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Rechtliches14 Min. LesezeitApril 2026

Ersten Mitarbeiter einstellen als EPU in Österreich 2026: Kosten, Pflichten & Schritte

Der Schritt vom Einpersonenunternehmen (EPU) zum Arbeitgeber ist ein Meilenstein — und gleichzeitig ein bürokratischer Sprung. ASVG-Anmeldung, Dienstzettel, Kollektivvertrag, Lohnnebenkosten, GPLA: dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du wissen und tun musst.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Vorüberlegungen: Anstellung oder Werkvertrag?

Bevor du einen Mitarbeiter einstellst, stellt sich die Frage: Brauche ich wirklich eine Anstellung, oder tut es auch ein Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?

FormWann geeignetRisiko
Anstellung (ASVG)Dauerhaft, eingegliedert, weisungsgebundenNiedrig — rechtssicher
Freier DienstvertragWiederkehrende Tätigkeit, nicht eingegliedertMittel — ASVG-pflichtig
WerkvertragKonkretes Projekt mit definiertem ErgebnisHoch bei dauerhafter Einbindung
Geringfügig (ASVG)Bis €551,10/Monat (2026), regelmäßigNiedrig — klare Grenze

⚠️ Scheinselbständigkeit vermeiden

Wenn jemand dauerhaft in deinen Betrieb eingebunden ist, zu fixen Zeiten arbeitet und keine eigenen Auftraggeber hat, liegt ein Dienstverhältnis vor — egal wie der Vertrag heißt. Wähle die ehrliche Form von Anfang an.

2. Vor Dienstantritt: Was muss vorbereitet werden?

Bevor dein erster Mitarbeiter seinen ersten Arbeitstag hat, musst du folgende Punkte abgearbeitet haben:

  • Dienstzettel/Arbeitsvertrag erstellen — muss schriftlich vorliegen und am ersten Arbeitstag übergeben werden
  • ASVG-Voranmeldung bei der ÖGK — muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen (ELDA oder online)
  • Lohnkonto einrichten — als Arbeitgeber bist du zur Führung von Lohnkonten verpflichtet
  • Lohnverrechnungssoftware oder Steuerberater beauftragen— Lohnverrechnung ist komplex und fehleranfällig
  • Kollektivvertrag prüfen — welcher KV gilt für deine Branche und welches Mindestgehalt ist vorgeschrieben?
  • Betriebliche Mitarbeitervorsorge (BV) — muss bei einer BV-Kasse angemeldet werden (ab erstem Beschäftigungstag)

3. ASVG-Anmeldung: Schritt für Schritt

Die Pflichtversicherungsanmeldung nach ASVG ist der wichtigste administrative Schritt. Sie muss vor Dienstantritt erfolgen.

1

ELDA-Zugang beantragen

ELDA (Elektronischer Datenaustausch der Sozialversicherung) ist die Pflichtplattform für Meldungen. Registrierung unter elda.at. Alternativ: FinanzOnline nutzen.

2

Voranmeldung durchführen

Mindestangaben: Name, Versicherungsnummer, Beginn des Dienstverhältnisses, Arbeitgeber. Frist: vor Dienstantritt, bei kurzfristiger Einstellung bis Dienstbeginn am ersten Tag.

3

Vollständige Anmeldung

Innerhalb von 7 Tagen nach Dienstantritt muss die vollständige Anmeldung erfolgen mit Gehaltsangabe, Beschäftigungsart, Wochenstunden etc.

4

Bestätigung aufbewahren

Die Anmeldebestätigung aufbewahren — bei einer GPLA-Prüfung wird sie angefordert.

5

Betriebliche Vorsorge anmelden

Gleichzeitig bei einer BV-Kasse (z.B. BUAK, VBV, APK etc.) die Mitarbeitervorsorge anmelden. 1,53% des Bruttos fließen monatlich in die BV-Kasse.

⚠️ Strafe bei verspäteter Anmeldung

Beitragszuschlag: 9,3% der Beitragsgrundlage für jeden nicht gemeldeten Monat. Bei absichtlicher Nichtanmeldung (Schwarzarbeit): bis zu €10.900 Verwaltungsstrafe und strafrechtliche Konsequenzen.

4. Dienstzettel: Pflichtinhalt in Österreich

Der Dienstzettel (§ 2 AVRAG) ist die österreichische Bezeichnung für die schriftliche Bestätigung der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Er ist Pflicht und muss spätestens am ersten Arbeitstag ausgehändigt werden.

