Scheinselbständigkeit Österreich 2026: Risiken, Merkmale & Schutz für EPU
Als EPU oder Freelancer läufst du Gefahr, vom Finanzamt oder der Sozialversicherung als "scheinselbständig" eingestuft zu werden — mit enormen Nachzahlungen als Folge. Dieser Guide erklärt die 10 wichtigsten Merkmale, das konkrete Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer, und wie du dich wirksam absicherst.
Zuletzt aktualisiert: April 2026
1. Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger (Gewerbetreibender, Neuer Selbstständiger oder freier Dienstnehmer) tätig ist, die wirtschaftliche und persönliche Realität aber einem klassischen Dienstverhältnis entspricht.
Die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit richtet sich in Österreich nicht nach dem, was die Vertragsparteien vereinbaren, sondern nach dem tatsächlichen Bild der Beziehung. Das nennt man den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Finanzamt, Gebietskrankenkasse (SGKK) und SVS prüfen das im Zweifelsfall anhand eines Kriterienkatalogs.
⚠️ Wichtig
Die Bezeichnung im Vertrag ("Werkvertrag", "freier Dienstvertrag") ist irrelevant. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit in der Praxis tatsächlich ausgestaltet ist.
Das Problem betrifft sowohl den Auftragnehmer (der meint, selbstständig zu sein) als auch den Auftraggeber (der keine Dienstnehmer-Pflichten erfüllen will). Bei einer negativen Feststellung durch die Behörden haftet in der Regel der Auftraggeber für Nachzahlungen.
2. Die 10 wichtigsten Merkmale der Scheinselbständigkeit
Die österreichische Rechtsprechung (OGH, VwGH) und die Prüforgane wenden ein Gesamtbild-Beurteilung an. Kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend — es kommt auf die Gesamtheit an. Diese 10 Kriterien sind besonders gewichtig:
| # | Merkmal | Risiko-Signal |
|---|---|---|
| 1 | Persönliche Arbeitspflicht | Keine Vertretung möglich |
| 2 | Weisungsgebundenheit | Anordnungen zu Zeit, Ort, Art der Arbeit |
| 3 | Eingliederung in Betrieb | Nutzung von Büro/Geräte/Software des AG |
| 4 | Kein Unternehmerrisiko | Kein eigener Kundenstamm, keine Haftung |
| 5 | Ein-Kunden-Abhängigkeit | >75% Umsatz von einem Auftraggeber |
| 6 | Kein eigenes Betriebsmittel | Werkzeug, PC, Fahrzeug gehören dem AG |
| 7 | Fixe Arbeitszeiten | Muss zu bestimmten Zeiten verfügbar sein |
| 8 | Dauerhaftigkeit | Langfristige, unbefristete Zusammenarbeit |
| 9 | Keine eigene Werbung | Kein Marktauftritt als Unternehmer |
| 10 | Soziale Absicherung fehlt | Keine UV/PV-Beiträge als Selbstständiger |
💡 Gesamtbildbeurteilung
Treffen 5 oder mehr dieser Merkmale zu, ist das Risiko einer Neueinstufung als Dienstnehmer sehr hoch. Bei 7+ Merkmalen ist eine positive Feststellung durch die Behörde sehr wahrscheinlich.
3. Freier Dienstvertrag vs. Werkvertrag vs. Dienstvertrag
In Österreich gibt es drei häufige Vertragsformen für Zusammenarbeit — mit sehr unterschiedlichen Rechtsfolgen:
| Merkmal | Werkvertrag | Freier DV | Dienstvertrag |
|---|---|---|---|
| Schuldet | Werk/Ergebnis | Tätigkeit | Tätigkeit |
| Weisungsfreiheit | Ja | Ja | Nein |
| Eingliederung | Nein | Gering | Ja |
| Vertretbarkeit | Ja | Ja | Nein |
| SV-Pflicht | GSVG/FSVG | ASVG | ASVG |
| Arbeitsrecht | Nein | Nein | Ja |
Der Werkvertrag ist die sicherste Form für Selbstständige: Du schuldet ein konkretes, messbares Ergebnis (z.B. "Website mit 5 Unterseiten bis 30.06."), bist frei in der Zeiteinteilung und kannst Aufgaben delegieren. Typisch für Projekte mit klarem Anfang und Ende.
Der freie Dienstvertrag ist eine Zwischenform: Der freie Dienstnehmer schuldet eine Tätigkeit, ist aber nicht weisungsgebunden und nicht in den Betrieb eingegliedert. Er ist ASVG-versichert (der Auftraggeber zahlt Dienstgeberbeiträge), hat aber keine Arbeitnehmerrechte (kein Urlaub, keine Kündigung nach ArbVG).
4. Risiken: Was droht bei Scheinselbständigkeit?
Wird eine Tätigkeit nachträglich als Dienstverhältnis eingestuft, hat das gravierende finanzielle Folgen — vor allem für den Auftraggeber:
- Sozialversicherungsnachzahlung (ASVG): Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für den gesamten Rückwirkungszeitraum (bis 5 Jahre). Das entspricht ca. 38–43% des Bruttoentgelts.
- Lohnsteuer-Nachzahlung: Das Finanzamt fordert Lohnsteuer, die der Auftraggeber als Arbeitgeber hätte einbehalten müssen, inklusive Zinsen und möglicher Strafzuschläge.
- Kommunalsteuer + Dienstgeberbeitrag: Weitere ca. 6–8% des Bruttoentgelts kommen hinzu.
