Kleinunternehmer-Rechnung erstellen
Rechnung ohne Umsatzsteuer – mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis. Rechtssicher und kostenlos.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Selbständigen mit geringem Umsatz, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das bedeutet:
- Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
- Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
- Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer geltend machen
Wichtig: Die Regelung unterscheidet sich in Österreich und Deutschland in Rechtsgrundlage und Umsatzgrenzen!
Umsatzgrenzen im Vergleich: 🇦🇹 Österreich vs. 🇩🇪 Deutschland
🇦🇹 Österreich
§6 Abs. 1 Z 27 UStG
- Umsatzgrenze: brutto 55.000 € / netto 42.000 € pro Jahr (seit 1.1.2025, davor 35.000 €)
- Toleranz: Überschreitung bis 10 % → Befreiung bleibt bis Jahresende
- Über 10 % → sofort steuerpflichtig ab dem Überschreitungs-Umsatz
🇩🇪 Deutschland
§19 UStG
- Umsatz im Vorjahr: max. 25.000 € (seit 2025, davor 22.000 €)
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 € (seit 2025, davor 50.000 €)
- Überschreitung der 100.000 €-Grenze → sofortige Steuerpflicht ab diesem Umsatz
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Alle regulären Pflichtangaben plus der wichtige Hinweis — je nach Land:
🇦🇹 Österreich
"Der Umsatz ist gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit."
🇩🇪 Deutschland
"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Tipp: Rechnito erkennt automatisch dein Land und fügt den richtigen Hinweistext ein, wenn du den Kleinunternehmer-Toggle aktivierst.
Kleinunternehmer-Rechnung: Häufige Fehler
- ❌ Umsatzsteuer trotzdem ausweisen → Abführungspflicht!
- ❌ Falschen Paragraphen verwenden (§19 für AT oder §6 für DE)
- ❌ Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen
- ❌ Umsatzgrenzen überschreiten ohne Umstellung
- ❌ Veraltete Grenzen verwenden (z.B. 35.000 € statt 55.000 € für AT seit 2025)
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Weniger Bürokratie
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
Preisvorteil
Günstigere Preise für Privatkunden
Einfache Buchhaltung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht
Flexibilität
Jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln
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