Homeoffice Pauschale 2026 Österreich — €300/Jahr korrekt absetzen

Seit 2021 können Selbstständige, EPU und Arbeitnehmer in Österreich eine Homeoffice Pauschale von €3 pro Tag, maximal €300 pro Jahr steuerlich absetzen. Was genau dahinter steckt, wer sie nutzen darf, wie sie in der Steuererklärung eingetragen wird — und was zusätzlich noch absetzbar ist: Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige für die Praxis.

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1. Was ist die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice Pauschale wurde in Österreich mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020/2021 eingeführt und gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2021. Sie ermöglicht es, für jeden Arbeitstag im Homeoffice pauschal €3 als steuerliche Ausgabe geltend zu machen — ohne Einzelnachweise über tatsächliche Kosten.

Die wesentlichen Eckdaten auf einen Blick:

ParameterWert
Pauschale pro Tag€3,00
Maximale Tage/Jahr100 Tage
Maximalbetrag/Jahr€300
Eingeführt ab2021
Gilt fürArbeitnehmer UND Selbstständige/EPU
Nachweis erforderlichNein (bei Selbstständigen: plausible Anzahl der Heimarbeitstage)

Hintergrund

Ursprünglich als COVID-Maßnahme eingeführt, ist die Homeoffice Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Sie soll die Mehrkosten für Strom, Heizung und Internet pauschal abgelten, die entstehen, wenn der Wohnraum für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.

2. Wer darf die Pauschale nutzen?

Die Homeoffice Pauschale steht grundsätzlich zwei Personengruppen zu — allerdings mit unterschiedlichen Regeln:

Unselbstständige (Arbeitnehmer)

Arbeitnehmer können die Pauschale als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung (L1) geltend machen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss das Homeoffice angeordnet oder zumindest genehmigt haben. Bei einer Arbeitnehmerveranlagung können bis zu €300/Jahr eingetragen werden. Zahlt der Arbeitgeber bereits eine Homeoffice-Pauschale (steuerfrei bis €3/Tag), wird dieser Betrag angerechnet.

Selbstständige und EPU

Für Selbstständige und EPU gilt die Homeoffice Pauschale als Betriebsausgabe. Hier entfällt die Arbeitgeber-Genehmigung natürlich — du bestimmst selbst, an welchen Tagen du von zuhause aus tätig bist. Wichtig ist eine plausible Schätzung der Heimarbeitstage. 100 Tage/Jahr (entspricht knapp 2 Tage/Woche) ist für viele EPU realistisch und ohne weitere Nachweise vertretbar.

Wichtig: Keine Doppelerfassung

Wenn du bereits ein klassisches Arbeitszimmer mit tatsächlichen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten) absetzt, kannst du die Homeoffice Pauschale für dieselben Tage nicht zusätzlich ansetzen. Entscheide dich für eine der beiden Methoden — in der Praxis ist die Pauschale für die meisten EPU einfacher.

3. Arbeitszimmer vs. Homeoffice Pauschale für EPU

Das ist eine der häufigsten Fragen: Soll ich das Arbeitszimmer absetzen oder die Pauschale nehmen? Die Antwort hängt davon ab, ob du die strengen Voraussetzungen für das Arbeitszimmer überhaupt erfüllst.

Arbeitszimmer — strenge Voraussetzungen

Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Wer das Arbeitszimmer absetzen kann

Möglich: IT-Freelancer, Programmierer, Texter, Grafiker, Übersetzer — wenn die gesamte Arbeit am Rechner zuhause stattfindet

Nicht möglich: Therapeut mit eigener Praxis, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Trainer der hauptsächlich vor Ort tätig ist

Homeoffice Pauschale — einfacher, aber gedeckelt

Die Pauschale von €300/Jahr greift ohne die strengen Voraussetzungen des Arbeitszimmers. Sie ist der einfache Weg für alle EPU, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten. Der Nachteil: Die Pauschale deckt nicht die tatsächlichen Wohnkosten ab — bei einem größeren Arbeitszimmer kann das Arbeitszimmer deutlich mehr bringen.

