Rechnung schreiben als Fotograf in Österreich — Der vollständige Leitfaden 2026
Als Fotograf in Österreich stellst du nicht nur deine Zeit in Rechnung — auch Bildrechte, Nutzungslizenzen, Reisekosten und Bildbearbeitung wollen korrekt fakturiert werden. Dazu kommen österreichische Steuerregeln (§6 UStG, 20% USt.) und Besonderheiten beim Urheberrecht. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du als österreichischer Fotograf professionelle Rechnungen erstellst.
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Was gehört auf eine Fotografen-Rechnung?
Neben den gesetzlichen Pflichtangaben (§11 UStG) sollte deine Fotografen-Rechnung folgende Positionen klar ausweisen:
| Position | Beschreibung | USt. |
|---|---|---|
| Shooting-Honorar | Stunden- oder Tageshonorar für die Aufnahmezeit | 20% |
| Bildbearbeitung / Retusche | Postproduktion, Bildbearbeitung pro Stunde oder pauschal | 20% |
| Nutzungslizenz | Recht zur Nutzung der Bilder (Web, Print, Exklusiv, zeitlich...) | 20% |
| Reisekosten | Anfahrt (Kilometergeld €0,42/km oder öffentl. Verkehr) | 20% |
| Equipment-Miete | Gemietetes Zubehör, Lichttechnik, Studio-Miete | 20% |
| Assistenz | Honorar für Fotoassistenz, Maskenbildnerin etc. | 20% |
Nutzungslizenzen: Das Urheberrecht des Fotografen
Als Fotograf bist du in Österreich gemäß §3 UrhG automatisch Urheber deiner Fotos. Das bedeutet: Dein Auftraggeber kauft nicht die Fotos — er kauft das Recht, sie zu nutzen. Kein Nutzungsrecht = kein legales Verwenden. Das solltest du auf der Rechnung klar trennen:
📊 Beispiel: Differenzierte Rechnungsstellung
1. Produktfoto-Shooting (4h × €150): €600,00
2. Bildbearbeitung (20 Bilder × €15): €300,00
3. Nutzungslizenz Print (2 Jahre, national): €400,00
4. Nutzungslizenz Online (unbegrenzt): €250,00
5. Reisekosten (120 km × €0,42): €50,40
Nettosumme: €1.600,40
20% USt.: €320,08
Gesamtbetrag: €1.920,48
Arten von Nutzungslizenzen
| Lizenztyp | Was ist erlaubt? | Honorar-Richtwert |
|---|---|---|
| Online-Lizenz | Website, Social Media, Newsletter | 10–30% vom Shooting-Honorar/Bild |
| Print-Lizenz | Broschüren, Flyer, Kataloge | 20–50% vom Honorar/Bild/Auflage |
| Exklusiv-Lizenz | Alleiniges Nutzungsrecht, andere dürfen nicht | 50–200% Aufschlag |
| Buy-out | Alle Rechte unbeschränkt übertragen (selten!) | Sehr hoch — nur für große Unternehmen |
Umsatzsteuer für Fotografen in Österreich
Als Fotograf gilt in Österreich grundsätzlich der Normalsteuersatz von 20%:
- Shooting-Honorare: 20%
- Nutzungslizenzen: 20%
- Bildbearbeitung: 20%
- Reisekosten als Weiterverrechnung: 20%
⚠️ Kleinunternehmer bis €42.000 Jahresumsatz
Wenn dein Jahresumsatz als Fotograf unter €42.000 netto liegt (§6 Abs. 1 Z 27 UStG), gilt die Kleinunternehmerbefreiung: keine USt. auf Rechnungen. Stattdessen muss der Hinweis „Gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" auf jeder Rechnung stehen. Mehr: Buchhaltung für Kleinunternehmer
Reisekosten richtig verrechnen
Als Fotograf fallen oft erhebliche Reisekosten an. So rechnest du sie korrekt ab:
- Eigenes Auto: Kilometergeld €0,42/km (amtlicher Satz 2026)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten (mit Beleg)
- Bahn: Tatsächliche Ticketkosten weiterrechnen
- Flug: Tatsächliche Kosten weiterrechnen (mit Beleg)
- Hotel: Tatsächliche Übernachtungskosten (Beleg)
- Tagesdiäten: Nur für auswärtige Aufnahmen >25 km
💡 Tipp: Reisekosten-Position klar beschriften
Schreibe auf der Rechnung genau: „Fahrtkosten Anreise Wien–Salzburg, 280 km × €0,42 = €117,60" oder „Zugticket Wien–Graz (hin/rück), inkl. Beleg". Das gibt Transparenz und vermeidet Rückfragen vom Kunden.
Rechnungs-Checkliste für Fotografen
Name und Adresse des Fotografen + UID (wenn regelbesteuert)
Name und Adresse des Kunden
Fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungsdatum und Leistungsdatum/Zeitraum
Genaue Beschreibung: Shooting (Datum, Ort, Stunden)
Bildbearbeitung: Anzahl Bilder, Stundensatz oder Pauschalpreis
Nutzungslizenz: Art (Print/Online/Exklusiv), Zeitraum, Gebiet
Reisekosten: Strecke, km, Satz
Nettobetrag pro Position + USt.-Satz + USt.-Betrag
Gesamtbetrag brutto
Bankverbindung (IBAN, BIC) für Überweisung
Zahlungsfrist (empfohlen: 14 Tage netto)
Bei Kleinunternehmer: §6-Hinweis statt USt.
Häufige Fehler bei Fotografen-Rechnungen
❌ Nutzungsrecht nicht separat ausgewiesen
→ Keine rechtliche Klarheit. Kunde denkt, er hat alle Rechte. Bei Konflikt bist du im Nachteil.
❌ Reisekosten in Nettobetrag eingerechnet statt separat
→ Unübersichtliche Rechnung, schwer nachvollziehbar für Kunden und Steuerberater.
❌ USt. auf Auslandsrechnungen falsch
→ Bei EU B2B: Reverse Charge statt 20% AT-USt. ausweisen! Kein RC = du zahlst die AT-USt. selbst.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Fotograf ein Gewerbe anmelden?
Welcher Steuersatz gilt für künstlerische Fotografie?
Was ist wenn der Kunde die Bilder ohne Lizenz verwendet?
Kann ich eine Anzahlungsrechnung stellen?
🔗 Nützliche Links für Fotografen
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