammerumlagen: variieren je nach Umsatz
- • Neue Selbstständige: KEINE WKO-Kosten
4. Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?
Das österreichische Steuersystem kennt keine Gewerbesteuer — ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland. Alle Selbstständigen zahlen dieselben Steuern:
Einkommensteuer (ESt)
0 % – 55 %Progressiver Tarif auf den Jahresgewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
Grundfreibetrag: €12.816 (2026) — bis dahin 0 %
Umsatzsteuer (USt)
0 %, 10 %, 13 %, 20 %Auf alle steuerpflichtigen Umsätze. Kleinunternehmer (bis €55.000 Umsatz netto) können befreit sein.
Kleinunternehmerregelung: unter €55.000 Umsatz/Jahr → keine USt-Pflicht
Sozialversicherungsbeiträge (SVS/GSVG)
ca. 26,8 %Auf den Gewinn (nach Abzug der SVS-Beiträge). Mindestbeitrag auch bei niedrigem Gewinn.
Befreiung möglich unter €6.453,36 Jahreseinkommen (2026)
Steuerliche Vorteile als Selbstständiger in Österreich
Betriebsausgabenpauschalierung
12 % des Umsatzes als Pauschalausgaben — kein Einzelnachweis nötig (bis €220.000 Umsatz)
Gewinnfreibetrag
13 % des Gewinns bis €33.000 steuerfrei — automatisch, ohne Nachweis
Vorsteuerabzug
USt auf Betriebsausgaben zurückfordern (nur bei USt-Pflicht)
Homeoffice-Pauschale
Bis €300/Jahr für Homeoffice-Kosten pauschal absetzbar
Bildungskosten
Fort- und Weiterbildung für den Beruf vollständig absetzbar
Betriebsmittel sofort absetzen
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis €1.000 sofort abschreiben
5. Sozialversicherung für freie Berufe in Österreich (GSVG/SVS)
Alle selbstständig Erwerbstätigen in Österreich — ob Gewerbetreibende, freie Berufe oder neue Selbstständige — unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG(Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz). Zuständig ist die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen).
SVS Beitragssätze 2026
- Krankenversicherung:7,65 %
- Pensionsversicherung:18,50 %
- Unfallversicherung:€10,98/Mo (fix)
- Gesamt (ca.):~26,8 %
Befreiungsmöglichkeiten
- • Jahreseinkommen unter €6.453,36: Befreiung möglich
- • Neugründer-Erleichterungen in den ersten Jahren
- • Pension/Karenz: Befreiung je nach Situation
- • Antrag bei der SVS stellen (nicht automatisch!)
Wichtig für Neue Selbstständige: Auch ohne Gewerbeschein bist du SVS-pflichtig, sobald dein Jahresnettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit €6.453,36 übersteigt. Die SVS-Pflichtversicherung greift automatisch — du musst dich aber selbst anmelden (beim Finanzamt und der SVS).
6. Österreich vs. Deutschland: Der entscheidende Unterschied beim Freiberufler-Status
Viele österreichische Selbstständige kennen den deutschen Begriff "Freiberufler" aus dem Internet und fragen sich, ob das für sie gilt. Der Vergleich zeigt den wesentlichen Unterschied:
| Aspekt | Österreich 🇦🇹 | Deutschland 🇩🇪 |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | ❌ Keine (seit 1993 abgeschafft) | ✅ Ja, für Gewerbetreibende (ab €24.500 Gewinn) |
| Begriff 'Freiberufler' | Nicht gesetzlich definiert | § 18 EStG: klar definierte Kategorie |
| Steuerlicher Vorteil bei Freiberufler | Keiner (keine Gewerbesteuer) | Erheblich: keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflicht |
| WKO-Mitgliedschaft | Pflicht für Gewerbetreibende (kostenpflichtig) | IHK-Pflicht für Gewerbetreibende |
| Neue Selbstständige (ohne Gewerbe) | Klare Kategorie im GSVG | Freiberufler nach § 18 EStG |
| Buchführungspflicht | EÜR bis bestimmter Umsatz, dann Bilanz | EÜR bis bestimmter Umsatz, dann Bilanz |
Fazit: Wer in Österreich "Freiberufler" werden will, fragt eigentlich: "Kann ich ohne Gewerbeschein arbeiten?" Diese Frage hängt von der konkreten Tätigkeit ab — nicht von einer steuerlichen Kategorie. Wenn du ohne Gewerbeschein tätig bist, bist du ein "neuer Selbstständiger" und sparst dir WKO-Beiträge, nicht aber Steuern oder SVS.
7. Wie melde ich mich als Freiberufler / Selbstständiger in Österreich an?
Die Anmeldung hängt davon ab, welche Kategorie du bist. Hier die Checkliste für jeden Weg:
Weg A: Als Neuer Selbstständiger (ohne Gewerbeschein)
- 1.Finanzamt: Betriebseröffnung melden → Formular Verf 24 (oder FinanzOnline)
- 2.SVS: Pflichtversicherung beantragen (wenn Einkommen > €6.453/Jahr) — Formular auf svs.at
- 3.Steuernummer: Bekommt man vom Finanzamt automatisch
- 4.UID-Nummer: Optional, wenn B2B-Kunden — gesondert beantragen (Formular U15)
- 5.Kein Gewerbeschein, keine WKO-Anmeldung nötig
Weg B: Als Gewerbetreibender (mit Gewerbeschein)
- 1.Gewerbeanmeldung: Bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) oder online via GISA (gisa.gv.at)
- 2.WKO-Mitgliedschaft: Erfolgt automatisch mit Gewerbeanmeldung
- 3.Finanzamt: Betriebseröffnung melden → Formular Verf 24
- 4.SVS: Pflichtversicherung — erfolgt automatisch durch Gewerbeanmeldung
- 5.UID-Nummer: Optional bei Kleinunternehmer, Pflicht bei B2B-EU-Handel
Weg C: Als Freier Beruf (z.B. Arzt, Anwalt)
- 1.Kammereintragung: Je nach Beruf bei der zuständigen Kammer (ÖÄK, Rechtsanwaltskammer etc.)
- 2.Finanzamt: Betriebseröffnung melden
- 3.Sozialversicherung: Je nach Beruf eigene Kasse oder SVS
- 4.Berufsrechtliche Voraussetzungen: Ausbildung, Prüfungen, Berufspraxis — je nach Beruf
Rechnungen als Selbstständiger in Österreich — mit Rechnito
Ob Neuer Selbstständiger, Gewerbetreibender oder freier Beruf — mit Rechnito erstellst du professionelle, ABGB-konforme Rechnungen in wenigen Klicks. Kostenlos starten, keine Kreditkarte nötig.
Kostenlos starten →8. Häufige Fragen zum Thema Freiberufler in Österreich
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender in Österreich?▼
Brauche ich als Freiberufler in Österreich einen Gewerbeschein?▼
Wer ist in Österreich ein 'neuer Selbstständiger'?▼
Wie werden Freiberufler in Österreich besteuert?▼
Was ist der Unterschied zwischen österreichischem und deutschem Freiberufler-Status?▼
Muss ich als Freiberufler in Österreich Sozialversicherung zahlen?▼
Weiterführende Ratgeber
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für deine individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen österreichischen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die WKO (wko.at). Aktuelle rechtliche Grundlagen findest du auf ris.bka.gv.at.