Rechnung schreiben als Personal Trainer in Österreich — Leitfaden 2026

Als Personal Trainer in Österreich bist du selbstständig — und das bedeutet: Rechnungen schreiben, Steuern zahlen, Buchhaltung führen. Ob Einzeltraining, 10er-Pakete oder Onlinekurse — wir erklären, wie du als österreichischer Personal Trainer korrekte Rechnungen ausstellst, welche Steuern anfallen und welche Besonderheiten es gibt.

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Gewerbeanmeldung als Personal Trainer

In Österreich ist Personal Training ein reglementierteres Gewerbe. Für die Gewerbeanmeldung brauchst du:

⚠️ Achtung: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wenn du nur für einen Arbeitgeber (z.B. ein Fitnessstudio) tätig bist, feste Zeiten hast und Anweisungen befolgst, können Behörden das als Dienstverhältnis werten. Für echte Selbstständigkeit: mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung.

Was gilt es bei Personal Trainer-Rechnungen zu beachten?

Personal Training ist in Österreich grundsätzlich mit 20% Umsatzsteuerbelegt. Ausnahmen:

LeistungsartUSt.-SatzKleinunternehmer
Einzeltraining (1:1)20%§6 Z 27 möglich (bis €42.000)
Gruppentraining20%§6 Z 27 möglich
Online-Coaching (Videokurse)20%§6 Z 27 möglich
Trainingsplan-Erstellung20%§6 Z 27 möglich
Ernährungsberatung (ohne Dz.)20%§6 Z 27 möglich

Verschiedene Rechnungsmodelle

📅

Einzelstunden-Abrechnung

Einfachste Form: Nach jeder Trainingseinheit eine Rechnung. Für B2C-Kunden oft bar/Sofortüberweisung. Nachteil: Hoher Verwaltungsaufwand bei vielen Kunden.

Beispiel: 1× Personal Training (60 Min.): €80
📦

10er-/20er-Pakete

Vorauszahlung für mehrere Einheiten. Vorteil: Planungssicherheit, besserer Cashflow. Paket-Rechnungen am Anfang des Paketes ausstellen.

Beispiel: 10er-Paket Personal Training: €700 (statt 10 × €80)
🔄

Monatlicher Retainer

Monatliche Pauschale für z.B. 8 Einheiten/Monat. Gut für regelmäßige Kunden. Monatliche Rechnung oder Jahresrechnung.

Beispiel: Monthly Coaching (4 × Woche): €320/Monat
💻

Online-Coaching Abo

Monatliches Abonnement für Online-Trainingsplan, Check-ins, Ernährungsplan. Automatisch wiederkehrende Rechnung.

Beispiel: Online-Coaching Abo (Basis): €149/Monat

Musterrechnung Personal Trainer

Max Fitness Consulting

Max Trainer · Hauptstraße 10, 1010 Wien

Tel: +43 676 123 4567 | max@fitness.at

Rechnung Nr. 2026-018

Datum: 08. März 2026

An: Maria Kunden, Mariahilfer Str. 50, 1060 Wien

10er-Paket Personal Training

Gültig: März–April 2026, je 60 Min.

€700,00

Nettobetrag:€700,00
+ 20% Umsatzsteuer:€140,00
Gesamtbetrag:€840,00

Zahlbar bis: 22.03.2026

IBAN: AT12 3456 7890 1234 5678 | BIC: BKAUATWW

💡 Als Kleinunternehmer:

Wenn du Kleinunternehmer bist (Jahresumsatz <€42.000): Statt USt. ausweisen, schreibe: „Gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." und lass den 20%-USt.-Block weg. Gesamtbetrag = Nettobetrag (€700).

Steuern und SVS für Personal Trainer

Als selbstständiger Personal Trainer zahlst du in Österreich:

📊 Steuer-Beispiel Personal Trainer

Jahresumsatz: €35.000 (unter Kleinunternehmergrenze)

Betriebsausgaben (Ausrüstung, Fahrtkosten, Software): €6.000

Gewinn: €29.000

SVS (ca. 26%): €7.540

Steuerbares Einkommen nach Gewinnfreibetrag: ca. €24.350

Einkommensteuer: ≈ €4.500

Tipp: 35% vom Umsatz zurücklegen für Steuer + SVS = ca. €12.250

Absetzbare Betriebsausgaben für Personal Trainer

Sportgeräte und Equipment (AfA oder sofort bis €800)
Trainingskleidung (wenn ausschließlich beruflich)
Fortbildungen und Kurse (BSPA, Zertifizierungen)
Fachliteratur und Fachzeitschriften
Smartphone / App-Abonnements (anteilig)
Fahrtkosten zum Kunden (€0,42/km)
Website und Online-Marketing
Rechnungssoftware (Rechnito ab €4,90/Monat)
Haftpflichtversicherung (beruflich)
Coworking Space / Studiogebühren

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Personal Trainer ein Gewerbe anmelden?
Ja! Personal Training ist in Österreich ein Gewerbe und muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Für das 'Fitness-Betreuungsgewerbe' brauchst du einen Befähigungsnachweis (z.B. staatliche Trainer-Ausbildung). Ohne Gewerbeschein keine legale selbstständige Tätigkeit.
Kann ich bar bezahltes Training nicht erfassen?
Nein! Alle Einnahmen müssen erfasst werden — auch Barzahlungen. Bei Jahresumsatz über €15.000 und Barumsatz über €7.500 benötigst du eine Registrierkasse (§131b BAO). Nicht erfasste Barzahlungen sind Steuerhinterziehung.
Was ist mit Online-Coaching ins Ausland (EU)?
Bei EU B2B-Kunden gilt Reverse Charge — keine österreichische USt., UID-Nummern auf der Rechnung. Bei Privatpersonen (B2C): österreichische USt. von 20% (oder Kleinunternehmerfreistellung). Ab €10.000 digitale Dienste B2C ins EU-Ausland: OSS-Registrierung nötig.
Wie stelle ich eine Trainingspaket-Rechnung aus?
Schreibe auf der Rechnung: 'Trainingspaket [X]er, gültig [Zeitraum]'. Du kannst die Rechnung bei Kauf ausstellen (Vorauszahlung). Steuerlich gilt die USt.-Pflicht im Moment der Vereinnahmung — also wenn der Kunde zahlt.

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