AfA-Rechner Österreich 2026

Berechne die Abschreibung (AfA) deiner Anlagegüter nach österreichischem Steuerrecht. Linear oder degressiv, mit optimiertem Wechselzeitpunkt.

Anlagegut eingeben

Übliche Nutzungsdauern: Computer 3 J., Büromöbel 10 J., PKW 8 J., Gebäude 40–67 J.

Linear: € 2.000,00 pro Jahr (gleichmäßig)

Berechnungsdetails

Anschaffungswert€ 10.000,00
Jährliche AfA (linear)€ 2.000,00
Linearer Satz20.0%

Abschreibungstabelle

JahrBuchwertAfARestwert
1€ 10.000,00€ 2.000,00€ 8.000,00
2€ 8.000,00€ 2.000,00€ 6.000,00
3€ 6.000,00€ 2.000,00€ 4.000,00
4€ 4.000,00€ 2.000,00€ 2.000,00
5€ 2.000,00€ 2.000,00€ 0,00
Gesamt AfA€ 10.000,00€ 0,00

Berechnungsformel

Jährliche AfA = Anschaffungswert / Nutzungsdauer

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AfA — Absetzung für Abnutzung in Österreich

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine steuerliche Abschreibung, mit der du die Anschaffungskosten von Anlagegütern über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Anstatt den gesamten Kaufpreis im Anschaffungsjahr abzusetzen, wird der Betrag auf mehrere Jahre verteilt.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Die jährliche AfA berechnet sich als Anschaffungswert geteilt durch die Nutzungsdauer. Diese Methode ist die Standardmethode und für die meisten Wirtschaftsgüter zulässig.

Degressive Abschreibung (seit 2020)

Seit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist in Österreich auch die degressive Abschreibung möglich. Dabei wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Der maximale Satz beträgt 30% pro Jahr.

Vorteil: In den ersten Jahren wird deutlich mehr abgeschrieben, was zu einer höheren Steuerersparnis führt. Es empfiehlt sich, zum optimalen Zeitpunkt zur linearen Methode zu wechseln — unser Rechner zeigt dir diesen Zeitpunkt automatisch an.

Übliche Nutzungsdauern

  • Computer/Laptops: 3 Jahre
  • Software: 3–4 Jahre
  • Büromöbel: 10 Jahre
  • PKW: 8 Jahre
  • LKW: 5 Jahre
  • Gebäude (betrieblich): 40 Jahre
  • Gebäude (Vermietung): 67 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 € (netto) können in Österreich sofort im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Diese müssen nicht über die Nutzungsdauer verteilt werden.

Weiterführende Tools

Berechne auch deine Einkommensteuer und SVS-Beiträge mit unseren kostenlosen Rechnern.