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Rechtliches12 Min. LesezeitApril 2026

Scheinselbständigkeit Österreich 2026: Risiken, Merkmale & Schutz für EPU

Als EPU oder Freelancer läufst du Gefahr, vom Finanzamt oder der Sozialversicherung als "scheinselbständig" eingestuft zu werden — mit enormen Nachzahlungen als Folge. Dieser Guide erklärt die 10 wichtigsten Merkmale, das konkrete Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer, und wie du dich wirksam absicherst.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger (Gewerbetreibender, Neuer Selbstständiger oder freier Dienstnehmer) tätig ist, die wirtschaftliche und persönliche Realität aber einem klassischen Dienstverhältnis entspricht.

Die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit richtet sich in Österreich nicht nach dem, was die Vertragsparteien vereinbaren, sondern nach dem tatsächlichen Bild der Beziehung. Das nennt man den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Finanzamt, Gebietskrankenkasse (SGKK) und SVS prüfen das im Zweifelsfall anhand eines Kriterienkatalogs.

⚠️ Wichtig

Die Bezeichnung im Vertrag ("Werkvertrag", "freier Dienstvertrag") ist irrelevant. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit in der Praxis tatsächlich ausgestaltet ist.

Das Problem betrifft sowohl den Auftragnehmer (der meint, selbstständig zu sein) als auch den Auftraggeber (der keine Dienstnehmer-Pflichten erfüllen will). Bei einer negativen Feststellung durch die Behörden haftet in der Regel der Auftraggeber für Nachzahlungen.

2. Die 10 wichtigsten Merkmale der Scheinselbständigkeit

Die österreichische Rechtsprechung (OGH, VwGH) und die Prüforgane wenden ein Gesamtbild-Beurteilung an. Kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend — es kommt auf die Gesamtheit an. Diese 10 Kriterien sind besonders gewichtig:

#MerkmalRisiko-Signal
1Persönliche ArbeitspflichtKeine Vertretung möglich
2WeisungsgebundenheitAnordnungen zu Zeit, Ort, Art der Arbeit
3Eingliederung in BetriebNutzung von Büro/Geräte/Software des AG
4Kein UnternehmerrisikoKein eigener Kundenstamm, keine Haftung
5Ein-Kunden-Abhängigkeit>75% Umsatz von einem Auftraggeber
6Kein eigenes BetriebsmittelWerkzeug, PC, Fahrzeug gehören dem AG
7Fixe ArbeitszeitenMuss zu bestimmten Zeiten verfügbar sein
8DauerhaftigkeitLangfristige, unbefristete Zusammenarbeit
9Keine eigene WerbungKein Marktauftritt als Unternehmer
10Soziale Absicherung fehltKeine UV/PV-Beiträge als Selbstständiger

💡 Gesamtbildbeurteilung

Treffen 5 oder mehr dieser Merkmale zu, ist das Risiko einer Neueinstufung als Dienstnehmer sehr hoch. Bei 7+ Merkmalen ist eine positive Feststellung durch die Behörde sehr wahrscheinlich.

3. Freier Dienstvertrag vs. Werkvertrag vs. Dienstvertrag

In Österreich gibt es drei häufige Vertragsformen für Zusammenarbeit — mit sehr unterschiedlichen Rechtsfolgen:

MerkmalWerkvertragFreier DVDienstvertrag
SchuldetWerk/ErgebnisTätigkeitTätigkeit
WeisungsfreiheitJaJaNein
EingliederungNeinGeringJa
VertretbarkeitJaJaNein
SV-PflichtGSVG/FSVGASVGASVG
ArbeitsrechtNeinNeinJa

Der Werkvertrag ist die sicherste Form für Selbstständige: Du schuldet ein konkretes, messbares Ergebnis (z.B. "Website mit 5 Unterseiten bis 30.06."), bist frei in der Zeiteinteilung und kannst Aufgaben delegieren. Typisch für Projekte mit klarem Anfang und Ende.

Der freie Dienstvertrag ist eine Zwischenform: Der freie Dienstnehmer schuldet eine Tätigkeit, ist aber nicht weisungsgebunden und nicht in den Betrieb eingegliedert. Er ist ASVG-versichert (der Auftraggeber zahlt Dienstgeberbeiträge), hat aber keine Arbeitnehmerrechte (kein Urlaub, keine Kündigung nach ArbVG).

4. Risiken: Was droht bei Scheinselbständigkeit?

Wird eine Tätigkeit nachträglich als Dienstverhältnis eingestuft, hat das gravierende finanzielle Folgen — vor allem für den Auftraggeber:

  • Sozialversicherungsnachzahlung (ASVG): Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für den gesamten Rückwirkungszeitraum (bis 5 Jahre). Das entspricht ca. 38–43% des Bruttoentgelts.
  • Lohnsteuer-Nachzahlung: Das Finanzamt fordert Lohnsteuer, die der Auftraggeber als Arbeitgeber hätte einbehalten müssen, inklusive Zinsen und möglicher Strafzuschläge.
  • Kommunalsteuer + Dienstgeberbeitrag: Weitere ca. 6–8% des Bruttoentgelts kommen hinzu.
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche: Der nun-Dienstnehmer kann rückwirkend Urlaub, Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) und Abfertigung einfordern.
  • Strafrecht: Bei vorsätzlicher Umgehung droht eine Anzeige wegen Abgabenhinterziehung.

