Homeoffice Pauschale 2026 Österreich — €300/Jahr korrekt absetzen
Seit 2021 können Selbstständige, EPU und Arbeitnehmer in Österreich eine Homeoffice Pauschale von €3 pro Tag, maximal €300 pro Jahr steuerlich absetzen. Was genau dahinter steckt, wer sie nutzen darf, wie sie in der Steuererklärung eingetragen wird — und was zusätzlich noch absetzbar ist: Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige für die Praxis.
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Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist die Homeoffice Pauschale?
- 2. Wer darf die Pauschale nutzen?
- 3. Arbeitszimmer vs. Homeoffice Pauschale für EPU
- 4. Berechnung: Wie viel kann ich absetzen?
- 5. Eintrag in der E1-Steuererklärung
- 6. Zusätzlich absetzbare Homeoffice-Kosten
- 7. Was bei 50/50-Nutzung (gemischt)?
- 8. Kombination mit Basispauschalierung
- 9. FAQ
1. Was ist die Homeoffice Pauschale?
Die Homeoffice Pauschale wurde in Österreich mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020/2021 eingeführt und gilt rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2021. Sie ermöglicht es, für jeden Arbeitstag im Homeoffice pauschal €3 als steuerliche Ausgabe geltend zu machen — ohne Einzelnachweise über tatsächliche Kosten.
Die wesentlichen Eckdaten auf einen Blick:
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Pauschale pro Tag | €3,00 |
| Maximale Tage/Jahr | 100 Tage |
| Maximalbetrag/Jahr | €300 |
| Eingeführt ab | 2021 |
| Gilt für | Arbeitnehmer UND Selbstständige/EPU |
| Nachweis erforderlich | Nein (bei Selbstständigen: plausible Anzahl der Heimarbeitstage) |
Hintergrund
Ursprünglich als COVID-Maßnahme eingeführt, ist die Homeoffice Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert. Sie soll die Mehrkosten für Strom, Heizung und Internet pauschal abgelten, die entstehen, wenn der Wohnraum für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
2. Wer darf die Pauschale nutzen?
Die Homeoffice Pauschale steht grundsätzlich zwei Personengruppen zu — allerdings mit unterschiedlichen Regeln:
Unselbstständige (Arbeitnehmer)
Arbeitnehmer können die Pauschale als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung (L1) geltend machen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss das Homeoffice angeordnet oder zumindest genehmigt haben. Bei einer Arbeitnehmerveranlagung können bis zu €300/Jahr eingetragen werden. Zahlt der Arbeitgeber bereits eine Homeoffice-Pauschale (steuerfrei bis €3/Tag), wird dieser Betrag angerechnet.
Selbstständige und EPU
Für Selbstständige und EPU gilt die Homeoffice Pauschale als Betriebsausgabe. Hier entfällt die Arbeitgeber-Genehmigung natürlich — du bestimmst selbst, an welchen Tagen du von zuhause aus tätig bist. Wichtig ist eine plausible Schätzung der Heimarbeitstage. 100 Tage/Jahr (entspricht knapp 2 Tage/Woche) ist für viele EPU realistisch und ohne weitere Nachweise vertretbar.
Wichtig: Keine Doppelerfassung
Wenn du bereits ein klassisches Arbeitszimmer mit tatsächlichen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten) absetzt, kannst du die Homeoffice Pauschale für dieselben Tage nicht zusätzlich ansetzen. Entscheide dich für eine der beiden Methoden — in der Praxis ist die Pauschale für die meisten EPU einfacher.
3. Arbeitszimmer vs. Homeoffice Pauschale für EPU
Das ist eine der häufigsten Fragen: Soll ich das Arbeitszimmer absetzen oder die Pauschale nehmen? Die Antwort hängt davon ab, ob du die strengen Voraussetzungen für das Arbeitszimmer überhaupt erfüllst.
Arbeitszimmer — strenge Voraussetzungen
Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung: Der Raum darf nicht auch privat genutzt werden (kein Gästezimmer, kein Wohnzimmer-Schreibtisch). Das Finanzamt erwartet einen abgetrennten Raum, der überwiegend (mehr als 90%) für betriebliche Zwecke dient.
- Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit: Das Zimmer muss der Ort sein, von dem aus die wesentliche betriebliche Leistung erbracht wird. Wer hauptsächlich beim Kunden vor Ort tätig ist (z.B. Handwerker, Therapeut mit Praxis), erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht.
