Personal Trainer in Österreich: Rechnung, Gewerbe & Steuern — Leitfaden 2026
Als selbstständiger Personal Trainer in Österreich stellt sich zuerst die Frage nach der richtigen Grundlage: Wer Trainingskonzepte und Schulungspläne erstellt, nutzt meist das freie Gewerbe „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen". Reiner Sportunterricht kann dagegen als Privatunterricht von der Gewerbeordnung ausgenommen sein. Ob Einzeltraining, 10er-Pakete oder Onlinekurse — wir erklären, wann du ein Gewerbe brauchst, wie du korrekte Rechnungen ausstellst und die Kleinunternehmerregelung nutzt.
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⚡ Schnellübersicht: Personal Trainer in Österreich
- ✓Gewerbe: für Trainingskonzepte meist als freies Gewerbe „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen" (kein Befähigungsnachweis). Reiner Sportunterricht ohne Trainingskonzepte kann als Privatunterricht ausgenommen sein.
- ✓Kosten: Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei. Laufende WKO- und SVS-Beiträge kommen dazu und variieren.
- ✓Kleinunternehmer: bei höchstens 55.000 € brutto Jahresumsatz keine USt (§6 Abs. 1 Z 27 UStG), 10 % Toleranz bis 60.500 € nach den gesetzlichen Bedingungen.
- ✓Rechnung: Einzelstunden, Pakete und Abos korrekt abrechnen — mit oder ohne USt.
Gewerbe oder Privatunterricht?
Nicht jeder selbstständige Personal Trainer muss zwingend ein Gewerbe anmelden — es kommt auf deine konkrete Tätigkeit an:
- Freies Gewerbe (Regelfall): Wer selbstständig Trainingskonzepte und Schulungspläne erstellt, nutzt typischerweise das freie Gewerbe „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen" — dafür ist kein Befähigungsnachweis nötig.
- Privatunterricht (mögliche Ausnahme): Reiner Sportunterricht ohne Trainingskonzepte/Schulungspläne und ohne bodengebundene Fitnessgeräte kann als Privatunterricht von der Gewerbeordnung ausgenommen sein. Steuer- und SVS-seitige Pflichten sind dann trotzdem zu prüfen.
- Vorbehaltene Tätigkeiten (z.B. therapeutische, diagnostische oder ernährungswissenschaftliche Leistungen) bleiben ausgenommen — den konkreten Umfang mit WKO bzw. Gewerbebehörde klären.
Wenn du ein freies Gewerbe anmeldest, gilt:
- Anmeldung bei Bezirkshauptmannschaft / Magistrat (bzw. online über USP.gv.at)
- Die Gewerbeanmeldung selbst ist grundsätzlich gebührenfrei
- Laufende WKO- und SVS-Beiträge kommen später hinzu und variieren
- Mit der Gewerbeberechtigung kannst du eigenständig Rechnungen stellen
Hinweis zum Tätigkeitsumfang: Welche konkrete Tätigkeit zulässig ist, hängt vom Leistungsumfang ab. Therapeutische, diagnostische, ernährungswissenschaftliche oder sonst vorbehaltene Tätigkeiten sind nicht automatisch mit umfasst. Im Zweifel den exakten Gewerbewortlaut mit WKO bzw. Gewerbebehörde klären.
⚠️ Achtung: Scheinselbstständigkeit vermeiden
Wenn du nur für einen Arbeitgeber (z.B. ein Fitnessstudio) tätig bist, feste Zeiten hast und Anweisungen befolgst, können Behörden das als Dienstverhältnis werten. Für echte Selbstständigkeit: mehrere Auftraggeber, eigene Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung.
Was gilt es bei Personal Trainer-Rechnungen zu beachten?
Personal Training ist in Österreich grundsätzlich mit 20% Umsatzsteuerbelegt. Ausnahmen:
- Wenn dein Jahresumsatz höchstens 55.000 € brutto beträgt: Kleinunternehmerregelung nutzen (§6 Abs. 1 Z 27 UStG) → keine USt. Die Grenze darf grundsätzlich weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein; eine einmalige 10 %-Toleranz (bis 60.500 € brutto) gilt als gesonderte Regel.