- Arbeitsrechtliche Ansprüche: Der nun-Dienstnehmer kann rückwirkend Urlaub, Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) und Abfertigung einfordern.
- Strafrecht: Bei vorsätzlicher Umgehung droht eine Anzeige wegen Abgabenhinterziehung.
⚠️ Beispiel-Rechnung
Freelancer Mag. Klaus hat 3 Jahre lang €4.000/Monat von einem Auftraggeber erhalten — formal als Werkvertrag. Nach einer GPLA-Prüfung wird das Verhältnis als Dienstverhältnis eingestuft.
Nachzahlung: €4.000 × 12 × 3 = €144.000 Bruttoentgelt. Davon ca. 40% SV-Nachzahlung = ca. €57.600 nur an Sozialversicherung, plus Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Zinsen und arbeitsrechtliche Ansprüche.
5. SGKK-Prüfung und GPLA: So läuft eine Prüfung ab
Die GPLA (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) ist die wichtigste Prüfung für Unternehmen: Finanzamt und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK, früher SGKK) prüfen gemeinsam, ob alle Dienstverhältnisse korrekt angemeldet sind und alle lohnabhängigen Abgaben abgeführt wurden.
Bei der GPLA werden systematisch geprüft:
- Alle Zahlungen an Personen ohne aufrechtes Dienstverhältnis
- Werkverträge und Honorarnoten über bestimmten Schwellwerten
- Langfristige Vertragsbeziehungen mit wenigen Auftragnehmern
- Branchen mit bekannt hohem Scheinselbständigkeits-Risiko (IT, Bau, Medien)
💡 GPLA-Turnus
Betriebe werden im Schnitt alle 3–5 Jahre geprüft. Die Prüfer können bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit gehen. Bei Verdacht auf vorsätzliche Umgehung verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
6. Die Ein-Kunden-Falle: Die 75%-Regel
Das österreichische Sozialversicherungsrecht kennt eine besondere Regelung für wirtschaftlich abhängige Selbstständige: Wer mehr als 75% seines Umsatzes von einem einzigen Auftraggeber erzielt, gilt steuerrechtlich als "wirtschaftlich abhängig" — ein starkes Indiz für Scheinselbständigkeit.
Diese Konstellation allein begründet zwar noch keine automatische Umqualifizierung, ist aber das meistgenutzte Einfallstor für Prüfer. In Kombination mit anderen Merkmalen (persönliche Arbeitspflicht, Eingliederung) führt sie fast immer zu einer negativen Feststellung.
✅ Empfehlung
Halte den Umsatzanteil eines einzelnen Kunden unter 60%. Suche aktiv nach weiteren Auftraggebern, auch wenn ein Hauptkunde 70–80% deiner Kapazität auslastet. Selbst kleinere Aufträge für andere Kunden dokumentieren deinen unternehmerischen Charakter.
7. Schutzmaßnahmen: So sicherst du dich als EPU ab
Die gute Nachricht: Scheinselbständigkeit ist in den meisten Fällen vermeidbar, wenn du die richtigen Strukturen aufbaust. Hier sind die wirksamsten Maßnahmen:
📄 1. Klare Werkverträge
Definiere im Vertrag immer ein konkretes, abgrenzbares Werk mit messbarem Ergebnis. "Unterstützung im Marketing" ist problematisch — "Erstellung von 10 Social-Media-Posts bis 30.06.2026" ist ein Werk.
🏢 2. Eigene Infrastruktur
Nutze eigene Arbeitsmittel: eigener Laptop, eigenes Büro (oder Homeoffice), eigene Software-Lizenzen. Dokumentiere dies — im Zweifel mit Fotos und Kaufbelegen.
🌐 3. Sichtbarer Marktauftritt
Website, LinkedIn-Profil, Visitenkarten, Angebote an verschiedene Kunden — all das dokumentiert deinen unternehmerischen Charakter. Bewahre Angebote auf, auch wenn sie nicht angenommen wurden.
🔄 4. Vertretungsklausel im Vertrag
Verankere explizit, dass du die Leistung durch qualifizierte Dritte erbringen lassen kannst. Auch wenn du es nie tust — die vertragliche Möglichkeit zählt als starkes Indiz für Selbstständigkeit.
📊 5. Diversifizierung
Halte keinen Auftraggeber über 75% deines Jahresumsatzes. Suche aktiv nach weiteren Kunden — selbst wenn das nur 1–2 kleinere Projekte pro Jahr sind. Dokumentiere alle Geschäftsbeziehungen.
8. Checkliste: Bin ich scheinselbständig?
Beantworte diese Fragen ehrlich. Je mehr du mit "Ja" beantwortest, desto höher das Risiko:
- ☐Ich kann die Leistung nicht durch Dritte erbringen lassen
- ☐Ich muss zu fixen Zeiten oder an einem bestimmten Ort verfügbar sein
- ☐Ich nutze hauptsächlich Arbeitsmittel meines Auftraggebers
- ☐Ich erziele mehr als 75% meines Umsatzes von einem Auftraggeber
- ☐Mein Vertrag regelt eine Tätigkeit, kein konkretes Ergebnis/Werk
- ☐Ich habe keine eigene Website oder keinen sonstigen Marktauftritt
- ☐Mein Auftraggeber kann mir Weisungen zu Arbeitsinhalt und -methode erteilen
- ☐Ich arbeite kontinuierlich und dauerhaft für denselben Auftraggeber
1–2 Ja: Geringes Risiko — beobachten
3–4 Ja: Mittleres Risiko — Strukturen überprüfen
5+ Ja: Hohes Risiko — Steuerberater konsultieren
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