Wer das Arbeitszimmer absetzen kann
Möglich: IT-Freelancer, Programmierer, Texter, Grafiker, Übersetzer — wenn die gesamte Arbeit am Rechner zuhause stattfindet
Nicht möglich: Therapeut mit eigener Praxis, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Trainer der hauptsächlich vor Ort tätig ist
Homeoffice Pauschale — einfacher, aber gedeckelt
Die Pauschale von €300/Jahr greift ohne die strengen Voraussetzungen des Arbeitszimmers. Sie ist der einfache Weg für alle EPU, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten. Der Nachteil: Die Pauschale deckt nicht die tatsächlichen Wohnkosten ab — bei einem größeren Arbeitszimmer kann das Arbeitszimmer deutlich mehr bringen.
| Kriterium | Arbeitszimmer | Homeoffice Pauschale |
|---|---|---|
| Voraussetzungen | Streng (ausschl. Nutzung, Mittelpunkt) | Keine besonderen Anforderungen |
| Abzugsbetrag | Tatsächliche Kosten (anteilig nach m²) | Max. €300/Jahr (€3/Tag, 100 Tage) |
| Nachweis | Grundriss, Fotos, Mietvertrag | Keine Belege erforderlich |
| Prüfungsrisiko | Höher (Finanzamt prüft Voraussetzungen) | Gering |
| Kombination möglich? | Nein (nicht gleichzeitig mit Pauschale) | Nein (nicht gleichzeitig mit Arbeitszimmer) |
Praxisempfehlung für die meisten EPU
Für EPU, die kein dediziertes Arbeitszimmer haben (z.B. Wohnzimmer-Schreibtisch, Schlafzimmer-Arbeitsecke), ist die Homeoffice Pauschale von €300/Jahr die unkomplizierte und sichere Wahl. Wer ein echtes, abgetrenntes Bürozimmer hat, sollte beide Varianten durchrechnen — das Arbeitszimmer kann je nach Wohnkosten deutlich mehr bringen.
4. Berechnung: Wie viel kann ich absetzen?
Die Berechnung der Homeoffice Pauschale ist denkbar einfach:
Rechenbeispiele
Beispiel 1: 3 Tage/Woche Homeoffice
Ca. 52 Wochen × 3 Tage = 156 Homeoffice-Tage → aber Deckelung bei 100 Tagen
Absetzbar: 100 Tage × €3 = €300
Beispiel 2: 1 Tag/Woche Homeoffice
Ca. 48 Arbeitswochen × 1 Tag = 48 Homeoffice-Tage
Absetzbar: 48 Tage × €3 = €144
Beispiel 3: Vollzeit Homeoffice
Ca. 220 Arbeitstage → Deckelung bei 100 Tagen
Absetzbar: 100 Tage × €3 = €300 (Maximum)
Für Selbstständige gilt: Wenn du ganzjährig von zuhause arbeitest, nimmst du einfach die maximale Pauschale von €300. Eine genaue Tagesdokumentation ist nicht erforderlich — eine plausible Schätzung reicht aus.
5. Eintrag in der E1-Steuererklärung
Selbstständige tragen die Homeoffice Pauschale in der E1-Steuererklärung (Einkommensteuererklärung) als Betriebsausgabe ein. Konkret:
- In der E1 unter Betriebsausgaben (Beilage E1a für buchführende Betriebe, bzw. direkte Eingabe bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Bei FinanzOnline gibt es ein eigenes Eingabefeld für Homeoffice-Tage — das System berechnet die Pauschale automatisch
- Trage die Anzahl der Homeoffice-Tage ein (max. 100) — die Pauschale von €3/Tag wird vom System errechnet
Arbeitnehmer: ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1)
Arbeitnehmer tragen Homeoffice-Tage in der L1 unter Werbungskosten ein. Wenn der Arbeitgeber bereits eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale bezahlt hat (z.B. €3/Tag), wird dieser Betrag angerechnet — du kannst nur den Differenzbetrag geltend machen.
Praxistipp: Homeoffice-Tage kurz notieren
Auch wenn keine lückenlose Dokumentation vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, die Homeoffice-Tage grob festzuhalten — z.B. mit einer einfachen Monatsübersicht in einer Excel-Tabelle oder im Kalender. Das erleichtert die Schätzung bei der Steuererklärung und gibt Sicherheit bei einer allfälligen Prüfung.