KriteriumArbeitszimmerHomeoffice Pauschale
VoraussetzungenStreng (ausschl. Nutzung, Mittelpunkt)Keine besonderen Anforderungen
AbzugsbetragTatsächliche Kosten (anteilig nach m²)Max. €300/Jahr (€3/Tag, 100 Tage)
NachweisGrundriss, Fotos, MietvertragKeine Belege erforderlich
PrüfungsrisikoHöher (Finanzamt prüft Voraussetzungen)Gering
Kombination möglich?Nein (nicht gleichzeitig mit Pauschale)Nein (nicht gleichzeitig mit Arbeitszimmer)

Praxisempfehlung für die meisten EPU

Für EPU, die kein dediziertes Arbeitszimmer haben (z.B. Wohnzimmer-Schreibtisch, Schlafzimmer-Arbeitsecke), ist die Homeoffice Pauschale von €300/Jahr die unkomplizierte und sichere Wahl. Wer ein echtes, abgetrenntes Bürozimmer hat, sollte beide Varianten durchrechnen — das Arbeitszimmer kann je nach Wohnkosten deutlich mehr bringen.

4. Berechnung: Wie viel kann ich absetzen?

Die Berechnung der Homeoffice Pauschale ist denkbar einfach:

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 3 Tage/Woche Homeoffice

Ca. 52 Wochen × 3 Tage = 156 Homeoffice-Tage → aber Deckelung bei 100 Tagen

Absetzbar: 100 Tage × €3 = €300

Beispiel 2: 1 Tag/Woche Homeoffice

Ca. 48 Arbeitswochen × 1 Tag = 48 Homeoffice-Tage

Absetzbar: 48 Tage × €3 = €144

Beispiel 3: Vollzeit Homeoffice

Ca. 220 Arbeitstage → Deckelung bei 100 Tagen

Absetzbar: 100 Tage × €3 = €300 (Maximum)

Für Selbstständige gilt: Wenn du ganzjährig von zuhause arbeitest, nimmst du einfach die maximale Pauschale von €300. Eine genaue Tagesdokumentation ist nicht erforderlich — eine plausible Schätzung reicht aus.

5. Eintrag in der E1-Steuererklärung

Selbstständige tragen die Homeoffice Pauschale in der E1-Steuererklärung (Einkommensteuererklärung) als Betriebsausgabe ein. Konkret:

Arbeitnehmer: ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1)

Arbeitnehmer tragen Homeoffice-Tage in der L1 unter Werbungskosten ein. Wenn der Arbeitgeber bereits eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale bezahlt hat (z.B. €3/Tag), wird dieser Betrag angerechnet — du kannst nur den Differenzbetrag geltend machen.

Praxistipp: Homeoffice-Tage kurz notieren

Auch wenn keine lückenlose Dokumentation vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, die Homeoffice-Tage grob festzuhalten — z.B. mit einer einfachen Monatsübersicht in einer Excel-Tabelle oder im Kalender. Das erleichtert die Schätzung bei der Steuererklärung und gibt Sicherheit bei einer allfälligen Prüfung.

6. Zusätzlich absetzbare Homeoffice-Kosten

Die Homeoffice Pauschale deckt pauschal Strom, Heizung und anteilige Wohnkosten ab. Darüber hinaus kannst du als Selbstständiger weitere Homeoffice-bezogene Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen:

Ergonomische Büromöbel

Einen ergonomischen Bürostuhl und einen Schreibtisch, die betrieblich genutzt werden, kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Bei Anschaffungskosten bis €1.000 netto ist eine Sofortabschreibung (GWG) möglich — kein Abschreibungszeitraum erforderlich. Bei darüber liegenden Beträgen gilt die reguläre AfA (Nutzungsdauer typisch 5–10 Jahre für Möbel).

Beispiel Bürostuhl

Ergonomischer Bürostuhl: €480 brutto (€400 netto)

Betriebliche Nutzung: 100% (ausschließlich im Homeoffice)

GWG-Sofortabschreibung möglich (unter €1.000 netto): €400 im Kaufjahr absetzbar

Vorsteuer (bei Regelbesteuerung): €80 abzugsfähig

Weitere absetzbare Arbeitsmittel

ArbeitsmittelAbsetzbarHinweis
Monitor(e)100%Wenn betrieblich genutzt; GWG bis €1.000 netto
Tastatur, Maus, Headset100%GWG — Sofortabschreibung
Schreibtisch (rein betrieblich)100%GWG bis €1.000 netto, sonst AfA 10 Jahre
Internet (Homeoffice-Anteil)50–80%Anteilig nach betrieblicher Nutzung
Drucker (gemischt genutzt)60–80%Anteilig, GWG bei unter €1.000 netto
Lampe, BürobedarfAnteiligBei ausschließlich betrieblicher Nutzung 100%

7. Was bei 50/50-Nutzung (gemischt)?

Wenn du deinen Schreibtisch oder dein Zimmer sowohl privat als auch betrieblich nutzt, kommt die anteilige Absetzbarkeit ins Spiel. Das Finanzamt verlangt keine exakte Aufzeichnung, wohl aber eine plausible Schätzung des betrieblichen Anteils.