⚠️ Beispiel-Rechnung

Freelancer Mag. Klaus hat 3 Jahre lang €4.000/Monat von einem Auftraggeber erhalten — formal als Werkvertrag. Nach einer GPLA-Prüfung wird das Verhältnis als Dienstverhältnis eingestuft.

Nachzahlung: €4.000 × 12 × 3 = €144.000 Bruttoentgelt. Davon ca. 40% SV-Nachzahlung = ca. €57.600 nur an Sozialversicherung, plus Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Zinsen und arbeitsrechtliche Ansprüche.

5. SGKK-Prüfung und GPLA: So läuft eine Prüfung ab

Die GPLA (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) ist die wichtigste Prüfung für Unternehmen: Finanzamt und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK, früher SGKK) prüfen gemeinsam, ob alle Dienstverhältnisse korrekt angemeldet sind und alle lohnabhängigen Abgaben abgeführt wurden.

Bei der GPLA werden systematisch geprüft:

  • Alle Zahlungen an Personen ohne aufrechtes Dienstverhältnis
  • Werkverträge und Honorarnoten über bestimmten Schwellwerten
  • Langfristige Vertragsbeziehungen mit wenigen Auftragnehmern
  • Branchen mit bekannt hohem Scheinselbständigkeits-Risiko (IT, Bau, Medien)

💡 GPLA-Turnus

Betriebe werden im Schnitt alle 3–5 Jahre geprüft. Die Prüfer können bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit gehen. Bei Verdacht auf vorsätzliche Umgehung verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.

6. Die Ein-Kunden-Falle: Die 75%-Regel

Das österreichische Sozialversicherungsrecht kennt eine besondere Regelung für wirtschaftlich abhängige Selbstständige: Wer mehr als 75% seines Umsatzes von einem einzigen Auftraggeber erzielt, gilt steuerrechtlich als "wirtschaftlich abhängig" — ein starkes Indiz für Scheinselbständigkeit.

Diese Konstellation allein begründet zwar noch keine automatische Umqualifizierung, ist aber das meistgenutzte Einfallstor für Prüfer. In Kombination mit anderen Merkmalen (persönliche Arbeitspflicht, Eingliederung) führt sie fast immer zu einer negativen Feststellung.

✅ Empfehlung

Halte den Umsatzanteil eines einzelnen Kunden unter 60%. Suche aktiv nach weiteren Auftraggebern, auch wenn ein Hauptkunde 70–80% deiner Kapazität auslastet. Selbst kleinere Aufträge für andere Kunden dokumentieren deinen unternehmerischen Charakter.

7. Schutzmaßnahmen: So sicherst du dich als EPU ab

Die gute Nachricht: Scheinselbständigkeit ist in den meisten Fällen vermeidbar, wenn du die richtigen Strukturen aufbaust. Hier sind die wirksamsten Maßnahmen:

📄 1. Klare Werkverträge

Definiere im Vertrag immer ein konkretes, abgrenzbares Werk mit messbarem Ergebnis. "Unterstützung im Marketing" ist problematisch — "Erstellung von 10 Social-Media-Posts bis 30.06.2026" ist ein Werk.

🏢 2. Eigene Infrastruktur

Nutze eigene Arbeitsmittel: eigener Laptop, eigenes Büro (oder Homeoffice), eigene Software-Lizenzen. Dokumentiere dies — im Zweifel mit Fotos und Kaufbelegen.

🌐 3. Sichtbarer Marktauftritt

Website, LinkedIn-Profil, Visitenkarten, Angebote an verschiedene Kunden — all das dokumentiert deinen unternehmerischen Charakter. Bewahre Angebote auf, auch wenn sie nicht angenommen wurden.

🔄 4. Vertretungsklausel im Vertrag

Verankere explizit, dass du die Leistung durch qualifizierte Dritte erbringen lassen kannst. Auch wenn du es nie tust — die vertragliche Möglichkeit zählt als starkes Indiz für Selbstständigkeit.

📊 5. Diversifizierung

Halte keinen Auftraggeber über 75% deines Jahresumsatzes. Suche aktiv nach weiteren Kunden — selbst wenn das nur 1–2 kleinere Projekte pro Jahr sind. Dokumentiere alle Geschäftsbeziehungen.