6. Zusätzlich absetzbare Homeoffice-Kosten
Die Homeoffice Pauschale deckt pauschal Strom, Heizung und anteilige Wohnkosten ab. Darüber hinaus kannst du als Selbstständiger weitere Homeoffice-bezogene Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen:
Ergonomische Büromöbel
Einen ergonomischen Bürostuhl und einen Schreibtisch, die betrieblich genutzt werden, kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Bei Anschaffungskosten bis €1.000 netto ist eine Sofortabschreibung (GWG) möglich — kein Abschreibungszeitraum erforderlich. Bei darüber liegenden Beträgen gilt die reguläre AfA (Nutzungsdauer typisch 5–10 Jahre für Möbel).
Beispiel Bürostuhl
Ergonomischer Bürostuhl: €480 brutto (€400 netto)
Betriebliche Nutzung: 100% (ausschließlich im Homeoffice)
GWG-Sofortabschreibung möglich (unter €1.000 netto): €400 im Kaufjahr absetzbar
Vorsteuer (bei Regelbesteuerung): €80 abzugsfähig
Weitere absetzbare Arbeitsmittel
| Arbeitsmittel | Absetzbar | Hinweis |
|---|---|---|
| Monitor(e) | 100% | Wenn betrieblich genutzt; GWG bis €1.000 netto |
| Tastatur, Maus, Headset | 100% | GWG — Sofortabschreibung |
| Schreibtisch (rein betrieblich) | 100% | GWG bis €1.000 netto, sonst AfA 10 Jahre |
| Internet (Homeoffice-Anteil) | 50–80% | Anteilig nach betrieblicher Nutzung |
| Drucker (gemischt genutzt) | 60–80% | Anteilig, GWG bei unter €1.000 netto |
| Lampe, Bürobedarf | Anteilig | Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung 100% |
7. Was bei 50/50-Nutzung (gemischt)?
Wenn du deinen Schreibtisch oder dein Zimmer sowohl privat als auch betrieblich nutzt, kommt die anteilige Absetzbarkeit ins Spiel. Das Finanzamt verlangt keine exakte Aufzeichnung, wohl aber eine plausible Schätzung des betrieblichen Anteils.
Beispiel: Monitor 50/50 genutzt
Monitor-Kaufpreis: €400 netto
Betriebliche Nutzung: 50%
Absetzbare Betriebsausgabe: 50% × €400 = €200
Die Homeoffice Pauschale (€300/Jahr) wird separat angesetzt und ist unabhängig von diesen Gerätkosten.
Wichtig: Die Homeoffice Pauschale deckt die anteiligen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Heizung) ab. Arbeitsmittel wie Computer, Monitore oder Büromöbel können zusätzlich zur Pauschale anteilig abgesetzt werden — hier gibt es keine Doppelerfassung.
8. Kombination mit Basispauschalierung
Die Basispauschalierung erlaubt Selbstständigen, 12% der Einnahmen (max. €26.400/Jahr) pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen — ohne Einzelnachweise. Viele EPU fragen sich, ob die Homeoffice Pauschale noch zusätzlich dazu angesetzt werden kann.
Homeoffice Pauschale + Basispauschalierung
Die genaue steuerliche Behandlung der Kombination ist nicht eindeutig kodifiziert — ähnlich wie beim Kilometergeld (das zusätzlich zur Basispauschalierung anerkannt wird) spricht viel dafür, dass die Homeoffice Pauschale eine eigenständige Betriebsausgabe ist und zusätzlich angesetzt werden kann. Die aktuelle Praxis bei Finanzämtern tendiert in diese Richtung. Empfehlung: Im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.
Zur Orientierung: Wer die Basispauschalierung wählt, setzt bereits alle "normalen" Betriebsausgaben pauschal ab. Zusätzlich anerkannt sind üblicherweise SVS-Pflichtbeiträge, Lohnkosten und Kilometergeld. Die Homeoffice Pauschale dürfte in diese Kategorie fallen.
Offizielle Quellen
Homeoffice-Ausgaben einfach erfassen
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Ausgaben in Rechnito erfassen →9. Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Homeoffice Pauschale in Österreich?
Können EPU und Selbstständige die Homeoffice Pauschale nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice Pauschale und Arbeitszimmer?
Wo trägt man die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung ein?
Kann ich die Homeoffice Pauschale mit der Basispauschalierung kombinieren?
Was kann ich zusätzlich zur Homeoffice Pauschale absetzen?
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