Rechnung schreiben als Webdesigner in Österreich — Leitfaden 2026
Als Webdesigner oder Web-Entwickler in Österreich hast du vielfältige Einnahmequellen: Projektarbeit, laufende Hosting-Weiterverrechnung, Wartungsverträge, Support-Stunden. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du alle diese Leistungen korrekt in Rechnung stellst — mit AT-Steuerregeln, Musterrechnungen und Praxistipps.
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Die verschiedenen Einnahmequellen im Webdesign
Webdesigner und -entwickler haben typischerweise mehrere Abrechnungsmodelle nebeneinander:
Projektarbeit (Einmalzahlungen)
Website-Erstellung, Redesign, App-Entwicklung. Typisch: Anzahlung bei Projektstart + Restbetrag bei Abnahme.
Wartungsvertrag / Retainer
Monatlicher Fixbetrag für Updates, Security-Patches, kleine Änderungen. Monatliche Rechnung oder Jahresrechnung.
Hosting-Weiterverrechnung
Du zahlst für Hosting, stellst dem Kunden weiter. Marge oder 1:1-Weiterverrechnung.
Support-Stunden
Stundenweise Abrechnung für ad-hoc Änderungen. Stundenzettel, dann Rechnung.
Projektrechnung Webdesign — Best Practice
Bei Website-Projekten empfiehlt sich eine klare Phasen-Aufteilung:
| Projektphase | Typischer Anteil | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Anzahlung | 30–50% | Bei Auftragsbestätigung |
| Zwischenrate (Konzept/Design) | 20–30% | Nach Design-Abnahme |
| Schlussrate | 20–40% | Nach Go-Live / Übergabe |
📊 Musterrechnung Website-Projekt
Pos. 1: Konzept & UX-Design (8h × €120): €960,00
Pos. 2: Frontend-Entwicklung WordPress (20h × €110): €2.200,00
Pos. 3: Content-Integration (5h × €90): €450,00
Pos. 4: SEO-Grundoptimierung (3h × €110): €330,00
Pos. 5: Go-Live, Domain-Setup, Testen: €200,00
Nettosumme: €4.140,00
20% USt.: €828,00
Gesamtbetrag: €4.968,00
abzgl. Anzahlung (50%) vom 15.01.2026: −€2.484,00
Restbetrag fällig: €2.484,00
Wartungsvertrag und Hosting verrechnen
Monatliche Wiederkehr-Leistungen am besten als monatliche Dauerrechnungabrechnen — oder als Jahresrechnung mit Vorauszahlung:
- Monatliche Rechnung: Flexibel, aber mehr Verwaltungsaufwand
- Jahresrechnung: Effizienter, Kundenbindung, sofortiger Cashflow
- Hosting-Weiterverrechnung: Eigene Zeile mit Beschreibung „Hosting [Domain] [Zeitraum]"
💡 Tipp: Wartungsvertrag schriftlich vereinbaren
Ein Wartungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) schützt dich bei Kündigungsstreitigkeiten. Halte fest: Leistungsumfang, Reaktionszeit, Ausschlüsse, Kündigungsfrist. Auf der Rechnung reicht dann: „Wartungsleistungen gemäß Vertrag vom [Datum], Monat März 2026".
USt. und Steuern für Webdesigner in Österreich
Webdesign und Webentwicklung unterliegen dem Normalsteuersatz von 20% USt.
- Design- und Entwicklungsleistungen: 20%
- Hosting-Weiterverrechnung: 20%
- Software-Lizenzen (Weiterverrechnung): 20%
- Schulungen und Workshops: 20%
EU-Kunden: Reverse Charge beachten!
Viele Webdesigner arbeiten für Kunden aus Deutschland, den Niederlanden oder anderen EU-Ländern. Bei B2B-Aufträgen gilt Reverse Charge:
- Rechnung ohne österreichische USt. ausstellen (0%)
- Beide UID-Nummern auf der Rechnung
- Hinweis: „Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- Zusammenfassende Meldung (ZM) monatlich einreichen
Mehr dazu: Rechnung ins Ausland — EU Reverse Charge
Rechnungs-Checkliste für Webdesigner
Häufige Fragen (FAQ)
Wie rechne ich gekaufte Plugins / Themes an den Kunden weiter?
Was ist mit Domain-Registrierung und SSL-Zertifikat?
Muss ich für jede Support-Stunde eine eigene Rechnung schreiben?
Was wenn ein Kunde die Zahlung verweigert?
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