8. Checkliste: Bin ich scheinselbständig?

Beantworte diese Fragen ehrlich. Je mehr du mit "Ja" beantwortest, desto höher das Risiko:

  • Ich kann die Leistung nicht durch Dritte erbringen lassen
  • Ich muss zu fixen Zeiten oder an einem bestimmten Ort verfügbar sein
  • Ich nutze hauptsächlich Arbeitsmittel meines Auftraggebers
  • Ich erziele mehr als 75% meines Umsatzes von einem Auftraggeber
  • Mein Vertrag regelt eine Tätigkeit, kein konkretes Ergebnis/Werk
  • Ich habe keine eigene Website oder keinen sonstigen Marktauftritt
  • Mein Auftraggeber kann mir Weisungen zu Arbeitsinhalt und -methode erteilen
  • Ich arbeite kontinuierlich und dauerhaft für denselben Auftraggeber

1–2 Ja: Geringes Risiko — beobachten
3–4 Ja: Mittleres Risiko — Strukturen überprüfen
5+ Ja: Hohes Risiko — Steuerberater konsultieren

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9. FAQ: Häufige Fragen zur Scheinselbständigkeit

Was ist Scheinselbständigkeit in Österreich?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger (Gewerbetreibender oder Neuer Selbstständiger) tätig ist, in der Realität aber wirtschaftlich und persönlich so in einen Betrieb eingebunden ist, dass eigentlich ein Dienstverhältnis vorliegen würde. Die Behörden (Finanzamt, SGKK, SVS) beurteilen das anhand von Merkmalen wie Weisungsgebundenheit, persönlicher Arbeitspflicht, Eingliederung in den Betrieb und fehlendem Unternehmerrisiko.
Welche Konsequenzen hat Scheinselbständigkeit?
Die Konsequenzen sind erheblich: Der Auftraggeber muss rückwirkend Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil + Arbeitnehmeranteil) nachzahlen, dazu Lohnsteuer, Kommunalsteuer und den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB). Strafen wegen Abgabenhinterziehung können hinzukommen. Betroffene Zeiträume können bis zu 5 Jahre zurückreichen. Für den Auftragnehmer bedeutet es in der Regel, dass er zum Dienstnehmer wird und Ansprüche nach dem Arbeitsrecht (Urlaub, Abfertigung, Kündigungsschutz) geltend machen kann.
Woran erkennt die SGKK oder das Finanzamt Scheinselbständigkeit?
Prüforgane achten auf folgende Hauptmerkmale: (1) Persönliche Arbeitspflicht — kann die Person die Arbeit nicht an andere weitergeben? (2) Weisungsgebundenheit — muss sie Anordnungen bezüglich Arbeitszeit, -ort und -art befolgen? (3) Eingliederung — nutzt sie die Infrastruktur (Büro, Geräte, Software) des Auftraggebers? (4) Kein eigenes Unternehmerrisiko — gibt es keinen eigenen Kundenstamm, keine eigene Werbung, keine Haftung für Fehler? (5) Ein-Kunden-Abhängigkeit — werden 75% oder mehr der Einnahmen von einem einzigen Auftraggeber erzielt?
Was ist der Unterschied zwischen freiem Dienstvertrag und Werkvertrag?
Beim freien Dienstvertrag wird eine Tätigkeit (Dienstleistung) geschuldet, beim Werkvertrag ein konkretes, messbares Ergebnis (Werk). Der freie Dienstnehmer ist ebenfalls sozialversichert (ASVG), aber nicht weisungsgebunden und nicht in den Betrieb eingegliedert. Der Werkvertrag eignet sich für klar abgegrenzte Projekte mit definiertem Ergebnis (z.B. eine Software entwickeln, eine Website erstellen). Bei dauerhafter Einbindung und Tätigkeits- statt Ergebnisschuld kippt das rechtlich zu einem Dienstverhältnis.
Wie schütze ich mich als EPU vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit?
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen: (1) Mehrere Auftraggeber haben — nie mehr als 75% Umsatz von einem Kunden. (2) Eigenes Unternehmerrisiko nachweisbar machen: eigene Betriebsmittel, eigenes Büro/Homeoffice, eigene Haftpflichtversicherung. (3) Klare Werkverträge mit konkreten Werkbeschreibungen statt Dienstleistungsverträge. (4) Eigene Rechnungen mit UID-Nummer. (5) Keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers (keine fixen Zeiten, keine Nutzung von Räumen und Ausstattung ausschließlich dieses Kunden). (6) Eigene Werbung, Website, Visitenkarten. (7) Freie Vertretbarkeit: im Vertrag verankern, dass du die Leistung durch qualifizierte Dritte erbringen lassen kannst.
Kann ich beim Finanzamt eine Vorabauskunft zur Selbständigkeit einholen?
Ja. In Österreich gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt eine Anfrage zur steuerlichen Beurteilung einer Tätigkeit einzureichen (sogenannte Rulings oder Anfragen zur Qualifikation). Außerdem kann man bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) eine Feststellung des Versicherungsstatus beantragen. Das gibt Planungssicherheit — ist aber kein absoluter Schutz, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse später ändern.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Arbeitsrechtsanwalts. Stand: April 2026.