Rechnung schreiben als Fotograf in Österreich — Der vollständige Leitfaden 2026

Als Fotograf in Österreich stellst du nicht nur deine Zeit in Rechnung — auch Bildrechte, Nutzungslizenzen, Reisekosten und Bildbearbeitung wollen korrekt fakturiert werden. Dazu kommen österreichische Steuerregeln (§6 UStG, 20% USt.) und Besonderheiten beim Urheberrecht. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du als österreichischer Fotograf professionelle Rechnungen erstellst.

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Was gehört auf eine Fotografen-Rechnung?

Neben den gesetzlichen Pflichtangaben (§11 UStG) sollte deine Fotografen-Rechnung folgende Positionen klar ausweisen:

PositionBeschreibungUSt.
Shooting-HonorarStunden- oder Tageshonorar für die Aufnahmezeit20%
Bildbearbeitung / RetuschePostproduktion, Bildbearbeitung pro Stunde oder pauschal20%
NutzungslizenzRecht zur Nutzung der Bilder (Web, Print, Exklusiv, zeitlich...)20%
ReisekostenAnfahrt (Kilometergeld €0,42/km oder öffentl. Verkehr)20%
Equipment-MieteGemietetes Zubehör, Lichttechnik, Studio-Miete20%
AssistenzHonorar für Fotoassistenz, Maskenbildnerin etc.20%

Nutzungslizenzen: Das Urheberrecht des Fotografen

Als Fotograf bist du in Österreich gemäß §3 UrhG automatisch Urheber deiner Fotos. Das bedeutet: Dein Auftraggeber kauft nicht die Fotos — er kauft das Recht, sie zu nutzen. Kein Nutzungsrecht = kein legales Verwenden. Das solltest du auf der Rechnung klar trennen:

📊 Beispiel: Differenzierte Rechnungsstellung

1. Produktfoto-Shooting (4h × €150): €600,00

2. Bildbearbeitung (20 Bilder × €15): €300,00

3. Nutzungslizenz Print (2 Jahre, national): €400,00

4. Nutzungslizenz Online (unbegrenzt): €250,00

5. Reisekosten (120 km × €0,42): €50,40

Nettosumme: €1.600,40

20% USt.: €320,08

Gesamtbetrag: €1.920,48

Arten von Nutzungslizenzen

LizenztypWas ist erlaubt?Honorar-Richtwert
Online-LizenzWebsite, Social Media, Newsletter10–30% vom Shooting-Honorar/Bild
Print-LizenzBroschüren, Flyer, Kataloge20–50% vom Honorar/Bild/Auflage
Exklusiv-LizenzAlleiniges Nutzungsrecht, andere dürfen nicht50–200% Aufschlag
Buy-outAlle Rechte unbeschränkt übertragen (selten!)Sehr hoch — nur für große Unternehmen

Umsatzsteuer für Fotografen in Österreich

Als Fotograf gilt in Österreich grundsätzlich der Normalsteuersatz von 20%:

⚠️ Kleinunternehmer bis €42.000 Jahresumsatz

Wenn dein Jahresumsatz als Fotograf unter €42.000 netto liegt (§6 Abs. 1 Z 27 UStG), gilt die Kleinunternehmerbefreiung: keine USt. auf Rechnungen. Stattdessen muss der Hinweis „Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" auf jeder Rechnung stehen. Mehr: Buchhaltung für Kleinunternehmer

Reisekosten richtig verrechnen

Als Fotograf fallen oft erhebliche Reisekosten an. So rechnest du sie korrekt ab:

💡 Tipp: Reisekosten-Position klar beschriften

Schreibe auf der Rechnung genau: „Fahrtkosten Anreise Wien–Salzburg, 280 km × €0,42 = €117,60" oder „Zugticket Wien–Graz (hin/rück), inkl. Beleg". Das gibt Transparenz und vermeidet Rückfragen vom Kunden.

Rechnungs-Checkliste für Fotografen

1

Name und Adresse des Fotografen + UID (wenn regelbesteuert)

2

Name und Adresse des Kunden

3

Fortlaufende Rechnungsnummer

4

Rechnungsdatum und Leistungsdatum/Zeitraum

5

Genaue Beschreibung: Shooting (Datum, Ort, Stunden)

6

Bildbearbeitung: Anzahl Bilder, Stundensatz oder Pauschalpreis

7

Nutzungslizenz: Art (Print/Online/Exklusiv), Zeitraum, Gebiet

8

Reisekosten: Strecke, km, Satz

9

Nettobetrag pro Position + USt.-Satz + USt.-Betrag

10

Gesamtbetrag brutto

11

Bankverbindung (IBAN, BIC) für Überweisung

12

Zahlungsfrist (empfohlen: 14 Tage netto)

13

Bei Kleinunternehmer: §6-Hinweis statt USt.

Häufige Fehler bei Fotografen-Rechnungen

Nutzungsrecht nicht separat ausgewiesen

Keine rechtliche Klarheit. Kunde denkt, er hat alle Rechte. Bei Konflikt bist du im Nachteil.

Reisekosten in Nettobetrag eingerechnet statt separat

Unübersichtliche Rechnung, schwer nachvollziehbar für Kunden und Steuerberater.

USt. auf Auslandsrechnungen falsch

Bei EU B2B: Reverse Charge statt 20% AT-USt. ausweisen! Kein RC = du zahlst die AT-USt. selbst.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Fotograf ein Gewerbe anmelden?
In Österreich ist Fotografie ein freies Gewerbe (kein Befähigungsnachweis nötig). Du musst dich beim Gewerbeamt (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) anmelden. Kosten: ca. €100. Die Gewerbeanmeldung ist vor Rechnungsstellung nötig.
Welcher Steuersatz gilt für künstlerische Fotografie?
In Österreich gilt für Fotografen grundsätzlich 20% USt. Eine Ausnahme kann es für Kunst-Fotografen geben (§6 UStG), aber das ist ein komplexes Thema — sprich mit deinem Steuerberater über deine spezifische Situation.
Was ist wenn der Kunde die Bilder ohne Lizenz verwendet?
Als Fotograf und Urheber kannst du Schadensersatz verlangen (nach österreichischem UrhG). Dokumentiere Nutzungsrechte immer schriftlich auf der Rechnung und in einem Auftragsvertrag. Bei Missbrauch: Abmahnung oder Klage möglich.
Kann ich eine Anzahlungsrechnung stellen?
Ja! Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung (30–50% des Gesamtbetrags) üblich. Stelle eine Anzahlungsrechnung aus, berechne die Anzahlung auf der Schlussrechnung ab. Auf der Schlussrechnung musst du die Anzahlung (inkl. USt.) in Abzug bringen.

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