Pflichtangaben Dienstzettel (§ 2 Abs. 2 AVRAG)

  • Name + Anschrift Arbeitgeber
  • Name + Anschrift Arbeitnehmer
  • Beginn des Dienstverhältnisses
  • Bei Befristung: Ende
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Einstufung in KV
  • Grundgehalt/Grundlohn
  • Sonderzahlungen (13./14.)
  • Arbeitszeit (Stunden/Woche)
  • Urlaubsausmaß (mind. 5 Wochen)
  • Kündigungsfristen
  • Anwendbarer Kollektivvertrag
  • Betriebliche Vorsorge (BV-Kasse)

💡 Tipp: Mustervorlagen

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt kostenlose Musterdienstzettel für verschiedene Branchen auf wko.at zur Verfügung. Empfehlenswert als Ausgangspunkt — aber immer auf deinen konkreten KV anpassen.

5. Kollektivvertrag: Welcher gilt für mich?

In Österreich gibt es über 450 Kollektivverträge (KV). Als Arbeitgeber bist du automatisch an den KV deiner Branche gebunden — eine Mitgliedschaft bei der WKO oder einer Gewerkschaft ist nicht notwendig.

Den für dich geltenden KV kannst du auf der Website der Wirtschaftskammer (kollektivvertrag.at) oder beim WKO-Kollektivvertrags-Service herausfinden. Wichtig: Der KV bestimmt:

  • Mindestgehalt/Mindestlohn für deine Beschäftigungsgruppe
  • Urlaubsanspruch (gesetzlich 5 Wochen, KV kann mehr vorsehen)
  • Sonderzahlungen (13./14. Monatsgehalt — fast alle KV sehen das vor)
  • Überstundenregeln und Zulagen
  • Kündigungsfristen

⚠️ KV-Mindestlohn ist Untergrenze

Du kannst mehr als den KV-Mindestlohn zahlen, aber nicht weniger. Verstöße gegen KV-Mindestlöhne werden bei GPLA-Prüfungen aufgedeckt und führen zu Nachzahlungen inklusive Verzugszinsen.

6. Lohnnebenkosten 2026: Die vollständige Übersicht

Als Arbeitgeber zahlst du neben dem Bruttogehalt noch zahlreiche Abgaben. Hier die vollständige Übersicht für 2026:

AbgabeAG-AnteilAN-AnteilEmpfänger
Krankenversicherung (KV)3,87%3,87%ÖGK
Pensionsversicherung (PV)12,55%10,25%PVA
Unfallversicherung (UV)1,20%AUVA
Arbeitslosenversicherung (ALV)3,00%3,00%AMS
Insolvenz-Entgeltsicherung0,10%IEF-Service
Dienstgeberbeitrag (DB)3,90%Finanzamt
Zuschlag zum DB0,34–0,44%WKO
Kommunalsteuer3,00%Gemeinde
Betriebliche Vorsorge (BV)1,53%BV-Kasse
Gesamt AG-Anteilca. 29–30%ca. 18%

💡 Faustformel

Als grobe Faustregel gilt: Die Gesamtkosten eines Mitarbeiters betragen ca. 1,7–1,9× das Nettogehalt, oder ca. 1,4–1,5× das Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen). Mit 13./14. Monatsgehalt und BV etwa 1,6× das Bruttogehalt.

7. Gesamtkosten-Kalkulation: Drei Beispiele

Was kostet dich ein Mitarbeiter monatlich wirklich — inklusive aller Abgaben und Sonderzahlungen?

Posten€1.800 Brutto€2.500 Brutto€3.500 Brutto
Bruttogehalt€1.800€2.500€3.500
AG-SV (ca. 21%)€378€525€735
Kommunalsteuer (3%)€54€75€105
DB + Zuschlag (~4,3%)€77€108€151
BV-Kasse (1,53%)€28€38€54
Urlaubs- + Weihnachtsgeld /12€300€417€583
Gesamtkosten/Monat≈ €2.637≈ €3.663≈ €5.128
Gesamtkosten/Jahr≈ €31.640≈ €43.950≈ €61.540

* Näherungswerte, ohne Überstunden, Zulagen oder branchenspezifische KV-Besonderheiten. Berechnung immer durch einen Steuerberater oder Lohnverrechnungssoftware empfohlen.

8. Lohnsteuer & Lohnverrechnung

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Lohnsteuer monatlich einzubehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuertabelle und dem Jahresbrutto des Mitarbeiters.

  • Lohnverrechnungssoftware: Empfehlung für EPU — nutze eine Lohnverrechnungssoftware (z.B. BMD, DATEV, Lohnix) oder beauftrage einen Steuerberater/Lohnverrechner
  • Lohnkonten führen: Für jeden Mitarbeiter ist ein Lohnkonto zu führen, das alle Bezüge und Abzüge dokumentiert
  • Lohnzettel (L16): Jährlich bis Ende Februar ans Finanzamt und dem Mitarbeiter aushändigen
  • Jahreslohnzettelübermittlung: Elektronisch via ELDA bis Ende Februar des Folgejahres

✅ Tipp: Steuerberater für Lohnverrechnung

Für EPU mit einem oder wenigen Mitarbeitern lohnt es sich fast immer, die Lohnverrechnung an einen Steuerberater auszulagern. Kosten: ca. €30–60/Monat pro Mitarbeiter. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und schützt bei GPLA-Prüfungen.