- Therapeutische Leistungen (z.B. Reha-Training mit Verschreibung): möglicherweise §6 Z 19 befreit — Steuerberater fragen!
| Leistungsart | USt.-Satz | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Einzeltraining (1:1) | 20% | §6 Z 27 möglich (höchstens 55.000 € brutto) |
| Gruppentraining | 20% | §6 Z 27 möglich |
| Online-Coaching (Videokurse) | 20% | §6 Z 27 möglich |
| Trainingsplan-Erstellung | 20% | §6 Z 27 möglich |
| Ernährungsberatung (ohne Dz.) | 20% | §6 Z 27 möglich |
Verschiedene Rechnungsmodelle
Einzelstunden-Abrechnung
Einfachste Form: Nach jeder Trainingseinheit eine Rechnung. Für B2C-Kunden oft bar/Sofortüberweisung. Nachteil: Hoher Verwaltungsaufwand bei vielen Kunden.
10er-/20er-Pakete
Vorauszahlung für mehrere Einheiten. Vorteil: Planungssicherheit, besserer Cashflow. Paket-Rechnungen am Anfang des Paketes ausstellen.
Monatlicher Retainer
Monatliche Pauschale für z.B. 8 Einheiten/Monat. Gut für regelmäßige Kunden. Monatliche Rechnung oder Jahresrechnung.
Online-Coaching Abo
Monatliches Abonnement für Online-Trainingsplan, Check-ins, Ernährungsplan. Automatisch wiederkehrende Rechnung.
Musterrechnung Personal Trainer
Max Fitness Consulting
Max Trainer · Hauptstraße 10, 1010 Wien
Tel: +43 676 123 4567 | max@fitness.at
Rechnung Nr. 2026-018
Datum: 08. März 2026
An: Maria Kunden, Mariahilfer Str. 50, 1060 Wien
10er-Paket Personal Training
Gültig: März–April 2026, je 60 Min.
€700,00
Zahlbar bis: 22.03.2026
IBAN: AT12 3456 7890 1234 5678 | BIC: BKAUATWW
💡 Als Kleinunternehmer:
Wenn du Kleinunternehmer bist (Jahresumsatz höchstens 55.000 € brutto): Statt USt. ausweisen, schreibe: „Gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." und lass den 20%-USt.-Block weg. Gesamtbetrag = Nettobetrag (€700).
Steuern und SVS für Personal Trainer
Als selbstständiger Personal Trainer zahlst du in Österreich:
- Einkommensteuer: Progressiv auf deinen Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben)
- SVS-Beiträge: abhängig von Beitragsgrundlage, Versicherungsstatus und aktueller Vorschreibung (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie ggf. Selbständigenvorsorge)
- Umsatzsteuer: 20% wenn regelbesteuert; 0% wenn Kleinunternehmer
📊 Steuer-Beispiel Personal Trainer
Jahresumsatz: €35.000 (unter Kleinunternehmergrenze)
Betriebsausgaben (Ausrüstung, Fahrtkosten, Software): €6.000
Gewinn: €29.000
Gewinn vor SVS und Einkommensteuer: €29.000
Wie viel davon für SVS und Einkommensteuer zurückzulegen ist, hängt unter anderem von Beitragsgrundlage, Versicherungsstatus, weiteren Einkünften und Absetzbeträgen ab. Nutze für deine konkrete Situation den aktuellen SVS-/WKO-Rechner oder eine Steuerberatung.
Absetzbare Betriebsausgaben für Personal Trainer
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Personal Trainer ein Gewerbe anmelden?
Kann ich bar bezahltes Training nicht erfassen?
Was ist mit Online-Coaching ins Ausland (EU)?
Wie stelle ich eine Trainingspaket-Rechnung aus?
🔗 Nützliche Links für Personal Trainer
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