Rechnung stornieren in Österreich: So geht's richtig
Falscher Betrag, falscher Kunde oder doppelt ausgestellt? In Österreich darf eine Rechnung nicht einfach gelöscht werden. Stattdessen brauchen Sie eine Stornorechnung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie korrekt stornieren.
Auf einen Blick
- ✓Rechnungen dürfen in Österreich nie gelöscht werden (Aufbewahrungspflicht)
- ✓Fehlerhafte Rechnungen werden durch eine Stornorechnung aufgehoben
- ✓Die Stornorechnung hat eine eigene Nummer + verweist auf das Original
- ✓Nach dem Storno wird eine neue, korrekte Rechnung erstellt
Wann muss ich eine Rechnung stornieren?
❌ Storno nötig bei:
- •Falscher Rechnungsbetrag
- •Falscher Leistungszeitraum
- •Falscher Empfänger (Name/Adresse/UID)
- •Falsche USt.-Berechnung
- •Leistung wurde nicht erbracht
- •Doppelt ausgestellte Rechnung
✅ Kein Storno nötig bei:
- •Kleiner Tippfehler in der Beschreibung (unwesentlich)
- •Zahlungsziel wird nachträglich verlängert (formloser Hinweis)
- •Skonto-Gewährung (eigene Gutschrift möglich)
- •Kunde zahlt nur einen Teilbetrag (Mahnung statt Storno)
Stornorechnung erstellen: Schritt für Schritt
Originalrechnung identifizieren
Notieren Sie die Rechnungsnummer, das Datum und den Betrag der fehlerhaften Rechnung. Sie brauchen diese Daten für die Stornorechnung.
Stornorechnung erstellen
Die Stornorechnung enthält dieselben Positionen wie das Original, aber mit negativen Beträgen. Sie bekommt eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer und verweist auf die Originalnummer.
An den Kunden senden
Schicken Sie die Stornorechnung an denselben Empfänger wie die Originalrechnung. Informieren Sie den Kunden kurz über den Grund (z.B. "Korrektur des Rechnungsbetrags").
Neue Rechnung ausstellen (optional)
Wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde, erstellen Sie eine neue, korrekte Rechnung mit den richtigen Daten. Diese bekommt wieder eine neue Rechnungsnummer.
Buchhaltung aktualisieren
Buchen Sie die Stornorechnung in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gegen. Für die USt.-Voranmeldung: Der Stornobetrag wird im Meldezeitraum der Stornierung gegengebucht.
Pflichtangaben einer Stornorechnung
Eine Stornorechnung muss alle regulären Rechnungspflichtangaben nach §11 UStG enthalten, plus einige Zusätze:
Stornorechnung vs. Gutschrift: Was ist der Unterschied?
| Stornorechnung | Gutschrift | |
|---|---|---|
| Zweck | Hebt eine fehlerhafte Rechnung komplett auf | Schreibt dem Kunden einen Betrag gut |
| Bezug | Muss auf Originalrechnung verweisen | Kann eigenständig sein |
| Betrag | Immer der volle Originalbetrag im Minus | Beliebiger Betrag (auch Teilbetrag) |
| USt.-Wirkung | Korrigiert die USt. der Originalrechnung | Eigenständige USt.-Wirkung |
| Typische Fälle | Falscher Betrag, falscher Empfänger, doppelt ausgestellt | Retoure, Rabatt nachträglich, Kulanz |
Häufige Fehler beim Stornieren
❌ Rechnung einfach löschen
In Österreich besteht eine 7-jährige Aufbewahrungspflicht für alle Rechnungen. Löschen ist buchhalterisch und steuerlich ein Verstoß. Immer stornieren statt löschen.
❌ Originalrechnung überschreiben
Manche ändern einfach die bestehende Rechnung ab. Das ist nicht erlaubt — es muss immer ein neues Dokument (Stornorechnung) erstellt werden.
❌ Kein Verweis auf die Originalrechnung
Die Stornorechnung muss die Nummer und das Datum der Originalrechnung enthalten, damit der Bezug klar ist. Ohne Verweis ist die Stornierung steuerlich nicht korrekt.
❌ Storno vergessen in der USt.-Voranmeldung
Die Stornorechnung muss in der UVA des Zeitraums berücksichtigt werden, in dem sie ausgestellt wurde. Vergisst man das, stimmt die USt.-Erklärung nicht.
Steuerliche Auswirkungen
Umsatzsteuer (USt.)
Die Stornorechnung reduziert Ihre USt.-Schuld im Zeitraum der Stornierung. War die Originalrechnung z.B. €1.000 netto + €200 USt., wird durch die Stornierung die USt. um €200 reduziert. Die neue Rechnung generiert dann wieder USt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei der E/A-Rechnung (die meisten EPU): Wurde die Originalrechnung bereits bezahlt, buchen Sie die Stornierung als Betriebsausgabe (Rückzahlung). Wurde noch nicht bezahlt, fällt der Ertrag einfach weg.
Häufige Fragen
Kann ich eine Rechnung einfach löschen?▼
Was ist der Unterschied zwischen Stornorechnung und Gutschrift?▼
Welche Frist gibt es für eine Stornorechnung?▼
Muss die Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer haben?▼
Was passiert mit der USt. bei einer Stornierung?▼
Kann mein Kunde den Vorsteuerabzug behalten?▼
Wie storniere ich eine Rechnung in Rechnito?▼
Rechnungen & Stornos einfach verwalten
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