9. GPLA & laufende Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber wirst du periodisch einer GPLA (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) unterzogen. Finanzamt und ÖGK prüfen gemeinsam alle lohnabhängigen Abgaben der letzten 5 Jahre.

Laufende Pflichten als Arbeitgeber:

PflichtFristPlattform
SV-Beiträge abführen15. des FolgemonatsELDA/ÖGK
Lohnsteuer abführen15. des FolgemonatsFinanzOnline
Kommunalsteuer15. des FolgemonatsGemeinde
Dienstgeberbeitrag (DB)15. des FolgemonatsFinanzOnline
BV-Kasse Beiträge15. des FolgemonatsBV-Kasse
Lohnzettel L16Ende Februar FolgejahrELDA/FinanzOnline
Urlaubsaufzeichnungen führenLaufendIntern/Lohnkonto
DienstzeitnachweisLaufendIntern

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10. FAQ: Häufige Fragen zum ersten Mitarbeiter

Wann muss ich einen Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden?
Die Anmeldung zur Sozialversicherung (ASVG) muss vor Dienstantritt des Mitarbeiters erfolgen — also bevor er zum ersten Mal arbeitet. Bei kurzfristiger Einstellung ist eine Simultanmeldung am ersten Arbeitstag bis spätestens Dienstbeginn möglich. Die Meldung erfolgt über ELDA (Elektronischer Datenaustausch) oder über die ÖGK direkt. Bei Versäumnis droht ein Beitragszuschlag von 9,3% der Beitragsgrundlage sowie weitere Strafen.
Was sind die Lohnnebenkosten in Österreich 2026?
Die Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil) in Österreich betragen 2026 insgesamt ca. 21–22% des Bruttogehalts: Krankenversicherung (AG-Anteil) 3,87%, Pensionsversicherung (AG-Anteil) 12,55%, Unfallversicherung 1,20%, Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) 3,00%, Insolvenz-Entgeltsicherung 0,10%, Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds 3,90%, Zuschlag zum DB 0,34–0,44% (je nach Bundesland), Kommunalsteuer 3,00%. Plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (je 1/12 pro Monat einzuplanen).
Was muss in einem Dienstzettel stehen?
Der Dienstzettel (Arbeitsvertrag in schriftlicher Form) ist in Österreich Pflicht und muss folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beginn des Dienstverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeit und Verwendung, Entgelt (Grundgehalt, Sonderzahlungen), Arbeitszeit (Wochenstunden, Lage), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und anwendbarer Kollektivvertrag. Bei fehlenden Angaben drohen Verwaltungsstrafen bis €436 pro Punkt.
Brauche ich einen Kollektivvertrag?
In Österreich gibt es für fast alle Branchen verbindliche Kollektivverträge (KV). Als Arbeitgeber bist du automatisch an den KV deiner Branche gebunden — du musst ihn nicht extra unterschreiben. Der KV legt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche, Zulagen, Überstundenregelungen und weitere Arbeitsbedingungen fest. Das Unterschreiten der KV-Mindestlöhne ist illegal. Du kannst überkollektivvertragliche Gehälter zahlen, aber nicht darunter. Welcher KV gilt, kannst du auf der Website der Wirtschaftskammer (WKO) prüfen.
Was kostet mich ein Mitarbeiter mit €2.500 Bruttogehalt wirklich?
Bei €2.500 Brutto/Monat entstehen folgende monatliche Gesamtkosten: Bruttogehalt €2.500 + Arbeitgeberanteil SV ca. €530 + Kommunalsteuer €75 + Dienstgeberbeitrag ca. €100 = ca. €3.200/Monat reine Lohnkosten. Dazu kommen je €208/Monat für Urlaubs- und Weihnachtsgeld (je 1/12) und die Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge (BV, ca. 1,53% = €38). Gesamtkosten: ca. €3.450–€3.500/Monat. Auf das Jahr gerechnet ca. €41.500–€42.000.
Was ist die GPLA und worauf muss ich als neuer Arbeitgeber achten?
GPLA steht für Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Dabei prüfen Finanzamt und ÖGK gemeinsam, ob alle Dienstverhältnisse korrekt angemeldet sind und alle lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, DB, Kommunalsteuer, SV-Beiträge) korrekt abgeführt wurden. Als neuer Arbeitgeber solltest du folgendes beachten: Lohnkonten ordentlich führen, alle Auszahlungen dokumentieren, freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer korrekt einordnen, und Lohnzettel (L16) rechtzeitig an das Finanzamt übermitteln.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lohnnebenkosten, Beitragssätze und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für deine konkrete Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters. Stand: April 2026.