EPU & SelbstständigeAktualisiert: März 2026

Rechnung stornieren in Österreich: So geht's richtig

Falscher Betrag, falscher Kunde oder doppelt ausgestellt? In Österreich darf eine Rechnung nicht einfach gelöscht werden. Stattdessen brauchen Sie eine Stornorechnung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie korrekt stornieren.

Auf einen Blick

  • Rechnungen dürfen in Österreich nie gelöscht werden (Aufbewahrungspflicht)
  • Fehlerhafte Rechnungen werden durch eine Stornorechnung aufgehoben
  • Die Stornorechnung hat eine eigene Nummer + verweist auf das Original
  • Nach dem Storno wird eine neue, korrekte Rechnung erstellt

Wann muss ich eine Rechnung stornieren?

❌ Storno nötig bei:

  • Falscher Rechnungsbetrag
  • Falscher Leistungszeitraum
  • Falscher Empfänger (Name/Adresse/UID)
  • Falsche USt.-Berechnung
  • Leistung wurde nicht erbracht
  • Doppelt ausgestellte Rechnung

✅ Kein Storno nötig bei:

  • Kleiner Tippfehler in der Beschreibung (unwesentlich)
  • Zahlungsziel wird nachträglich verlängert (formloser Hinweis)
  • Skonto-Gewährung (eigene Gutschrift möglich)
  • Kunde zahlt nur einen Teilbetrag (Mahnung statt Storno)

Stornorechnung erstellen: Schritt für Schritt

1

Originalrechnung identifizieren

Notieren Sie die Rechnungsnummer, das Datum und den Betrag der fehlerhaften Rechnung. Sie brauchen diese Daten für die Stornorechnung.

2

Stornorechnung erstellen

Die Stornorechnung enthält dieselben Positionen wie das Original, aber mit negativen Beträgen. Sie bekommt eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer und verweist auf die Originalnummer.

3

An den Kunden senden

Schicken Sie die Stornorechnung an denselben Empfänger wie die Originalrechnung. Informieren Sie den Kunden kurz über den Grund (z.B. "Korrektur des Rechnungsbetrags").

4

Neue Rechnung ausstellen (optional)

Wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde, erstellen Sie eine neue, korrekte Rechnung mit den richtigen Daten. Diese bekommt wieder eine neue Rechnungsnummer.

5

Buchhaltung aktualisieren

Buchen Sie die Stornorechnung in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegen. Für die USt.-Voranmeldung: Der Stornobetrag wird im Meldezeitraum der Stornierung gegengebucht.

Pflichtangaben einer Stornorechnung

Eine Stornorechnung muss alle regulären Rechnungspflichtangaben nach §11 UStG enthalten, plus einige Zusätze:

Bezeichnung als Stornorechnung
Klar als "Stornorechnung" oder "Rechnungskorrektur" kennzeichnen
Eigene Rechnungsnummer
Fortlaufend aus der regulären Nummernreihe
Verweis auf Original
Rechnungsnummer und Datum der stornierten Rechnung
Negative Beträge
Alle Positionen und Summen im Minus
Name & Anschrift beider Parteien
Rechnungssteller und -empfänger
UID-Nummer
Wenn auf der Originalrechnung vorhanden
Datum der Stornorechnung
Ausstellungsdatum der Stornierung
USt.-Ausweis im Minus
Gleicher Steuersatz wie auf dem Original

Stornorechnung vs. Gutschrift: Was ist der Unterschied?

 StornorechnungGutschrift
ZweckHebt eine fehlerhafte Rechnung komplett aufSchreibt dem Kunden einen Betrag gut
BezugMuss auf Originalrechnung verweisenKann eigenständig sein
BetragImmer der volle Originalbetrag im MinusBeliebiger Betrag (auch Teilbetrag)
USt.-WirkungKorrigiert die USt. der OriginalrechnungEigenständige USt.-Wirkung
Typische FälleFalscher Betrag, falscher Empfänger, doppelt ausgestelltRetoure, Rabatt nachträglich, Kulanz

Häufige Fehler beim Stornieren

❌ Rechnung einfach löschen

In Österreich besteht eine 7-jährige Aufbewahrungspflicht für alle Rechnungen. Löschen ist buchhalterisch und steuerlich ein Verstoß. Immer stornieren statt löschen.

❌ Originalrechnung überschreiben

Manche ändern einfach die bestehende Rechnung ab. Das ist nicht erlaubt — es muss immer ein neues Dokument (Stornorechnung) erstellt werden.

❌ Kein Verweis auf die Originalrechnung

Die Stornorechnung muss die Nummer und das Datum der Originalrechnung enthalten, damit der Bezug klar ist. Ohne Verweis ist die Stornierung steuerlich nicht korrekt.

❌ Storno vergessen in der USt.-Voranmeldung

Die Stornorechnung muss in der UVA des Zeitraums berücksichtigt werden, in dem sie ausgestellt wurde. Vergisst man das, stimmt die USt.-Erklärung nicht.

Steuerliche Auswirkungen

Umsatzsteuer (USt.)

Die Stornorechnung reduziert Ihre USt.-Schuld im Zeitraum der Stornierung. War die Originalrechnung z.B. €1.000 netto + €200 USt., wird durch die Stornierung die USt. um €200 reduziert. Die neue Rechnung generiert dann wieder USt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bei der E/A-Rechnung (die meisten EPU): Wurde die Originalrechnung bereits bezahlt, buchen Sie die Stornierung als Betriebsausgabe (Rückzahlung). Wurde noch nicht bezahlt, fällt der Ertrag einfach weg.

Häufige Fragen

Kann ich eine Rechnung einfach löschen?
Nein. In Österreich dürfen Rechnungen nicht gelöscht werden (7-jährige Aufbewahrungspflicht). Fehlerhafte Rechnungen werden durch eine Stornorechnung aufgehoben, dann wird ggf. eine neue Rechnung erstellt.
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?
Eine Stornorechnung hebt eine bestehende Rechnung komplett auf (alle Beträge im Minus). Eine Gutschrift schreibt dem Kunden einen beliebigen Betrag gut — auch Teilbeträge. Storno = Korrektur, Gutschrift = Kulanz/Rückzahlung.
Welche Frist gibt es für eine Stornorechnung?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Aus praktischen und steuerlichen Gründen sollte die Stornierung so schnell wie möglich erfolgen — idealerweise im selben Monat oder Quartal.
Muss die Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer haben?
Ja. Die Stornorechnung bekommt eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer und verweist zusätzlich auf die Nummer der stornierten Rechnung.
Was passiert mit der USt. bei einer Stornierung?
Die USt. der Originalrechnung wird durch die Stornorechnung rückgängig gemacht. In der UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) des Stornozeitraums wird der negative Betrag erfasst.
Kann mein Kunde den Vorsteuerabzug behalten?
Nein. Wenn Ihr Kunde die Vorsteuer aus der Originalrechnung bereits geltend gemacht hat, muss er diese nach Erhalt der Stornorechnung in der nächsten UVA korrigieren (zurückzahlen).
Wie storniere ich eine Rechnung in Rechnito?
In Rechnito klicken Sie auf die Rechnung → 'Stornieren'. Rechnito erstellt automatisch eine korrekte Stornorechnung mit Verweis auf das Original, negativen Beträgen und allen Pflichtangaben. Sie können dann direkt eine neue Rechnung erstellen.

Rechnungen & Stornos einfach verwalten

Rechnito erstellt Stornorechnungen automatisch korrekt: mit Verweis auf das Original, negativen Beträgen und allen Pflichtangaben nach §11 UStG.

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