Rechnung schreiben als Webdesigner in Österreich — Leitfaden 2026

Als Webdesigner oder Web-Entwickler in Österreich hast du vielfältige Einnahmequellen: Projektarbeit, laufende Hosting-Weiterverrechnung, Wartungsverträge, Support-Stunden. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du alle diese Leistungen korrekt in Rechnung stellst — mit AT-Steuerregeln, Musterrechnungen und Praxistipps.

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Die verschiedenen Einnahmequellen im Webdesign

Webdesigner und -entwickler haben typischerweise mehrere Abrechnungsmodelle nebeneinander:

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Projektarbeit (Einmalzahlungen)

Website-Erstellung, Redesign, App-Entwicklung. Typisch: Anzahlung bei Projektstart + Restbetrag bei Abnahme.

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Wartungsvertrag / Retainer

Monatlicher Fixbetrag für Updates, Security-Patches, kleine Änderungen. Monatliche Rechnung oder Jahresrechnung.

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Hosting-Weiterverrechnung

Du zahlst für Hosting, stellst dem Kunden weiter. Marge oder 1:1-Weiterverrechnung.

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Support-Stunden

Stundenweise Abrechnung für ad-hoc Änderungen. Stundenzettel, dann Rechnung.

Projektrechnung Webdesign — Best Practice

Bei Website-Projekten empfiehlt sich eine klare Phasen-Aufteilung:

ProjektphaseTypischer AnteilFälligkeit
Anzahlung30–50%Bei Auftragsbestätigung
Zwischenrate (Konzept/Design)20–30%Nach Design-Abnahme
Schlussrate20–40%Nach Go-Live / Übergabe

📊 Musterrechnung Website-Projekt

Pos. 1: Konzept & UX-Design (8h × €120): €960,00

Pos. 2: Frontend-Entwicklung WordPress (20h × €110): €2.200,00

Pos. 3: Content-Integration (5h × €90): €450,00

Pos. 4: SEO-Grundoptimierung (3h × €110): €330,00

Pos. 5: Go-Live, Domain-Setup, Testen: €200,00

Nettosumme: €4.140,00

20% USt.: €828,00

Gesamtbetrag: €4.968,00

abzgl. Anzahlung (50%) vom 15.01.2026: −€2.484,00

Restbetrag fällig: €2.484,00

Wartungsvertrag und Hosting verrechnen

Monatliche Wiederkehr-Leistungen am besten als monatliche Dauerrechnungabrechnen — oder als Jahresrechnung mit Vorauszahlung:

💡 Tipp: Wartungsvertrag schriftlich vereinbaren

Ein Wartungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) schützt dich bei Kündigungsstreitigkeiten. Halte fest: Leistungsumfang, Reaktionszeit, Ausschlüsse, Kündigungsfrist. Auf der Rechnung reicht dann: „Wartungsleistungen gemäß Vertrag vom [Datum], Monat März 2026".

USt. und Steuern für Webdesigner in Österreich

Webdesign und Webentwicklung unterliegen dem Normalsteuersatz von 20% USt.

EU-Kunden: Reverse Charge beachten!

Viele Webdesigner arbeiten für Kunden aus Deutschland, den Niederlanden oder anderen EU-Ländern. Bei B2B-Aufträgen gilt Reverse Charge:

Mehr dazu: Rechnung ins Ausland — EU Reverse Charge

Rechnungs-Checkliste für Webdesigner

Name und Adresse (Webdesigner + Kunde)
UID-Nummern (eigene und ggf. Kunden-UID bei EU-Kunden)
Fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungszeitraum oder -datum
Detaillierte Positionen: Stunden/Pauschalen pro Phase
Bei Hosting: Domain, Zeitraum, Anbieter-Weiterverrechnung
Bei Wartung: Leistungszeitraum, vertraglich vereinbarte Leistungen
Anzahlung abziehen (wenn Schlussrechnung)
Zahlungsbedingungen: Frist, Bankverbindung
Bei EU B2B: Reverse-Charge-Hinweis
Bei Kleinunternehmer: §6-Hinweis statt USt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie rechne ich gekaufte Plugins / Themes an den Kunden weiter?
Als durchlaufenden Posten: Du kaufst (z.B. ACF Pro für €49/Jahr), verrechnest dem Kunden weiter. Entweder 1:1 oder mit Aufschlag. Auf der Rechnung: 'ACF Pro Plugin-Lizenz, 1 Jahr, Weiterverrechnung laut Beleg'. USt.: 20% auf den Weiterleitungsbetrag.
Was ist mit Domain-Registrierung und SSL-Zertifikat?
Domains und SSL-Zertifikate weiterrechnest du als separate Positionen. Beschreibe den Dienst klar (Domain: 'domain.at, 1 Jahr', SSL: 'Let's Encrypt SSL, 1 Jahr'). Wenn du Reseller bist, kannst du eine eigene Marge einkalkulieren.
Muss ich für jede Support-Stunde eine eigene Rechnung schreiben?
Nein. Sammle Support-Stunden über einen Zeitraum (z.B. Monat) und stelle einmal monatlich eine Sammelrechnung aus. Führe ein Stundenprotokoll mit Datum, Beschreibung und Dauer — das vermeidet Streitigkeiten.
Was wenn ein Kunde die Zahlung verweigert?
1. Zahlungserinnerung (freundlich, nach Fristablauf). 2. 1. Mahnung (mit Frist und Mahngebühr). 3. 2. Mahnung oder Anwaltsschreiben. 4. Klage beim Bezirksgericht (unter €5.000) oder Inkasso. Rechnito erledigt Zahlungserinnerungen automatisch.

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