Beispiel: Monitor 50/50 genutzt

Monitor-Kaufpreis: €400 netto

Betriebliche Nutzung: 50%

Absetzbare Betriebsausgabe: 50% × €400 = €200

Die Homeoffice Pauschale (€300/Jahr) wird separat angesetzt und ist unabhängig von diesen Gerätkosten.

Wichtig: Die Homeoffice Pauschale deckt die anteiligen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Heizung) ab. Arbeitsmittel wie Computer, Monitore oder Büromöbel können zusätzlich zur Pauschale anteilig abgesetzt werden — hier gibt es keine Doppelerfassung.

8. Kombination mit Basispauschalierung

Die Basispauschalierung erlaubt Selbstständigen, 12% der Einnahmen (max. €26.400/Jahr) pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen — ohne Einzelnachweise. Viele EPU fragen sich, ob die Homeoffice Pauschale noch zusätzlich dazu angesetzt werden kann.

Homeoffice Pauschale + Basispauschalierung

Die genaue steuerliche Behandlung der Kombination ist nicht eindeutig kodifiziert — ähnlich wie beim Kilometergeld (das zusätzlich zur Basispauschalierung anerkannt wird) spricht viel dafür, dass die Homeoffice Pauschale eine eigenständige Betriebsausgabe ist und zusätzlich angesetzt werden kann. Die aktuelle Praxis bei Finanzämtern tendiert in diese Richtung. Empfehlung: Im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.

Zur Orientierung: Wer die Basispauschalierung wählt, setzt bereits alle "normalen" Betriebsausgaben pauschal ab. Zusätzlich anerkannt sind üblicherweise SVS-Pflichtbeiträge, Lohnkosten und Kilometergeld. Die Homeoffice Pauschale dürfte in diese Kategorie fallen.

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9. Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Homeoffice Pauschale in Österreich?
Die Homeoffice Pauschale beträgt €3 pro Homeoffice-Tag, maximal €300 pro Jahr (= 100 Tage). Sie wurde 2021 eingeführt und gilt dauerhaft für Arbeitnehmer als Werbungskosten und für Selbstständige/EPU als Betriebsausgabe. Einzelnachweise über tatsächliche Kosten sind nicht erforderlich.
Können EPU und Selbstständige die Homeoffice Pauschale nutzen?
Ja, Selbstständige und EPU können die Homeoffice Pauschale von €300/Jahr als Betriebsausgabe in der E1-Steuererklärung ansetzen. Die strengen Voraussetzungen des klassischen Arbeitszimmers (nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung, Mittelpunkt der Tätigkeit) gelten für die Pauschale nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice Pauschale und Arbeitszimmer?
Das Arbeitszimmer erlaubt den Abzug der anteiligen Wohnkosten nach Flächenanteil — aber nur wenn der Raum nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird UND der Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit dort liegt. Die Homeoffice Pauschale (€300/Jahr) ist einfacher und ohne diese Voraussetzungen nutzbar, dafür betragsmäßig gedeckelt.
Wo trägt man die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung ein?
Selbstständige tragen die Homeoffice Pauschale in der E1-Steuererklärung unter den Betriebsausgaben ein. Bei FinanzOnline gibt es ein eigenes Feld für Homeoffice-Tage — das System berechnet die Pauschale automatisch. Arbeitnehmer tragen die Homeoffice-Tage in der L1 unter Werbungskosten ein.
Kann ich die Homeoffice Pauschale mit der Basispauschalierung kombinieren?
Tendenziell ja — die Homeoffice Pauschale ist als eigenständige Betriebsausgabe konzipiert, ähnlich wie das Kilometergeld, das ebenfalls zusätzlich zur Basispauschalierung anerkannt wird. Die genaue Behandlung ist jedoch nicht abschließend kodifiziert. Im Zweifel empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.
Was kann ich zusätzlich zur Homeoffice Pauschale absetzen?
Zusätzlich zur Homeoffice Pauschale können ergonomische Büromöbel (Schreibtisch, Bürostuhl), Monitore, Drucker und andere betrieblich genutzte Arbeitsmittel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei Anschaffungskosten bis €1.000 netto ist eine Sofortabschreibung (GWG) möglich. Bei gemischter Nutzung ist der betriebliche Anteil anzusetzen.

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